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01.05.2012 - Gesetz - Luft- und Raumfahrt

Flugfunkverordnung (Zweite Änderung) Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Flugfunkzeugnisse

Einleitung

Der Schwerpunkt von Änderungen in der Zweiten Änderungsverordnung der Verordnung über Flugfunkzeugnisse liegt auf der Verbesserung der Kostendeckungssituation im Verwaltungsbereich und insbesondere im Bereich des Erwerbs von Flugfunkzeugnissen.

Darüber hinaus wird ein neues Sprechfunkzeugnis eingeführt, das ohne deutschsprachige Prüfungsteile erworben werden kann und ausschließlich zum Sprechfunkverkehr in englischer Sprache berechtigt ("English Only"). Diese Änderung trägt insbesondere der internationalen Entwicklung Rechnung.

Neben sprachlichen Anpassungen und Präzisierungen bilden die jeweiligen Gebühren unter dem Gesichtspunkt der Transparenz der erbrachten Leistung der Verwaltung den tatsächlichen Kostenaufwand des Einzelfalls sachnah ab.

Bei der Bemessung der Gebührensätze werden auch die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder sonstige Nutzen der Amtshandlung für den Gebühren- und Auslagenschuldner angemessen berücksichtigt. Das Äquivalenzprinzip findet daher in der Weise Eingang in die Gebührenbemessung als im Verhältnis zum sonstigen wirtschaftlichen Aufwand des Antragstellers die Gebührensätze in ihrer Gesamtheit nicht unangemessen hoch sind.

Hinweis: Eine konsolidierte Fassung kann auf den Seiten der juris GmbH eingesehen werden.

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