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01.01.2003 - Gesetz - Wirtschaftsbranchen

Postgesetz Drittes Gesetz zur Änderung des Postgesetzes

Einleitung

  • Abkürzung PostG

    Datum des Inkrafttretens 01.01.2003

  • Ausfertigungsdatum 16.08.2002

    Status Erlassen

  • Fundstelle BGBl. I S. 3218

    Stand 

Mit der dritten Änderung des Postgesetzes wird die nationale Liberalisierung des Postmarktes entsprechend den Vorgaben der am 05.07.2002 in Kraft getretenen neuen Postdiensterichtlinie fortgesetzt werden. Kernpunkt ist die stufenweise weitere Marktöffnung zunächst zum 1. Januar 2003 durch die Absenkung der Gewichts- und Preisgrenze der gesetzlichen Exklusivlizenz auf 100 Gramm bzw. das Dreifache des Standardtarifs und die Freigabe der abgehenden grenzüberschreitenden Briefbeförderung. Zum 1. Januar 2006 wird das Exklusivrecht dann in einem zweiten Schritt auf 50 Gramm bzw. das Zweieinhalbfache des Standardtarifs beschränkt.

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