Bundesministerin Reiche hat am Donnerstag, 11. Dezember 2025, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertreten der LEAG den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Absicherung der Entschädigungszahlungen für den vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung unterzeichnet.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag regelt einzelne Modalitäten der Auszahlung der Entschädigung und stellt u.a. durch entsprechende Garantien sicher, dass die vom Bund in die Vorsorgegesellschaften eingezahlten Mittel auch tatsächlich und ausschließlich für die im Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vorgesehenen Rekultivierungsmaßnahmen verwendet werden.

Damit kann ein Entschädigungsbetrag von bis zu 1,75 Milliarden Euro für die endgültige Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke der LEAG ausgezahlt werden.

Zuvor hatten die Europäische Kommission mit ihrer Beihilfe-Genehmigung und der Deutsche Bundestag mit Anpassungen des KVBG den Weg hierfür freigemacht.