Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist das zentrale Instrument der regionalen Wirtschafts- und Strukturpolitik von Bund und Ländern. Sie unterstützt strukturschwache Regionen dabei, Standortnachteile auszugleichen, Entwicklungspotenziale zu erschließen und den Strukturwandel zu gestalten. Damit leistet die GRW einen wichtigen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland.
Die Förderung erfolgt ausschließlich in ausgewählten Gebieten, die einer regionalpolitischen Unterstützung im Rahmen der GRW bedürfen. Für die Förderperiode vom 1. Januar 2028 bis zum 31. Dezember 2034 werden die Fördergebiete sowie die Aufteilung der GRW-Bundesmittel auf die Länder neu festgelegt.
Um diese Neuabgrenzung methodisch fundiert und evidenzbasiert vorzubereiten, hatte das BMWE im Jahr 2025 ein vorbereitendes Gutachten in Auftrag gegeben. Das nun von der IW Consult vorgelegte Gutachten entwickelt Indikatoren zur Messung regionaler Strukturschwäche – sowohl für die Gegenwart als auch vorausschauend im Sinne einer prospektiven Strukturpolitik.
Auf dieser Grundlage schlägt die IW Consult zwei Regionalindikatoren-Modelle vor. Diese berücksichtigen einerseits die regionale Ausstattung wie beispielsweise die Wirtschaftsstruktur, Infrastruktur und Wirtschaftsleistung. Andererseits erfassen sie Transformationsherausforderungen wie Dekarbonisierung, Digitalisierung, demografische Herausforderungen und Außenhandelsabhängigkeit. Insbesondere diese breit abgestützte und zugleich prospektive Ausrichtung stellt eine deutliche Weiterentwicklung gegenüber den in der Vergangenheit im Rahmen der Abgrenzungen der GRW-Regionalfördergebiete erwendeten, überwiegend vergangenheitsorientierten Indikatoren dar.
Zudem empfehlen die Gutachter, die GRW-Gebiete künftig auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte statt wie bisher auf Ebene der Arbeitsmarktregionen abzugrenzen. Dies soll die Zielgenauigkeit der Förderung erhöhen.
Staatssekretär Dr. Steffen: „Die Neuabgrenzung der Regionalfördergebiete für 2028 bis 2034 ist die zentrale Weichenstellung für die Regionalförderung in Deutschland in den kommenden Jahren. Das BMWE verfolgt dabei in der Bundesregierung und mit den Ländern einen evidenzbasierten Ansatz. Das Gutachten von IW Consult liefert hierfür die Grundlage. Es zeigt: Die Förderung sollte gezielter dort ansetzen, wo sie erforderlich ist, und dort auslaufen, wo Regionen wirtschaftlich erfolgreich aus der Förderung herauswachsen können. Neben bestehenden Strukturschwächen sollten auch künftige Anpassungs- und Entwicklungsbedarfe stärker in den Blick genommen werden. Nun geht es darum, gemeinsam mit den Ländern weiter daran zu arbeiten, eine Fördergebietskarte abzustimmen, die Zielgenauigkeit, Effizienz und Wirksamkeit der regionalen Wirtschafts- und Strukturpolitik erhöht und Wachstum vor Ort stärkt.“
Zum weiteren Verfahren
Einen endgültigen Beschluss über die neue Regionalfördergebietskarte Deutschlands kann der GRWKoordinierungsausschuss erst fassen, nachdem die Europäische Kommission die novellierten Regionalbeihilfeleitlinien angenommen hat. Diese legen unter anderem den Umfang der für Deutschland vorgesehenen sogenannten „C-Gebiete“ abschließend fest. Das sind Regionen mit ausgeprägter Strukturschwäche, die auch weiterhin den Schwerpunkt der GRW-Förderung bilden werden. Der Beschluss kann voraussichtlich im ersten Quartal 2027 gefasst werden.
Vorsitzende des GRW-Koordinierungsausschusses ist Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Dem Ausschuss gehören zudem der Bundesminister der Finanzen sowie die Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister beziehungsweise Senatorinnen und Senatoren aller 16 Länder an.
Nach dem Beschluss des Ausschusses meldet die Bundesregierung ihren Vorschlag für die Regionalfördergebietskarte Deutschlands für den Zeitraum vom 1. Januar 2028 bis zum 31. Dezember 2034 gemäß Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bei der
Europäischen Kommission zur Genehmigung an. Nach der erforderlichen Zustimmung soll die neue Regionalfördergebietskarte zum 1. Januar 2028 in Kraft treten und die neue Grundlage für die GRWFörderung bilden.
Weitere Informationen zur GRW finden Sie hier.
Das Gutachten der IW Consult finden Sie hier.
Zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Seit Beginn der 1970er-Jahre haben Bund und Länder im Rahmen der GRW mehr als 159.000 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft sowie zum Ausbau kommunaler wirtschaftsnaher Infrastruktur gefördert. Dafür wurden rund 84 Milliarden Euro an Fördermitteln eingesetzt.
Mit den GRW-Mitteln konnten private und kommunale Investitionen von fast 400 Milliarden Euro ausgelöst werden. In den geförderten Unternehmen wurden insgesamt rund fünf Millionen Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert.