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04.03.2021 - Gesetz - Bürokratieabbau

Europäische Unternehmensstatistiken Gesetz zur Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken und zur Änderung anderer Statistikgesetze

Einleitung

  • Datum des Inkrafttretens 04.03.2021

  • Ausfertigungsdatum 03.03.2021

    Status In Kraft

  • Fundstelle BGBl. I S. 266

    Stand 

Weiterführende Informationen

  • 04.12.2020 - Gesetzgebungsverfahren - Bürokratieabbau

    Artikel: Gesetz zur Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken und zur Änderung anderer Statistikgesetze

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