Das Fachgremium zur Erarbeitung einer Standortklausel für Pharmaunternehmen hat heute seinen Bericht an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegt. Die beiden Vorsitzenden des Fachgremiums, Michael Vassiliadis und Prof. Dr. Michael Hüther, überreichten den Bericht im Rahmen einer virtuellen Sitzung an Frank Wetzel, Staatssekretär im BMWE, und Christian Luft, Staatssekretär im BMG.
Kernstück des Berichts sind Eckpunkte für eine erweiterte Standortklausel. Das Gremium schlägt hierfür ein Set von Kriterien vor, das den „Fußabdruck“ pharmazeutischer Unternehmen in Deutschland in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Investitionen und Produktion sowie Beschäftigung berücksichtigt. Erfüllt ein Unternehmen die vorgeschlagenen Kriterien, kann es von einer teilweisen oder vollständigen Freistellung vom zusätzlichen Herstellerabschlag profitieren.
Neben den Eckpunkten für die Standortklausel enthält der Bericht weitere Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, mit denen die Attraktivität Deutschlands als Standort für die pharmazeutische Industrie gesteigert werden kann.
Michael Vassiliadis, Vorsitzender des Fachgremiums und Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE):
In einem konstruktiven, in der Sache engagierten Ringen hat sich das von den verantwortlichen Ministerien eingesetzte Fachgremium binnen kürzester Zeit mehrheitlich auf einen Vorschlag für eine erweiterte Standortklausel geeinigt. Allen Beteiligten gilt dafür mein herzlicher Dank. Nach meiner Überzeugung haben wir einen Kompromiss der gesundheits- und industriepolitischen Verantwortung für unser Land finden können. Die Bedingungen für die Inanspruchnahme des Herstellerrabatts ermöglichen es, sowohl den Interessen der Patienten als auch denen der hier forschenden Unternehmen und ihrer Beschäftigten gerecht zu werden. Vor allem aber stärkt die erweiterte Standortklausel das Netzwerk unserer Gesundheitswirtschaft, sichert Innovationskraft am Standort und sie fördert die Resilienz unserer heimischen Medikamentenversorgung. Gleichzeitig senden wir in die Pharmaindustrie ein klares Signal: Standortengagement zahlt sich aus. Wer hier klinische Forschung betreibt, wer hier produziert und investiert und wer hier tariflich abgesicherte Arbeitsplätze schafft, der zahlt weniger als diejenigen, die all dies nicht tun.
Prof. Dr. Michael Hüther, Vorsitzender des Fachgremiums und Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft:
Das Fachgremium war mit einer in sich spannungsreichen Aufgabe betraut, die gerade deshalb den Einsatz lohnte. Kein Politikbereich kann seine Standortwirkungen ausblenden. Die Standortklausel in §130a SGB V versucht die gebotene Beitragssatzstabilität mit wettbewerbsattraktiven Bedingungen für eine hochinnovative Branche zu verbinden. Wenn alle mitziehen, kann es gelingen.
Christian Luft, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit:
Ich danke den Mitgliedern des Fachgremiums für ihre engagierte Arbeit. In sehr kurzer Zeit hat das Gremium wichtige Vorschläge für die weitere Ausgestaltung der Standortklausel und weitere Standortfaktoren erarbeitet. Unser Ziel ist, den Menschen in Deutschland auch künftig einen guten und verlässlichen Zugang zu innovativen Arzneimitteln zu ermöglichen und die Resilienz unserer Arzneimittelversorgung zu stärken, ohne dabei Mehrausgaben für die GKV zu verursachen. Eine leistungsfähige und verlässliche Gesundheitswirtschaft in Deutschland kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.
Frank Wetzel, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
Der Vorschlag des Fachgremiums für eine erweiterte Standortklausel ist ein klares Signal: Wir wollen Innovationen im Arzneimittelbereich und Investitionen in Forschung, Entwicklung und Produktion honorieren und den Pharmastandort Deutschland weiter stärken. Der Dank der Bundesregierung gilt daher den Mitgliedern des Fachgremiums für ihre fundierte Ausarbeitung dieses Vorschlags innerhalb kürzester Zeit. Diesen werden wir nun genauer prüfen und so schnell wie möglich in die Umsetzung gehen.
Hintergrund
Das Fachgremium war Ende August 2026 von BMG und BMWE eingesetzt worden. Es hatte den Auftrag, Vorschläge für weitere Ausnahmen vom zusätzlichen Herstellerrabatt nach § 130a SGB V zu erarbeiten und zugleich Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen Anreize für Investitionen in Forschung, Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln in Deutschland verbessert werden können. Mit der Übergabe des Berichts endet die Arbeit des Fachgremiums.
Den Ergebnisbericht des Fachgremiums „Standortklausel § 130a SGB V“ (PDF, 1 MB) finden Sie hier zum Download.