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01.02.2016 - Online-Version -

Schlaglichter der Wirtschaftspolitik Monatsbericht Februar 2016

I. Wirtschaftspolitische Themen und Analysen

Einleitung

1. Auf einen Blick

Wirtschaftspolitische Termine des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie


Februar 2016

02. Februar 2016        Informeller Handelsrat in Amsterdam
05. Februar 2016Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Dezember)
08. Februar 2016Produktion im Produzierenden Gewerbe (Dezember)
11. Februar 2016Pressemeldung zur wirtschaftlichen Lage
11./12. Februar 2016 Eurogruppe und ECOFIN in Brüssel
18./19. Februar 2016Tagung Europäischer Rat in Brüssel
29. Februar 2016Wettbewerbsfähigkeitsrat
Ende Februar 2016   Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)


März 2016

07. März 2016Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Januar)
07./08. März 2016Eurogruppe und ECOFIN in Brüssel
08. März 2016Produktion im Produzierenden Gewerbe (Januar)
11. März 2016Pressemeldung zur wirtschaftlichen Lage
17./18. März 2016      Tagung Europäischer Rat in Brüssel
Ende März 2016Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)


April 2016

05. April 2016Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Februar)
06. April 2016Produktion im Produzierenden Gewerbe (Februar)
11. April 2016Informeller Energierat in Amsterdam
11. April 2016Pressemeldung zur wirtschaftlichen Lage
22./23. April 2016      Eurogruppe und informeller ECOFIN-Rat in Amsterdam
Ende April 2016  Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)

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Grafik des Monats

Die Arbeitsplatzsicherheit ...

... in Deutschland ist nach dem Better Life Index der OECD im internationalen Vergleich sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit, binnen einen Jahres seinen Job zu behalten, lag im Jahr 2013 in Deutschland bei immerhin 96,9 %. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Rekordmarken bei der Beschäftigung und historisch niedriger Arbeitslosigkeit weist Deutschland damit eine merklich höhere Arbeitsplatzsicherheit auf als der Durchschnitt der OECD-Länder (94,6 %). Nur in Japan und der Schweiz ist die Arbeitsplatzsicherheit noch geringfügig höher.

2. Überblick über die wirtschaftliche Lage

  • Die Konjunktur in Deutschland ist moderat aufwärtsgerichtet, kann sich dem schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld aber nicht gänzlich entziehen.
  • Die Industriekonjunktur kühlte sich auch im Jahresschlussquartal etwas ab. Die anziehenden Auftragseingänge deuten jedoch auf eine Belebung hin.
  • Die stärker binnenwirtschaftlich ausgerichteten Dienstleistungsbereiche befinden sich unverändert im Aufwärtstrend.
  • Der Arbeitsmarkt entwickelt sich weiter grundsolide.

Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2015 solide um real 1,7 % gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Gegenwärtig überwiegen nach wie vor die Auftriebskräfte, obwohl aus dem außenwirtschaftlichen Umfeld nicht nur positive Signale kommen. [1] Die Industrieproduktion erfuhr im November 2015 einen Dämpfer, doch die zuletzt gemeldeten Auftragseingänge stimmen zuversichtlich. Auch das Geschäftsklima in der Industrie hat sich jüngst weiter stabilisiert. Die Geschäftserwartungen verbesserten sich im Januar den vierten Monat in Folge. Im Berichtsmonat November nahm die Bauproduktion wieder etwas Fahrt auf. In den kommenden Monaten dürfte sich die Belebung insbesondere im Bereich des Wohnungsbaus fortsetzen. Die Konjunktur in den stärker binnenwirtschaftlich ausgerichteten Dienstleistungsbereichen blieb aufwärtsgerichtet. Eine zentrale Rolle für die robuste Binnenkonjunktur spielt nach wie vor die günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt. Eng damit verbunden ist der Anstieg der Kaufkraft der privaten Haushalte. Konjunkturell stützend wirken weiterhin der deutliche Ölpreisrückgang, die niedrigen Zinsen und der für die Exportwirtschaft günstige Wechselkurs des Euro. Die hohe Zuwanderung von Flüchtlingen löst, wenngleich in überschaubarer Größenordnung, ebenfalls Nachfrageimpulse aus. Alles zusammengenommen dürfte die Wirtschaftsleistung in Deutschland auch im Schlussquartal ausgeweitet worden sein.

Von der Weltwirtschaft kommen gemischte Signale. Sie entwickelte sich im vergangenen Jahr wenig dynamisch. Insbesondere die Nachfrage aus den Schwellenländern war schwächer als erwartet. Die chinesische Wirtschaft befindet sich weiter in einem Transformationsprozess hin zu einem nachhaltigeren Wachstumsmodell. Trotz der Turbulenzen an den Finanzmärkten deuten die aktuellen Konjunkturindikatoren darauf hin, dass es in China gelingt, eine weiche Landung der Wirtschaft zu erreichen. Die Wirtschaft der rohstoffexportierenden Schwellenländer wie Russland oder Brasilien wird nach wie vor durch das niedrige Öl- und Rohstoffpreisniveau belastet. In den Industrieländern blieb das Wirtschaftswachstum dagegen relativ robust. Bis Oktober war die weltweite Industrieproduktion im Trend leicht aufwärtsgerichtet. Geschäftsklimaindikatoren wie das vom ifo Institut ermittelte Weltwirtschaftsklima gingen allerdings seit dem zweiten Vierteljahr tendenziell zurück und signalisieren noch keine deutliche Verbesserung. Die internationalen Organisationen erwarten, dass sich die Konjunktur in den Industrie- und Schwellenländern im laufenden Jahr etwas belebt.

Vor diesem Hintergrund haben die deutschen Unternehmen ihre Ausfuhren an Waren und Dienstleistungen nach der Zahlungsbilanzstatistik im November in jeweiligen Preisen leicht um 1,1 % erhöht.[2] In der Tendenz, gemessen am Dreimonatsvergleich, waren die Exporte aber weiter leicht rückläufig (-1,3 %). Hierzu trug insbesondere die nachlassende Nachfrage aus den größeren Schwellenländern bei. Die nominalen Einfuhren an Waren und Dienstleistungen sind im Berichtsmonat November um 2,3 % gestiegen. In der Tendenz entwickeln sie sich gegenwärtig eher seitwärts. Der Saldo der Handelsbilanz betrug im November +22,7 Milliarden Euro und ist nicht zuletzt wegen der billigeren Ölimporte deutlich über dem Niveau vor einem Jahr.

Das Produzierende Gewerbe hat seine Schwächephase noch nicht überwunden. Nach einer leichten Erholung im Oktober nahm die Produktion im November erneut ab. Die Ergebnisse des Bausektors und der Energieerzeugung fielen positiv aus, konnten jedoch den deutlichen Rückgang der Industrieerzeugung nicht kompensieren. Innerhalb der Industrie war das Produktionsvolumen bei den Investitionsgütern deutlich rückläufig. Positive Impulse kamen dagegen aus dem Bereich der Vorleistungs- und der Konsumgüter. Die schwache Umsatzentwicklung in der Industrie im November war ebenfalls auf den Investitionsgüterbereich zurückzuführen. Dennoch zeichnet sich insgesamt eine Erholung der Industriekonjunktur ab. Die Auftragseingänge in der Industrie sind nach dem schwachen dritten Quartal im November den zweiten Monat in Folge expandiert (+1,5 %). Insbesondere die Inlandsbestellungen sowie die Auftragseingänge aus dem Nicht-Euroraum nahmen zu. Es waren die Vorleistungsgüterproduzenten, die ein außerordentliches Auftragsplus verbuchen konnten (+4,8 %). Insgesamt hat die Industrie ihre Schwächephase zwar noch nicht überwunden. Das zuletzt weiter aufgehellte Geschäftsklima und die anziehenden Auftragseingänge geben jedoch Anlass zu verhaltenem Optimismus und deuten auf eine Belebung der konjunkturellen Dynamik in den nächsten Monaten hin.

Der private Konsum bleibt Tragpfeiler der Konjunktur. Zunehmende Beschäftigung und reale Einkommenserhöhungen waren auch im Schlussquartal 2015 zu beobachten. Die Umsätze im Einzelhandel ohne Kraftfahrzeuge entwickelten sich in den bisher vorliegenden Monaten jedoch nur schwach. Die Stimmung der Einzelhändler hat sich in den letzten drei Monaten des vergangenen Jahres merklich eingetrübt. Das Konsumklima der Verbraucher ließ in den vergangenen Monaten zwar ebenfalls etwas nach, ihre Konsumlaune befindet sich aber weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Aussichten für den privaten Konsum bleiben angesichts moderater Preisniveausteigerungen und einer dynamischen Beschäftigungs- und Einkommensentwicklung daher nach wie vor positiv.

Die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt hielt im Jahr 2015 angesichts des soliden wirtschaftlichen Aufschwungs an. Die Erwerbstätigkeit stieg erneut kräftig um 324.000 auf jahresdurchschnittlich 43,0 Millionen Personen. Die Arbeitslosigkeit ging um 104.000 auf 2,795 Millionen Personen zurück. Die Arbeitslosenquote sank um 0,3 Prozentpunkte auf 6,4 %. Die kräftige Zuwanderung durch Flüchtlinge wirkte sich noch nicht wesentlich auf den Arbeitsmarkt aus. Am aktuellen Rand (November 2015) nahm die Erwerbstätigkeit im Inland saisonbereinigt um 42.000 Personen deutlich zu und stieg auf 43,5 Millionen Personen (Ursprungszahl). Die registrierte Arbeitslosigkeit sank im Dezember saisonbereinigt um 14.000 Personen. Nach Ursprungszahlen waren im November 2,681 Millionen Personen als Arbeitslose registriert. Die Nachfrage nach Arbeitskräften nahm weiterhin spürbar zu. Alles spricht für eine Fortsetzung der positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt.

[1] In diesem Bericht werden Daten verwendet, die bis zum 15. Januar 2016 vorlagen.
[2] Soweit nicht anders vermerkt, handelt es sich um Veränderungsraten gegenüber der jeweiligen Vorperiode auf Basis preisbereinigter sowie nach dem Verfahren Census X-12-ARIMA kalender- und saisonbereinigter Daten.

3. Der Jahreswirtschaftsbericht 2016: Zukunftsfähigkeit sichern - Die Chancen des digitalen Wandels nutzen

Deutschland befindet sich auf einem soliden Wachstumskurs. Die Bundesregierung erwartet für das Jahr 2016 im Jahresdurchschnitt einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 1,7 Prozent. Diese Dynamik wird vor allem durch die Binnenwirtschaft getragen, insbesondere durch die Konsumausgaben und die Wohnungsbauinvestitionen. Die Zahl der Arbeitslosen lag im Jahr 2015 auf dem niedrigsten Stand seit 1991. Der Staatshaushalt von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen war 2015 bereits im vierten Jahr in Folge annähernd ausgeglichen. Gleichzeitig stellt die hohe Zuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland die Finanz- und Wirtschaftspolitik vor enorme zusätzliche Herausforderungen. Die Bundesregierung setzt deshalb - ausgehend von der grundsätzlich günstigen Lage - ihre auf Investitionen und nachhaltiges Wachstum ausgerichtete Wirtschafts- und Finanzpolitik fort. Eine Schlüsselrolle kommt der Digitalisierung zu: Die Bundesregierung greift den digitalen Wandel auf und schafft gemeinsam mit Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Zivilgesellschaft die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Digitalisierung. Dies sind die zentralen Botschaften des Jahreswirtschaftsberichts 2016.  

Das Bundeskabinett hat am 27. Januar 2016 den Jahreswirtschaftsbericht 2016 beschlossen. Er trägt den Titel "Zukunftsfähigkeit sichern - Die Chancen des digitalen Wandels nutzen".

Damit betont die Bundesregierung die Bedeutung der Digitalisierung, die große volkswirtschaftliche Potenziale und zugleich vielfältige Chancen für die Bürgerinnen und Bürger bietet. Zwar sind in erster Linie die Unternehmen gefordert, offen, flexibel und innovativ ihre Geschäftsmodelle zu hinterfragen und neue zu entwickeln. Die Bundesregierung flankiert diesen digitalen Wandel jedoch durch angemessene Infrastrukturen und ein Digital-freundliches Umfeld. Sie entwickelt den ordnungspolitischen Rahmen weiter und berücksichtigt dabei die Besonderheiten digitaler Märkte.

Bruttoinlandsprodukt wächst 2016 um 1,7 Prozent

Die Aufwärtsbewegung der deutschen Konjunktur schwächte sich im zweiten Halbjahr 2015 etwas ab. Die Wachstumsverlangsamung in den Schwellenländern führte zu weniger dynamischen Exporten und Unternehmensinvestitionen. Gegen Jahresende nahm die industrielle Nachfrage jedoch wieder Fahrt auf. Am Arbeitsmarkt setzte sich die günstige Entwicklung bis zum Jahresende fort.

Für das Jahr 2016 erwartet die Bundesregierung im Jahresdurchschnitt einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von real 1,7 Prozent (vgl. Abbildung 1). Die anhaltende wirtschaftliche Dynamik wird vor allem durch die Binnenwirtschaft getragen, insbesondere von den Konsumausgaben und den Wohnungsbauinvestitionen. Kurzfristige Impulse werden dabei auch durch die hohe Zuwanderung an Flüchtlingen ausgelöst. Weiterhin günstig auf die wirtschaftliche Entwicklung wirken der niedrige Ölpreis und der vergleichsweise schwache Eurokurs. Dämpfend wirkt sich hingegen der Wachstumsrückgang in vielen Schwellenländern aus.

Die Erholung im Euroraum hat sich gefestigt, allerdings ist das außenwirtschaftliche Umfeld aufgrund beachtlicher geopolitischer Spannungen und der Wachstumsverlangsamung einiger Schwellenländer weiterhin fragil. In Anlehnung an die Prognosen internationaler Institutionen unterstellt die Bundesregierung in ihrer Projektion eine leichte Beschleunigung der Weltwirtschaft und des Welthandels für das laufende Jahr. Verbunden mit einem niedrigen Außenwert des Euros gegenüber dem US-Dollar ist eine moderate Zunahme der deutschen Exporte zu erwarten. Der deutsche Leistungsbilanzüberschuss wird aufgrund der deutlichen Zunahme der Importe in diesem Jahr niedriger ausfallen als im vergangenen Jahr.

Grundlage für die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist der robuste Arbeitsmarkt. Seit zehn Jahren nimmt die Erwerbstätigkeit kontinuierlich zu. Auch im vergangenen Jahr wurde ein neuer Rekord mit durchschnittlich 43 Millionen Erwerbstätigen erreicht. Die Erwerbstätigkeit wurde insbesondere im Dienstleistungsbereich ausgeweitet. Die seit der zweiten Jahreshälfte 2015 stark gestiegene Zahl der ankommenden Flüchtlinge dürfte sich erst nach und nach auf den Arbeitsmarkt auswirken. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse wird kräftig steigen. Mit etwa 43,4 Millionen Erwerbstätigen wird dieses Jahr erneut ein Rekord erzielt.

Ordnungsrahmen für die Digitalisierung

Die Bundesregierung entwickelt den ordnungspolitischen Rahmen weiter und berücksichtigt dabei die Besonderheiten digitaler Märkte. Um auch in Zukunft funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen und die Märkte offen zu halten, wird sie mit der 9. GWB-Novelle das Kartellrecht im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zeitgemäß ausgestalten. Die Modernisierung des Vergaberechts wird darüber hinaus die Vergabe öffentlicher Aufträge einfacher und anwenderfreundlicher machen und mehr Flexibilität sicherstellen.

Kern der digitalen Ordnungspolitik ist es, die Souveränität der Bürgerinnen und Bürger über ihre Daten sicherzustellen und der Wirtschaft eine legitime Nutzung von Daten zu ermöglichen. Dazu soll u. a. die EU-Datenschutz-Grundverordnung einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten schaffen. Angestrebt wird eine Balance zwischen den Risiken der Digitalisierung für die Privatsphäre und dem Nutzen des freien Datenverkehrs innerhalb des Europäischen Binnenmarktes. Zudem hat die Bundesregierung die Sicherheit informationstechnischer Systeme signifikant verbessert; insbesondere durch die Vorgabe von Mindeststandards und Meldepflichten von erheblichen IT-Sicherheitsvorfällen (IT-Sicherheitsgesetz).

Um die Handlungsspielräume von Unternehmen zu erweitern, treibt die Bundesregierung den Bürokratieabbau weiter voran. Die größten Entlastungsimpulse gingen im vergangenen Jahr vom Bürokratieentlastungsgesetz und der Vergaberechtsmodernisierung aus. Insgesamt konnte der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um rund 1,4 Milliarden Euro reduziert werden.

Junge innovative Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Die Bundesregierung hat deshalb im Jahr 2015 Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital und Start-ups in Deutschland beschlossen und wird diese Strategie - wie im "Eckpunktepapier Wagniskapital" angekündigt - fortführen.

Solide Finanzpolitik schafft Handlungsspielräume, Steuerrecht wird weiterentwickelt

Die Bundesregierung setzt ihren Kurs einer wachstumsorientierten und nachhaltigen Finanzpolitik erfolgreich fort. Im Jahr 2015 hat der deutsche Staatshaushalt einen Finanzierungsüberschuss von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erzielt (vgl. Abbildung 2). Damit sind die staatlichen Haushalte insgesamt bereits im vierten Jahr in Folge annähernd ausgeglichen. Die Finanzlage der Länder und Kommunen hat sich in den letzten Jahren insgesamt positiv entwickelt. Daran hat die Unterstützung durch die Bundesregierung mit umfangreichen Entlastungen einen erheblichen Anteil. Um die Länder und Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge zu unterstützen, hat die Bundesregierung im Jahr 2015 bereits zahlreiche Beschlüsse gefasst. Dafür stellt sie für die Jahre 2015 und 2016 mehr als sechs Milliarden Euro zur Verfügung. Insgesamt ergibt sich für den Zeitraum von 2013 bis einschließlich 2018 eine Entlastungswirkung in einer Größenordnung von über 45 Milliarden Euro.

Das Ziel der Bundesregierung, die Schuldenstandsquote auf weniger als 70 Prozent des BIP zu verringern, wird bereits Ende 2016 erreicht. Damit wird die Grundlage für die beabsichtigte Rückführung der Schuldenstandsquote auf weniger als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts innerhalb von zehn Jahren geschaffen. Die Finanzpolitik der Bundesregierung stärkt das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Deutschland und wirkt darauf hin, die Belastung künftiger Generationen nicht weiter anwachsen zu lassen.

Ein zentraler steuerpolitischer Schwerpunkt der Bundesregierung liegt auf mehr internationaler und europäischer Steuerfairness. Der Kampf im Rahmen der OECD gegen grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen international operierender Unternehmen ist eine zentrale steuerpolitische Aufgabe der laufenden Legislaturperiode.

Damit das deutsche Steuerrecht den Anforderungen einer modernen Gesellschaft in einer globalisierten Welt auch künftig gerecht wird, bedarf es einer kontinuierlichen Weiterentwicklung. Damit Arbeitsplätze in unserer insbesondere durch kleine und mittelständische Betriebe geprägten Unternehmenslandschaft nicht gefährdet werden, bleibt das Ziel eine verfassungskonforme Verschonung des Erwerbs begünstigten betrieblichen Vermögens von der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Bundesregierung strebt zudem eine umfassende Reform des bestehenden Investmentsteuerrechts an.

Investitionen stärken

Auf Basis der soliden Finanzpolitik verfolgt die Bundesregierung einen umfassenden Ansatz zur Stärkung der öffentlichen und privaten Investitionen und hat in dieser Legislaturperiode bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Teile dieser Maßnahmen spiegeln sich bereits im Bundeshaushalt 2015 wider: Der Anteil der Investitionsausgaben im Bundeshaushalt konnte von 8,5 Prozent im Jahr 2014 auf 9,7 Prozent im vergangenen Jahr erhöht werden.

Um die Investitionsdynamik weiter zu stärken, sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer "Investitionsstrategie" unter anderem vor, die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) weiterzuentwickeln, ein Kompetenzzentrum für die Planung und Durchführung von kommunalen Investitionsvorhaben zu schaffen sowie die Verbesserung rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen für die private Infrastrukturfinanzierung zu prüfen.

Dreh- und Angelpunkt ist die weitere Verbesserung des Investitionsklimas für private Investitionen. Dazu gehören entsprechende Rahmenbedingungen auf den Faktor- und Gütermärkten ebenso wie eine moderne und effiziente (digitale) Infrastruktur. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur erhöht und wird diese weiter verstärken. Außerdem sollen bis zum Jahr 2018 flächendeckend Breitbandanschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde im Download verfügbar sein (Digitale Agenda). Darüber hinaus muss das Angebot insbesondere an Glasfaser weiter spürbar zunehmen, um Internetzugänge mit konstant hohen Bandbreiten im Bereich Gigabit pro Sekunde zu ermöglichen. Die Bundesregierung flankiert den Ausbau, indem sie die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend ausgestaltet und den Breitbandausbau technologieneutral in solchen Regionen fördert, in denen ein marktgetriebener Ausbau allein durch private Investitionen nicht wirtschaftlich realisierbar ist.

Innovationspotenziale erschließen

Die neue Hightech-Strategie bündelt Aktivitäten der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Innovationen. Sie setzt Prioritäten in ausgewählten Feldern, die von großer Innovationsdynamik geprägt sind. Um das Innovationspotenzial der Digitalisierung zu erschließen, hat die Bundesregierung darüber hinaus eine Reihe von Technologieförderprogrammen aufgelegt (z.B. zum automatisierten Fahren) und Dialogprozesse mit den relevanten Akteuren angestoßen (z.B. Plattform Industrie 4.0).

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist die Digitalisierung ein Schlüssel zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Die Bundesregierung unterstützt sie dabei, die Herausforderungen zu meistern. Beispielsweise wurden die Förderprogramme für den innovativen Mittelstand transparenter gestaltet und gestärkt. Dabei greift die technologieoffene Innovationspolitik den Prozess von der Idee bis zum Markterfolg strukturiert auf.

Arbeitsmarkt flexibel und fair ausgestalten

In Deutschland gingen im vergangenen Jahr durchschnittlich 43 Millionen Personen einer Erwerbstätigkeit nach, mehr als jemals zuvor. Damit hält der Trend zu mehr Beschäftigung weiter an. Die gegenwärtige Beschäftigungslage darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Alterung der Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten aller Voraussicht nach zu einem Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials führen wird. Eine verstärkte Zuwanderung von Fachkräften und die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen können die Folgen des demografischen Wandels abmildern, aber nicht umkehren. Die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zielt deshalb weiterhin auf eine Stärkung der Erwerbsbeteiligung. Dies erfolgt etwa durch den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung, die einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf leistet. Mit Blick auf die Erwerbstätigkeit älterer Erwerbspersonen plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand.

Mit der Digitalisierung vollzieht sich auch ein tiefgreifender Wandel der Arbeitswelt, der weit über die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien hinausgeht. Die Bundesregierung begleitet diesen Prozess aktiv. Der Dialogprozess "Arbeiten 4.0" schafft den Rahmen für einen öffentlichen und fachlichen Dialog über die Zukunft der Arbeitswelt. Die Ergebnisse des Dialogprozesses sollen Ende 2016 in einem Weißbuch präsentiert werden.

Die Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 hat die Einkommenssituation vieler Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich verbessert. Es kam zu deutlichen Lohnzuwächsen bei den niedrigsten Einkommen, insbesondere in den ostdeutschen Ländern. In zahlreichen Fällen dürfte der Mindestlohn auch dazu geführt haben, dass geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt wurden. Die Bundesregierung begrüßt beide Entwicklungen. Negative gesamtwirtschaftliche Beschäftigungseffekte sind bislang nicht zu beobachten. Im laufenden Jahr wird die Lohnuntergrenze erstmals durch die Mindestlohnkommission überprüft, die sich im Wesentlichen aus Vertretern der Sozialpartner zusammensetzt.

Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung sind wichtige Instrumente in einer arbeitsteiligen Wirtschaft und befähigen Unternehmen, flexibel zu reagieren. Die Bundesregierung hält Werkverträge und Leiharbeitsverhältnisse daher für unverzichtbar. Rechtswidrigen Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen ist jedoch effektiv zu begegnen. Weiterhin soll die Praxis der Arbeitnehmerüberlassung stärker auf ihre Kernfunktion ausgerichtet werden.

Die Finanzmärkte stärker und stabiler machen

Die Finanzmarktreformen zielen darauf, das Vertrauen in den Finanzsektor nachhaltig zu stärken und die Steuerzahler davor zu schützen, erneut für Finanzinstitute in Schieflagen einstehen zu müssen. Um ein Ausweichen der Marktteilnehmer in weniger regulierte Bereiche zu verhindern, setzt sich die Bundesregierung für gemeinsame europäische und internationale Regeln ein. Sie wird auch weiterhin die Initiative der Europäischen Kommission zur Schaffung einer Kapitalmarktunion aktiv begleiten.

Mit Inkrafttreten des einheitlichen Abwicklungsmechanismus verfügen die Euro-Staaten seit Anfang dieses Jahres über einheitliche Instrumente zur Abwicklung von Banken, von deren Schieflage potenziell eine Gefahr für die Stabilität der Währungsunion ausgeht. Den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine europäische Einlagensicherung lehnt die Bundesregierung ausdrücklich ab, da er falsche Anreize für Mitgliedstaaten und Banken setzt: Finanzielle Risiken würden aus dem nationalen Bankensektor auf die europäische Ebene verlagert.

Mit dem Ersten und dem geplanten Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz wird die Bundesregierung europäische Vorgaben zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der Kapitalmärkte und des Anlegerschutzes umsetzen. Zudem hat sie die Transparenzvorgaben für börsengehandelte Wertpapiere verschärft.

Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für die Einführung einer Finanztransaktionsteuer ein. Sie soll möglichst alle Finanzinstrumente umfassen. Dabei gilt es, negative Auswirkungen auf Kleinanleger, Realwirtschaft und Altersversorgung sowie unerwünschte Verlagerungen im Finanzsektor zu vermeiden.

Die Energiewende effizient vorantreiben

Ziel der Energiewende ist eine umweltverträgliche und bezahlbare Energieversorgung unter Sicherstellung von Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit. Um diese Ziele zu erreichen, liegt der Fokus der Bundesregierung derzeit auf einem effizienten Ausbau der erneuerbaren Energien sowie im Bereich der Energieeffizienz selbst. Gleichzeitig werden mit dem Strommarktgesetz die Grundlagen für die künftige Versorgungssicherheit gelegt.

Beim Ausbau erneuerbarer Energien im Stromsektor liegt Deutschland auf dem selbst gesetzten, anspruchsvollen Zielkurs. Ab 2017 sollen die Fördersätze grundsätzlich im Rahmen von Ausschreibungen festgelegt werden. Damit soll die Kosteneffizienz der Förderung erhöht und sichergestellt werden, dass der im EEG 2014 festgelegte Ausbaupfad für erneuerbare Energien eingehalten wird. Gleichzeitig soll die Akteursvielfalt gewahrt bleiben. Die spezifischen Ausschreibungsmodelle für die einzelnen Erneuerbare-Energien-Technologien sollen mit einer Novellierung des EEG in diesem Jahr festgelegt werden.

Um die Versorgungssicherheit im Strommarkt auch bei weiter ansteigenden Anteilen erneuerbaren Stroms zu garantieren, entwickelt die Bundesregierung den Strommarkt mit dem Strommarktgesetz weiter. Ziel ist es, die Marktkräfte zu stärken, Flexibilitätspotenziale zu aktivieren, die Transparenz zu erhöhen und die europäische Integration des Strommarktes zu verbessern. In Ausnahmesituationen soll eine Kapazitätsreserve die Versorgung sichern. Zur künftigen Flexibilität des Strommarkts leisten auch digitale Technologien einen wesentlichen Beitrag. Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sollen die rechtlichen Grundlagen für eine breite Anwendung digitaler Innovationen im Energiebereich ermöglicht werden.

Die Steigerung der Energieeffizienz ist wichtig für den Erfolg der Energiewende und trägt zum Klimaschutz bei. Zahlreiche der mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) beschlossenen Maßnahmen wurden im Jahr 2015 auf den Weg gebracht. Aufbauend auf dem NAPE hat die Bundesregierung zudem die Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) beschlossen. Mit der ESG zeigt die Bundesregierung auf, wie die energie- und klimapolitischen Ziele im Gebäudebereich erreicht werden können.

Europäische Wirtschafts- und Währungsunion fortentwickeln

Die Arbeiten zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion müssen weiter fortgesetzt werden. Aus Sicht der Bundesregierung muss das Ziel der Fortentwicklung eine international wettbewerbsfähige Wirtschafts- und Währungsunion sein, die das Versprechen der Europäischen Union von Demokratie, Rechtsstaat, Sicherheit, Stabilität, Wohlstand und Arbeitsplätzen erfüllt. Hierzu gehören stabile öffentliche Finanzen, ein modernes Staatswesen, attraktive Investitionsbedingungen und ein offener Binnenmarkt. Ein wichtiger Schritt hin zu diesem Ziel ist zunächst, bereits beschlossene Maßnahmen umzusetzen und bestehende Regeln und Verfahren glaubwürdig einzuhalten und anzuwenden. Darüber hinaus ist es wichtig, auch eine langfristige Vision von der institutionellen Fortentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion zu entwickeln. Das schließt Offenheit für Vertragsänderungen ein.

Märkte über Europa hinaus weiter öffnen

Die Bundesregierung tritt für eine Handelspolitik ein, die auf Marktöffnung auch gegenüber Staaten und Regionen außerhalb Europas setzt. Ziel der Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) ist es, die Märkte auf beiden Seiten des Atlantiks stärker zu öffnen und einen transatlantischen regulatorischen Dialog zu führen. Dabei setzt die Bundesregierung sich dafür ein, dass hohe Schutzstandards, insbesondere im Bereich des Umwelt-, Arbeitnehmer-, Verbraucher- und Datenschutzes sowie der IT-Sicherheit und der Daseinsvorsorge, aufrechterhalten oder geschaffen werden können und das Vorsorgeprinzip gewahrt bleibt. 

Kontakt: Dr. Astrid Klesse
Referat: Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik

4. Das Klimaschutzabkommen von Paris

Wirtschafts- und energiepolitische Konsequenzen der UN-Klimakonferenz "COP 21"

Vom 30. November bis 12. Dezember 2015 fand in Paris die UN-Klimakonferenz "21st Conference of the Parties - COP 21" statt. Die Konferenz hatte zum Ziel, ein international gültiges Klimaschutzabkommen zu vereinbaren. Durch die getroffene Verständigung werden künftig Klimaschutz sowie die Anpassung und Unterstützung der hierfür notwendigen Maßnahmen zur völkerrechtlichen Pflicht für alle Vertragsstaaten.

Ein anspruchsvolles Klimaregime mit universeller Geltung

Bei der UN-Klimakonferenz in Paris haben am 12. Dezember 2015 alle 195 Vertragsstaaten einem neuen globalen Abkommen zugestimmt. Das "Abkommen von Paris" und die begleitenden Entscheidungen bilden ein anspruchsvolles Klimaregime für die Zeit ab 2020 mit universeller Geltung und völkerrechtlichen Pflichten für alle Staaten. Das Abkommen wird in Kraft treten, wenn es von mindestens 55 Ländern, die mindestens 55 Prozent der globalen Treibhausgase emittieren, ratifiziert wurde. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden das Abkommen gemeinschaftlich erfüllen.

Das Abkommen von Paris gibt einen umfassenden Handlungsrahmen vor. Die bisher starre Zweiteilung in Industrieländer einerseits und Schwellen- und Entwicklungsländer andererseits wird erstmals in einem multilateralen Klimaabkommen aufgebrochen. Für die einzelnen Länder werden je nach Thema unterschiedliche Pflichten festgelegt.

Aus wirtschafts- und energiepolitischer Perspektive sind insbesondere folgende Elemente hervorzuheben:

  • Die Vertragsparteien bekennen sich erstmals in einem völkerrechtlichen Abkommen zum globalen Ziel, die Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter auf "deutlich unter zwei Grad Celsius" zu begrenzen, mit Anstrengungen für eine Beschränkung auf 1,5 Grad Celsius. Hierzu soll unter anderem in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts eine globale Treibhausgasneutralität erreicht werden, das heißt, dass netto keine weiteren Treibhausgase emittiert werden. Um die Erfüllung dieses Langfristziels zu kontrollieren, findet alle fünf Jahre, beginnend ab 2018, ein globaler Überprüfungsprozess statt.
  • Die bestehenden nationalen Klimaschutzbeiträge mit einem Zeithorizont bis 2030 (wie insbesondere der Klimaschutzbeitrag der EU) müssen 2020 erneut kommuniziert oder aktualisiert werden. Ab 2025 müssen sie dann alle fünf Jahre für die Zeit nach 2030 fortgeschrieben und ambitionierter werden. Die Staaten haben sich hierzu auf ein einheitliches, robustes Transparenz-System zur Berichterstattung von Emissionen für alle Staaten geeinigt. Für die Implementierung der nationalen Klimaschutzpläne sieht das Abkommen die Möglichkeit für staatenübergreifende Kooperationen vor.
  • Entwicklungsländer werden bei Minderung und Anpassung von den Industrieländern durch Technologietransfer, durch Kapazitätsaufbau sowie durch finanzielle Hilfe unterstützt. Der bestehende "Technologiemechanismus" wird im neuen Abkommen bestätigt und soll weiter ausgebaut werden.
  • Die Industriestaaten sollen zwischen 2020 und 2025 weiterhin 100 Milliarden US-Dollar zur Kli­mafinanzierung aus einer weiten Vielfalt von öffentlichen und privaten Quellen pro Jahr mobilisieren. Der Vertrag formuliert die Erwartung, dass sich auch die Schwel­len- und Entwicklungsländer nach ihren Möglichkeiten finanziell beteiligen. Für die Zeit danach soll ein neues gemeinsames Ziel zur Mobilisierung von Klimafinanzierung festgelegt werden. Weiteres Ziel des Abkommens ist es, die globalen Finanzströme konsistent mit einem Entwicklungspfad für kohlenstoffarme und klimaresiliente Entwicklung zu machen.
  • Die Fähigkeit zur Anpassung an den Klimawandel soll gestärkt und neben der Minderung der Treibhausgasemissionen (THG-Minderungen) als gleichberechtigtes Ziel etabliert werden. Das Thema der klimabedingten "Schäden und Verluste" wurde in einem eigenen Arti­kel aufgenommen und mit einem Arbeitsprogramm unterlegt. Eine wichtige Rolle sollen hier unter anderem Versicherungslösungen spielen, die es Menschen in ärmeren Staaten erlauben, sich gegen Klimarisiken abzusichern.

Einigungswille und Verhandlungsführung führten zu erfolgreichem Abschluss

Die internationale Staatengemeinschaft hat in Paris konzentriert und konstruktiv auf ein globales Ab­kommen hingearbeitet. Durch die Ausrichtung des Verhandlungsziels am Machbaren, der Bereitschaft zu Kompromissen und zu Zugeständnissen sowie einer stringenten und transparenten Verhandlungsführung konnte erfolgreich ein anspruchsvolles Abkommen geschlossen werden.  Dies stellt einen großen kollektiven Erfolg der Staatengemeinschaft dar, für den sich auch die deutsche Delegation umfassend eingesetzt hat. Der in Paris be­schlossene Rahmen muss nun umgesetzt werden. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sind weltweit gefordert, sich einzubringen und an der langfristigen Orientierung des Ab­kommens auszurichten. 

Langfristziel als Orientierung für wirtschaftliches Handeln

Das Abkommen mit seinem anspruchsvollen weltweiten Langfristziel ist eine wichtige Orientierung für wirtschaftliches Handeln, weltweit und national, auch für die deutsche Wirtschaft. Mit dem Langfristziel bekennt sich die Staatengemeinschaft zu einem ehr­geizigen Klimaschutz, wie er von Deutschland und der EU zuvor bereits als langfristige Zielsetzung (80 bis 95 Prozent THG-Minderung bis 2050 gegenüber 1990) formuliert worden war. Der von der EU eingebrachte individuelle Klimaschutzbeitrag im Rahmen des Abkom­mens (THG-Minderung um mind. 40 Prozent bis 2030 gegenüber 1990) war im Oktober 2014 vom Europäischen Rat beschlossen worden.  

Eine langfristig verlässliche, transparente und nachvollziehbare Ausgestaltung der Klimapolitik ist Voraussetzung für künftige erfolgreiche wirtschaftliche Betätigung. Dies wird von der Wirtschaft ausdrücklich bestätigt.

Die Bundesregierung sieht es als ihre Aufgabe, engagierten Klimaschutz zum Fort­schrittsmotor zu entwickeln und dabei Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Dies wird mit dem Abkommen von Paris, das zeitlich unbegrenzt und weltweit gültig sein wird, perspektivisch einfacher. 

Einbindung des privaten Sektors

Das Abkommen von Paris enthält das Ziel, die globalen Finanz­flüsse konsistent mit einem Entwicklungspfad für kohlenstoffarme und klimaresiliente Entwicklung zu machen. Das stellt ein wichtiges Signal an den Privatsektor dar, bei Investitionen die globalen klimapolitischen Erfordernisse zu berücksichtigen. Dies ist auch deshalb bedeutsam, da ohne eine Umorientierung des privaten Sektors ein effektiver globaler Klimaschutz nicht gelingen wird, denn der Staat selbst hat nicht ausreichend Know-how, Ressourcen und Kapazitäten. Viele Unternehmen stellen ihre technologischen Innovationen heraus, die Beiträge zu mehr Klimaschutz leisten, und große Akteure im Finanz- und Versicherungssektor haben bereits angekündigt, deutliche Weichenstellungen für ihr Anlagevermögen vorzunehmen und ihr Portfolio umzuschichten.

Zudem bietet das Abkommen den Vertragsparteien die Möglichkeit, über kooperative Ansätze und einen internationalen Mechanismus für nachhaltige Entwicklung  durch die Bepreisung von CO2 (CO2-Steuern, Emissionshandelssysteme, Projektmechanismen etc.) Anreize für den privaten Sektor zu setzen, um kosteneffizient kohlenstoffarme Entwicklung zu fördern.

Nach Berechnungen der Internationalen Energie Agentur übersteigen die notwendigen Investitionen in Low-Carbon-Technologien die verfügbaren öffentlichen Mittel um ein Vielfaches. Private Akteure benötigen vor allem verlässliche und stabile Rahmenbedingungen und damit auch politische Flankierung. Ein solcher Handlungsrahmen wird mit dem Abkommen von Paris vorgegeben. Auf nationaler Ebene ist vorgesehen, dass die Bundesregierung mit dem Klimaschutzplan 2050, der im Sommer 2016 vom Kabinett verabschiedet werden soll, einen langfristigen Orientierungsrahmen gibt. Der Klimaschutzplan selbst soll in den Folgejahren regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden. 

Fortlaufende Überprüfung und Anpassung der nationalen Klimaschutzbeiträge

Mit dem Abkommen von Paris wird ein neuer "Überprüfungs- und Ambitionsmechanismus" etabliert. Er sieht vor, dass die nationalen Klimaschutzbeiträge mit einem Zeithorizont bis 2030 - wie etwa der Klimaschutzbeitrag der EU - 2020 erneut kommuniziert oder aktualisiert werden und die nachfolgenden Klimaschutzbeiträge ab 2025 alle fünf Jahre für die Zeit nach 2030 jeweils fortgeschrieben und ambitionierter werden. Alle Staaten sind völkerrechtlich verpflichtet, Maßnahmen zur Erreichung ihrer Klimaschutzbeiträge zu ergreifen und regelmäßig Rechenschaft über ihre Anstrengungen im Klimaschutz und ihren Beitrag zum Langfristziel abzulegen. Die Regeln zur Berichterstattung stärken die Transparenz über nationale Maßnahmen, ermöglichen Vergleichbarkeit und schaffen gegenseitiges Vertrauen. Die Zusage der Industrieländer, ab 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar aus öffentlichen und privaten Quellen zu mobilisieren, um damit ärmere Staaten zu unterstützen, wurde in Paris bestätigt und bis 2025 fortgeschrieben. 

Neue Chancen für deutsche Technologien

Das Abkommen von Paris unterstreicht die Bedeutung von Technologieentwicklung und -transfer für einen effektiven Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Dies betrifft alle Phasen des Innovationsprozesses, einschließlich Forschung und Entwicklung. Diese Aktivitäten sollen gestärkt werden, damit andere Staaten schneller in die Lage versetzt werden, sich klimaschonend zu entwickeln bzw. mit dem Klimawandel umzugehen. Wirtschaftspolitisch problematische Referenzen zu geistigen Eigentumsrechten sowie globale "Technologieziele" haben keinen Eingang in das Abkommen gefunden.

Der so genannte "Technologiemechanismus" bietet nicht unerhebliches Potenzial und Chancen für die deutsche Wirtschaft. Durch das Abkommen wird die Nachfrage nach Klimatechnologien und -dienstleistungen national, aber auch international weiterhin zunehmen. Damit werden zusätzliche Impulse für wirtschaftliches Wachstum und Arbeitsplätze gesetzt.

In der deutschen Industrie ist viel Know-how für Low-Carbon-Technologien vorhanden. Deutsche Unternehmen haben deshalb gute Chancen, sich erfolgreich am Markt zu positionieren. Allerdings handelt es sich teilweise um Märkte, die nicht einfach zu erschließen sind und die angepasste Technologien erfordern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fungiert deshalb als nationale Kontaktstelle für eine stärkere Zusammenarbeit beim Klimatechnologietransfer ("National Designated Entity - NDE"). Weltweit gibt es bereits mehr als 140 solcher Kontaktstellen.

Auch die Aktivitäten zur Stärkung des Klimatechnologietransfers werden künftig in die Berichterstattung und die fünfjährigen Überprüfungszyklen einbezogen. Hierzu müssen in den kommenden Jahren noch konkrete Beschlüsse zur Umsetzung getroffen werden. Bei allen Maßnahmen, die sich aus der Umsetzung des Abkommens von Paris ergeben, sollen der Wirtschaft möglichst keine zusätzlichen bürokratischen oder finanziellen Belastungen auferlegt werden und weiterhin ein "level playing field" im internationalen Kontext gewahrt bleiben. 

Nachhaltige Energiepolitik als Grundpfeiler für wirksamen Klimaschutz

Klima- und Energiepolitik sind untrennbar miteinander verbunden. Ohne eine nachhaltige Energiepolitik ist ein wirksamer Klimaschutz nicht denkbar. Das im Abkommen verankerte Langfristziel unterstreicht die Notwendigkeit einer konsequenten Abkehr von der Verbrennung fossiler Energieträger, d. h. von Kohle, Öl und Gas. Mit der Energiewende und dem schrittweisen Umbau der Energieversorgung hin zu mehr erneuerbaren Energien und mehr Energieeffizienz hat Deutschland auf diesem Weg bereits viel geleistet. Die u. a. in der 10-Punkte-Energie-Agenda des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie enthaltenen Vorhaben erhalten durch das Klimaabkommen von Paris nochmals Rückenwind. Im Bereich der Energieeffizienz, beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, der Stromnetze, der Digitalisierung der Energiewende und der Reform des Strommarktes sind viele Vorhaben in Planung, die in Kürze umgesetzt werden sollen.

Deutschland hat gute Voraussetzungen für eine nachhaltige Energie- und Klimaschutzpolitik, u. a. weil den Beschlüssen von Bundestag und Bundesregierung zur Energiewende ein langfristiges Zielsystem zugrunde liegt und darüber ein breiter gesellschaftlicher und politischer Konsens besteht. Darüber hinaus engagiert sich die Bundesregierung sowohl durch intensive bilaterale Beziehungen zu anderen Ländern wie auch durch multilaterales Engagement in internationalen Organisationen und Netzwerken für das Fortschreiten einer globalen Energiewende. In Paris wurde deshalb auch sehr klar die Führungsrolle gewürdigt, die Deutschland mit der Energiewende einnimmt. 

Kontakt: Dr. Jens Mundhenke
Referat: Klimaschutz, Internationale Umweltschutzpolitik, Energiebesteuerung

5. Ladestationen für Elektroautos - einfach, sicher, bedarfsgerecht

Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland

Deutschland soll Leitanbieter und Leitmarkt für die Elektromobilität werden. Dies wird nur gelingen, wenn eine flächendeckende Ladeinfrastruktur vorhanden ist. Der Nationale Entwicklungsplan Elektromobilität sieht daher vor, dass zu Beginn des Markthochlaufs von Elektrofahrzeugen der Ausbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur forciert wird. 

Die Weiterentwicklung der Elektromobilität birgt große wirtschaftliche, umweltpolitische und gesellschaftliche Chancen. Sie ist ein zukunftsweisendes Thema der deutschen Industrie und bietet die Perspektive einer CO2-freien Mobilität. Als Bindeglied zwischen der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und dem Verkehrssektor ist sie ein wichtiger Baustein der Energiewende.

Die Bundesregierung will Deutschland bis zum Jahr 2020 zum Leitanbieter und Leitmarkt für Elektromobilität entwickeln. Mit zahlreichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten werden Innovationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Elektromobilität vorangetrieben. Wichtige Schwerpunkte sind neue Antriebstechnologien, Schlüsselkomponenten sowie die Einbindung der Elektrofahrzeuge in die Strom- und Verkehrsinfrastruktur.

Bereits heute zählt Deutschland zu den führenden Anbietern für die Elektromobilität. Ende 2015 waren rund 27 verschiedene elektrische Fahrzeugmodelle deutscher Hersteller auf dem Markt verfügbar. Hinzu kommen circa 16 Modelle ausländischer Hersteller. Um Deutschlands starke Position weiter auszubauen, werden im Jahr 2016 zusätzliche Modelle deutscher Hersteller erwartet.

Die Elektromobilität wird jedoch nur dann ein Erfolg werden, wenn sie als Gesamtsystem funktioniert. Neben attraktiven Fahrzeugmodellen ist deshalb der Ausbau der Ladeinfrastruktur ein wichtiger Bestandteil der Strategie der Bundesregierung. Denn für viele potenzielle Kunden ist der Umstieg auf ein Elektrofahrzeug nur dann interessant, wenn sie sicher sein können, im Bedarfsfall stets schnell einen freien Ladepunkt zu finden. Bereits heute gibt es in Deutschland 5.600 öffentlich zugängliche Ladepunkte. Bessere gesetzliche Rahmenbedingungen und Fortschritte bei Forschung und Entwicklung werden in den kommenden Jahren zu einem signifikanten  Ausbau einer nutzerfreundlichen und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur führen.

Welche Lademöglichkeiten für Elektroautos gibt es?

Für Elektrofahrzeuge stehen dem Nutzer verschiedene Lademöglichkeiten zur Verfügung. So soll künftig das Elektrofahrzeug entweder privat, zum Beispiel in der eigenen Garage, beim Arbeitgeber, am Straßenrand oder während des Einkaufs, aufgeladen werden. Lästige Fahrten zur Tankstelle bleiben dem Fahrer eines Elektrofahrzeugs meist erspart, denn in rund 90 Prozent aller Fälle wird das Fahrzeug zu Hause oder am Arbeitsplatz aufgeladen.

Zum Aufladen zu Hause reicht zwar grundsätzlich eine handelsübliche Steckdose aus. Hier benötigt ein durchschnittliches Elektrofahrzeug aber rund sechs bis acht Stunden, bis der Akku aufgeladen ist. Schneller, sicherer und komfortabler geht es mit einer so genannten Wallbox. Die Ladezeit verkürzt sich hierbei je nach Batteriekapazität auf drei bis fünf Stunden. Je nach Hersteller und Leistung betragen die Kosten für eine heimische Wallbox zwischen 600 und 4.000 Euro.

Neben der Lademöglichkeit zu Hause oder beim Arbeitgeber gibt es Lademöglichkeiten im öffentlich zugänglichen Bereich. An Straßen und auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen stehen verschiedene Systeme zum "Stromtanken" zur Verfügung. Je nach Leistung kann hier das Fahrzeug in circa zwei bis fünf Stunden aufgeladen werden. So genannte Schnellladepunkte ermöglichen dem Kunden die Strombetankung seines Fahrzeuges sogar in nur 30 Minuten. Durch verkürzte Wartezeiten sind Schnellladepunkte insbesondere für den überregionalen Verkehr attraktiv.

Neben den typischen stationären Ladesäulen sind in vielen Städten auch mobile Ladesysteme verfügbar. Mittels eines eigenen intelligenten Kabels kann hier an so genannten Systemsteckdosen, zum Beispiel an Straßenlaternen, Strom gezapft werden.

Lademöglichkeiten im öffentlich zugänglichen Bereich - ob stationär oder mobil - sollen künftig jedem Elektrofahrzeugnutzer zur Verfügung stehen. Grundvoraussetzung dafür sind einheitliche Ladestecker. Deshalb haben sich die europäischen Automobilhersteller schon im Jahr 2011 auf einheitliche Standards für Ladestecker verständigt - für das Laden mit Wechselstrom auf den Typ-2-Stecker, für das Laden mit Gleichstrom auf den Combo-2-Stecker. In der EU-Richtlinie (2014/94/EU) über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe hat der europäische Gesetzgeber diese Steckerstandards europaweit verbindlich vorgeschrieben. Deutschland setzt als einer der ersten Mitgliedstaaten die Vorgaben der EU-Richtlinie für verbindliche Steckerstandards in nationales Recht um.

Aufgrund der unterschiedlich schnellen Entwicklung von Elektromobilität haben sich weltweit unterschiedliche Steckertypen durchgesetzt. In Fahrzeugen nicht-europäischer Hersteller werden daher zum Teil andere Ladesteckerstandards verwendet. Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt Projekte, die eine Harmonisierung der unterschiedlichen Ladestecker zum Ziel haben.

Künftig können Elektrofahrzeuge auch kabellos geladen werden. Das induktive Laden erspart dem Nutzer das häufige Ein- und Ausstecken des Stromkabels und erhöht den Komfort beim Aufladen des Fahrzeugs. Da die Verbindung mit einem induktiven Ladesystem ohne aktives Zutun des Nutzers hergestellt werden kann, eignet sich dieses System besonders gut dafür, Elektrofahrzeuge als mobile Energiespeicher einzusetzen. So können insbesondere Flotten von Fahrzeugen als Anbieter von Regelenergie und zur kurzfristigen Stabilisierung der Stromnetze verwendet werden. Bereits heute vorhandene intelligente Steuerungstechnik macht Elektrofahrzeuge zu intelligenten Stromverbrauchern. Ihre Batterie kann vorrangig dann geladen werden, wenn viel Wind weht oder die Sonne scheint und die Strompreise entsprechend niedrig sind. Elektrofahrzeuge können damit einen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten.

Wer kann öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur nutzen?

Ziel ist es, dass grundsätzlich jeder die Möglichkeit haben soll, sein Elektrofahrzeug im öffentlich zugänglichen Raum aufzuladen. Um dies zu gewährleisten, müssen alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte Nutzerinnen und Nutzern einen diskriminierungsfreien Zugang gestatten.

Wann ein Ladepunkt öffentlich zugänglich ist, legt der Entwurf der Ladesäulenverordnung fest. Öffentlich zugängliche Ladepunkte sind demnach zum einen solche im öffentlichen Straßenraum. Darüber hinaus gelten aber auch solche Ladepunkte als öffentlich zugänglich, die von einem unbestimmten Personenkreis genutzt werden können. Dies ist zum Beispiel bei Supermarktparkplätzen, Hotelparkplätzen oder in Parkhäusern der Fall. Wird der Zugang dagegen nur einer von vorneherein bestimmten oder bestimmbaren Personengruppe (zum Beispiel Carsharing-Nutzern oder Taxis) eingeräumt, liegt kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt vor. Gleiches gilt für private Garageneinfahrten.

Der Entwurf der Ladesäulenverordnung sieht vor, dass alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit dem europäischen Ladestecker ausgestattet werden müssen. Kunden europäischer Hersteller werden dadurch die Sicherheit gewinnen, dass sie ihr Fahrzeug technisch überall aufladen können. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) setzt sich dafür ein, dass künftig auch an allen Ladesäulen sicher, transparent und kundenfreundlich bezahlt werden kann. Bereits heute besteht häufig die Möglichkeit, anbieterübergreifend Strom zu tanken. So kann der Kunde zum Bezahlen des Fahrstroms einen Fahrstromvertrag mit einem so genannten Mobilitätsanbieter oder auch seinem heimischen Energieversorger abschließen. Durch so genanntes eRoaming ist es dem Kunden möglich, nicht nur die Ladepunkte seines Anbieters, sondern auch die der Fremdanbieter zu nutzen und den Strom über seinen eigenen Vertrag abzurechnen. Das Roaming-Prinzip, welches im Mobilfunkbereich längst etabliert ist, kann sich auch bei der Elektromobilität weiter durchsetzen.

Das Laden im öffentlich zugänglichen Bereich muss aber auch dann möglich sein, wenn der Elektrofahrzeugnutzer keinen Fahrstromvertrag hat. Deshalb setzt sich das BMWi für die lückenlose Einführung von Direktbezahlsystemen ein. Verschiedene Bezahlmöglichkeiten haben sich in Deutschland etabliert - per Kartenzahlung (EC-Karte, Kreditkarte), RFID oder mobilfunkbasierte Lösungen (SMS, Apps). Um das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen nutzerfreundlicher zu machen, strebt das BMWi an, dass künftig auch die Direktzahlsysteme anbieterübergreifend operieren.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen schafft der Gesetzgeber?

Um bei der Infrastruktur für die Elektromobilität Rechts- und Investitionssicherheit zu gewährleisten, sind eine Reihe von Rechtsvorschriften neu zu schaffen oder zu ändern. Grundlegend sind die EU-Richtlinie (2014/94/EU) und die zu deren Umsetzung erforderliche Ladesäulenverordnung des BMWi. Der vom BMWi vorgelegte Entwurf schreibt die verbindlichen Steckerstandards für neu aufgebaute Ladepunkte vor. Dem Entwurf muss der Bundesrat noch zustimmen. Für alle bereits aufgebauten Ladepunkte gilt jedoch ein Bestandsschutz. Die Bundesnetzagentur wird alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte erfassen, deren technische Anforderungen überprüfen und ein verlässliches Register der Ladeinfrastruktur in Deutschland führen.

Für Rechtssicherheit im Hinblick auf die energiewirtschaftlichen Rechte und Pflichten der Betreiber von Ladepunkten sorgen künftige Änderungen im Energiewirtschaftsrecht. Im Entwurf des neuen Strommarktgesetzes ist vorgesehen, den Strombezug von Ladepunkten dem Letztverbrauch gleichzustellen. Dadurch wird klargestellt, dass ein Ladepunkt nicht zum Stromnetz gehört und Betreiber von Ladepunkten keine Energielieferanten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes sind.

In weiteren Schritten ist eine Anpassung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht geplant. Dadurch sollen Erleichterungen beim Aufbau der Ladeinfrastruktur im privaten Raum geschaffen werden. Außerdem wird die Bundesregierung eindeutige Regelungen für das Laden am Arbeitsplatz schaffen.

Fördert die Bundesregierung den Aufbau der Ladeinfrastruktur?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt zahlreiche Projekte bei der Ladeinfrastruktur.

Durch das Forschungsprojekt "Schnellladenetz für Achsen und Metropolen (SLAM)" entsteht eine bedarfsgerechte und nutzerorientierte Positionierung von Schnellladeinfrastruktur. Partner aus Unternehmen und Wissenschaft wollen bis Ende 2017 insgesamt 600 Schnellladepunkte in Metropolen und entlang der Verkehrsachsen aufbauen. Diese Schnellladepunkte werden maßgeblich dazu beitragen, die Attraktivität der Elektromobilität zu steigern. Neben dem Ausbau von Ladepunkten beschäftigt sich das Projekt auch mit Themen wie Authentifizierung, Abrechnung, nachhaltigen Geschäftsmodellen, Konformität und Energiemanagement.

Das Projekt Ladeinfrastruktur "LIS" ist eine Kooperation zwischen Bund und Ländern zum Aufbau gemeinsamer Normallladeinfrastruktur. Unter dem Aspekt der Nutzerfreundlichkeit sollen in erster Linie einheitliche, standortbasierte, technische und betriebliche Anforderungen an Ladepunkte festgelegt werden. Bund und Länder unterstützen mit dem Projekt gemeinsam den Aufbau von interoperablen Ladepunkten bis 22 Kilowatt.

Außerdem wird der Aufbau von Ladepunkten im Rahmen des transeuropäischen Verkehrsnetze-Programms TEN-T gefördert. Durch das von der Europäischen Union mit vier Millionen Euro unterstützte Projekt sollen 155 Schnellladepunkte entlang niederländischer, deutscher, dänischer und schwedischer Autobahnen entstehen.

Im Zuge des Investitionsprogramms Tank & Rast des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur entsteht darüber hinaus ein flächendeckendes Ladesäulennetz an deutschen Autobahnen. Rund 400 Raststätten werden in den kommenden Jahren mit Schnellladepunkten ausgestattet. Fahrer von Elektrofahrzeugen sollen nach Beendigung des Programms etwa alle 30 Kilometer einen Ladepunkt auf deutschen Autobahnen vorfinden können.

Schließlich fördern auch die Bundesländer in zahlreichen Projekten den Aufbau der Ladeinfrastruktur.

Ausblick

Elektromobilität ist ein wichtiges und zukunftsträchtiges, aber auch ein anspruchsvolles Thema. Durch die stetig anwachsende Anzahl an Ladepunkten und die Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen wird eine bedarfsgerechte Infrastruktur geschaffen. Diese erleichtert den Kunden von Elektrofahrzeugen zunehmend den Gebrauch und macht die Elektromobilität zur echten Mobilitätsalternative.

Kontakt: Dorothea Schneider und Katharina Dubel
Referat: Umweltinnovationen, Elektromobilität

 

6. Einigung auf der 10. WTO-Ministerkonferenz

Neue Herausforderungen für die Zukunft der WTO

Vom 15. bis 19. Dezember 2015 fand in Nairobi, Kenia, die 10. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation, WTO) - die erste auf dem afrikanischen Kontinent - statt. Mit Beschlüssen im Agrar- und Entwicklungsbereich (Nairobi-Paket) sowie mit der Erweiterung der Zollbefreiungen für Informationstechnologiegüter konnte sie erfolgreich abgeschlossen werden. 

Das Nairobi-Paket beinhaltet insbesondere Beschlüsse zu den Bereichen Agrarwirtschaft, Baumwolle und Entwicklung, gerade in Bezug auf die am wenigsten entwickelten Länder (Least developed countries, LDC). Nach dem Ergebnis der vorherigen Weltklimakonferenz in Paris war ein derartiger Verhandlungserfolg in der WTO aufgrund des vorausgegangenen schwierigen und zeitweise schleppenden Vorbereitungsprozesses nur noch von wenigen erwartet worden. Umso bedeutsamer ist der errungene Erfolg für die Rolle der Welthandelsorganisation als Forum für multilaterale Welthandelsverhandlungen. 

Im Vorfeld hatten sich die Staats- und Regierungschefs auf dem G20-Gipfel am 16. November 2015 in Antalya für den Freihandel, für ein starkes multilaterales System und für eine erfolgreiche 10. WTO-Ministerkonferenz ausgesprochen. 

Mit der erfolgreichen Kompromissfindung in Nairobi hat die WTO nach dem Bali-Paket von 2013, das neue Abkommen über Handelserleichterungen enthält, nun zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren substanzielle Ergebnisse hervorgebracht. Die Beitritte neuer Mitglieder, so aktuell von Kasachstan, Liberia und Afghanistan, sprechen ebenfalls für die Attraktivität dieser internationalen Organisation. Die WTO zählt nunmehr 164 Mitglieder, welche zusammen rund 98 Prozent des Welthandels repräsentieren. 

Hinzu kommt der erfolgreiche Abschluss der dreieinhalbjährigen Verhandlungen über die Ausweitung des plurilateralen Informationstechnologieabkommens (ITA) auf zahlreiche neue Produkte der Informationstechnologie sowie der Medizintechnik (ITA II) zwischen 53 Vertragsparteien. Zudem wurde im Zusammenhang mit den Anstrengungen zur Implementierung des Bali-Pakets von der 9. WTO-Ministerkonferenz 2013 in Indonesien nun in Nairobi die Global Alliance zwischen WTO-Mitgliedern und Vertretern der Privatwirtschaft gestartet. Sie soll die Umsetzung des neuen Abkommens über Handelserleichterungen gezielt und bedarfsorientiert unterstützen und befördern. 

Im Einzelnen sind folgende Ergebnisse von Nairobi hervorzuheben: 

Informationstechnologie: erweitertes und modernisiertes Abkommen ITA II

Ein wesentlicher Erfolg ist die Verständigung auf ein reformiertes Abkommen zur Zollfreiheit von Gütern aus dem Bereich der Informationstechnologie und Medizintechnik (ITA II) einschließlich des Fristentableaus für den Zollabbau. 53 WTO-Mitglieder beteiligen sich an diesem plurilateralen Abkommen; sie repräsentieren 90 Prozent des internationalen Handels mit den liberalisierten Waren. Es ist im Rahmen der WTO das erste Abkommen seit 18 Jahren mit konkreten Zollsenkungsverpflichtungen für Hightech-Produkte. Seit Abschluss des ursprünglichen IT-Abkommens im Jahr 1996 hat die rasante Weiterentwicklung der Informationstechnologie zahlreiche neue Produkte wie z. B. eine neue Generation von Halbleitern sowie Ausrüstung für deren Herstellung, optische Linsen, GPS-Geräte sowie Produkte der Medizintechnologie wie etwa Magnetresonanz­Tomographen und Ultraschall-Scanner hervorgebracht. Die WTO veranschlagt das dadurch begünstigte Handelsvolumen der Warenströme unter den entsprechenden 201 Tariflinien auf rund eine Billion Euro pro Jahr. Der Leiter der deutschen Delegation bei der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Machnig, begrüßte den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über das ITA II-Abkommen und würdigte es als das wichtigste plurilaterale Abkommen der Weltwirtschaftsgemeinschaft. Die Verständigung darauf zeige, dass die WTO substanzielle Vereinbarungen zur Marktöffnung erreichen könne. 

Das Abkommen öffnet den Weg zu einem Zollabbau für rund zehn Prozent des aktuellen Welthandels und das bei klaren zeitlichen Regelungen. So greift die erste Stufe des Zollabbaus für Hochtechnologieprodukte bereits mit Inkrafttreten des Abkommens, das für den 1. Juli 2016 vorgesehen ist. Der Abbau der verbleibenden Zölle unter den restlichen Tariflinien wird für die Vertragsparteien spätestens am 1. Juli 2024 abgeschlossen sein. Dieses Paket kann die globalen Wertschöpfungsketten in der IT-Industrie sowie deren weitere Innovation fördern. Das kommt letztlich den Endverbrauchern zugute. 

Der Abschluss der ITA II-Verhandlungen ist der erste breit angelegte Zollabbau im 21. Jahrhundert. Zudem kommen nicht allein die Vertragsparteien dieses Abkommens in den Genuss von dessen Vorteilen, vielmehr werden diese im Wege der Meistbegünstigung auf sämtliche WTO-Mitglieder erstreckt. Das reformierte Abkommen könnte Signalwirkung für weitere plurilaterale Ansätze für handelspolitische Fragestellungen entfalten. Dabei wird besonders darauf zu achten sein, dass diese Abkommen in Übereinstimmung mit den Vorgaben des WTO-Rechts und letztlich offen für eine spätere Multilateralisierung bleiben. 

Agrarwirtschaft: Abbau von Exportsubventionen

Im Agrarbereich mündeten sehr kontroverse Verhandlungen und große Anstrengungen letztendlich doch in eine konkrete Vereinbarung über den Abbau von Exportsubventionen. Dieser soll zunächst und sofort allein für Industrieländer erfolgen, für Entwicklungsländer erst mit zeitlicher Verzögerung bis 2018. Auch andere Formen von Exportfördermaßnahmen wie Exportkredite, Nahrungsmittelhilfe und Aktivitäten von Staatshandelsunternehmen werden diszipliniert. Aus Sicht der EU und Deutschlands wären zwar noch weitergehende Beschränkungen wünschenswert gewesen. Gleichwohl sind die erreichten Beschlüsse ein wichtiges Signal: Agrarüberschüsse sollen nicht mehr mittels Subventionen auf den Weltmärkten untergebracht werden und dort zu Handelsverzerrungen führen. 

Forderungen einzelner Schwellenländer, das Thema Exportwettbewerb mit anderen, sachfremden Agrarthemen zu verknüpfen - insbesondere mit einem dauerhaften Mechanismus für die Erhebung von Schutzzöllen und mit Agrarsubventionen zur öffentlichen Lagerhaltung von Lebensmitteln -, waren in Nairobi nicht konsensfähig. Die beiden Themen sollen aber beschleunigt beraten werden. 

Entwicklung: verbesserte Rahmenbedingungen für LDC

Im Bereich Entwicklung verabschiedete die WTO-Ministerkonferenz eine Entscheidung über Eckdaten für die Abfassung präferenzieller Ursprungsregeln für Güter aus LDC. Im Ergebnis sollen diese Güter leichter in den Genuss von Präferenzzöllen kommen und LDC dadurch besser in die globalen Wertschöpfungsketten eingebunden werden. 

Für den Dienstleistungsbereich wurde eine Ausnahmegenehmigung ("Waiver") für LDC bis zum Jahr 2030 verlängert. Damit können auch Dienstleistungen aus diesen Ländern - mindestens bis zu diesem Zeitpunkt - eine präferenzielle Behandlung erfahren. 

Weitergehende Vorschläge aus den Reihen der Entwicklungsländer - insbesondere zu so genannten "abkommensspezifischen Vorschlägen" - erwiesen sich nicht als konsensfähig, vor allem auch deshalb, weil sie die erforderliche Unterscheidung zwischen Schwellenländern wie der Volksrepublik China einerseits und LDC wie etwa Bangladesch andererseits vermissen ließen. 

Verhandlungsgruppe "Regeln" ohne Einigung

Trotz intensiver Konsultationen gab es keine Einigung über Transparenzbestimmungen bei Antidumping-Maßnahmen und Subventionen. 

Formen von Handelsabkommen
  • Bilaterale Abkommen: Abkommen zwischen zwei Partnern (z.B. EU - Südkorea) 
  • Plurilaterale Abkommen: Abkommen zwischen mehreren Partnern (z.B. ITA II) 
  • Multilaterale Abkommen: Abkommen unter Beteiligung aller WTO-Mitglieder (z.B. das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen GATT 1994)

Weiteres Vorgehen "post Nairobi"

Die zentrale Frage nach dem Fortgang der Verhandlungen "post Nairobi" war besonders heftig umstritten. Das Meinungsspektrum reichte von einer unveränderten Fortführung der Doha-Runde mit der Doha Development Agenda (DDA) bis zu ihrem vollständigen Ende. Die Ministererklärung beantwortet die Frage mit einem Formelkompromiss: Einerseits bekennen sich alle WTO-Mitglieder zu einer Fortführung der Verhandlungen über die Doha-Themen. Andererseits werden auch eine Diskussion über neue Themen - wie etwa digitaler Handel oder Wettbewerb - und neue Verhandlungsformate wie plurilaterale Verhandlungen nicht ausgeschlossen. 

Aus Sicht der Bundesregierung bedeuten die Ergebnisse von Nairobi auch eine institutionelle Stabilisierung des multilateralen Handelssystems. Diese ist auch wichtig, um zu verdeutlichen, dass die EU und Deutschland weiter auf globale Regeln zur Gestaltung des internationalen Handels setzen. Das schließt komplementäre bilaterale Verhandlungen, wie über ein Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) zwischen der EU und den USA oder das CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der EU und Kanada, nicht aus.

Herausforderungen für die Zukunft der WTO

Gleichwohl sollte der Erfolg von Nairobi nicht den Blick auf die Herausforderungen verschleiern, denen sich das multilaterale Handelssystem in Zukunft wird stellen müssen. Das Erfordernis, eine für die WTO-Mitgliedschaft zufriedenstellende Struktur für das zukünftige Verhandlungsgeschehen zu entwickeln und auf Veränderungen sowie Neuerungen im Welthandel einzugehen, wurde bereits angesprochen. Daneben zeichnen sich folgende weitere Elemente ab: 

Die legitimen Interessen der Entwicklungsländer bedürfen weiterhin einer besonderen Aufmerksamkeit. Dabei muss den unterschiedlichen Entwicklungsgraden einzelner Länder noch stärker Rechnung getragen werden. So erscheint es nicht als angemessen und sachgerecht, Schwellenländer wie die Volksrepublik China mit LDC wie Bangladesch oder Myanmar in einem Korb zu behandeln und zu begünstigen. 

Der Nairobi-Prozess hat zudem gezeigt, dass Ministerkonferenzen einer noch intensiveren politischen Vorbereitung und Begleitung durch die Handelsminister bedürfen. Ein wesentlicher Baustein dafür sollte die rasche Nominierung des Vorsitzes der nächsten Ministerkonferenz werden. Der Handelsminister des Gastlandes ist Vorsitzender einer WTO-Ministerkonferenz. Diese tritt das nächste Mal spätestens im Dezember 2017 zusammen. Der Auswahlprozess für die Ausrichtung der nächsten, 11., WTO-Ministerkonferenz sollte möglichst zeitnah durchgeführt und frühzeitig zu einem Ergebnis gebracht werden. 

Weitere Informationen stehen auf den folgenden Websites zur Verfügung:

Kontakt: Dr. Hasso Rieck
Referat: Spezielle Handelspolitik (EU/WTO), Zollpolitik, Handelspolitische Instrumente und Martin Lutz, Referat: Allgemeine Handelspolitik (EU/WTO); Dienstleistungen, Geistiges Eigentum