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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium der Finanzen haben heute entschieden, der Siemens Energy AG („Siemens Energy“) eine Bürgschaft in Höhe von 7,5 Mrd. Euro zu gewähren. Die Bürgschaft ist Teil von Garantielinien des Unternehmens in einer Gesamthöhe von insgesamt 15 Mrd. Euro, welche mit Privatbanken und anderen Stakeholdern vereinbart werden. Die Zusage der Bundesregierung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Beiträge der anderen Stakeholder erbracht werden.
In den vergangenen Wochen hatte die Bundesregierung dazu in intensivem Kontakt mit Siemens Energy, der Siemens AG als größtem Anteilseigner von Siemens Energy sowie mit privaten Banken gestanden. Vorbedingung des Bundes war dabei, dass alle Stakeholder sich angemessen an der Absicherung des Unternehmens beteiligen.
Die Einigung zur Sicherung der benötigten Garantielinien in Höhe von insgesamt 15 Milliarden Euro sieht nun vor:
Private Banken gewähren Siemens Energy eine Garantielinie von insgesamt 12 Mrd. Euro.
Weitere 3 Mrd. Euro wird sich Siemens Energy in Verhandlungen mit weiteren Stakeholdern sichern.
Von den 12 Mrd. Euro, die private Banken an Siemens Energy gewähren,
übernimmt der Bund für eine Garantielinie von 11 Mrd. Euro eine anteilige Bürgschaft i.H.v. 7,5 Mrd. Euro, also 50 Prozent des gesamten Garantiebedarfs;
übernimmt ein Bankenkonsortium einen Anteil von 3,5 Mrd. Euro der Garantielinie im eigenen Obligo; und
übernehmen private Banken zusätzlich eine Garantielinie von 1 Mrd. Euro ohne Bürgschaft des Bundes, die über eine Erstverlusttranche durch die Siemens AG abgesichert ist. Die Erstverlusttranche wird im Schadensfall vorrangig herangezogen.
Außerdem beabsichtigen die Siemens Energy AG und die Siemens AG den Verkauf von Anteilen an einem Gemeinschaftsunternehmen mit einem Mittelzufluss für die Siemens Energy AG in Höhe von rund 2 Milliarden Euro zu verhandeln.
Im Übrigen greift ein übliches Dividenden- und für den Vorstand ein Boniverbot während der Inanspruchnahme der Maßnahme.
Diese Verständigung steht unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses der notwendigen Prüfprozesse auf Seiten des Bundes, der Einbindung des Deutschen Bundestages und der Zustimmung der relevanten Stellen und Organe der Siemens Energy AG und der Siemens AG.
Ergänzend zur Einordnung:
Die Siemens Energy AG („Siemens Energy“) ist eines der weltweit führenden Unternehmen für Energietechnologien und besitzt eine hohe Relevanz für die gesamte Wertschöpfungskette der Bereitstellung von Energieanlagen (von der Energieerzeugung bis hin zu Transport und Speicherung). Gleichzeitig ist Siemens Energy mit rund 26.000 Beschäftigten in Deutschland ein wichtiger Arbeitgeber in zukunftssicheren Branchen. Die Einweihung der Siemens Energy Giga-Factory für Elektrolyseure am Standort Berlin-Moabit ist jüngstes Beispiel hierfür.
Die Erneuerbaren-Branche, insb. Photovoltaik und Windenergie, verzeichnen ein rasantes Wachstum. Aber auch Auf- und Ausbau von Energieinfrastrukturen für Strom und Gas bzw. Wasserstoff nehmen zunehmend Fahrt auf. Allein Siemens Energy hat Aufträge i.H.v. ca. 110 Mrd. Euro in der Pipeline. In der Branche müssen die komplexen und meist mehrjährigen Projekte gegenüber Auftraggebern und Kunden im Projektablauf durch Garantien (Anzahlungs-, Performance- und Gewährleistungsgarantien) abgesichert werden.
Aufgrund des starken Wachstums des Auftragsvolumens haben Unternehmen wie Siemens Energy – neben deren spezifischen Herausforderungen mit ihrer Tochter Siemens Gamesa – gegenwärtig Schwierigkeiten, die benötigten Garantien vollständig am Finanzmarkt zu erhalten. Denn bei den Garantiestellern könnten Klumpenrisiken auf einem technologisch herausfordernden Markt entstehen. Vor diesem Hintergrund arbeitet die Bundesregierung bereits an einem Programm zur Absicherung des Konverterplattformbaus, dass in Kürze vorgestellt werden soll. Auch die Europäische Investitionsbank arbeitet daran, ein Garantieprogramm für die Windenergie Branche aufzulegen.