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08.02.2001 - Gesetz - Netzpolitik

FTEG Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

Einleitung

Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität in deutsches Recht umgesetzt. Das FTEG wurde zuletzt durch Artikel 23 des Post- und telekommunikationsrechtlichen Bereinigungsgesetzes vom 7. Mai 2002 angepasst.

Weiterführende Informationen

  • Gesetz: Grundlegende Anforderungen- und Schnittstellen-Verordnung

    Status des Gesetzes: Erlassen

    Öffnet Einzelsicht

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