Der Bundesrat hat heute den finalen Schritt unternommen, um eine bessere und schnellere Umsetzung von Reallaboren in Deutschland zu ermöglichen. Damit wird Deutschland als Wirtschafts- und Innovationsstandort nachhaltig gestärkt, da mehr Freiräume für neue Ideen geschaffen und bürokratische Hürden für deren Erprobung abgebaut werden. Grundlage ist das Bundeserprobungsgesetz, dem der Bundesrat heute zugestimmt hat.
In Reallaboren werden neue Ideen für eine begrenzte Zeit unter möglichst realen Bedingungen getestet. Bisher scheitert das oft an bürokratischen Hürden. Das ändert sich jetzt: Das Gesetz erleichtert den Weg von der Idee über die Erprobung bis in die breite Anwendung, indem es Genehmigungsprozesse innovationsfreundlicher ausgestaltet und dafür sorgt, dass Erkenntnisse aus Erprobungen beim Gesetzgeber ankommen. Neu ist auch, dass Behörden durch eine allgemeine Erprobungsklausel künftig Maßnahmen zur Vereinfachung oder Beschleunigung von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren im Reallabor testen dürfen, z. B. durch den Einsatz von KI oder dem Zusammenlegen mehrerer Verfahrensschritte – dazu können sie von verwaltungsrechtlichen Regelungen abweichen.
Das Bundeserprobungsgesetz ist ein wesentlicher Teil des Gesetzes zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Erprobungsfreiräume. Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie sowie der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung haben die parlamentarischen Beratungen durch eine im Mai 2026 ins Kabinett eingebrachte Formulierungshilfe unterstützt. Das Gesetz wurde bereits am 25. Juni 2026 vom Deutschen Bundestag verabschiedet.
Johannes Steiniger, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: „Endlich ist es geschafft: Reallabore können nun einfacher in die Tat umgesetzt werden. Innovationen erhalten mehr Raum, Bürokratie stellt sich an die Seitenlinie. Reallabore bieten die dringend notwendigen Freiräume, um neue Ideen unter realen Bedingungen zu testen. Gleichzeitig lernen Behörden dabei, welche Regeln die Technologien, Produkte, Dienstleistungen und Ansätze der Zukunft brauchen, damit alle von ihnen profitieren können. So vermeiden wir Regulierung, die sich auf Risiken statt auf Chancen konzentriert. Derartige rechtliche Freiräume für Innovationen benötigen wir dringend auch auf europäischer Ebene.“
Gitta Connemann, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung: „Jetzt ist der Weg frei: Ausprobieren statt Abwarten wird in Deutschland Wirklichkeit. Mit dem Bundeserprobungsgesetz können Behörden neue, schnellere und digitale Verfahren künftig vor Ort testen und dabei von starren Vorgaben abweichen. Denn wer die Abläufe jeden Tag kennt, weiß am besten, wo es hakt und wie es besser geht. Wir setzen auf Vertrauen statt Kontrolle. Und was sich bewährt, rollen wir in ganz Deutschland aus.“
Drei Ansatzpunkte, um den Weg für neue Ideen zu ebnen
Das Gesetz setzt an drei Stellen an, um in Deutschland bessere Rahmenbedingungen für Reallabore und noch mehr Freiräume für Innovationen zu schaffen:
- Bessere Rahmenbedingungen für die Erprobung neuer Ideen: Genehmigungsprozesse werden innovationsfreundlicher und die praktische Umsetzung von Reallaboren wird durch Beratung, Information und Vernetzung unterstützt. Zukünftig sorgt außerdem ein strukturierter Wissenstransfer dafür, dass Erkenntnisse aus Erprobungen zügig in der Gesetzgebung berücksichtigt werden. So werden Gesetze praxisnäher und Zukunftslösungen finden schneller den Weg in den Markt.
- Mehr Spielraum für Behörden: Behörden dürfen künftig vor Ort ausprobieren, wie Verfahren schneller, günstiger und digitaler werden, etwa mit KI, gebündelten Zuständigkeiten oder Leistungen, die Bürgerinnen und Bürger ohne eigenen Antrag erhalten. Dafür dürfen Bundes- und Landesbehörden sowie Kommunen von bestimmten verwaltungsrechtlichen Regelungen des Bundes abweichen. Ist die Erprobung erfolgreich, soll der Ansatz deutschlandweit ausgerollt und das Bundesrecht angepasst werden.
- Neue Erprobungsmöglichkeiten in sechs Fachgesetzen: Durch Experimentierklauseln entstehen Freiräume für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft.
Neue Freiräume für Erprobungen
In diesen Bereichen können durch neue Erprobungsklauseln Innovationen und technologischer Fortschritt künftig auch praktisch erprobt werden:
- Gesundheitswesen: Digitale Lösungen sollen schneller in der Versorgung ankommen. Dafür können vereinfachte Prüfverfahren (Konformitätsbewertung) für IT-Systeme getestet werden.
- Digitale Verwaltung: Durch Änderungen im Online-Zugangsgesetz (OZG) wird die Erprobung der EUDI-Wallet für die Digitale Identität ermöglicht. Ein auf Grundlage des Gesetzes möglicher Probebetrieb kann die Wallet-Einführung in Deutschland vorbereiten.
- Jugendmedienschutz: Alterskennzeichen können künftig mithilfe automatisierter Bewertungssysteme vergeben werden. Das beschleunigt die Verfahren, bei unverändert hohem Schutzniveau.
- Bürokratierückbau für die Wirtschaft: Verschiedene Register können probeweise an das Unternehmensbasisdatenregister angebunden werden. So kann getestet werden, wie Behörden ihre Daten lückenlos miteinander vernetzen können. Das wäre die Voraussetzung dafür, dass Unternehmen ihre Daten nach dem Once-Only-Prinzip nur noch einmal angeben müssen und deutlich weniger Meldepflichten haben.
- Telekommunikation: Die Bundesnetzagentur darf künftig befristete Ausnahmen von regulatorischen Vorgaben im Bereich der Frequenzordnung genehmigen, wenn dies der Erprobung neuer Technologien oder Verfahren dient. Das schafft Raum für Entwicklungen wie Quantentechnologien oder neue Methoden im Netzbetrieb.
- Luftverkehr: Neue Technologien im Luftraum sollen in Reallaboren erprobt werden können, insbesondere unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) und sogenannte U-Space-Konzepte.
Das Gesetz hilft, Innovationen schneller in die Praxis zu bringen, Gesetze praxisnäher auszugestalten und gleichzeitig die Verwaltung zukunftsfähig aufzustellen. Durch die Kombination aus regulatorischer Flexibilität und gezieltem Praxistest entstehen neue Chancen für technologische Entwicklung, wirtschaftliches Wachstum und bürgernahe Dienstleistungen.
Die erfolgreichen Arbeiten auf nationaler Ebene werden nun auch auf europäischer Ebene fortgeführt. Die Bundesregierung setzt sich in den Verhandlungen zum European Innovation Act dafür ein, dass im geplanten europäischen Innovationsgesetz rechtliche Freiräume für Innovationen strukturell verankert werden, damit künftig sowohl im Bundesrecht als auch im Europarecht der Weg für Zukunftslösungen in den Markt schneller und einfacher wird.