Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat heute die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets (PDF, 2 MB) eingeleitet.

Zentrale Inhalte des Gesetzentwurfs sind Regelungen zur Zukunft der Gasnetze sowie umfassende Vorgaben zum Marktdesign und zur Regulierung von Wasserstoff- und Gas-Infrastrukturen. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die geordnete Weiterentwicklung des Gasmarktes sowie für den künftigen Wasserstoffmarkt werden geschaffen. Dabei ist zentrale Leitlinie, den Schutz der Letztverbraucher, die Bezahlbarkeit und Sicherheit der Energieversorgung jederzeit zu gewährleisten.

Das Europäische Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaket vom 4. April 2024 besteht aus der Richtlinie (EU) 2024/1788 und der Verordnung (EU) 2024/1789. Die Richtlinie ist bis August 2026 in nationales Recht umzusetzen.

Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Vorgaben zum Marktdesign und zur Regulierung von Gas- und Wasserstoff-Infrastrukturen, die essentiell vor allem für den künftigen Wasserstoff-Hochlauf sind. Dazu gehören unter anderem Regelungen zur Zertifizierung und Entflechtung von Wasserstoff- und Gas-Netzbetreiber, zum Zugang und zum Anschluss an die Gas- und Wasserstoff-Infrastruktur, zur Kennzeichnung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase und Wasserstoff durch Lieferanten gegenüber den Letztverbrauchern und zur vollständigen Integration der Vorgaben für leitungsgebundenem Wasserstoff in das deutsche Energiewirtschaftsgesetz.

Entsprechend der Richtlinien-Vorgaben enthält der Gesetzentwurf auch Regelungen für die zukünftigen Verteilernetzentwicklungspläne: Mit diesem neuen, langfristig angelegten Planungsinstrument soll den Betreibern der Gasverteilernetze eine nachfragebasierte, technologieoffene Planung und (Weiter-)Nutzung der Gasnetze ermöglicht werden.

Die zukünftigen planerischen Entscheidungen zu den Verteilernetzen sollen lokal oder regional erfolgen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten vor Ort, insbesondere der kommunalen Wärmeplanung. Die Verteilernetzentwicklungspläne sind umfassend mit allen Betroffenen zu konsultieren und bedürfen der Prüfung und Bestätigung durch die zuständigen Landesbehörden oder die Bundesnetzagentur.

Der Gesetzentwurf sieht keine Pflicht zur Stilllegung oder zum Rückbau von Gasnetzen vor. Er regelt aber ein geordnetes Verfahren für die Netzplanung auf regionaler und lokaler Ebene, das langfristig Planungs- und Rechtssicherheit für die kommunalen Akteure und für die Verbraucher schaffen soll. Sollte die Gasnachfrage in den Kommunen oder Regionen in Zukunft stark sinken, können Gasleitungen perspektivisch umgenutzt oder auch stillgelegt werden. Das Gesetz stellt sicher, dass die Energieversorgung für die betroffenen Verbraucher durchgängig voraussehbar, sicher und bezahlbar bleibt. Zum Schutz der betroffenen Verbraucher gelten strenge Voraussetzungen. Neben langjährigen Vorlaufzeiten und umfassenden Informationspflichten ist vorgesehen, dass beabsichtigte Trennungen von Gasnetzanschlüssen unzulässig sind, wenn absehbar ist, dass im Zeitpunkt der beabsichtigten Trennung keine alternative Wärmeversorgung zur Verfügung stehen wird.

Der Gesetzentwurf enthält überdies Regelungen, um einen Rückbau dauerhaft außer Betrieb genommener Gasleitungen zu vermeiden. Ein solcher Rückbau der Netze ist unter anderem aufgrund der damit verbundenen enormen volkswirtschaftlichen Kosten sowie einer möglichen anderweitigen Nutzung der betroffenen Leitungen zu einem späteren Zeitpunkt nicht zielführend. Gleichzeitig sind die verfassungsmäßigen Rechte der betroffenen Grundstückseigentümer zu wahren.