Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für die Nutzung unseres Videodienstes. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pluszeichen rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
45 Millionen für Erprobung von Wasserstoff in der Luftfahrt
Luft- und Raumfahrtkoordinatorin übergibt Förderbescheid für fliegendes Wasserstofflabor
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK fördert mit 45,2 Millionen Euro die Beschaffung eines Regionalflugzeugs sowie dessen Umrüstung und Nutzung als fliegender Wasserstoff-Prüfstand (Flying Testbed). Den entsprechenden Förderbescheid hat die Koordinatorin der Bundesregierung für die Deutsche Luft- und Raumfahrt, Dr. Anna Christmann, heute an die Vorstandvorsitzende des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR), Professor Dr.-Ing. Anke Kaysser-Pyzalla, übergeben.
Die Förderung für die Jahre 2023 bis 2025 ist Teil des BMWK-Luftfahrtforschungsprogramms LuFo Klima, dem zentralen Instrument, mit dem die Bundesregierung die Luftfahrtbranche auf ihrem Weg hin zur CO-Neutralität unterstützt. Nach Beschaffung und Umrüstung eines Regionalflugzeugs sollen erste Flugversuche bereits im kommenden Jahr stattfinden. Das fliegende Testlabor wird Industrie- und Forschungspartnern offenstehen – gerade auch kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-ups, die selbst keine Möglichkeit für Flugtests haben. Auf diese Weise können vielversprechende Antriebs-, Treibstoff- und Systemtechnologien für die Dekarbonisierung der Luftfahrt schnell und unter realen Flugbedingungen erprobt werden, um deren Entwicklung maßgeblich zu beschleunigen.
Luft- und Raumfahrtkoordinatorin Dr. Christmann: „Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 auch in der Luftfahrt zu erreichen, muss die Technologieentwicklung jetzt auf breiter Front Fahrt aufnehmen. Mit dem neuen fliegenden Wasserstoff-Testlabor und seinem open-source-Ansatz gehen wir gemeinsam mit DLR und Industrie einen neuen Weg. Wir wollen mit möglichst vielen Partnern gemeinsam Technologien zu einem frühen Entwicklungszeitpunkt im Flug erproben. Dies ist zugleich eine Einladung an weitere europäische Partner, sich frühzeitig für den nächsten Schritt – die Entwicklung eines Demonstrators für einen Mittelstreckenjet – in ähnlicher Art und Weise zu vernetzen und Kollaborationen aufzubauen.“
DLR-Vorstandsvorsitzende Professor Dr.-Ing. Anke Kaysser-Pyzalla: „Vor dem Hintergrund des Pariser Klimaschutzabkommens verfolgt das DLR das Ziel einer klimaverträglichen Luftfahrt. Der Weg dorthin erfordert auch disruptive Ansätze bei der Entwicklung neuer Antriebe und Systeme einschließlich hybrid-elektrischer Konzepte auf Basis von Wasserstofftechnologien und neuartigen Treibstoffen. Hier werden etwa zukünftige Systemtechnologien, Brennstoffzellen, Kraftstoffsysteme und deren Integration eine wichtige Rolle spielen. Wir freuen uns daher besonders, nun mit dem neuen fliegenden Testlabor einen vielseitigen Flugversuchsträger für diese Wasserstofftechnologien der klimaverträglichen Luftfahrt aufbauen zu können, der den Weg zu einer neuen Flugzeuggeneration ebnet. Mit der Systemkompetenz des DLR in der Luftfahrtforschung bringen wir uns an zentraler Stelle ein in enger Abstimmung und in Kooperation mit der Luftverkehrsindustrie, der Luftverkehrswirtschaft ebenso wie mit KMUs und Start-ups.“
Das Luftfahrtforschungsprogramm LuFo Klima und sein seit 2022 aufgebauter Schwerpunkt für disruptive H2-Technologien ist ein zentrales Förderinstrument des Bundes, um Unternehmen der deutschen Luftfahrtindustrie und Forschungseinrichtungen bei der Entwicklung von klimaneutralen Technologien zu unterstützen. Der heute übergebene Bescheid ist dabei Bestandteil des neuen H2-Förderschwerpunkts UpLift H2 Aviation (UpLift) in LuFo Klima, mit dem ab 2023 ein nochmals verstärkter Fokus auf die frühzeitige praktische Erprobung von Wasserstoff-Technologien im Flug und in Bodenprüfständen gelegt wird.