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Klima-, Energie- und Wasserstoffpartnerschaften und Energiedialoge
Starke Partnerschaften für die Zukunft
Einleitung
Die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und der weltweiten Krisen ist eine globale Aufgabe. Mit inzwischen über 30 Partnerländern sind die bilateralen Klima-, Energie- und Wasserstoffpartnerschaften und Energiedialoge zentrale Instrumente der außenpolitischen Energie- und Klimapolitik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie bilden ein weltweites, stetig wachsendes und wertvolles Netzwerk zwischen Deutschland und strategischen Partnerländern, die ihre Energiesysteme für eine nachhaltige, wirtschaftlich attraktive und sichere Energiewende umgestalten wollen.
Das Interesse an der deutschen Energiewende und an einem intensiven Dialog zwischen den Akteuren aus der Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Industrie und Zivilgesellschaft ist ungebrochen. Ob auf großen internationalen Veranstaltungen, bilateralen Meetings, Workshops oder Delegationsreisen, die bilateralen Kooperationsformate bieten viele Gelegenheiten zum Austausch und fördern den Dialog und Wissenstransfer auf der praktischen Umsetzungsebene.
Ziel und Leitprinzip aller Kooperationsformate ist die Unterstützung der globalen Dekarbonisierung, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen und die globale Energiewende umzusetzen. Eine erfolgreiche Energiewende verbindet daher Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit mit wirksamen Klimaschutzmaßnahmen. Emissionsfreie Alternativen werden daher immer wichtiger, auch im Hinblick auf gasförmige und flüssige Energieträger. Die Partnerschaften unterstreichen etwa die Bedeutung von grünem Wasserstoff als Alternative zu fossilen Brennstoffen.
Partnerschaften als Mittel für bilaterale Lösungen
Klima-, Energie- und Wasserstoffpartnerschaften sowie Energiedialoge spielen eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung nachhaltiger, länderspezifischer Lösungsansätze für die Herausforderungen der Energiewende, immer in enger Zusammenarbeit mit den Partnerländern und Experten vor Ort. Sie tragen nicht nur dazu bei, den weltweiten Ausbau erneuerbarer Energien und die Verbreitung effizienter Energietechnologien voranzutreiben, sondern gewährleisten auch einen kontinuierlichen internationalen Dialog zu politischen und wirtschaftlichen Fragen der Energiewende und unterstützen Energieunternehmen im In- und Ausland. Sie sind auch Impulsgeber für energiebezogene Innovationen und für die wirtschaftliche Zusammenarbeit auf dem Weg zu einer globalen Energiewende.
Der Wandel ermöglicht es uns, gemeinsam zu wachsen
Gerade in Krisenzeiten sind verlässliche Partner entscheidend für das gemeinsame Ziel des globalen Klimaschutzes. Unsere Klima-, Energie- und Wasserstoffpartnerschaften sowie Energiedialoge zeigen das enorme Potenzial von vertrauensvoller Zusammenarbeit und Wissenstransfer für ein nachhaltiges Wachstum.
Der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit der heutigen Entscheidung die Klage des Rosneft-Konzerns gegen die Anordnung der Treuhandverwaltung abgewiesen. Die Anordnung der Treuhand durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) war rechtmäßig und verhältnismäßig. Das BMWK begrüßt die heutige Gerichtsentscheidung ausdrücklich.
Das BMWK beabsichtigt, die am 15. März 2023 auslaufende Treuhandverwaltung um weitere sechs Monate zu verlängern. Es berücksichtigt hierbei die heutige Gerichtsentscheidung. Die Verlängerung der Treuhand wird am 15.03.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie wird mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: „Das ist eine gute Nachricht für die Versorgungssicherheit und die Zukunft der PCK Schwedt. Die Versorgungssicherheit ist oberste Priorität und daher handlungsleitend. Sie sicherzustellen war und ist Zweck der Treuhandverwaltung.“
Zur Einordnung des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte mit Anordnung der Treuhand am 14. September 2022 auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes die beiden deutschen Rosneft-Tochterunternehmen Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und RN Refining & MarketingGmbH (RNRM) für eine Dauer von zunächst sechs Monaten unter die Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt. Damit hat die Bundesnetzagentur die Kontrolle über Rosneft Deutschland und damit auch über den jeweiligen Anteil in den drei Raffinerien PCK Schwedt, MiRo (Karlsruhe) und Bayernoil (Vohburg) erhalten. Mit der Treuhandverwaltung wurde der drohenden Gefährdung der Energieversorgungssicherheit begegnet, um den Geschäftsbetrieb der betroffenen Raffinerien weiterhin zu gewährleisten. Denn zentrale kritische Dienstleister wie Versicherungen, IT-Unternehmen und Banken waren zum Zeitpunkt der Anordnung nicht mehr zu einer Zusammenarbeit mit Rosneft bereit.
Gegen die Anordnung hatten die russisch beherrschten Eigentümerinnen im Oktober 2022 Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Diese Klage wurde heute erst- und letztinstanzlich abgewiesen.
Bei der Begründung seiner Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht betont, dass die Anordnung gemessen an der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt ihres Erlasses unter allen Gesichtspunkten in Einklang mit den Vorschriften des Energiesicherungsgesetzes gestanden hat. Insbesondere sei sie geeignet und erforderlich gewesen, um den zum damaligen Zeitpunkt bekannten sowie prognostizierten Risiken für die Versorgungssicherheit zu begegnen.
Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das nach dem Energiesicherungsgesetz als erste und letzte Instanz für die Klage zuständig ist, besteht nunmehr Rechts- und Planungssicherheit für die Verfahrensbeteiligten.
Zur Verlängerung der Treuhand:
Das BMWK beabsichtigt, die am 15. März 2023 auslaufende Anordnung der Treuhandverwaltung auf Basis des Energiesicherungsgesetzes um weitere sechs Monate zu verlängern. Mit der beabsichtigten Verlängerung bleiben die deutschen Rosneft-Tochterunternehmen RDG-- Rosneft DeutschlandGmbH und RNRM-- RN Refining & MarketingGmbH unter Treuhand gestellt. Die Verlängerung der Treuhandverwaltung ist notwendig für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der betroffenen Raffinerien.
Rechtsgrundlage der nunmehr beabsichtigten Verlängerung der Treuhandverwaltung ist § 17 des Energiesicherungsgesetzes. Danach kann ein Unternehmen oder verbundene Unternehmen, die kritische Infrastruktur im Sektor Energie betreiben, unter Treuhandverwaltung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung das Unternehmen ihre dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen würden, und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht. Die Anordnung schließt die Wahrnehmung der Stimmrechte der Gesellschafter aus und beschränkt ihre Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis. Als Treuhänderin bleibt weiterhin die Bundesnetzagentur eingesetzt. Die Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen gehen wie bisher auf sie über.
Die Verlängerung der Anordnung der Treuhandverwaltung erfolgt durch das BMWK. Sie wird mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 15. März 2023 wirksam und gilt für weitere sechs Monate. Die Kosten der Treuhandverwaltung haben die RDG DeutschlandGmbH und die RNRM Refining & MarketingGmbH selbst zu tragen.