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Klima-, Energie- und Wasserstoffpartnerschaften und Energiedialoge
Starke Partnerschaften für die Zukunft
Einleitung
Die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und der weltweiten Krisen ist eine globale Aufgabe. Mit inzwischen über 30 Partnerländern sind die bilateralen Klima-, Energie- und Wasserstoffpartnerschaften und Energiedialoge zentrale Instrumente der außenpolitischen Energie- und Klimapolitik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie bilden ein weltweites, stetig wachsendes und wertvolles Netzwerk zwischen Deutschland und strategischen Partnerländern, die ihre Energiesysteme für eine nachhaltige, wirtschaftlich attraktive und sichere Energiewende umgestalten wollen.
Das Interesse an der deutschen Energiewende und an einem intensiven Dialog zwischen den Akteuren aus der Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Industrie und Zivilgesellschaft ist ungebrochen. Ob auf großen internationalen Veranstaltungen, bilateralen Meetings, Workshops oder Delegationsreisen, die bilateralen Kooperationsformate bieten viele Gelegenheiten zum Austausch und fördern den Dialog und Wissenstransfer auf der praktischen Umsetzungsebene.
Ziel und Leitprinzip aller Kooperationsformate ist die Unterstützung der globalen Dekarbonisierung, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen und die globale Energiewende umzusetzen. Eine erfolgreiche Energiewende verbindet daher Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit mit wirksamen Klimaschutzmaßnahmen. Emissionsfreie Alternativen werden daher immer wichtiger, auch im Hinblick auf gasförmige und flüssige Energieträger. Die Partnerschaften unterstreichen etwa die Bedeutung von grünem Wasserstoff als Alternative zu fossilen Brennstoffen.
Partnerschaften als Mittel für bilaterale Lösungen
Klima-, Energie- und Wasserstoffpartnerschaften sowie Energiedialoge spielen eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung nachhaltiger, länderspezifischer Lösungsansätze für die Herausforderungen der Energiewende, immer in enger Zusammenarbeit mit den Partnerländern und Experten vor Ort. Sie tragen nicht nur dazu bei, den weltweiten Ausbau erneuerbarer Energien und die Verbreitung effizienter Energietechnologien voranzutreiben, sondern gewährleisten auch einen kontinuierlichen internationalen Dialog zu politischen und wirtschaftlichen Fragen der Energiewende und unterstützen Energieunternehmen im In- und Ausland. Sie sind auch Impulsgeber für energiebezogene Innovationen und für die wirtschaftliche Zusammenarbeit auf dem Weg zu einer globalen Energiewende.
Der Wandel ermöglicht es uns, gemeinsam zu wachsen
Gerade in Krisenzeiten sind verlässliche Partner entscheidend für das gemeinsame Ziel des globalen Klimaschutzes. Unsere Klima-, Energie- und Wasserstoffpartnerschaften sowie Energiedialoge zeigen das enorme Potenzial von vertrauensvoller Zusammenarbeit und Wissenstransfer für ein nachhaltiges Wachstum.
Smart Meter-Gesetz final beschlossen: Flächendeckender Einsatz intelligenter Stromzähler kommt
Bis 2032 sollen Smart Meter weitgehend Standard sein und althergebrachte Stromzähler ersetzen
Der Bundesrat hat heute das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiierte Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende final gebilligt. Zuvor hatte bereits der Bundestag die Gesetzesnovelle am 20.04.2023 beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau digitaler Stromzähler, sogenannter Smart Meter, deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032 sollen die Smart Meter flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Sie schaffen über die digitale Steuerung der Stromversorgung nicht nur die Grundlage, die für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem mit fluktuierendem Verbrauch und schwankender Erzeugung notwendig ist. Vielmehr ermöglichen sie Verbraucherinnen und Verbrauchern auch bessere und klarere Informationen über ihren eigenen Stromverbrauch. Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für den beschleunigten Einbau der intelligenten Messsysteme und treibt die Digitalisierung bei der Energieversorgung voran. Sie greift auch Kritikpunkte des Bundesrates auf, die dieser im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens angebracht hatte.
Die volatile Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erfordert es, Netze, Erzeugung und Verbrauch effizient, sicher und intelligent miteinander zu verknüpfen. Auf der einen Seite werden klimaneutrale und umweltfreundliche Energieträger in ein „intelligentes Stromnetz“ (engl. „smart grid“) eingespeist; auf der anderen Seite helfen die „Smart Meter“ dabei, diese Energie effektiv zu nutzen. Sie treten als moderne intelligente Messsysteme an die Stelle der bekannten Stromzähler und erfüllen höchste Sicherheits- und Datenschutzanforderungen. Der große Vorteil: Smart Meter messen nicht mehr nur den Stromverbrauch oder die eingespeiste Strommenge, um Abrechnungen erstellen zu können, sondern protokollieren auch Spannungsausfälle und versorgen die Netzbetreiber mit wichtigen Informationen, damit diese zeitgenau Erzeugung, Netzbelastung und Verbrauch weitgehend automatisiert aufeinander abstimmen können. So wird ein „Treffen“ von Erzeugung und Nachfrage auch in einem sich stetig verändernden Energiesystem möglich.
Das Gesetz legt einen festen Fahrplan zu Einbau und umfassender Verbreitung der Smart Meter fest. Nach dem Gesetzentwurf fallen ab 2025 alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent dieser Fälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Stromzähler werden für normale Haushaltskunden auf 20 EUR gedeckelt.
Die Messstellenbetreiber dürfen wiederum in einer zeitlich befristeten Hochlaufphase die komplexen Funktionen der Geräte schrittweise einführen – mit regelmäßigen Updates – und Erfahrungen beim Rollout sammeln. Von Anfang an garantieren müssen sie den EU-rechtlich vorgesehenen Mindest-Funktionsumfang. Die Branche erhält so die Möglichkeit, in einer „Warmlaufphase“ ihre Steuerungsprozesse aufzubauen und zu üben, bevor der Pflichtrollout gilt. Die Stromzähler selbst werden dabei schrittweise über weitere Updates immer intelligenter.
Alle Stromversorger müssen laut dem neuen Gesetz ab 2025 verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher den Stromverbrauch in kostengünstigere Zeiten mit hoher Erzeugung verlagern. Mithilfe der Smart Meter können sie dafür ihr eigenes Verbrauchsverhalten analysieren. Die einfachere Analyse des eigenen Nutzungsverhaltens ermöglicht es im nächsten Schritt, einen zur Stromnutzung passenden Stromtarif zu finden. Letztlich lassen sich dadurch in erheblichem Maße Kosten sparen.
Im Zusammenhang mit der Smart-Meter-Technologie hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit aufgestellt. Das heute vom Bundesrat gebilligte Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende regelt genau, wer welche Daten registrieren und nutzen darf. Smart Meter versenden die aufgezeichneten Informationen verschlüsselt, pseudonymisiert – gegebenenfalls sogar anonymisiert – und ausschließlich an berechtigte Empfänger, wie insbesondere Netzbetreiber oder Stromlieferanten. Die Daten dürfen dabei nur für klar definierte Zwecke verwendet werden und müssen nach ihrer Verarbeitung unverzüglich gelöscht werden. Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt in diesem Zusammenhang sogenannte BSI-Schutzprofile sowie Technische Richtlinien auf und entwickelt die Anforderungen ständig weiter. Auf Grundlage dieser verbindlichen Standards werden die Smart-Meter-Gateways durch das BSI geprüft und zertifiziert, was ein dauerhaft hohes Schutzniveau gewährleistet. Erst, wenn das BSI die Geräte zertifiziert hat, beginnt die Einbauverpflichtung. Die Sicherheitsstandards für Smart Meter sind höher als etwa beim Online Banking; europaweit ist Deutschland damit Vorreiter in Sachen Datensicherheit.
Weiterführende Informationen
27.03.2025 - Artikel - Energiewende
Artikel:Smart Meter: Intelligente Messsysteme für die Energiewende