Die Frist für die Einreichung von Geboten im Rahmen des Gebotsverfahrens 2026 der CO2-Differenzverträge (CCfD) hat am 9. September 2026 geendet. Es wurden 21 Gebote eingereicht. Die beantragten Fördermittel liegen deutlich über dem Auktionsvolumen von insgesamt 5 Mrd. EUR.

Dies belegt deutlich, dass das Instrument auf breites Interesse in der deutschen Industrie stößt. Es wurden Gebote u. a. aus den Sektoren Chemie, Glas und Keramik, Gips, Kalk, Metalle, Zellstoff und Papier sowie Zement eingereicht. Die Projekte setzen dabei auf unterschiedliche Dekarbonisierungstechnologien: sowohl Elektrifizierung als auch CCU/S und Wasserstoff sind in der Auktion vertreten. Seit dem Inkrafttreten des Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetzes (KSpTG) im November 2025 ist CCU/S im Gebotsverfahren 2026 der CCfD erstmals förderfähig.

Die umfangreiche Teilnahme an der Auktion zeigt, dass Unternehmen in der energieintensiven Industrie trotz einem aktuell herausfordernden Wirtschaftsumfeld weiterhin in die Dekarbonisierung ihrer Produktionsverfahren am Industriestandort Deutschland investieren möchten.

Im nächsten Schritt wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die eingereichten Gebote prüfen. Dann werden Zuschläge im Gebotspreisverfahren (pay-as-bid) vergeben, bis das Fördervolumen der Auktion aufgebraucht ist. Ziel dieses Verfahrens ist es, Vorhaben zu identifizieren, die möglichst effizient umgesetzt werden – die also mit möglichst geringem Einsatz staatlicher Mittel umfangreiche Treibhausgasemissionsminderungen erreichen können. Eine Bezuschlagung der ausgewählten Projekte ist bis Ende des Jahres vorgesehen.

Hintergrundinformationen:

CO2-Differenzverträge setzen gezielte Anreize für Unternehmen, ihre Produktionsprozesse marktwirtschaftlich getrieben und im Einklang mit europäischen und nationalen Klimazielen weiterzuentwickeln. Sie stärken damit Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunft des Industriestandorts Deutschland und fördern den Markthochlauf neuer Technologien. Das Instrument basiert auf einem innovativen Förderansatz und ist konzeptionell an Hedging-Instrumente in der Finanzwirtschaft angelehnt. Durch CO2-Differenzverträge können Unternehmen, die in CO2-arme Produktionsverfahren investieren, gegen schwankende CO2- und Energiepreise abgesichert werden und Kostenunterschiede zu herkömmlichen Produktionsverfahren über einen Zeitraum von 15 Jahren ausgeglichen werden. Dabei sind sowohl Investitions- als auch Betriebskosten förderfähig.