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07.02.2002 - Gesetz - Wirtschaftsbranchen

Postgesetz Zweites Gesetz zur Änderung des Postgesetzes

Einleitung

  • Abkürzung PostG

    Datum des Inkrafttretens 07.02.2002

  • Ausfertigungsdatum 30.01.2002

    Status Erlassen

  • Fundstelle BGBl. I S. 572

    Stand 

Durch die am 7. Februar 2002 in Kraft getretene zweite Änderung des Postgesetzes wurden als Folge der Verlängerung der gesetzlichen Exklusivlizenz die Vorschriften im Postgesetz und in der Post-Universaldienstleistungsverordnung, die mit dem Exklusivrecht im sachlichen Zusammenhang stehen, an die neue Rechtslage angepasst. Neben der zeitlichen Angleichung dieser Regelungen an die neue Laufzeit der Exklusivlizenz bis Ende 2007 sind die gesetzlichen Verpflichtungen der Deutschen Post AG zur Erbringung des Universaldienstes in das Postgesetz und zusätzliche Regelungen zur Konkretisierung der Infrastruktur (Versorgung mit Postfilialen in ländlichen Räumen, Leerungszeitenangabe auf Briefkästen) in die Post-Universaldienstleistungsverordnung aufgenommen worden.

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