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Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung im Jahr 2023
Einleitung
Sicherheitspolitische Lage führt zu hohem Genehmigungswert; nahezu 90 Prozent der erteilten Einzelgenehmigungen betreffen enge Partnerländer; über ein Drittel entfällt auf die Unterstützung der Ukraine
Im Jahr 2023 sind nach vorläufigen Zahlen Einzelgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von rund 12,2 Milliarden Euro erteilt worden. Der Wert setzt sich aus 6,4 Milliarden Euro für Kriegswaffen und 5,8 Milliarden Euro für sonstige Rüstungsgüter zusammen. Hauptempfängerland ist die Ukraine, für die Rüstungsexporte im Wert von rund 4,4 Milliarden Euro genehmigt wurden. Die Ukraine ist damit, wie bereits 2022, auch 2023 das Drittland1 mit dem höchsten Genehmigungswert als auch insgesamt das Land mit dem höchsten Genehmigungswert an sich.
Staatssekretär Sven Giegold: „Der neue statistische Höchstwert der Rüstungsexportgenehmigungen für das Jahr 2023 ist eine direkte Konsequenz der sicherheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Allein auf die Ukraine als Hauptemfängerland entfällt über ein Drittel des Werts aller Einzelgenehmigungen für Rüstungsexporte. Die kontinuierliche deutsche Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg dient der Sicherung der globalen Friedensordnung. Der zweithöchste Genehmigungswert entfällt auf Norwegen; dieser Wert allein entspricht bereits fast dem gesamten Wert aller sonstigen Drittländer (ohne Ukraine, die Republik Korea und Singapur). Das zeigt, dass die Bundesregierung an ihrer restriktiven Grundlinie bei rüstungsexportpolitischen Entscheidungen festhält, wonach die Frage der Menschenrechte von besonderer Bedeutung für alle rüstungsexportpolitischen Entscheidungen ist. Die Rekordnachfrage nach deutschen Rüstungsgütern bei unseren demokratischen Partnerländern ist Ausdruck eines gesteigerten Bedürfnisses nach militärischer Sicherheit, für das Russlands Aggression die überragende Verantwortung trägt.“
Im Einzelnen
Vom Gesamtwert der erteilten Einzelgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern entfallen 10,84 Milliarden Euro und damit rund 89 Prozent auf Genehmigungen für Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder2, die Republik Korea und Singapur sowie zur Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg, während 1,36 Milliarden Euro und damit rund 11 Prozent des Gesamtwerts der erteilten Genehmigungen auf die sonstigen Drittländer entfallen.
Für die Ukraine als Hauptempfängerland deutscher Rüstungsexportgenehmigungen wurden im Jahr 2023 Genehmigungen im Wert von rund 4,44 Milliarden Euro erteilt (im Jahr 2022 betrug der Wert 2,25 Milliarden Euro). Weiterführende Informationen zur geleisteten Unterstützung für die Ukraine veröffentlicht die Bundesregierung hier.
Auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-, NATO- und der NATO-gleichgestellte Länder entfielen rund 6,07 Milliarden Euro (anteilig rund 3 Milliarden Euro Kriegswaffen und 3,07 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter). Davon entfielen ca. 1,2 Milliarden Euro auf die Ausstattung der norwegischen Streitkräfte sowie ca. 1,03 Milliarden Euro auf die Ausstattung der ungarischen Streitkräfte. Neben der Ukraine, der Republik Korea und Singapur entfielen 1,36 Milliarden Euro auf weitere Drittländer.
Das BMWK hat im Jahr 2023 über das BAFA zudem in zwei Paketen (Pressemitteilungen unter: Paket 1 und Paket 2) Maßnahmen zur deutlichen Beschleunigung der Verwaltungsprozesse in der Exportkontrolle erlassen. Danach erfolgt unter anderem ein Großteil der Lieferungen von Rüstungsgütern in EU-, bestimmte NATO- und NATO-gleichgestellte Länder sowie enge Partnerländer seit 1. September im Wege sogenannter Allgemeiner Genehmigungen. Die Werte dieser Lieferungen werden mittels nachträglicher Meldungen noch erhoben und den Wertanteil der erfassten Länder entsprechend erhöhen. Folglich wird wird der endgültige Anteil der sonstigen Drittländer am Gesamtjahreswert noch geringer ausfallen.
Für die folgenden zehn Länder waren im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 die höchsten Einzelausfuhrgenehmigungswerte für Rüstungsgüter zu verzeichnen:
Land
Wert in Euro
Ukraine
4.438.890.023
Norwegen
1.199.501.279
Ungarn
1.034.340.443
Vereinigtes Königreich
656.844.947
Vereinigte Staaten
545.805.172
Polen
328.075.980
Israel
326.505.156
Frankreich
293.071.092
Zypern, Republik
269.722.987
Korea, Republik
256.433.792
Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich nach vorläufigen Zahlen im Jahr 2023 auf 97 Mio. Euro (2022: 86,1 Mio. Euro). Davon entfielen 87 Mio. Euro und damit rund 90 % des Genehmigungswertes auf EU-/NATO- und der NATO gleichgestellte Länder. Lieferungen von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen wurden damit fast ausschließlich für den privilegierten Länderkreis der EU- und Bündnispartner genehmigt. Vom verbliebenen Wert für die Drittländer (9,6 Mio. Euro) entfielen 81 Prozent auf die Republik Korea und die Ukraine.
Der Genehmigungswert für Drittländer einschließlich Ukraine, Republik Korea und Singapur beträgt rund 6,13 Milliarden Euro, anteilig: 3,4 Milliarden Euro Kriegswaffen und 2,7 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter.
In der Gruppe der Drittländer macht die Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg mit 4,44 Milliarden Euro den Großteil des Genehmigungswerts aus (allein rund 72 Prozent des Werts der Drittländer). Zusammen mit der Republik Korea und Singapur sowie der Ukraine entfallen bei den Drittländern ca. 4,78 Milliarden Euro Euro und damit rund 78 Prozent auf diese Länder.
Im Wert der Drittländer bereits enthalten sind Ausfuhrgenehmigungen für Entwicklungsländer (Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste) in Höhe von 4,99 Milliarden Euro (anteilig: 3,25 Milliarden Euro Kriegswaffen und 1,74 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter. Auch bei den Entwicklungsländern, die zu den Drittländern gehören, trägt die Unterstützung der Ukraine ganz wesentlich zum Gesamtwert bei. So liegt der Anteil der Ukraine in der Gruppe der Entwicklungsländer bei rund 88,8 Prozent.
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1 Drittländer sind alle Länder, die nicht der EU oder NATO angehören. Japan, Schweiz, Australien, Neuseeland sind als NATO-gleichgestellte Länder ebenfalls keine Drittländer i.d.S.