Die Europäische Kommission hat heute die Entschädigungsregelung für den Braunkohleausstieg der Lausitz Energie Kraftwerke AG (LEAG) beihilferechtlich genehmigt. Der Entschädigungsbetrag von bis zu 1,75 Milliarden Euro für die endgültige Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke der LEAG ist somit vereinbar mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europäischen Binnenmarkt.

Der Deutsche Bundestag hat zuvor schon den Weg frei gemacht und in den vergangenen Wochen Anpassungen des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) beschlossen sowie Änderungen am öffentlich-rechtlichen Vertrag mit LEAG zugestimmt. Damit wurden diejenigen Anpassungen im nationalen Recht vorgenommen, die Voraussetzung dafür sind, dass die Entschädigung der LEAG für den Kohleausstieg beihilferechtlich genehmigt werden konnte.

Bundeswirtschafts- und energieministerin Katherina Reiche: Gute Nachrichten aus Brüssel für die Lausitz: Die Genehmigung der Zahlungen für den Kohleausstieg der LEAG sind ein echter Erfolg für eine ganze Region. Der Strukturwandel in den Kohleregionen ist ein Generationenprojekt. Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission gibt hierfür endlich Planungssicherheit. Jetzt kann die Zukunft einer ganzen Region sozialverträglich und wirtschaftlich solide gestaltet werden: mit Zukunftstechnologien, neuen Arbeitsplätzen und einer nachhaltigen Rekultivierung der Tagebaulandschaften.

Ministerpräsident Michael Kretschmer: „Die Entscheidung der EU war lang erwartet. Die sächsische Staatsregierung hat sich intensiv dafür eingesetzt, dass die im Zuge des Kohlekompromisses vereinbarte Entschädigung der LEAG kommt. Es ist gut, dass nun endlich Klarheit besteht. Für das Unternehmen und die gesamte Region gibt es jetzt Planungssicherheit, um die Folgen des frühzeitigeren Kohleausstiegs abzufedern und den Transformationsprozess in der Lausitz weiter voranzubringen. Zugleich werden die erforderlichen Rekultivierungsleistungen nach dem Ende der Kohleverstromung verlässlich abgesichert. Neben Rekultivierung und Sozialmaßnahmen geht es auch um neue Geschäftsfelder und damit um starke Industriearbeitsplätze in der Zukunft. Deshalb ist die heutige Entscheidung eine gute Nachricht für die gesamte Region und die Menschen.“

Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: „Das ist eine gute Nachricht aus Brüssel. Die Zahlung bringt endlich Sicherheit für die Beschäftigten der LEAG und Stabilität für die Rekultivierungsarbeiten im Lausitzer Revier. Gemeinsam mit Sachsen haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Vereinbarungen zum Kohleausstieg auch für das Lausitzer Revier eingehalten werden. Die LEAG braucht für den Transformationsprozess Planungssicherheit. Damit ist auch ein weiterer Beitrag zur Sicherstellung der Wiedernutzbarmachung erbracht, denn ein Großteil der Entschädigungszahlungen wird in die Rekultivierung fließen und damit dem Land Brandenburg und seinen Bürgerinnen und Bürgern nutzen. Ich danke allen Beteiligten, die lange für diese Lösung gekämpft haben.“

LEAG-CEO Adi Roesch: „Der beschlossene Kohleausstieg hat weitreichende Auswirkungen für die Stromversorgung und die Reviere mit den Menschen, die hier leben und arbeiten“, sagt LEAG-CEO Adi Roesch. „Die nun erfolgte Bestätigung der Entschädigungen für Tagebaufolgekosten, Sozialverpflichtungen und verlorene Erträge bedeuten Planungssicherheit für uns und die regional beteiligten Bundesländer. Die Finanzmittel fließen hierfür in die Vorsorgegesellschaften der Länder Brandenburg und Sachsen. Hier baut die LEAG seit 2019 ein Sondervermögen als zusätzliche Sicherung für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue auf. Zudem schafft die Entschädigung Investitionsspielraum, um den vom Kohleausstieg betroffenen Mitarbeitern neue Perspektiven zu bieten. Mit der GigawattFactory bauen wir parallel an einer alternativen zukunftsfähigen Energielandschaft, die die Stromversorgung sichert, neue Arbeitsplätze schafft und Wertschöpfung in der Region hält.“

Die Vorsitzende des LEAG-Konzernbetriebsrats, Silke Rudolf, betont: „Wir sind wir froh, dass das Beihilfeverfahren jetzt endlich abgeschlossen wird. Kolleginnen und Kollegen, die jahrzehntelang für sichere Energie im Einsatz waren, haben einen sozialverträglichen Kohleausstieg verdient. Für die junge Generation müssen neue Perspektiven eröffnet und die Lausitz und Mitteldeutschland als Energieregion gefestigt werden. Die Menschen dürfen mit diesen Herausforderungen nicht alleine gelassen werden.”

Das KVBG und der das Gesetz begleitende öffentlich-rechtliche Vertrag regeln die Entschädigung zugunsten von Betreibern von Braunkohlekraftwerken für den vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung. In dem im Jahr 2020 beschlossenen KVBG wurden für die Kraftwerksbetreiber RWE und LEAG Entschädigungszahlungen für die Kosten des vorgezogenen Kohleausstiegs vorgesehen. Die Gewährung der Entschädigung setzte eine beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission voraus. Die Europäische Kommission hatte aufgrund der Komplexität der Fragestellungen ein förmliches Prüfverfahren eröffnet, um sicherzustellen, dass die Entschädigungen mit dem Europäischen Binnenmarkt vereinbar sind. Die Zahlungen an RWE waren Ende des Jahres 2023 von der Europäischen Kommission genehmigt worden. Die beihilferechtliche Prüfung bezüglich der LEAG-Entschädigung erwies sich als komplexer, da die betroffenen Kraftwerke erst in den kommenden Jahren schrittweise bis 2038 endgültig stillgelegt werden sollen und z.B. entgangene Gewinne daher schwieriger zu prognostizieren waren.

Nach der nunmehr im KVBG umgesetzten Anpassung an die beihilferechtlichen Vorgaben sind für die Entschädigung der LEAG mehrere Auszahlungsstufen vorgesehen:

In einem ersten Schritt erhält die LEAG zum Jahresende für bereits geleistete Vorauszahlungen an die Vorsorgegesellschaften der Länder eine Erstattung in Höhe von ca. 377 Mio. Euro. LEAG hatte in den Vorjahren Gelder in gleicher Höhe in die Vorsorgegesellschaften der Bundesländer Brandenburg und Sachsen einbezahlt. In diesen Gesellschaften werden die Mittel für die notwendige Rekultivierung der betroffenen Tagebaue gesichert und verwaltet.

Zweitens zahlt der Bund zusätzlich in den Jahren 2025 bis 2029 eine jährliche Rate von 91,5 Mio. Euro an die Vorsorgegesellschaften aus. Damit sind sämtliche zusätzlichen Kosten der Rekultivierung sowie sämtliche zusätzlich anfallenden Sozialkosten abgedeckt.

Drittens können daran anschließend bis spätestens 2042 weitere Zahlungen an die Vorsorgegesellschaften folgen, soweit die Bundesnetzagentur feststellt, dass der LEAG aufgrund der vorzeitigen Stilllegung von Kraftwerken und der vorzeitigen Beendigung des sog. Veredelungsbetriebs Gewinne entgangen sind. Maßgeblich für die Höhe der entgangenen Gewinne sind die dem angepassten KVBG anhängenden Formeln zur Bestimmung der entgangenen Gewinne.

In Summe ist damit eine Unterstützung durch den Bund in Höhe von bis zu 1,75 Mrd. Euro möglich. Letzteres entspricht der im Jahr 2020 unter Beihilfevorbehalt mit der LEAG vereinbarten Summe.

Als Nächstes soll nun der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen Bund und LEAG noch in diesem Jahr von Bund und LEAG unterzeichnet werden. Im Anschluss daran kann zum Jahresende fristgerecht die Auszahlung der ersten Entschädigungsbeträge an die Vorsorgegesellschaften wie auch an LEAG direkt geleistet werden.