Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für die Nutzung unseres Videodienstes. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pluszeichen rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Bei der Übernahme von Exportkreditgarantien für die Ukraine findet auf Beschluss des sogenannten Interministeriellen Ausschusses der Bundesregierung ab sofort eine regelbasierte Prüfung Anwendung. Diese tritt an die Stelle einer strengen Einzelfallprüfung und der Erfordernis von Banksicherheiten.
Die Übernahme einer Sammeldeckung ist damit ab sofort auch ohne Banksicherheit möglich, sofern die risikomäßige Vertretbarkeit gegeben ist. Sammeldeckungen werden häufig von kleinen und mittleren Unternehmen in Anspruch genommen, so dass die Umstellung des Verfahrens eine deutliche Erleichterung darstellt. Dies leistet einen Beitrag zu Erhalt und Wiederbelebung des Wirtschaftsverkehrs zwischen der Ukraine und Deutschland und trägt so zu wirtschaftlicher Erholung und Wiederaufbau des Landes bei.
Bundesminister Habeck: „Wir intensivieren die wirtschaftlichen Beziehungen zur Ukraine auf drei Feldern. Zunächst unterstützen wir das Land dabei, seine Infrastruktur zu sichern und auszubauen, insbesondere die Energieversorgung. Gleichzeitig halten wir die deutschen Unternehmen dazu an, den Warenhandel mit der Ukraine zu verbreitern, und stellen ihnen dafür Investitions- und Exportkreditgarantien zur Verfügung. Die jetzt beschlossenen vereinfachten Verfahren werden hier vieles beschleunigen. Drittens arbeiten wir mit der Ukraine und den Verbündeten an einer wirtschaftlichen Perspektive nach dem Krieg. Zu diesem Zweck war ich im März mit einer Wirtschaftsdelegation in der Ukraine und zu Gast beim ukrainischen Staatspräsidenten Selenskyj.“
Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Ukraine und Deutschland sind vielfältig, etwa im Handel mit landwirtschaftlichen Produkten und bei Investitionen deutscher Unternehmen in der Ukraine. Direktinvestitionen können weiterhin über die Garantien des Bundes abgesichert werden. Mit dem Beschluss der Bundesregierung zu den Exportkreditgarantien für die Ukraine werden die staatlichen Absicherungsmöglichkeiten nun erweitert.
Näher zur Einordnung der Anpassung der Exportkreditgarantien:
Zur Unterstützung der exportorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird die derzeitige spezielle Regelung für Sammeldeckungen, nach der Deckungsschutz nur unter der Voraussetzung von Banksicherheiten gewährt wurde, aufgehoben. Künftig sind neue Sammeldeckungen auch ohne Banksicherheiten möglich, sofern die risikomäßige Vertretbarkeit gegeben ist.
Auch Einzeldeckungen mit dem privaten Sektor sind ab jetzt ohne Banksicherheiten möglich. Das gilt sowohl für Bestands- als auch Neukunden entsprechend der Bonitätsprüfung. Deckungen für Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor können nach Einzelfallprüfung mit einer Garantie des ukrainischen Finanzministeriums oder der ukrainischen Zentralbank übernommen werden.
Nachdem die Ukrainische Nationalbank durch Exportkreditgarantien abgesicherte Finanzierungen per 16. Juni 2023 von ihrer Devisenausfuhrbeschränkung ausgenommen hat, sind bei den Einzeldeckungen auch Finanzkreditdeckungen möglich. Hierfür hatte sich Minister Habeck bei seiner Reise in die Ukraine im April eingesetzt.
Auch wird bei Sammeldeckungen für die Ukraine das Verfahren von Einzelfallprüfungen auf pauschalierte regelbasierte Verfahren umgestellt.
Diese Veränderungen wurden vom Interministeriellen Ausschuss der Bundesregierung beschlossen. Der Interministerielle Ausschuss ist das Gremium der Bundesregierung, welches über die Deckungspolitik und die Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien für Exportgeschäfte entscheidet. Neben dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gehören dem Gremium das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Auswärtige Amt (AA) und das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) an.
Jahresbericht Exportkreditgarantien 2022
Die Bundesregierung hat zudem den Jahresbericht Exportkreditgarantien 2022 vorgelegt. Im Jahr 2022 wurden Exporte in mehr als 170 Länder abgesichert. Dabei entfielen über 80 Prozent des neu übernommenen Deckungsvolumens auf Entwicklungs- und Schwellenländer. Unternehmen nehmen diese Märkte in den Fokus, weil sie dazu beitragen, Abhängigkeiten zu verringern und Lieferketten widerstandsfähiger zu machen. Diesen Weg wird die Bundesregierung auch in Zukunft aktiv mit Exportkreditgarantien unterstützen.
Mit einem Deckungsvolumen von knapp fünf Mrd. Euro haben die sogenannten ungebunden Finanzkredite (UFK-Garantien) im Jahr 2022 einen erheblichen Beitrag zur Rohstoffversorgung und zur Energiesicherheit in Deutschland geleistet. Zusätzlich unterstützen UFK-Garantien den ökologischen Umbau der Wirtschaft, unter anderem durch Garantieübernahmen beim Bezug von Batteriezellen für die deutsche Automobilindustrie. Bei UFK handelt es sich um eine Gewährleistung der Bundesregierung für Kredite von grundsätzlich in Deutschland ansässigen Banken, die im Zuge von Rohstoffvorhaben vergeben werden. Diese Kredite können gegen wirtschaftliche und politische Ausfallrisiken abgesichert werden.
Auch im Klimaschutz leisten staatliche Exportkreditgarantien ihren Beitrag, indem sie Exporteure bei der Transformation hin zu mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit unterstützen. Bereits 2020 hat der Bund die Absicherungsmöglichkeiten im Bereich fossiler Energien eingeschränkt und für erneuerbare Energien ausgeweitet.
Diesen Weg der transformativen Deckungspolitik gehen wir kontinuierlich weiter. Mit der Klimastrategie für Exportkreditgarantien, die wir 2023 einführen, werden wir nachhaltige Geschäfte besonders unterstützen, weitere besonders klimaschädliche Ausfuhren von Exportkreditgarantien ausschließen und einen Pfad in Richtung CO2-Neutralität in der Exportförderung aufzeigen.