Diese zehn neuen Forschungsvereinigungen wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie jetzt für die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) zusätzlich autorisiert. Sie erweitern das IGF-Netzwerk um für Deutschland wichtige zukunftsrelevante Technologiefelder wie z.B. Künstliche Intelligenz, Photonik und Quantentechnologien, Extended Reality sowie Energietechnologien.

Gitta Connemann, Parlamentarische Staatssekretärin Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Das Jahr beginnt mit einem starken Signal für den Innovationsstandort Deutschland. Mit unserer neuen Förderrichtlinie haben wir die IGF nach Jahrzehnten geöffnet. Das bringt die Forschung noch näher an die kleinen und mittleren Unternehmen. Damit ermöglichen wir mittelständischen Betrieben einen noch einfacheren Zugang zu praxisnaher Forschung. Offen, anwendungsorientiert und nah an den Bedürfnissen der Wirtschaft. KMU können Forschungsthemen mitgestalten, sich einbringen und die Ergebnisse frei nutzen. Damit stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands und beschleunigen den Transfer in die Praxis.

Die KMU können die Projektideen und Forschungsthemen mitgestalten und sich über die Mitarbeit in den Projektbegleitenden Ausschüssen in die Projekte einbringen. Die Forschungsergebnisse werden veröffentlicht und können von den KMU frei genutzt werden. Damit stärkt das BMWE die Wettbewerbsfähigkeit deutscher KMU und beschleunigt den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in wirtschaftliche Anwendungen.

Neben den zehn neu in das IGF-Netzwerk aufgenommenen Forschungsvereinigungen konnten bislang weitere 92 Forschungsvereinigungen erfolgreich autorisiert werden, die bereits nach den früheren Regularien antragsberechtigt waren. Weitere Verfahren laufen noch.

Mit der IGF unterstützt das BMWE themen-, technologie- und branchenoffene vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben. Mit der aktuellen Förderrichtlinie wurde der Kreis der Antragsberechtigten in der IGF nach Jahrzehnten geöffnet. Die Autorisierung stellt sicher, dass ausschließlich leistungsfähige, unabhängige und gemeinwohlorientierte Forschungsvereinigungen Zugang zur IGF erhalten.

Auch die bisher schon antragsberechtigten Forschungsvereinigungen müssen ab 1. Januar 2026 autorisiert sein, um in der IGF Anträge stellen zu können. Hierbei handelt es sich um Forschungsvereinigungen aus den verschiedensten Bereichen, von Maschinenbau und Medizintechnik über die Ernährungsindustrie bis hin zur Textilwirtschaft.

Informationen zur IGF erhalten Sie hier: Homepage https://www.igf-foerderung.de/