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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die neuen Verordnungen über die Meisterprüfung in den Teilen I und II
im Elektrotechniker-Handwerk,
im Elektromaschinenbauer-Handwerk und
im Informationstechniker-Handwerk
erlassen. Die Verordnungen wurden am 28. Februar 2024 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr. 62 vom 28.02.2024) veröffentlicht.
An der Novellierung haben die zuständigen Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) mitgewirkt.
Was hat sich geändert?
Mit der Einführung des Ausbildungsberufs „Elektroniker/-in für Gebäudesystemintegration“ im Jahr 2021 wurde auch eine Überarbeitung der Meisterberufe notwendig, um die Tätigkeiten auch im Meisterbereich abzubilden. Der gewerkübergreifende Ansatz trägt im hohen Maße dazu bei, Systeme im Bereich des Klimaschutzes und der Energiewende zu vernetzen, um Energie effizient und intelligent einzusetzen.
Photovoltaik, Speicher und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, aber auch Heizungstechnologien wie Wärmepumpen, über Schnittstellen in einem Energiemanagement werden in der Elektrotechnikermeisterverordnung in einem neuen Schwerpunkt Gebäudesystemintegration zusammengeführt. Weitere Änderungen ergeben sich aus dem schriftlichen Teil II der Meisterprüfung. Dort wird zukünftig noch stärker handlungsorientiert geprüft.
Mit Inkrafttreten der neuen Meisterprüfungsverordnung erfolgt das Ausstellen des sogenannten Sicherheitsscheins auf Grundlage der Technischen Regeln Elektroinstallation (TREI) durch den Meisterprüfungsausschuss, wenn in festgelegten Prüfungsbereichen jeweils mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte erreicht werden. Der Sicherheitsschein berechtigt zur Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers.
In der Informationstechnikmeister- und Elektromaschinenbaumeisterverordnung wurde außerdem eine Situationsaufgabe im Bereich „Elektrotechnik“ in die Verordnung aufgenommen. Damit wird sichergestellt, dass alle Meister der Elektrohandwerke nach Bestehen des Sicherheitsscheins über ausreichende Kenntnisse verfügen, um Arbeiten am Stromnetz ausführen zu können.
Wie ist die Meisterprüfung aufgebaut?
Die Meisterprüfung besteht insgesamt aus vier selbständigen Teilen, davon werden Teil I und II durch die jeweilige Meisterprüfungsverordnung geregelt.
Die Prüfung in Teil I beinhaltet die Durchführung eines Meisterprojektes sowie seines Fachgesprächs, um festzustellen, ob die zu prüfende Person die Tätigkeiten in dem jeweiligen Handwerk meisterhaft verrichtet. Die Prüfung in Teil II besteht aus drei schriftlich anzufertigenden Prüfungsarbeiten im Umfang von jeweils drei Stunden. Durch diese Prüfungsarbeiten wird festgestellt, ob die zu prüfende Person die fachtheoretischen Kenntnisse in seinem Handwerk beherrscht und anwenden kann.
Die Prüfungsleistungen in den Teilen III (für die betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung) und IV (für die berufs- und arbeitspädagogische Prüfung) werden in der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung geregelt. Diese Regelungen bleiben unverändert.
Bei einem Bestehen der Meisterprüfung in einem der Elektro-Handwerke darf sowohl der Meistertitel als auch der Titel „Bachelor Professional“ geführt werden.
Ab wann gilt die neue Verordnung?
Die Verordnung tritt zum 1. März 2024 in Kraft und löst gleichzeitig die alten Verordnungen aus dem Jahr 2002 ab. Für Personen, die sich bis zum 31. August 2024 zur Prüfung anmelden, besteht die Möglichkeit, die Prüfung auf der Grundlage der bislang geltenden Vorschriften abzulegen.