Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beginnt heute die Gebotsrunde 2027 des Förderprogramms CO₂-Differenzverträge (Carbon Contracts for Difference, CCfD) mit dem vorbereitenden Verfahren (Vorverfahren). Das eigentliche Gebotsverfahren 2027 soll im Mai 2027 beginnen. Die Teilnahme am Vorverfahren ist Voraussetzung für die spätere Teilnahme am Gebotsverfahren. Mit den CCfD unterstützt das BMWE Investitionen energieintensiver Industrieunternehmen in innovative, zukunftsweisende und CO₂-arme Produktionsverfahren, insbesondere in den Branchen Chemie, Stahl, Metalle, Zement, Kalk, Glas, Papier und Keramik.

Die Gebotsrunde 2027 soll erneut Investitionen in unterschiedliche Technologien für die Dekarbonisierung der Industrie anreizen. In der nun anstehenden Runde werden dabei Schwerpunkte bei Wasserstoff, Carbon Capture and Utilization/Storage (CCU/S) und Prozesswärme (mit Fokus auf Hochtemperaturprozesse) gesetzt. Für diese Technologien sind jeweils gesonderte branchenspezifische Budgets vorgesehen, um die spezifischen Vermeidungskosten und Bedarfe der Technologien besser berücksichtigen zu können. Die endgültige Höhe der spezifischen Förderbudgets wird auf Basis der Teilnahme am Vorverfahren festgelegt. Für Wasserstoff sind bei ausreichendem Interesse mindestens 1,5 Mrd. EUR vorgesehen. Damit sollen in der Aufbauphase des Wasserstoffmarkts gezielt die Kostenlücke zwischen Gestehungskosten und Zahlungsbereitschaft industrieller Abnehmer reduziert und „First Mover“ unterstützt werden.

Die Erkenntnisse aus dem Vorverfahren und dem Konsultationsverfahren fließen in die weitere Ausgestaltung des Förderaufrufs ein. Für den Förderaufruf zum Start des Gebotsverfahrens 2027 sind daher gegenüber der Entwurfsfassung Änderungen möglich. Aktuell steht die Durchführung der Gebotsrunde 2027 noch unter Haushaltsvorbehalt. Zudem bedarf die Durchführung der Gebotsrunde 2027 wie die vorhergehenden Gebotsrunden einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission.

Die Einzelheiten zum vorbereitenden Verfahren wurden auf dem Portal co2-differenzvertraege.info veröffentlicht.

Hintergrund
CO₂-Differenzverträge sollen Unternehmen bei der Umstellung auf emissionsarme Produktionsverfahren unterstützen, indem sie einen Teil des Risikos absichern, das aus der derzeit noch bestehenden Kostendifferenz zwischen konventionellen und CO₂-armen Technologien entsteht. Damit schaffen sie einen verlässlichen Rahmen, um Investitionen in zukunftsfähige Produktionsverfahren und Energieträger wie Wasserstoff wirtschaftlich umzusetzen. Zugleich soll die Förderung dazu beitragen, neue Technologien in der industriellen Praxis zu etablieren und langfristig wettbewerbsfähig zu machen. Das Programm richtet sich primär an energieintensive Industrien, deren Anlagen dem europäischen Emissionshandelssystem EU-ETS 1 unterliegen. Weiterführende Informationen stellt das BMWE auf co2-differenzvertraege.info zur Verfügung.

Ergänzend zu den CCfD startet das BMWE im Oktober 2026 auch eine neue Runde der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Damit unterstützt das BMWE Unternehmen bei der Entwicklung CO₂-armer Produktionstechnologien und Produktionsverfahren sowie innovativer Lösungen für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂.