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Habeck und Betreiber legen Konzept zur Umsetzung der AKW-Einsatzreserve vor – Betreiber starten Vorbereitungsarbeiten für den Einsatz
Einleitung
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, hat sich mit den Betreibern der Atomkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim auf ein Konzept für eine Einsatzreserve verständigt. Den gemeinsam vereinbarten Eckpunkten zufolge sollen die beiden Atomkraftwerke nach dem Ende ihrer regulären Laufzeit am 31.12.2022 in eine Einsatzreserve überführt werden. Sie stehen damit bereit, um einen drohenden Stromnetzengpass in Süddeutschland zu verhindern. Um die Reserve zu ermöglichen, werden die Betreiber der beiden Atomkraftwerke ab sofort alles Erforderliche in die Wege leiten, damit die Anlagen über den 31.12.2022 hinaus bis längstens zum 15.04.2023 weiter im Markt betrieben werden können.
Ob der Betrieb der Anlagen notwendig ist, wird entlang der Grunddaten des „Netzstresstests“ entschieden. Basis ist ein Monitoring, das die Verfügbarkeit der Atomkraftwerke in Frankreich, den Umfang der an den Markt zurückgekehrten Kohlekraftwerke, die Verfügbarkeit der Gas- und Kohlekraftwerke sowie die erwartete Entwicklung des Stromverbrauchs berücksichtigt. Die Entscheidung über den Reservebetrieb der Atomkraftwerke soll den Eckpunkten zufolge noch in diesem Jahr fallen.
Bundesminister Robert Habeck erklärte: „Aufgabe ist es, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Atomenergie eine Hochrisikotechnologie ist, die streng unter den geltenden Sicherheitsvorkehrungen eingesetzt werden muss. Entsprechend haben wir die Einsatzreserve ausbuchstabiert. Jetzt werden die Betreiber alle nötigen Vorbereitungen treffen, damit die süddeutschen Atomkraftwerke über den Jahreswechsel hinaus im Winter Strom produzieren können, selbstverständlich unter Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften. Wir bringen derweil das nötige Gesetz zügig auf den Weg und beobachten die Lage im deutschen und europäischen Stromsystem genau. Deutschland hat insgesamt eine hohe Versorgungssicherheit im Strombereich, die Lage muss aber immer im Zusammenspiel mit den europäischen Nachbarn betrachtet werden.“
Dabei spielt vor allen die Versorgungssituation in Frankreich eine große Rolle. Mehr als die Hälfte der dortigen Atomkraftwerke ist nicht am Netz, es fehlen daher Strommengen, die Deutschland zum Teil mit Strom aus Gaskraftwerken ausgleicht. Entwickelt sich die Lage in Frankreich schlecht, verschärfen sich die Stressfaktoren für das deutsche Stromsystem.
Der Minister erklärte dazu: „Die Daten aus Frankreich haben sich in den letzten Wochen immer weiter nach unten entwickelt. Von ursprünglich angegebenen 50 GW an Leistung aus den dortigen Atomkraftwerken im Winter ist nicht mehr auszugehen. Der französische Stresstest des dortigen Übertragungsnetzbetreibers rechnet im Kernszenarien nur noch mit 45 GW und das nur für zwei Wochen im Januar. Damit wären wir schon in unserem sehr kritischen Stresstestszenario. Dann geht es runter, und Ende Februar sind den Daten zufolge nur noch 40 GW verfügbar – da wären wir im Extremszenario. Meine französische Kollegin hat mir schriftlich bestätigt, dass dies auch die Annahmen der Regierung sind. Unter diesen Bedingungen ist der Einsatz der AWK für die Netzstabilität nach dem Stresstestszenario geboten. Hinzu kommt, dass die Angaben des Betreibers EDF sich in der Vergangenheit häufig als zu positiv herausgestellt haben. Als für die Energiesicherheit verantwortlicher Minister muss ich daher sagen: Wenn diese Entwicklung nicht noch in ihr Gegenteil verkehrt wird, werden wir Isar 2 und Neckarwestheim im ersten Quartal 2023 am Netz lassen. Stand heute halte ich das für notwendig. Die Gespräche mit den Betreibern sind abgeschlossen, das Eckpunktepapier vereinbart. Auf dessen Basis werden jetzt die gesetzlichen Änderungen ausgearbeitet. Sie sollen Ende Oktober beschlossen werden. Heute muss ich sagen, dass die Daten aus Frankreich dafür sprechen, dass wir die Reserve dann auch abrufen und nutzen werden.“
Bei der Einsatzreserve erfolgt der Betrieb der Anlagen wie bisher uneingeschränkt in der atomrechtlichen Verantwortung und Haftung der Anlagenbetreiber (Betreiberrisiko) ohne Einschränkungen bei der Sicherheit des Betriebs der Anlagen. Die geltenden Sicherheitsvorgaben bleiben bestehen. Erfolgt ein Abruf und wird eine Anlage daraufhin im Strommarkt betrieben, erzielt der Betreiber Strommarkterlöse. Kommt es bei einer Anlage zu keinem Abruf, werden die notwendigen Kosten für die Einsatzreserve erstattet.
Wird die Einsatzreserve genutzt, würde das AKW Isar 2 seinen Betrieb mit dem aktuellen Reaktorkern über den 31.12.2022 hinaus bis voraussichtlich Anfang März 2023 fortsetzen. Dabei können nach Betreiberangaben zwischen anfänglich etwa 95 Prozent der Leistung bis etwa 50 Prozent der Leistung zum Ende bereitgestellt und damit ca. 2 TWh Strom produziert werden. Hierfür sind Arbeiten zur Beseitigung von systeminternen Druckhalter-Leckagen bis spätestens Ende Oktober nötig, was einen etwa einwöchigen Stillstand bedeutet.
Das AKW Neckarwestheim kann den Angaben der Betreiber zufolge mit Nutzung der Einsatzreserve nach einem technisch notwendigen Stillstand zur Rekonfiguration des Reaktorkerns Anfang Januar 2023 zwischen anfänglich etwa 70 Prozent der Leistung bis etwa 55 Prozent der Leistung zum Ende bereitstellen und insgesamt ca. 1,7 TWh Strom erzeugen. Die Eckpunkte sind Grundlage für die nächsten verbindlichen Schritte zur rechtssicheren Umsetzung der geplanten Einsatzreserve. Dazu wird die Bundesregierung für die Eckpunkte gesetzliche Regelungsvorschläge erarbeiten, sie strebt einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens Ende Oktober 2022 an. Flankierend zu den gesetzlichen Regelungen werden die vertraglichen Vereinbarungen zur Absicherung der Vorbereitungsmaßnahmen der Betreiber für die Einsatzreserve vorbereitet.
Weitere Einzelheiten finden Sie im Eckpunktepapier hier.