Deutschland befindet sich auf einem soliden Wachstumskurs. Die Bundesregierung erwartet für das Jahr 2016 im Jahresdurchschnitt einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 1,7 Prozent. Diese Dynamik wird vor allem durch die Binnenwirtschaft getragen, insbesondere durch die Konsumausgaben und die Wohnungsbauinvestitionen. Die Zahl der Arbeitslosen lag im Jahr 2015 auf dem niedrigsten Stand seit 1991. Der Staatshaushalt von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen war 2015 bereits im vierten Jahr in Folge annähernd ausgeglichen. Gleichzeitig stellt die hohe Zuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland die Finanz- und Wirtschaftspolitik vor enorme zusätzliche Herausforderungen. Die Bundesregierung setzt deshalb - ausgehend von der grundsätzlich günstigen Lage - ihre auf Investitionen und nachhaltiges Wachstum ausgerichtete Wirtschafts- und Finanzpolitik fort. Eine Schlüsselrolle kommt der Digitalisierung zu: Die Bundesregierung greift den digitalen Wandel auf und schafft gemeinsam mit Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Zivilgesellschaft die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Digitalisierung. Dies sind die zentralen Botschaften des Jahreswirtschaftsberichts 2016.
Das Bundeskabinett hat am 27. Januar 2016 den Jahreswirtschaftsbericht 2016 beschlossen. Er trägt den Titel "Zukunftsfähigkeit sichern - Die Chancen des digitalen Wandels nutzen".
Damit betont die Bundesregierung die Bedeutung der Digitalisierung, die große volkswirtschaftliche Potenziale und zugleich vielfältige Chancen für die Bürgerinnen und Bürger bietet. Zwar sind in erster Linie die Unternehmen gefordert, offen, flexibel und innovativ ihre Geschäftsmodelle zu hinterfragen und neue zu entwickeln. Die Bundesregierung flankiert diesen digitalen Wandel jedoch durch angemessene Infrastrukturen und ein Digital-freundliches Umfeld. Sie entwickelt den ordnungspolitischen Rahmen weiter und berücksichtigt dabei die Besonderheiten digitaler Märkte.
Bruttoinlandsprodukt wächst 2016 um 1,7 Prozent
Die Aufwärtsbewegung der deutschen Konjunktur schwächte sich im zweiten Halbjahr 2015 etwas ab. Die Wachstumsverlangsamung in den Schwellenländern führte zu weniger dynamischen Exporten und Unternehmensinvestitionen. Gegen Jahresende nahm die industrielle Nachfrage jedoch wieder Fahrt auf. Am Arbeitsmarkt setzte sich die günstige Entwicklung bis zum Jahresende fort.
Für das Jahr 2016 erwartet die Bundesregierung im Jahresdurchschnitt einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von real 1,7 Prozent (vgl. Abbildung 1). Die anhaltende wirtschaftliche Dynamik wird vor allem durch die Binnenwirtschaft getragen, insbesondere von den Konsumausgaben und den Wohnungsbauinvestitionen. Kurzfristige Impulse werden dabei auch durch die hohe Zuwanderung an Flüchtlingen ausgelöst. Weiterhin günstig auf die wirtschaftliche Entwicklung wirken der niedrige Ölpreis und der vergleichsweise schwache Eurokurs. Dämpfend wirkt sich hingegen der Wachstumsrückgang in vielen Schwellenländern aus.
Die Erholung im Euroraum hat sich gefestigt, allerdings ist das außenwirtschaftliche Umfeld aufgrund beachtlicher geopolitischer Spannungen und der Wachstumsverlangsamung einiger Schwellenländer weiterhin fragil. In Anlehnung an die Prognosen internationaler Institutionen unterstellt die Bundesregierung in ihrer Projektion eine leichte Beschleunigung der Weltwirtschaft und des Welthandels für das laufende Jahr. Verbunden mit einem niedrigen Außenwert des Euros gegenüber dem US-Dollar ist eine moderate Zunahme der deutschen Exporte zu erwarten. Der deutsche Leistungsbilanzüberschuss wird aufgrund der deutlichen Zunahme der Importe in diesem Jahr niedriger ausfallen als im vergangenen Jahr.
Grundlage für die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist der robuste Arbeitsmarkt. Seit zehn Jahren nimmt die Erwerbstätigkeit kontinuierlich zu. Auch im vergangenen Jahr wurde ein neuer Rekord mit durchschnittlich 43 Millionen Erwerbstätigen erreicht. Die Erwerbstätigkeit wurde insbesondere im Dienstleistungsbereich ausgeweitet. Die seit der zweiten Jahreshälfte 2015 stark gestiegene Zahl der ankommenden Flüchtlinge dürfte sich erst nach und nach auf den Arbeitsmarkt auswirken. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse wird kräftig steigen. Mit etwa 43,4 Millionen Erwerbstätigen wird dieses Jahr erneut ein Rekord erzielt.
Ordnungsrahmen für die Digitalisierung
Die Bundesregierung entwickelt den ordnungspolitischen Rahmen weiter und berücksichtigt dabei die Besonderheiten digitaler Märkte. Um auch in Zukunft funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen und die Märkte offen zu halten, wird sie mit der 9. GWB-Novelle das Kartellrecht im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zeitgemäß ausgestalten. Die Modernisierung des Vergaberechts wird darüber hinaus die Vergabe öffentlicher Aufträge einfacher und anwenderfreundlicher machen und mehr Flexibilität sicherstellen.
Kern der digitalen Ordnungspolitik ist es, die Souveränität der Bürgerinnen und Bürger über ihre Daten sicherzustellen und der Wirtschaft eine legitime Nutzung von Daten zu ermöglichen. Dazu soll u. a. die EU-Datenschutz-Grundverordnung einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten schaffen. Angestrebt wird eine Balance zwischen den Risiken der Digitalisierung für die Privatsphäre und dem Nutzen des freien Datenverkehrs innerhalb des Europäischen Binnenmarktes. Zudem hat die Bundesregierung die Sicherheit informationstechnischer Systeme signifikant verbessert; insbesondere durch die Vorgabe von Mindeststandards und Meldepflichten von erheblichen IT-Sicherheitsvorfällen (IT-Sicherheitsgesetz).
Um die Handlungsspielräume von Unternehmen zu erweitern, treibt die Bundesregierung den Bürokratieabbau weiter voran. Die größten Entlastungsimpulse gingen im vergangenen Jahr vom Bürokratieentlastungsgesetz und der Vergaberechtsmodernisierung aus. Insgesamt konnte der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um rund 1,4 Milliarden Euro reduziert werden.
Junge innovative Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Die Bundesregierung hat deshalb im Jahr 2015 Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital und Start-ups in Deutschland beschlossen und wird diese Strategie - wie im "Eckpunktepapier Wagniskapital" angekündigt - fortführen.
Solide Finanzpolitik schafft Handlungsspielräume, Steuerrecht wird weiterentwickelt
Die Bundesregierung setzt ihren Kurs einer wachstumsorientierten und nachhaltigen Finanzpolitik erfolgreich fort. Im Jahr 2015 hat der deutsche Staatshaushalt einen Finanzierungsüberschuss von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erzielt (vgl. Abbildung 2). Damit sind die staatlichen Haushalte insgesamt bereits im vierten Jahr in Folge annähernd ausgeglichen. Die Finanzlage der Länder und Kommunen hat sich in den letzten Jahren insgesamt positiv entwickelt. Daran hat die Unterstützung durch die Bundesregierung mit umfangreichen Entlastungen einen erheblichen Anteil. Um die Länder und Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge zu unterstützen, hat die Bundesregierung im Jahr 2015 bereits zahlreiche Beschlüsse gefasst. Dafür stellt sie für die Jahre 2015 und 2016 mehr als sechs Milliarden Euro zur Verfügung. Insgesamt ergibt sich für den Zeitraum von 2013 bis einschließlich 2018 eine Entlastungswirkung in einer Größenordnung von über 45 Milliarden Euro.
Das Ziel der Bundesregierung, die Schuldenstandsquote auf weniger als 70 Prozent des BIP zu verringern, wird bereits Ende 2016 erreicht. Damit wird die Grundlage für die beabsichtigte Rückführung der Schuldenstandsquote auf weniger als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts innerhalb von zehn Jahren geschaffen. Die Finanzpolitik der Bundesregierung stärkt das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Deutschland und wirkt darauf hin, die Belastung künftiger Generationen nicht weiter anwachsen zu lassen.
Ein zentraler steuerpolitischer Schwerpunkt der Bundesregierung liegt auf mehr internationaler und europäischer Steuerfairness. Der Kampf im Rahmen der OECD gegen grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen international operierender Unternehmen ist eine zentrale steuerpolitische Aufgabe der laufenden Legislaturperiode.
Damit das deutsche Steuerrecht den Anforderungen einer modernen Gesellschaft in einer globalisierten Welt auch künftig gerecht wird, bedarf es einer kontinuierlichen Weiterentwicklung. Damit Arbeitsplätze in unserer insbesondere durch kleine und mittelständische Betriebe geprägten Unternehmenslandschaft nicht gefährdet werden, bleibt das Ziel eine verfassungskonforme Verschonung des Erwerbs begünstigten betrieblichen Vermögens von der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Bundesregierung strebt zudem eine umfassende Reform des bestehenden Investmentsteuerrechts an.
Investitionen stärken
Auf Basis der soliden Finanzpolitik verfolgt die Bundesregierung einen umfassenden Ansatz zur Stärkung der öffentlichen und privaten Investitionen und hat in dieser Legislaturperiode bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Teile dieser Maßnahmen spiegeln sich bereits im Bundeshaushalt 2015 wider: Der Anteil der Investitionsausgaben im Bundeshaushalt konnte von 8,5 Prozent im Jahr 2014 auf 9,7 Prozent im vergangenen Jahr erhöht werden.
Um die Investitionsdynamik weiter zu stärken, sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer "Investitionsstrategie" unter anderem vor, die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) weiterzuentwickeln, ein Kompetenzzentrum für die Planung und Durchführung von kommunalen Investitionsvorhaben zu schaffen sowie die Verbesserung rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen für die private Infrastrukturfinanzierung zu prüfen.
Dreh- und Angelpunkt ist die weitere Verbesserung des Investitionsklimas für private Investitionen. Dazu gehören entsprechende Rahmenbedingungen auf den Faktor- und Gütermärkten ebenso wie eine moderne und effiziente (digitale) Infrastruktur. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur erhöht und wird diese weiter verstärken. Außerdem sollen bis zum Jahr 2018 flächendeckend Breitbandanschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde im Download verfügbar sein (Digitale Agenda). Darüber hinaus muss das Angebot insbesondere an Glasfaser weiter spürbar zunehmen, um Internetzugänge mit konstant hohen Bandbreiten im Bereich Gigabit pro Sekunde zu ermöglichen. Die Bundesregierung flankiert den Ausbau, indem sie die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend ausgestaltet und den Breitbandausbau technologieneutral in solchen Regionen fördert, in denen ein marktgetriebener Ausbau allein durch private Investitionen nicht wirtschaftlich realisierbar ist.
Innovationspotenziale erschließen
Die neue Hightech-Strategie bündelt Aktivitäten der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Innovationen. Sie setzt Prioritäten in ausgewählten Feldern, die von großer Innovationsdynamik geprägt sind. Um das Innovationspotenzial der Digitalisierung zu erschließen, hat die Bundesregierung darüber hinaus eine Reihe von Technologieförderprogrammen aufgelegt (z.B. zum automatisierten Fahren) und Dialogprozesse mit den relevanten Akteuren angestoßen (z.B. Plattform Industrie 4.0).
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist die Digitalisierung ein Schlüssel zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Die Bundesregierung unterstützt sie dabei, die Herausforderungen zu meistern. Beispielsweise wurden die Förderprogramme für den innovativen Mittelstand transparenter gestaltet und gestärkt. Dabei greift die technologieoffene Innovationspolitik den Prozess von der Idee bis zum Markterfolg strukturiert auf.
Arbeitsmarkt flexibel und fair ausgestalten
In Deutschland gingen im vergangenen Jahr durchschnittlich 43 Millionen Personen einer Erwerbstätigkeit nach, mehr als jemals zuvor. Damit hält der Trend zu mehr Beschäftigung weiter an. Die gegenwärtige Beschäftigungslage darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Alterung der Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten aller Voraussicht nach zu einem Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials führen wird. Eine verstärkte Zuwanderung von Fachkräften und die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen können die Folgen des demografischen Wandels abmildern, aber nicht umkehren. Die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zielt deshalb weiterhin auf eine Stärkung der Erwerbsbeteiligung. Dies erfolgt etwa durch den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung, die einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf leistet. Mit Blick auf die Erwerbstätigkeit älterer Erwerbspersonen plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand.
Mit der Digitalisierung vollzieht sich auch ein tiefgreifender Wandel der Arbeitswelt, der weit über die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien hinausgeht. Die Bundesregierung begleitet diesen Prozess aktiv. Der Dialogprozess "Arbeiten 4.0" schafft den Rahmen für einen öffentlichen und fachlichen Dialog über die Zukunft der Arbeitswelt. Die Ergebnisse des Dialogprozesses sollen Ende 2016 in einem Weißbuch präsentiert werden.
Die Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 hat die Einkommenssituation vieler Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich verbessert. Es kam zu deutlichen Lohnzuwächsen bei den niedrigsten Einkommen, insbesondere in den ostdeutschen Ländern. In zahlreichen Fällen dürfte der Mindestlohn auch dazu geführt haben, dass geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt wurden. Die Bundesregierung begrüßt beide Entwicklungen. Negative gesamtwirtschaftliche Beschäftigungseffekte sind bislang nicht zu beobachten. Im laufenden Jahr wird die Lohnuntergrenze erstmals durch die Mindestlohnkommission überprüft, die sich im Wesentlichen aus Vertretern der Sozialpartner zusammensetzt.
Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung sind wichtige Instrumente in einer arbeitsteiligen Wirtschaft und befähigen Unternehmen, flexibel zu reagieren. Die Bundesregierung hält Werkverträge und Leiharbeitsverhältnisse daher für unverzichtbar. Rechtswidrigen Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen ist jedoch effektiv zu begegnen. Weiterhin soll die Praxis der Arbeitnehmerüberlassung stärker auf ihre Kernfunktion ausgerichtet werden.
Die Finanzmärkte stärker und stabiler machen
Die Finanzmarktreformen zielen darauf, das Vertrauen in den Finanzsektor nachhaltig zu stärken und die Steuerzahler davor zu schützen, erneut für Finanzinstitute in Schieflagen einstehen zu müssen. Um ein Ausweichen der Marktteilnehmer in weniger regulierte Bereiche zu verhindern, setzt sich die Bundesregierung für gemeinsame europäische und internationale Regeln ein. Sie wird auch weiterhin die Initiative der Europäischen Kommission zur Schaffung einer Kapitalmarktunion aktiv begleiten.
Mit Inkrafttreten des einheitlichen Abwicklungsmechanismus verfügen die Euro-Staaten seit Anfang dieses Jahres über einheitliche Instrumente zur Abwicklung von Banken, von deren Schieflage potenziell eine Gefahr für die Stabilität der Währungsunion ausgeht. Den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine europäische Einlagensicherung lehnt die Bundesregierung ausdrücklich ab, da er falsche Anreize für Mitgliedstaaten und Banken setzt: Finanzielle Risiken würden aus dem nationalen Bankensektor auf die europäische Ebene verlagert.
Mit dem Ersten und dem geplanten Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz wird die Bundesregierung europäische Vorgaben zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der Kapitalmärkte und des Anlegerschutzes umsetzen. Zudem hat sie die Transparenzvorgaben für börsengehandelte Wertpapiere verschärft.
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für die Einführung einer Finanztransaktionsteuer ein. Sie soll möglichst alle Finanzinstrumente umfassen. Dabei gilt es, negative Auswirkungen auf Kleinanleger, Realwirtschaft und Altersversorgung sowie unerwünschte Verlagerungen im Finanzsektor zu vermeiden.
Die Energiewende effizient vorantreiben
Ziel der Energiewende ist eine umweltverträgliche und bezahlbare Energieversorgung unter Sicherstellung von Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit. Um diese Ziele zu erreichen, liegt der Fokus der Bundesregierung derzeit auf einem effizienten Ausbau der erneuerbaren Energien sowie im Bereich der Energieeffizienz selbst. Gleichzeitig werden mit dem Strommarktgesetz die Grundlagen für die künftige Versorgungssicherheit gelegt.
Beim Ausbau erneuerbarer Energien im Stromsektor liegt Deutschland auf dem selbst gesetzten, anspruchsvollen Zielkurs. Ab 2017 sollen die Fördersätze grundsätzlich im Rahmen von Ausschreibungen festgelegt werden. Damit soll die Kosteneffizienz der Förderung erhöht und sichergestellt werden, dass der im EEG 2014 festgelegte Ausbaupfad für erneuerbare Energien eingehalten wird. Gleichzeitig soll die Akteursvielfalt gewahrt bleiben. Die spezifischen Ausschreibungsmodelle für die einzelnen Erneuerbare-Energien-Technologien sollen mit einer Novellierung des EEG in diesem Jahr festgelegt werden.
Um die Versorgungssicherheit im Strommarkt auch bei weiter ansteigenden Anteilen erneuerbaren Stroms zu garantieren, entwickelt die Bundesregierung den Strommarkt mit dem Strommarktgesetz weiter. Ziel ist es, die Marktkräfte zu stärken, Flexibilitätspotenziale zu aktivieren, die Transparenz zu erhöhen und die europäische Integration des Strommarktes zu verbessern. In Ausnahmesituationen soll eine Kapazitätsreserve die Versorgung sichern. Zur künftigen Flexibilität des Strommarkts leisten auch digitale Technologien einen wesentlichen Beitrag. Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sollen die rechtlichen Grundlagen für eine breite Anwendung digitaler Innovationen im Energiebereich ermöglicht werden.
Die Steigerung der Energieeffizienz ist wichtig für den Erfolg der Energiewende und trägt zum Klimaschutz bei. Zahlreiche der mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) beschlossenen Maßnahmen wurden im Jahr 2015 auf den Weg gebracht. Aufbauend auf dem NAPE hat die Bundesregierung zudem die Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) beschlossen. Mit der ESG zeigt die Bundesregierung auf, wie die energie- und klimapolitischen Ziele im Gebäudebereich erreicht werden können.
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion fortentwickeln
Die Arbeiten zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion müssen weiter fortgesetzt werden. Aus Sicht der Bundesregierung muss das Ziel der Fortentwicklung eine international wettbewerbsfähige Wirtschafts- und Währungsunion sein, die das Versprechen der Europäischen Union von Demokratie, Rechtsstaat, Sicherheit, Stabilität, Wohlstand und Arbeitsplätzen erfüllt. Hierzu gehören stabile öffentliche Finanzen, ein modernes Staatswesen, attraktive Investitionsbedingungen und ein offener Binnenmarkt. Ein wichtiger Schritt hin zu diesem Ziel ist zunächst, bereits beschlossene Maßnahmen umzusetzen und bestehende Regeln und Verfahren glaubwürdig einzuhalten und anzuwenden. Darüber hinaus ist es wichtig, auch eine langfristige Vision von der institutionellen Fortentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion zu entwickeln. Das schließt Offenheit für Vertragsänderungen ein.
Märkte über Europa hinaus weiter öffnen
Die Bundesregierung tritt für eine Handelspolitik ein, die auf Marktöffnung auch gegenüber Staaten und Regionen außerhalb Europas setzt. Ziel der Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) ist es, die Märkte auf beiden Seiten des Atlantiks stärker zu öffnen und einen transatlantischen regulatorischen Dialog zu führen. Dabei setzt die Bundesregierung sich dafür ein, dass hohe Schutzstandards, insbesondere im Bereich des Umwelt-, Arbeitnehmer-, Verbraucher- und Datenschutzes sowie der IT-Sicherheit und der Daseinsvorsorge, aufrechterhalten oder geschaffen werden können und das Vorsorgeprinzip gewahrt bleibt.
Kontakt: Dr. Astrid Klesse
Referat: Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik