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Das Bundeskabinett hat heute den ersten Bericht zur Evaluierung des Investitionsgesetzes (InvKG) Kohleregionen verabschiedet. Konkret ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verpflichtet, alle zwei Jahre und erstmalig zum 30.06.2023 die Wirkung der finanzierten Maßnahmen auf die Zielgrößen Wertschöpfung, Arbeitsmarktsituation und kommunales Steueraufkommen zu untersuchen. Dieser Verpflichtung kommt der heutige Kabinettbericht nach.
Der Evaluierungsbericht stellt die Genese des InvKG und die institutionellen Koordinationsmechanismen dar. Im Zentrum steht eine transparente Darstellung der Mittelverwendung und Maßnahmenwirkungen. Aufgrund des kurzen Beobachtungszeitraums verglichen mit dem zeitlichen Horizont der Maßnahmen sind Aussagen zur Wirkung bisher nur begrenzt möglich. Einiges jedoch ist bereits jetzt erkennbar:
Eine insgesamt positive Beschäftigungsentwicklung ist in den Landkreisen des Fördergebiets zu beobachten, obwohl die dortige Beschäftigung im Braunkohlesektor abgenommen hat. Der befürchtete Stellenabbau ist im Fördergebiet ausgeblieben. Der Kohleausstieg und die Maßnahmen des InvKG laufen parallel. Ein Vorher-Nachher Vergleich (2019 und 2022) zeigt, dass die Beschäftigungsquote in allen Revieren (außer dem Sächsischen Teil des Lausitzer Revier) leicht steigt.
Die bisherige Förderung durch das InvKG findet laut deskriptiver Analyse überwiegend im Bereich Forschung und Entwicklung, Bildung sowie Erschließung von Arbeitskräften statt. Im Brandenburger Teil des Lausitzer Reviers sind 29,1% der Mittel für Bundesmaßnahmen in die Erschließung des Arbeitskräftepotenzials, 15,6% in die Bildung und 26,1% in die Forschung und Entwicklung verplant.
Die Analyse der bisherigen Förderung zeigt aber auch, dass erst ein relativ geringer Teil des Gesamtbudgets abgeflossen ist, sich viele Projekte also erst in der Planung befinden. Das ist aber in Anbetracht der bisher kurzen Implementierungszeit von zwei Jahren nicht überraschend.
Das InvKG ist seit August 2020 in Kraft, um den Strukturwandel in den Kohleregionen zu unterstützen und ihm einen gesetzlichen Rahmen zu geben. Dabei handelt es sich um das Lausitzer Revier in Brandenburg und Sachsen, das Rheinische Revier in Nordrhein-Westfalen und das Mitteldeutsche Revier in Sachsen-Anhalt und Sachsen. Weitere Mittel stehen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken sowie die ehemaligen Braunkohlereviere Helmstedt und Altenburger Land zur Verfügung.
Der Bund unterstützt die Abkehr von der Kohle in diesen Regionen mit insgesamt über 41 Mrd. € in den Jahren bis 2038. Ziel ist es, die Auswirkungen des schrittweisen Kohleausstiegs wirtschaftlich und sozial abzufedern. Gleichzeitig wird unter Zuhilfenahme der Finanzmittel dafür gesorgt, die Attraktivität der betroffenen Regionen als Wirtschaftsstandorte zu erhalten und zu verbessern. Es werden die Voraussetzung für dauerhafte Wertschöpfung mit zukunftsfähigen Arbeitsplätzen geschaffen – einschließlich der Ausbildung junger Menschen.
Für die Braunkohleländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden bereits über 100 Maßnahmen des Bundes mit einem Gesamtvolumen von fast 20 Milliarden Euro beschlossen. Darunter erhebliche Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie zahlreiche Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen. Bis 2038 stehen weitere rund 6 Milliarden Euro zur Finanzierung von Bundesmaßnahmen zur Verfügung.
Die größte Bundesmaßnahme ist das STARK-Programm, ausgestattet mit 2,8 Mrd. Euro, die u.a. für Projekte des Wissens- und Technologietransfers, der Beratung und Qualifikation sowie für Strukturentwicklungsgesellschaften und die Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses zur Verfügung stehen.
Die vier Braunkohleländer erhalten zudem Finanzhilfen in Höhe von bis zu 14 Milliarden Euro für eigene Investitionsprojekte der Länder und Gemeinden.
Die strukturschwachen Standorte von Steinkohlekraftwerken sowie die ehemaligen Braunkohlereviere Helmstedt und Altenburger Land erhalten über eine Milliarde Euro.