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Nachhaltige Produkte werden EU-weit neuer Standard
Einleitung
Die EU-Mitgliedstaaten haben heute die neue Ökodesign-Verordnung beschlossen. Künftig sollen nur noch solche Produkte auf den Binnenmarkt kommen, die ressourcensparend hergestellt wurden, langlebig und reparierbar sowie energieeffizient sind. Mit der Verordnung will die EU vor allem die Vernichtung von gebrauchsfähigen Konsumartikeln wie Textilien und Schuhen stoppen.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: Bundesumweltministerin Steffi Lemke: Die neue Ökodesign-Verordnung der EU ist ein Meilenstein für die umweltfreundliche Gestaltung von Produkten. Zukünftig können Anforderungen an das Produktdesign gestellt werden, die dafür sorgen, dass Produkte länger halten, reparierbar sind, recyceltes Material enthalten und gut recycelt werden können. Für eine echte Kreislaufwirtschaft müssen wir den gesamten Lebensweg von Produkten in den Blick nehmen: von der Gewinnung von Rohstoffen bis zur Entsorgung. Das Produktdesign ist dabei ein zentraler Hebel. Ich begrüße ganz besonders, dass Hersteller und Vertreiber gebrauchsfähige Textilien nicht mehr einfach vernichten dürfen. Das ist ein wichtiger Schritt aus der Wegwerfgesellschaft und hin zu einer mehr und mehr zirkulären Wirtschaft.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: Heute ist ein wegweisender Tag für den European Green Deal. Die neue Ökodesign- Verordnung wird den gesamten Lebenszyklus von Produkten betrachten – vom Design über den Betrieb bis hin zur Reparatur oder dem Recycling. Sie besitzt daher großes Potenzial für die klimafreundliche Kreislaufwirtschaft und die Entstehung von grünen Leitmärkten. Ökodesign ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie, denn es steht für Qualität, Effizienz und Ressourcensparsamkeit. Einheitliche europäische Mindestanforderungen unterstützen zudem den freien Warenverkehr im Binnenmarkt und helfen, neue Märkte und Marktanteile zu erschließen.
In den Verhandlungen zur neuen Ökodesign-Verordnung hatte sich die Bundesregierung für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, die Förderung der Reparatur und der Rohstoff-Wiedergewinnung sowie für ein Verbot der Vernichtung von gebrauchsfähigen Produkten stark gemacht – mit Erfolg.
Die bisherige Ökodesign-Richtlinie galt nur für energieverbrauchsrelevante Produkte. Der Anwendungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung umfasst nun fast alle Produkte. Dabei stellt die neue Verordnung zwar selbst keine Anforderungen an einzelne Produkte. Allerdings formuliert sie grundlegende Leistungsanforderungen, die zukünftig in nachgeordneten Regelungen für konkrete Produktgruppen ausdefiniert werden sollen (delegierte Rechtsakte). Die Leistungsanforderungen decken den gesamten Lebenszyklus eines Produkts ab. Sie machen Vorgaben für Aspekte der Material-, Energie- und Ressourceneffizienz, wie z.B. Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, ökologischer Fußabdruck oder Wasser-, Boden- oder Luftverschmutzung. Nach Inkrafttreten der Verordnung wird die Europäische Kommission die Produktregelungen auf den Weg bringen, als Erstes für Möbel, Textilien und Schuhe, Eisen, Stahl, Aluminium, Reinigungsmittel und Chemikalien. Dabei sind Übergangsfristen von 18 Monaten vorgesehen, den Bedürfnissen von kleinen und mittleren Unternehmen wird besonders Rechnung getragen.
Von den Regeln der neuen Ökodesign-Verordnung profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn durch geringeren Stromverbrauch sowie Langlebigkeit und Reparierbarkeit ihrer Produkte sparen sie Kosten. Zugleich bekommen Verbraucherinnen und Verbrauchern hilfreiche Tools für ihre Kaufentscheidung an die Hand, z.B. einen Digitalen Produktpass, ein Ökodesign-Label sowie einen Reparierbarkeits-Index. Über den Digitalen Produktpass können sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Marktüberwachungsbehörden, Entsorger und andere Akteur*innen für sie relevante Informationen auslesen; z.B. die Kreislauf- und Recyclingfähigkeit eines Produkts oder künftig auch Informationen zu besorgniserregenden Stoffen.
Nach dem Beschluss der Ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten muss die Ökodesign-Verordnung formal im Europäischen Parlament angenommen werden. Nach dem finalen Beschluss des Rats kann die Verordnung – voraussichtlich im 2. Quartal 2024 – in Kraft treten.