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01.07.2005 - Gesetz - Wettbewerbspolitik

Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Einleitung

  • Datum des Inkrafttretens 01.07.2005

  • Ausfertigungsdatum 07.07.2005

    Status Erlassen

  • Fundstelle BGBl I 2005, S. 1954

    Stand 

Mit der am 16. und 17. Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen 7. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird das Gesetz im Bereich der Kartellrechtsvorschriften an das europäische Recht angepasst. Die Notwendigkeit hierzu ergab sich aus dem erweiterten Vorrang des europäischen Wettbewerbsrechts, insbesondere der VO 1/2003. Nicht nur die materiellen Voraussetzungen für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Vereinbarungen werden an das europäische Recht angeglichen. Auch die Entscheidungen der Behörden, die Regeln für die Zusammenarbeit im Europäischen Netzwerk (ECN) und nicht zuletzt die Bußgeldsanktionen entsprechen künftig dem europäischen Standard. Ausgenommen von einer Anpassung bleiben vorerst die Regelungen zur Fusionskontrolle. Dies bleibt - im Lichte der bis dahin gewonnenen Erfahrungen - zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen.

Weiterführende Informationen

  • Gesetz: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

    Status des Gesetzes: In Kraft getreten

    Öffnet Einzelsicht

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