Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Landesministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und die RWE AG haben sich darauf verständigt, den Braunkohleausstieg für die Kraftwerke von RWE von 2038 auf 2030 vorzuziehen und damit deutlich zu beschleunigen. Zugleich wird die Versorgungssicherheit angesichts der aktuell angespannten Lage auf den Gasmärkten weiter gesichert, in dem die Kraftwerksblöcke Neurath D und E nicht wie ursprünglich geplant zum Ende dieses Jahres abgeschaltet werden, sondern temporär länger am Netz bleiben - aktuell ist das bis zum 31. März 2024 geplant; der Bund erhält die Möglichkeit, bis Ende 2023 über eine Verlängerung oder die Überführung in eine Kraftwerksreserve zu entscheiden – befristet bis zum 31. März 2025. Um die Klimaziele einzuhalten, ist die Beendigung der Braunkohleverstromung 2030 in Nordrhein-Westfalen umso wichtiger. Die vom Kohleausstieg betroffenen Beschäftigten sollen auf solidarische Unterstützung zählen können, Umsiedlungen weitgehend vermieden werden. Die Versorgungssicherheit soll langfristig gestärkt werden durch neue wasserstofffähige Kraftwerke.

Die entsprechende Verständigung wurde am 4. Oktober 2022 unterzeichnet von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck, der Landesministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Mona Neubaur, und dem Unternehmen RWE, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Dr. Markus Krebber.

Die Umsetzung der heutigen Verständigung soll durch die Anpassung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes („KVBG“), des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland („öffentlich- rechtlicher Vertrag“) sowie weiterer gesetzlicher Regelungen und Verordnungen gesetzlich und vertraglich verankert werden. Gespräche zur beihilferechtlichen Genehmigung der Maßnahmen durch die Europäische Kommission laufen parallel.

Mit der Vereinbarung wird ein großer Schritt gemacht, um das vordringliche Ziel, des Kohleausstiegs bis 2030 zu erreichen. Der Ausstieg aus der Braunkohle im Rheinischen Revier bis 2030 - und damit in allen westdeutschen Bundesländern - wird so planbar abgesichert.

Der Braunkohleausstieg im rheinischen Revier wird von 2038 auf 2030 und damit um 8 Jahre vorgezogen. Dadurch werden rund 280 Millionen Tonnen Braunkohle in der Erde bleiben. Das entspricht rund 280 Millionen Tonnen CO2, die nicht mehr emittiert werden.

Nein, es wurde keine zusätzliche Kompensationszahlung vereinbart. Die Entschädigung bleibt bei 2,6 Mrd. €. Kosten zusätzlicher Umplanungen stehen geringere Erlösausfälle der vorerst weiterbetriebenen Blöcke (Neurath D+E) gegenüber. Parallel laufen die Beihilfegespräche mit der Europäischen Kommission.

Die vom Kohleausstieg betroffenen Beschäftigten können auf solidarische Unterstützung zählen. Der Bund wird den vereinbarten Weg durch gesetzliche Regelungen für die Nutzung des Anpassungsgeldes begleiten. RWE wird den Personalanpassungsprozess an den neuen Stilllegungspfad wie auch bislang sozialverträglich umzusetzen. Umfangreiche Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen sollen den Anpassungspfad unterstützen.

Mit dem Vorziehen des Braunkohleausstiegs auf 2030 wird weniger Kohlemenge aus Garzweiler benötigt, so dass im Tagebau Garzweiler der dritte Umsiedlungsabschnitt mit den Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath inklusive der drei Holzweiler Höfe (Eggeratherhof, Roitzerhof, Weyerhof) erhalten bleibt. Entsprechend finden dort ab sofort keine Umsiedlungen mehr statt. Dies ist ein großer Fortschritt zu den bisherigen Plänen und gibt den Menschen, die dort wohnen, Sicherheit.

Die Kohle unter der früheren, nicht mehr bewohnten Siedlung Lützerath, im unmittelbaren Vorfeld des Tagebaus wird hingegen benötigt.

Der Zubau wasserstofffähiger Kraftwerke wird mit dem beschleunigen Kohleausstieg 2030 im rheinischen Revier umso wichtiger. Die Bundesregierung hat daher in diesem Jahr den Grundstein gelegt für den Hochlauf der Wasserstoffkraftwerke. Diese erhalten Förderung mit dem EEG - das war ein wichtiger Baustein der größten EEG-Novelle seit Jahrzehnten, die im Juli 2022 final von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde.

Zudem werden wir auch Erdgaskraftwerke brauchen, um die Versorgungssicherheit in der mittleren Sicht zu gewährleistet. Hier werden wir bei der Förderung im Kraftwärmekopplungsgesetz darauf achten, dass diese Neubauten wasserstoff-ready errichtet werden, um “Lockin“ in Gas auszuschließen.
Insgesamt müssen wir den Erneuerbaren-Ausbau beschleunigen. Auch hier haben wir mit der EEG-Reform vom Juli 2022 die Weichen gestellt, um das Ausbautempo zu Wasser, zu Lande und auf dem Dach zu verdreifachen.

Wichtig sind jetzt konkrete Investitionsentscheidungen in die Zukunft. RWE will konkret 3 GW neue Kraftwerke wasserstoff-ready bauen und hat sich daneben zum Ziel gesetzt, 1 GW Erneuerbare-Projekte bis 2030 in NRW zu realisieren, insb. auf ehemaligen Tagebauflächen und in Kooperation mit lokalen Akteuren.