Cover der Publikation Stand und Entwicklung der Versorgungssicherheit mit Erdgas

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt gemäß § 51 Absatz 1 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) ein Monitoring der Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas durch. Nach § 63 Absatz 2 Nummer. 1 EnWG erstellt die BNetzA alle zwei Jahre zum 31.10. darüber einen Bericht zur Versorgungssicherheit Erdgas. Die Bundesregierung veröffentlicht die Berichte der Bundesnetzagentur zur Versorgungssicherheit.