Cover der Publikation Nationale Marktüberwachungsstrategie der Bundesrepublik Deutschland.

Die Publikation „Nationale Marktüberwachungsstrategie der Bundesrepublik Deutschland“ richtet sich insbesondere an Behörden, die Marküberwachung organisieren und durchführen, wie Zollbehörden und Marktüberwachungsbehörden der Länder und des Bundes. Die Arbeit dieser Behörden soll mithilfe dieser übergreifenden Richtlinie harmonisiert werden.

Die Strategie legt dabei unter anderem Art und Umfang der Marktüberwachung fest sowie prioritäre Überwachungsbereiche. Ziel ist es, auffällige Entwicklungen auf den Märkten frühzeitig zu erkennen und Verbraucher sowie heimische Unternehmen zu schützen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) koordiniert die Marküberwachung federführend und setzt sie gemeinsam mit weiteren Bundesressorts und Bundesländern um.

Jeder Mitgliedstaat der EU ist dazu verpflichtet, mindestens alle vier Jahre eine übergreifende nationale Marktüberwachungsstrategie zu erstellen.