Europäische Kommission hat am 5. Februar 2026 die „CISAF-Bundesregelung Netto-Null-Technologien“ beihilferechtlich genehmigt. Damit können Bund, Länder und Kommunen Investitionen in den Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten für Netto-Null-Technologien fördern.

Grundlage der Bundesregelung ist der europäische Beihilferahmen Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) vom 25. Juni 2025. Er ersetzt das bisherige Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) und erweitert die Fördermöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf die förderfähigen Technologien. Analog zur früheren BKR Bundesregelung Transformationstechnologien schafft die Bundesregierung damit einen neuen, erweiterten Förderrahmen.

Die Regelung umfasst ein breites Spektrum an Netto-Null-Technologien, darunter Windenergieanlagen, Wasserstofftechnologien, Wärmepumpen, Batterietechnologien, biotechnologische Klima- und Energielösungen, Kernfusionstechnologien, Stromnetztechnologien sowie die Abscheidung und Speicherung von CO₂. Beihilfefähig sind sowohl der Auf- und Ausbau entsprechender Produktionsanlagen als auch die Herstellung zentraler Bauteile und kritischer Rohstoffe.

Die CISAF-Bundesregelung ist kein eigenes Förderprogramm, sondern ein beihilferechtlicher Rahmen. Erste Förderungen erfolgen über die Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GRW) sowie das Programm STARK für die Kohleregionen. Weitere Fördermöglichkeiten werden geprüft.