Am 1. November treten das neue Ökodesign-Gesetz und die Änderungen des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes in Kraft. Die Neuerungen zielen darauf ab, dass von Herstellern zu erfüllende Produkteigenschaften zu Effizienz, Reparierbarkeit und Haltbarkeit eingehalten und von Händlern korrekt dargestellt werden. So werden Effizienzvorteile abgesichert und der Verbraucherschutz gestärkt. Zugleich werden die flankierenden Bußgeldverordnungen neu gefasst, um den Marktüberwachungsbehörden der Länder bei Verstößen die Verhängung von Sanktionen zu ermöglichen. Die neuen Regelungen gewährleisten die einheitliche Anwendung geltenden EU-Rechts in Deutschland, um faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern, ohne dabei über die bestehenden EU Vorgaben hinauszugehen.

Künftig können die Marktüberwachungsbehörden nun noch konsequenter gegen Hersteller vorgehen, deren Produkte den für sie geltenden Ökodesign-Anforderungen, z.B. an die Reparierbarkeit des Produktes, nicht entsprechen oder deren Produkte eine falsche Energieverbrauchskennzeichnung aufweisen. Damit wird sichergestellt, dass Verbraucher eine verlässliche und objektive Grundlage für ihre Kaufentscheidungen haben und nachhaltige Produkte einen fairen Wettbewerbsvorteil erhalten. Verbraucher können so durch sparsame, langlebige und reparierbare Produkte bares Geld bei der Nutzung und bei Neuanschaffungen sparen. Im Jahr 2024 waren dies für einen durchschnittlichen EU Haushalt 317 Euro, weil die Produkte beispielsweise weniger Strom und Wasser verbrauchen und langlebiger sind.

Derzeit gibt es für mehr als 30 Produktgruppen, darunter Smartphones, Server und Lichtquellen, Elektromotoren, Transformatoren, Heizungskessel und Ventilatoren entsprechende Ökodesign Anforderungen. Die bekannten Energielabel mit der markanten grün-roten A-bis-G-Skala gibt es derzeit für 16 Produktgruppen - von Leuchtmitteln, Smartphones und Fernsehern über Küchengeräte bis hin zu Heizungskesseln, Wärmepumpen und Klimaanlagen.

Das Gesetzespaket wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie initiiert, um die nationalen Rahmenbedingungen an die dynamischen Entwicklungen der europäischen Gesetzgebung anzupassen, technologieoffene energieeffiziente Technik zu fördern und autonome Verbraucherentscheidungen zu stärken.