Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für die Nutzung unseres Videodienstes. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pluszeichen rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Die novellierte Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) ist heute in Kraft getreten. Die Pkw-EnVKV regelt, wie Verbraucherinnen und Verbraucher von Händlern und Herstellern über technische und ökonomische Fakten eines Pkw-Neuwagens und seines Betriebs informiert werden müssen. Das Ziel der Novelle ist eine deutlich verbesserte und um weitere wichtige Angaben ergänzte Verbraucherinformation.
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: Die verbesserte Kennzeichnung von neuen Pkw bringt mehr Transparenz beim Autokauf. Künftig müssen die absoluten Verbrauchs- und Emissionswerte auf Basis des realitätsnäheren WLTP-Prüfmessverfahrens angegeben werden. Das neue Pkw-Label informiert zudem über die Energiekosten und erstmals auch über die CO₂-Kosten der Fahrzeuge. Die verbesserte Kennzeichnung ermöglicht eine informierte Kaufentscheidung, die das Klima schützt und den Geldbeutel schont.
Anlass für die Novellierung ist die europaweite Umstellung des Prüfmessverfahrens zur Ermittlung der Verbrauchs- und Emissionsangaben von Pkw: vom früheren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) wurde EU-weit auf das WLTP-Verfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) umgestellt. Mit der Novelle werden die europarechtlichen Vorschriften nun in deutsches Recht überführt.
Das BMWK hat entschieden, in diesem Zuge auch die Transparenz und die Information für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich zu erhöhen. Zudem werden anspruchsvollere CO₂-Klassen für Pkw eingeführt.
Zukünftig werden Pkw-Neuwagen ausschließlich mit Werten nach WLTP gekennzeichnet. Dieses Prüfverfahren liefert realitätsnähere Energieverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte. Zudem sind nun Emissionsklassen auf Basis der absoluten CO₂-Emissionen vorgesehen – das Gewicht des Fahrzeugs spielt keine Rolle mehr. Farblich gekennzeichnete CO₂-Klassen zeigen auf einen Blick, wie viele CO₂-Emissionen ein Pkw im Vergleich zu alternativen Modellangeboten ausstößt.
Außerdem wird für jede Antriebsart bzw. jeden Energieträger ein eigenes Label eingeführt. Damit erhalten Kundinnen und Kunden deutlich mehr relevante Einzelinformationen. Erstmals werden jetzt auch Verbrauchsangaben für vier unterschiedliche Fahrtmodi eingetragen. Für Elektro-Fahrzeuge (BEV) und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) werden zusätzlich der Stromverbrauch und die elektrische Reichweite angegeben.
PHEV haben einen kombinierten Antrieb mit einem Verbrennungs- und einem Elektromotor. Das neue Pkw-Label sieht für PHEVs erstmals eine doppelte Klassen-Kennzeichnung vor. Ein Pfeil weist auf die CO₂-Klasse für den offiziellen Durchschnittswert der CO₂-Emissionen, ein zweiter Pfeil zeigt auf die CO₂-Klasse im reinem Verbrenner-Betrieb mit entladener Batterie. Beide Informationen sind wichtig für die Pkw-Kaufentscheidung.
Das Pkw-Label informiert außerdem über die jährlichen Energiekosten bei einer Laufleistung von 15.000 km und über die aktuelle Kfz-Steuer des neuen Pkw. Auf der Informationsplattform „alternativ mobil“ der Deutschen Energie-Agentur wird zudem zeitnah ein Pkw-Verbrauchskostenrechner bereitgestellt werden, der anhand individueller Parametereinstellungen eine flexiblere und genauere Berechnung des Energieverbrauchs und der möglichen CO₂-Kosten alternativer Pkw- Modelle ermöglicht.
Bei der Pkw-EnVKV handelt es sich um eine Ministerverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die mit Zustimmung des Bundesrates und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erlassen wird.
Weiterführende Informationen
23.02.2024 - Download -
Energieeffizienz
Publikation:Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung