Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat heute mit großer Mehrheit die Ratsposition zum Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission verabschiedet, mit dem die Grundlagen für eine neue europaweite Rechtsform „EU Inc.“ geschaffen werden soll. Damit können, sobald das Europäische Parlament seine Stellungnahme beschließt, die drei Institutionen Rat, Parlament und Kommission in Verhandlungen über die endgültige Ausgestaltung der EU Inc. treten.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche: Europa hat einen großen Binnenmarkt. Doch wer hier über Grenzen hinweg wachsen oder Kapital aufnehmen will, trifft noch immer auf unterschiedliche nationale Regeln. Das kostet Zeit und erschwert Investitionen. Mit der EU Inc. soll eine Rechtsform entstehen, die Unternehmen den europäischen Markt erheblich leichter zugänglich macht. Eine Gründung soll künftig vollständig digital und grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden möglich sein. Auch Finanzierungen durch internationale Investoren und Mitarbeiterbeteiligungen werden einfacher. Davon profitieren junge Unternehmen ebenso wie etablierte. Ein gemeinsamer Markt ist wirtschaftlich nur so stark, wie Unternehmen ihn tatsächlich nutzen können. Gerade in geopolitisch unsicheren Zeiten ist es entscheidend, diese Stärke auszuschöpfen. Die Einigung der Mitgliedstaaten bringt uns diesem Ziel näher. Jetzt sollte das Europäische Parlament zügig folgen. Denn Europas Unternehmen brauchen weniger Hürden, um die Chancen dieses Marktes zu nutzen.

Mit der Verordnung soll eine neue europaweit vereinheitlichte Rechtsform – die „EU Inc.“ – geschaffen werden, die sich durch einfache, digitale und kostengünstige Gründung, digitale Prozesse und große Flexibilität auszeichnet. Sie steht allen Unternehmen offen und soll die grenzüberschreitende Tätigkeit in der EU sowie den Zugang zu Finanzierungen durch Investoren erleichtern.

Zukünftig soll die Gründung einer EU Inc. über ein zentrales EU-Portal vollständig digital und grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden möglich werden. Der Verordnungsentwurf sieht außerdem Regelungen vor, um zu verhindern, dass nationale Regelungen zur Unternehmensmitbestimmung durch die neue Rechtsform unterminiert werden. Hierfür hatte sich die Bundesregierung eingesetzt. Er enthält zudem Regelungen zur Harmonisierung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung und ihrer steuerrechtlichen Behandlung, die für Startups und Scaleups ein wichtiges Instrument darstellt, um qualifiziertes Personal zu gewinnen. Ebenfalls soll die für Finanzierungsrunden für Startups wichtige Anteilsübertragung EU-weit einheitlicher und mit weniger Bürokratieaufwand ausgestaltet werden. Die hierfür geltenden unterschiedlichen Regelungen in der EU waren von der Branche als Wachstumshemmnis identifiziert worden.