Die Europäische Kommission hat den Ad-hoc-Kapazitätsmechanismus, der im Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) verankert ist, beihilferechtlich genehmigt. Damit kann die Ausschreibungen nach dem StromVKG wie geplant stattfinden.

Bundesministerin Katherina Reiche: „Für mehr Versorgungssicherheit: Mit der heute erteilten beihilferechtlichen Genehmigung ist der letzte formale Schritt getan, um die Ausschreibung für neue Kraftwerke beginnen zu können. Jetzt kann das StromVKG für mehr Planungs- und Investitionssicherheit sorgen und damit für eine verlässlichere und perspektivisch günstigere Stromversorgung in Deutschland.“

Mit dem StromVKG wird ein Kapazitätsmarkt für das Jahr 2031 eingeführt. Er sorgt dafür, dass ausreichend Anlagen zur Stromerzeugung gebaut werden und betriebsbereit sind. Umgesetzt wird der Kapazitätsmarkt durch stufenweise Ausschreibungen für die Bereitstellung von steuerbaren Kapazitäten. Die Ausschreibungen stehen grundsätzlich allen Technologien offen, die die Ausschreibungsbedingungen erfüllen, zuverlässig steuerbare Leistung bereitstellen können und zur Sicherung der Stromversorgung beitragen. Rechte und Pflichten der Marktakteure werden klar geregelt, um Planungs- und Investitionssicherheit zu bieten.

Den ersten, substantiellen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten die Ausschreibungen über rund 9 Gigawatt (GW) sogenannter „Langzeitkapazitäten“, was je nach eingesetzter Technologie rund 10 Gigawatt Kraftwerkskapazität entspricht. Bezuschlagt werden Anlagen, die in der Lage sind, über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitzustellen, um auch sogenannte „Dunkelflauten“ – also längere Phasen mit geringer Erzeugung aus Wind- und Sonnenenergie – abzusichern. Die Bundesnetzagentur führt die erste Runde von Ausschreibungen am 8. September durch, die zweite folgt am 29. Dezember 2026. Bis zu diesen Daten reichen die Betreiber ihre Gebote bei der Bundesnetzagentur ein; danach erfolgt die Bezuschlagung der erfolgreichen Gebote.

Weitere 2 GW werden im Mai 2027 ausgeschrieben. Bei diesen Ausschreibungen wird kein Langzeitkriterium angewendet. In den Jahren 2027 und 2029 schließen sich weitere Runden an, die neben Kapazitäten wie Kraftwerken und Speichern auch flexible Nachfrager und Bestandsanlagen einschließen. Die Bundesnetzagentur wird die jeweiligen Ausschreibungsmengen auf Basis des jeweils aktuellen europäischen oder nationalen Versorgungssicherheitsmonitorings so berechnen, dass der vollständige Kapazitätsbedarf des Jahres 2031 gedeckt ist.

Zukünftige Bedarfe an Kapazitäten zur Sicherung der Stromversorgung ab 2032 werden über einen umfassenden Kapazitätsmarkt abgedeckt. Es ist geplant, die entsprechenden Regelungen für diesen Kapazitätsmarkt im Jahr 2027 vorzulegen.