Zur Entscheidung der EU-Kommission über die Methan-Verordnung stellen wir Ihnen folgendes Zitat von Bundeswirtschaftsministerin Reiche zur Verfügung:

„Die Europäische Kommission erkennt selbst an, dass die geltenden Importregelungen der Methanverordnung zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen und in der gegenwärtigen Lage auch die Versorgungssicherheit beeinträchtigen können. Die jetzt vorgeschlagene Lösung überzeugt nicht.
Die Kommission hält an den rechtlichen Verpflichtungen für die Unternehmen fest und empfiehlt den Mitgliedstaaten lediglich, Verstöße in den Jahren 2027 bis 2029 grundsätzlich nicht zu sanktionieren. Damit bleiben die Verpflichtungen bestehen – und mit ihnen das rechtliche Risiko für die Unternehmen. Das schafft keine Rechtssicherheit.
Gleichzeitig fehlen weiterhin wesentliche Voraussetzungen, damit Importeure die Einhaltung der Vorgaben verlässlich nachweisen können. Es kann nicht Aufgabe der Unternehmen sein, das Risiko dafür zu tragen, dass die notwendigen europäischen Voraussetzungen noch nicht vollständig geschaffen sind.
Gerade angesichts der Krise im Nahen Osten und des verschärften internationalen Wettbewerbs um LNG-Lieferungen brauchen wir eine klare und rechtsverbindliche Lösung. Wenn die Voraussetzungen für die verlässliche Einhaltung der Importregelungen noch nicht gegeben sind, müssen diese rechtssicher verschoben werden. Eine Verpflichtung bestehen zu lassen und lediglich auf Sanktionen zu verzichten, löst das Problem nicht.
Ich trete deshalb weiterhin dafür ein, die betreffenden Importregelungen der Methanverordnung um drei Jahre zu verschieben. Die Methanverordnung ist grundsätzlich ein wichtiges Instrument für den Klimaschutz im Energiesektor. Ihre Vorgaben müssen aber praktisch erfüllbar, rechtssicher und mit unserer Versorgungssicherheit vereinbar sein.“