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Bundesregierung und Uniper SE schließen Rahmenvereinbarung – Vereinbarung steht unter Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission
Die Bundesregierung hat heute eine Rahmenvereinbarung mit der Uniper SE unterzeichnet, welche die Bedingungen der Rekapitalisierungsmaßnahme für das Unternehmen im Detail regelt. Die Vereinbarung setzt das am 21. September 2022 verkündete Rettungspaket für das Unternehmen um. Am heutigen 19. Dezember werden zudem die Aktionäre der Uniper SE im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung über die Stabilisierung des Unternehmens entscheiden. Mit der Zustimmung der Hauptversammlung wird der Bund voraussichtlich noch in dieser Woche als Mehrheitsaktionär der Uniper SE im Rahmen einer Kapitalerhöhung in Höhe von 8 Mrd. Euro einsteigen. Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission, die zeitnah erwartet wird. Alle weiteren notwendigen regulatorischen Freigaben liegen vor.
Ziel ist es – wie im Rettungspaket vom 21. September 2022 vereinbart – dass der Bund eine Mehrheitsbeteiligung von rd. 99% erwirbt. Konkret bedeutet das Folgendes:
Im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Bezugsrechteausschluss über insg. 8 Mrd. Euro erwirbt der Bund eine Aktienbeteiligung an der Uniper SE zum Nominalwert von 1,70 Euro je Aktie.
Der Bund übernimmt zudem die Aktienbeteiligung des bisherigen Mehrheitsaktionärs Fortum Oyj ebenfalls zum Nominalwert von 1,70 Euro je Aktie, was einem Kaufpreis von rd. 500 Mio. Euro entspricht. Ein von Fortum im Zuge der Energiepreiskrise gewährtes Gesellschafterdarlehen sowie eine Garantie-Linie werden durch Uniper zurückgezahlt bzw. durch den Bund wirtschaftlich abgelöst.
Zusätzlich zu der Vereinbarung vom 21. September wird durch den heutigen Beschluss der Hauptversammlung ein genehmigtes Kapital in Höhe von 25 Mrd. Euro geschaffen. Uniper entstehen insbesondere durch Ersatzbeschaffungskosten im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auch in den Jahren 2023 und 2024 weiterhin erhebliche Verluste. Zur Deckung nachgewiesener Kapitalbedarfe kann nun das genehmigte Kapital in erforderlicher Höhe genutzt werden, wobei im Gegenzug neue Aktien ausgegeben werden, für die ausschließlich dem Bund ein Bezugsrecht zusteht. Die Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals steht dabei unter dem Zustimmungsvorbehalt des Bundes.
Zur Erläuterung:
Die Finanzierung der Stabilisierungsmaßnahme erfolgt durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Zur Finanzierung der Maßnahmen des wirtschaftlichen Abwehrschirms gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges hatte die Bundesregierung den WSF im Oktober 2022 reaktiviert und auf die Abfederung der Folgen der Energiekrise neu ausgerichtet. Hierfür wurde der WSF mit einer Kreditermächtigung in Höhe von 200 Mrd. Euro ausgestattet.
Wichtig beim Stabilisierungspaket ist es, Eigenkapital- und Fremdkapitalmaßnahmen zu unterscheiden und nicht etwa aufzuaddieren. Denn die Eigenkapitalmittel aus Kapitalerhöhung und genehmigtem Kapital werden auch dazu genutzt, um die bestehenden Kreditlinien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) schrittweise zurückzuführen. Durch die KfW-Kreditlinien wurde die Liquidität des Unternehmens bis zur Umsetzung der Stabilisierungsmaßnahme gesichert. Auch zukünftige Kapitalbedarfe in 2023 und 2024 werden wie bisher zunächst durch KfW-Kredite getragen. Diese KfW-Kredite können sodann in regelmäßigen Abständen abgelöst werden durch Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital.
Uniper ist eine zentrale Säule der deutschen Energieversorgung. Das Unternehmen betreibt kritische Infrastruktur im Bereich Energie in Deutschland und spielt eine zentrale Rolle bei der Versorgung mit Gas und Strom. Infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und dem Lieferstopp von russischem Gas ist das Unternehmen in existenzielle Schwierigkeiten geraten. Die Bundesregierung hatte daher bereits im Juli 2022 ein Hilfspaket für das Unternehmen beschlossen, das im September 2022 angepasst wurde.
Durch die mehrheitliche Übernahme erlangt der Bund die wesentlichen Mitsprache- und Kontrollrechte bei dem Unternehmen, um die Versorgungssicherheit in Deutschland sicherstellen zu können. An die Stabilisierungsmaßnahme knüpfen sich klare Bedingungen, insbesondere ein Boni- und Dividendenverbot.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat über den Stabilisierungsantrag des Unternehmens auf eine Stabilisierungsmaßnahme nach § 29 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundeskanzleramt entschieden. Die Beteiligung des Bundes an der Uniper SE wird über eine Beteiligungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH gehalten, deren Alleingesellschafter der Bund ist. Die Beteiligungsführung liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des BMF.