Die Bundesregierung ordnet auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) die Verlängerung der Treuhandverwaltung über die Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und die RN Refining & Marketing GmbH (RNRM) bis zum 10. März 2026 an. Mit der Verlängerung behält die Bundesnetzagentur weiterhin die Kontrolle über Rosneft Deutschland und damit auch über den jeweiligen Anteil in den drei Raffinerien PCK Schwedt, MiRo (Karlsruhe) und Bayernoil (Vohburg).

Rosneft Deutschland vereint insgesamt rund zwölf Prozent der deutschen Erdölverarbeitungskapazität auf sich und gehört zu den größten erdölverarbeitenden Unternehmen in Deutschland. Mit der Verlängerung der Treuhandverwaltung, ist die Sicherheit der Energieversorgung weiter garantiert. Die Anordnung gewährleistet insbesondere die Versorgung der Bundesländer Berlin und Brandenburg und sichert den Standort Schwedt.

Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit bleibt das oberste Ziel für alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Rosneft Deutschland von der Bundesregierung getroffen werden. Rosneft Russland hat dargelegt, dass ein Verkauf von Rosneft Deutschland aktiv betrieben wird. Ein Verkauf wäre der rechtssicherste und somit auch schnellste Weg, um Investitionen in die Raffinerien zu ermöglichen und die Standorte in Deutschland zu sichern. Dieser Weg wurde möglich, weil Rosneft die Klagen gegen die Treuhandanordnungen weiterhin ruhend gestellt hat. Dadurch wird dem grundsätzlich immer bestehenden rechtlichen Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung wirksam begegnet.

Informationen zur Treuhand:

Unter Treuhand gestellt sind die deutschen Rosneft-Töchter RDG und RNRM. Grund für die Verlängerung der Treuhandverwaltung ist die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der betroffenen Raffinerien, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Diese wäre gefährdet, da wichtige Geschäftspartner wie z.B. Rohöllieferanten damit drohen, ihre Geschäftsbeziehungen einzustellen, wenn die Kontrolle an die russische Mutter zurückfallen würde.

Rechtsgrundlage der Verlängerung der Anordnung ist § 17 EnSiG. Danach kann ein Unternehmen, das kritische Infrastruktur im Sektor Energie betreibt, unter Treuhandverwaltung gestellt werden, wenn ohne diese eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht. In Folge der Anordnung ist die Wahrnehmung der Stimmrechte der Gesellschafter ausgeschlossen und ihre Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis beschränkt.

Treuhänderin bleibt die Bundesnetzagentur, auf sie gehen wie bisher die Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen über.

Die Anordnung zur Verlängerung der Treuhandverwaltung erfolgte durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Sie ist für sechs Monate vorgesehen. Die Kosten der Treuhandverwaltung haben die RDG und die RNRM selbst zu tragen.