Heute hat das Fachgremium zur Erarbeitung einer Standortklausel für Pharmaunternehmen seine Arbeit aufgenommen. Das mit hochrangigen Wissenschaftlern sowie insbesondere Experten aus pharmazeutischer Industrie, Gewerkschaft und GKV-Spitzenverband besetzte Gremium soll weitere Ausnahmen vom zusätzlichen Herstellerabschlag nach § 130a SGB V erarbeiten.

Hintergrund ist, dass pharmazeutische Unternehmen ab dem 1. Januar 2027 grundsätzlich auf patentgeschützte Arzneimittel einen Abschlag von insgesamt 15,5 % (bisher 7 % und zusätzlicher Herstellerrabatt in Höhe von 8,5 %) zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) leisten müssen. So sieht es das am 10. Juli 2026 verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor.

Darüber hinaus soll das Fachgremium Vorschläge für Maßnahmen erarbeiten, mit denen Anreize für Investitionen in Forschung, Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln in Deutschland verbessert werden können.

Mit der Einsetzung des Expertenkreises kommen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemeinsam einem entsprechenden Arbeitsauftrag aus dem parlamentarischen Verfahren zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung nach.

Zum 30. September 2026 sollen die Ergebnisse an das BMWE und das BMG übergeben werden. Die Standortklausel soll bis zum 1. Januar 2027 eingeführt und damit zeitgleich mit wesentlichen Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes in Kraft treten.

Die Mitglieder des Fachgremiums finden Sie hier: Mitglieder des Fachgremiums (PDF, 222 KB)