Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für die Nutzung unseres Videodienstes. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pluszeichen rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für eine 19. Atomgesetznovelle beschlossen. Damit werden die atomrechtlichen Voraussetzungen für einen befristeten Streckbetrieb der Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 bis spätestens zum 15. April 2023 geschaffen. Der Gesetzentwurf schreibt vor, dass für den weiteren Leistungsbetrieb der Anlagen nur die in der jeweiligen Anlage noch vorhandenen Brennelemente zu nutzen sind. Der Einsatz neuer Brennelemente ist nicht zulässig. Am 15. April 2023 müssen die Kraftwerke dann spätestens ihren Leistungsbetrieb einstellen.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Es bleibt beim Atomausstieg. Deutschland wird zum 15. April 2023 endgültig aus der Atomkraft aussteigen. Es wird keine Laufzeitverlängerung und keine Beschaffung neuer Brennstäbe geben – und damit auch keine zusätzlichen hochradioaktiven Abfälle. Der Gesetzentwurf sorgt für einen Beitrag zur Stromnetzstabilität, der mit der nuklearen Sicherheit vereinbar ist, weil er die Dauer des AKW-Weiterbetriebs auf einen kurzen Zeitraum in diesem Winter beschränkt. Auch in der aktuellen Energieversorgungskrise müssen wir die Risiken der Atomkraft im Blick behalten. “
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: „Der heutige Kabinettbeschluss schafft Klarheit. Die Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 können im Streckbetrieb bis zum 15. April 2023 weiter Strom erzeugen. Danach ist Schluss. Es gibt keine neuen Brennstäbe. Im Winter 23/24 werden wir andere und bessere Ausgangbedingungen haben. Wir werden deutlich mehr Gas, auch über eigene LNG-Terminals importieren können. Die Stromnetze werden verstärkt, die Transportkapazitäten erhöht sein. Auch werden zusätzliche Erzeugungskapazitäten am Netz sein, vor allem zur Nutzung von erneuerbaren Energien. Es liegt weiter harte Arbeit vor uns, aber die Richtung ist klar gesetzt: Wir müssen in dieser Krise die Stromerzeugungskapazitäten kurzfristig erhöhen, schaffen aber gleichzeitig die Voraussetzungen für eine langfristig sichere und klimafreundliche Stromversorgung.“
Der heute beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass die drei Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 aus energiewirtschaftlichen Gründen über den 31. Dezember 2022 hinaus zum Leistungsbetrieb berechtigt werden, den sie spätestens mit Ablauf des 15. April 2023 beenden müssen. Dabei dürfen nur die in den drei AKW jeweils bereits vorhandenen Brennelemente genutzt werden. Deshalb wird die Leistung der Reaktoren schrittweise abnehmen. Aufgrund des kurzen Zeitraums von maximal dreieinhalb Monaten zusätzlichen Leistungsbetriebs ist hierfür keine Periodische Sicherheitsüberprüfung vorzulegen. Der Staat übernimmt keine Kosten für diesen Streckbetrieb. Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Mit der Atomgesetznovelle wird der Auftrag aus der Richtlinien-Entscheidung des Bundeskanzlers umgesetzt. Zu dieser Entscheidung gehören auch die Vorlage eines ambitionierten Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und die Umsetzung der politischen Verständigung zwischen der Bundesregierung, der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und RWE zum vorgezogenen Kohleausstieg im Rheinischen Revier. An der Umsetzung beider Maßnahmen wird mit Hochdruck gearbeitet.
Die heute beschlossene Novelle des Atomgesetzes finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmuv.de/GE994