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Gesetz -

Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Referentenentwurf der Bundesregierung

Einleitung

  • Status Referentenentwurf

In den letzten Jahren ist die Entwicklung bei einer Reihe von Technologien rasant fortgeschritten. Ein Großteil dieser neuartigen Technologien (auch Emerging Technologies genannt) hat einen Dual-use Charakter, d.h. ihre Entwicklung und Herstellung ist sowohl für zivile als auch militärische Anwendungen von Relevanz. Die Bundesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Entwicklung neuartiger Technologien zu fördern und zugleich ihrer unkontrollierten Verbreitung für militärische und sicherheitsrelevante Zwecke vorzubeugen. Zu diesem Zweck werden Genehmigungspflichten für die Ausfuhr einiger dieser Güter eingeführt. Diese werden der nationalen Kontrollliste hinzugefügt.

Weitere Anpassungen betreffen Änderungen des internationalen Wassenaar Abkommens für konventionelle Rüstungsgüter, die bereits Eingang in die überarbeitete Gemeinsame Militärgüterliste der EU gefunden haben (Neufassung von Teil I Abschnitt A).

Außerdem werden in Umsetzung von VN-Resolutionen Änderungen an den Ausnahmen von verschiedenen Waffenembargos vorgenommen und Verstöße gegen weitere Sanktionsmaßnahmen der EU im Hinblick auf Russland als Ordnungswidrigkeit eingestuft und bußgeldbewehrt.

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