Cover des Jahresberichts Investitionsgarantien 2024

Im Jahresrückblick für Investitionsgarantien 2024 wird deutlich, dass sich bestimmte Trends des letzten Jahres fortsetzen: kleine und mittlere Unternehmen investieren weiterhin in großem Umfang, die Ukraine bleibt Spitzenreiterin bei der Anzahl an genehmigten Anträgen.

Im Jahr 2024 hat der Bund Investitionsgarantien in Höhe von 1,5 Milliarden Euro übernommen und ist damit auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. 54 Anträge hat der Bund genehmigt, einer mehr als 2023. Mit 14 entfielen die meisten genehmigten Anträge auf die Ukraine.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) investieren weiterhin in erheblichem Umfang in Entwicklungs- und Schwellenländer. Das zeigt sich an der hohen Nachfrage nach Garantieschutz für Auslandsvorhaben durch KMU. Im Jahr 2024 wurden 50 Prozent der genehmigten Anträge von KMU gestellt. Der Wert liegt unter dem Rekordwert aus 2023 (70 Prozent), jedoch weiterhin deutlich über dem Mittelwert der letzten 10 Jahre. Der Anteil im Garantiebestand ist mit rund 33 Prozent auf dem höchsten Niveau der letzten 10 Jahre.

Die Bundesregierung hat im Jahr 2024 Entlastungsmaßnahmen eingeführt, um deutschen Investorinnen und Investoren die Antragstellung und Verwaltung von Investitionsgarantien zu erleichtern. Vor allem KMU können Anträge unter erleichterten Bedingungen stellen. Berichtserstattungspflichten werden ebenfalls reduziert. Das bezieht sich auf umwelt-, sozial- und menschenrechtsbezogenen Aspekte bei vergleichsweise unkritischen Projekten.

Mehr Zahlen und Ergebnisse stehen im Jahresrückblick für Investitionsgarantien 2024.