Die EU-Energieministerinnen und -minister treffen sich heute auf Einladung der irischen Ratspräsidentschaft in Luxemburg. Auf der Tagesordnung stehen Beratungen über die europäische Energiesicherheit, den europäischen Netzentgeltrahmen sowie den Energie- und Klimarahmen nach 2030.

Der Rat führt eine Orientierungsdebatte zum Entwurf des EU-Netzentgeltrahmens. Angestrebt wird ein Abschluss der Verhandlungen im Rat bis Ende 2026. Die Transformation der Energiesysteme verursacht hohe Investitionsbedarfe in die Netze. Das führt zu steigenden Netzentgelten und damit höheren Energiekosten. Die künftigen europäischen Vorgaben zum Netzentgeltdesign müssen daher maßvolle Anreize für ein Nutzerverhalten setzen, das die Transformation des Energiesystems unterstützt und sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch die Resilienz der Union sichert. Das ist Aufgabe der nationalen Regulierungsbehörde (in Deutschland die Bundesnetzagentur), die hierfür die notwendigen Spielräume haben muss.

Der Rat berät außerdem vor dem Hintergrund des andauernden Konflikts an der Straße von Hormus über die Energieversorgungssicherheit. Trotz angespannter Märkte ist die Versorgung mit Wärme, Gas und Kraftstoffen derzeit gesichert. Um die Versorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten, müssen die Diversifizierung weiter vorangetrieben, die Speicherfüllstände kontinuierlich überwacht und die Energieinfrastrukturen besser gegen die Auswirkungen des Klimawandels und Sabotageakte geschützt werden. Gleichzeitig gilt es, den Raffineriestandort Europa zu stärken.

Am Rande des Energieministerrats werden der luxemburgische Wirtschaftsminister Lex Delles und Staatssekretär Frank Wetzel eine gemeinsame Erklärung zum Zuverlässigkeitsstandard des Stromnetzes unterzeichnen. Damit wird der Maßstab für die sichere Stromversorgung im gemeinsamen deutsch-luxemburgischen Strommarktgebiet (sog. Gebotszone) festgelegt. Die Anpassung erfolgt auf Basis eines gemeinsamen Vorschlags der Bundesnetzagentur und der Luxemburger Regulierungsbehörde Institut Luxembourgeois de Régulation.

Außerdem gibt es eine Aussprache zum EU-Energierahmen nach 2030. Zentral ist dabei ein verlässlicher Rahmen, der Investitionen in Energieproduktion und Infrastruktur ermöglicht sowie bezahlbare Energie für Industrie, Gewerbe und Haushalte sichert. Der künftige Rahmen muss zudem deutlich flexibler und schlanker sein und die jeweiligen Herausforderungen, von Mitgliedstaaten, beispielsweise in Bezug auf Netzanschlüsse, Netzausbau, Stromversorgung und Wärmeinfrastruktur, beachten. Dem muss in der neuen Zielarchitektur Rechnung getragen werden.