Die Europäische Kommission hat heute den Weg frei gemacht für ein zweites Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge, indem sie die überarbeitete Förderrichtlinie und den angepassten Förderaufruf genehmigt hat. Die beihilferechtliche Genehmigung der novellierten Fördergrundlagen ist ein wichtiger und notwendiger Schritt. Damit sind die Arbeiten an einer Optimierung der Klimaschutzverträge formell abgeschlossen. Über den Start eines zweiten Förderaufrufs entscheidet nun eine neue Bundesregierung.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte in den vergangenen Monaten die erste Gebotsrunde der Klimaschutzverträge aus dem vergangenen Jahr ausgewertet und mit den anderen Ministerien Verbesserungen an der Förderrichtlinie und am Förderaufruf abgestimmt. Diese wurden der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt.
Nach den Erfahrungen aus dem ersten Gebotsverfahren im Jahr 2024 wurde die Förderrichtlinie für ein zweites Gebotsverfahren an verschiedenen Stellen überarbeitet. Hierbei wurden auch Verbesserungsvorschläge aus der Wirtschaft aufgegriffen. Ziel ist unter anderem, das Programm für den Mittelstand leichter zugänglich und damit attraktiver zu machen. Außerdem sollen die Unternehmen flexibler auf unvorhergesehene Ereignisse und Entwicklungen reagieren können, indem beispielsweise größere Abweichungen von geplanten Emissionsminderungen möglich sind.
Mit Blick auf Technologien und Energieträger gibt es gleich mehrere relevante Änderungen: So werden zum Beispiel die Hürden für den Einsatz von Wasserstoff gesenkt. Grundsätzlich förderfähig sind zudem – anders als im ersten Gebotsverfahren – Vorhaben, die zur Minderung von Treibhausgasemissionen Technologien zur Abscheidung von CO₂ für die spätere Speicherung oder Nutzung verwenden (CCU/S). Dies ist besonders wichtig für Projekte aus den Sektoren Zement und Kalk sowie Chemie. Eine weitere Änderung betrifft Vorhaben, die der Herstellung von Industriedampf dienen. So kann Industriedampf nun unter gewissen Voraussetzungen als eigenständiges Industrieprodukt gefördert werden, ohne dass zwingend ein Konsortium gebildet werden muss.
Klimaschutzverträge: Ziele und Funktionsweisen
Das Förderprogramm Klimaschutzverträge unterstützt Unternehmen der energieintensiven Industrie dabei, in CO₂-neutrale Produktionsanlagen zu investieren und diese langfristig zu betreiben. Die Unternehmen werden gegen Preisrisiken (etwa von Wasserstoff oder CO₂-Zertifikaten) abgesichert und Mehrkosten werden ausgeglichen.
Dadurch schaffen die Klimaschutzverträge sichere Rahmenbedingungen in Deutschland und geben Unternehmen Planungssicherheit für die erforderlichen Investitionen in neuartige, klimafreundliche Produktionsprozesse. Zudem sparen die Unternehmen im Zuge ihrer Transformation nicht nur unmittelbar große Mengen an Treibhausgasen ein, sondern tragen auch zur Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland maßgeblich bei.
Das Förderprogramm bedient sich eines neuartigen Auktionsverfahrens. Im Rahmen des Wettbewerbs entfällt die übliche Einzelprüfung der Projekte. Vielmehr liegt es bei den Unternehmen, ein Angebot abzugeben, das die Umsetzung der neuen Technologien ermöglicht und gleichzeitig im Wettbewerb besteht. Das erste Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge startete am 12. März 2024. Am 15. Oktober 2024 wurden die ersten 15 Klimaschutzverträge unterzeichnet.
Parallel zur Auswertung des ersten Gebotsverfahrens startete am 29. Juli 2024 bereits das vorbereitende Verfahren für die zweite Runde der Klimaschutzverträge. Unternehmen hatten bis zum 30. September 2024 Zeit, ihre Projektvorhaben für das zweite Gebotsverfahren einzureichen. Für das zweite vorbereitende Verfahren gingen rund 130 Anträge von zahlreichen Unternehmen aus sieben verschiedenen Sektoren ein. Eine Teilnahme am vorbereitenden Verfahren ist Voraussetzung dafür, zum darauffolgenden Gebotsverfahren zugelassen zu werden. Über den Start eines zweiten Förderaufrufs entscheidet eine neue Bundesregierung.
Mehr Informationen zu den Klimaschutzverträgen sowie zur beihilferechtlichen Genehmigung finden Sie unter https://www.klimaschutzverträge.info.