Das ist ein wichtiger Punkt der bisher für den Wasserstoffhochlauf gefehlt hat. Damit wird insbesondere Planungssicherheit für die Produktion und Nutzung von kohlenstoffarmem Wasserstoff geschaffen. Die neuen Regeln werden dazu beitragen, die Kosten für die Industrie zu senken und damit den Wasserstoffhochlauf in Deutschland und Europa zu beschleunigen.

Die finale Fassung des DA enthält signifikante Verbesserungen im Vergleich zu früheren Entwürfen. Vorausgegangen sind intensive Verhandlungen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission hat dabei wichtige pragmatische Forderungen der Bundesregierung und der Industrie aufgegriffen.

Kohlenstoffarmer Wasserstoff kann zukünftig unbürokratisch hergestellt werden. Unternehmen können die Vorkettenemissionen für blauen Wasserstoff, d.h. Wasserstoff aus Erdgas in Kombination mit CCS (Carbon Capture and Storage), nun unkompliziert über Standardwerte ermitteln. Für LNG sind Zusatzemissionen zu ergänzen. Zentrale Bedeutung hat, dass diese Standardwerte im Vergleich zu früheren Entwürfen abgesenkt wurden. Zudem wird begrüßt, dass die Kommission die Verwendung länder- oder regionsspezifischer Standardwerte prüfen wird, da so die realen Emissionswerte noch genauer abgebildet werden können.

Für Unternehmen, die ihren Wasserstoff so schnell wie möglich projektspezifisch zertifizieren möchten, wird ebenfalls Rechtssicherheit geschaffen; Unternehmen können nun auf bewährte wissenschaftliche Methoden zurückgreifen, bis 2028 eine neue Methode zur Berechnung der Methanintensität aus der europäischen Methan-Verordnung zum Standard wird. Kohlenstoffarmer Wasserstoff auf Basis von Strom kann nun in allen Stunden mit viel Erneuerbaren Energien hergestellt werden, solange ein bestimmter CO₂ Grenzwert nicht überschritten wird.

Im Falle künftiger Rechtsänderungen des neuen Rechtsakts werden zudem bestehende Projekte über eine Bestandsschutzklausel abgesichert. Dies schafft die notwenige Investitionssicherheit insbesondere für Unternehmen, die schnell kohlenstoffarmen Wasserstoff erzeugen wollen und damit besonders wichtig für den Hochlauf sind.

Mit den neuen Regeln können Unternehmen nun übergangsweise kostengünstigen kohlenstoffarmen Wasserstoff erzeugen, bis erneuerbarer Wasserstoff günstiger geworden ist.