1. Auf einen Blick
Künftig einheitliche Bürgschaftsbestimmungen der Bürgschaftsbanken
Bürgschaftsbanken sind als Selbsthilfeeinrichtungen der gewerblichen Wirtschaft in allen Bundesländern vertreten (s. auch Kasten). Sie unterstützen Gründerinnen und Gründer, Unternehmensnachfolger sowie kleine und mittlere Unternehmen bei der Finanzierung. Wenn diese keine ausreichenden banküblichen Sicherheiten vorweisen können, besteht die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaften und Garantien übernehmen.
Daten und Fakten zu Bürgschaftsbanken:
Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der gewerblichen Wirtschaft. Sie unterstützen gewerbliche Unternehmen und Freie Berufe seit über 60 Jahren bei der Kredit- oder Beteiligungsfinanzierung durch die Übernahme von Ausfallbürgschaften und Garantien bis maximal 80 Prozent des Kredit-/Beteiligungsbetrages. Der Bund und die Länder übernehmen Rückbürgschaften und -garantien, so dass das Risiko der Bürgschaftsbanken reduziert wird. 2016 sicherten die deutschen Bürgschaftsbanken über 6.200 Finanzierungsvorhaben ab. Das übernommene Bürgschafts- und Garantievolumen lag bei über 1,1 Milliarden Euro. Damit wurden Kredite und Beteiligungen in Höhe von fast 1,7 Milliarden Euro abgesichert. Ein Schwerpunkt der Förderung liegt in der Finanzierung von Existenzgründungen und Übernahmen.
Die Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen enthalten ähnlich wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im gewerblichen Bereich die grundlegenden Bedingungen, die die Bürgschaftsbanken an ihre Vertragsparteien (Hausbanken und Kreditnehmer) stellen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Fragen, welche Pflichten die Hausbanken während der Bürgschaftslaufzeit haben, welche Sicherheiten hereingenommen werden müssen, wozu die Hausbank den Kreditnehmer zu verpflichten hat oder was bei einer Kündigung des verbürgten Kredites durch die Hausbank zu beachten ist. Historisch bedingt haben sich die Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich entwickelt.
Nun haben sich Bund, Länder und Bürgschaftsbanken darauf geeinigt, dass alle 16 deutschen Bürgschaftsbanken ab dem 1. Juli 2017 einheitliche Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen anwenden. Die Bestimmungen wurden außerdem an neue Entwicklungen und Anforderungen an die Kreditwirtschaft angepasst, die sich aus veränderter Regulierung, voranschreitender Digitalisierung sowie der Automatisierung und Standardisierung von Prozessen ergeben. Künftig können Bürgschaftserklärungen beispielsweise elektronisch gegenüber dem Kreditinstitut abgegeben werden. Insbesondere für bundesländerübergreifend tätige Banken tragen die vereinheitlichten Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen dazu bei, Prozesse zu vereinfachen oder gar zu automatisieren und damit Kosten zu senken.
Dadurch bleibt das Bürgschaftsinstrumentarium für die Geschäftsbanken attraktiv, was letztlich auch dem Mittelstand zugutekommt.
Nicht zuletzt bieten einheitliche Bürgschaftsbestimmungen mehr Sicherheit, dass die Bürgschaftsbestimmungen den Vorgaben der Rückbürgen (die wiederum die Bürgschaften der Bürgschaftsbanken quotal absichern) und den beihilferechtlichen Bestimmungen der Europäischen Kommission entsprechen, und erleichtern Anpassungen an die sich stetig ändernde Regulierung der Banken.
Kontakt: Iris Miklis
Referat: Inlandsbürgschaften; innovative Gründungen
Runder Tisch zum Gesundheitsvergaberecht am 3. April 2017
In einer älter werdenden Gesellschaft kommt der Gesundheitswirtschaft eine zunehmende Bedeutung zu. Konkret geht es um einen Markt mit einem Volumen von 70 Milliarden Euro pro Jahr. Wirtschaftspolitisch interessant ist die Frage, wie Leistungen für Patientinnen und Patienten am Markt eingekauft, also beschafft werden.
Der Europäische Gerichtshof hatte im Jahr 2007 entschieden: Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne der Europäischen Vergaberichtlinien. Sie unterliegen damit bei der Beschaffung von Gesundheitsleistungen dem Vergaberecht. Auch zehn Jahre nach den ersten Ausschreibungen wird das Instrument der Ausschreibung und wettbewerblichen Beschaffung im Gesundheitssektor noch immer kontrovers diskutiert. Kritiker der Ausschreibungen halten Wettbewerb und damit auch wettbewerbliche Beschaffungen per se für ungeeignet, wenn es um den Gesundheitsbereich geht, da Kosten-Nutzen-Erwägungen hier keine entscheidende Rolle spielen dürften. Andere sehen weiterhin Probleme im Detail. Die Befürworter betonen unter anderem die Möglichkeiten, durch Vergaben – also durch transparente, diskriminierungsfreie und wettbewerbliche Auswahlverfahren – höhere Qualität am Markt durchzusetzen. Durch einen wirtschaftlichen Einkauf würden zudem erhebliche Einsparungen zu Gunsten der Versicherten erzielt.
Letztlich geht es darum, für Patientinnen und Patienten die höchstmögliche Qualität zu sichern und zugleich die Finanzierbarkeit des Systems zu wahren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte deshalb am 3. April 2017 Experten zu einem Gesprächskreis eingeladen. Vertreter der Europäischen Kommission, des Bundeskartellamts, des Bundesgesundheitsministeriums, gesetzlicher Krankenkassen, betroffener Unternehmen und Unternehmensverbände, Apotheker und Rechtsanwälte diskutierten aktuelle Themen des Gesundheitsvergaberechts.
Das Prinzip der Rabattverträge
Im Zentrum der Debatte des Gesprächskreises standen Arzneimittelrabattverträge. In der Regel schreiben die Krankenkassen hier Wirkstoffe aus, für die es nach dem Auslaufen des Patentschutzes bereits Generika gibt. Die pharmazeutischen Unternehmen bieten einen Rabatt pro verordneter Packung. Das Unternehmen mit dem höchsten gebotenen Rabatt erhält den Zuschlag und wird Partner eines Selektivvertrags. Als Gegenleistung gewährt die Krankenkasse dem Unternehmen Exklusivität. Die Versicherten der Krankenkasse erhalten während der Laufzeit des Rabattvertrags im Regelfall ausschließlich das Produkt des Zuschlagsempfängers.
Die Beschaffungskosten für Generika sind infolge der Ausschreibungen spürbar gesunken. Die gesetzlichen Krankenversicherungen betonen, im Zeitraum von 2007 bis 2016 knapp 20 Milliarden Euro durch Rabattverträge eingespart zu haben, allein im Jahr 2016 knapp 3,85 Milliarden Euro. Patientinnen und Patienten bemängeln teilweise, dass sie – auch wenn der Wirkstoff identisch ist – wegen der Rabattverträge nicht mehr ihre gewohnten Präparate erhalten.
Das Open-House-Modell
Frau Dr. Herlemann, Vorsitzende der 2. Vergabekammer beim Bundeskartellamt, erläuterte im Expertengespräch am 3. April das so genannte Open-House-Modell, auf das Krankenkassen als Alternative zu Rabattverträgen zurückgreifen. Danach bestimmt die Krankenkasse, welche Leistung sie beschaffen möchte, und legt den Preis fest, den sie für den Einkauf dieser Leistung bezahlen wird. Alle geeigneten Bieter dürfen dann einen Vertrag zu diesen vorher festgelegten Konditionen abschließen. Der EuGH hat zuletzt entschieden, dass dieses Modell nicht gegen europäisches Recht verstößt, da mangels Auswahlentscheidung kein öffentlicher Auftrag vorliegt.
Einige Teilnehmer des Gesprächskreises kritisierten einen „wettbewerbsverengenden“ Charakter des Modells. Anders als im Vergaberecht üblich werde etwa der Preis nicht im Wettbewerb ermittelt, sondern einseitig vorgegeben. Unternehmensvertreter bedauerten, nicht auf den gewohnten vergaberechtlichen Rechtsschutz zurückgreifen zu können, wenn es zu Streitigkeiten kommt.
Lieferengpässe bei Arzneimitteln
Von Unternehmensseite wurde im Gesprächskreis der Vorwurf erhoben, die Ausschreibungen der Kassen seien für Lieferengpässe verantwortlich, weil beispielsweise unterlegene Bieter ihre Produktion zurückfahren. Sie verfügten dann über keine Kapazitäten, wenn der Ausschreibungsgewinner lieferunfähig werde und seinen Vertrag nicht bedienen könne.
Vertreter der AOK Baden-Württemberg vertraten die Auffassung, dass ihre Zahlen großflächige Lieferunfähigkeiten nicht belegen. Sie zeigten auf, welche Maßnahmen die Krankenkassen bei Ausschreibungen und nach Vertragsschluss ergreifen, um die Lieferfähigkeit ihrer Vertragspartner zu gewährleisten. Insbesondere drohende Vertragsstrafen und Schadensersatzforderungen der Krankenkassen stoßen bei den Unternehmen jedoch auf Widerstand.
Qualität bei Beschaffung durch Ausschreibung
Im Gesprächskreis wurde erörtert, Qualitätskriterien bei Vergaben im Gesundheitsbereich im Rahmen der Zuschlagsentscheidung stärker zu berücksichtigen. In der allgemeinen politischen Diskussion wird der Vorwurf erhoben, die Krankenkassen verfolgten bei den Ausschreibungen vor allem den Zweck, zu Lasten der Qualität zu einem möglichst niedrigen Preis zu beschaffen. Qualitativ hochwertigere Angebote erhielten keinen Zuschlag. Sowohl Auftraggeber- als auch Auftragnehmervertreter verwiesen im Gesprächskreis hier auf Risiken, wie die schwierige Festlegung und Bewertung von Qualitätskriterien. Darüber hinaus sei es etwa im streng regulierten Arzneimittelmarkt rechtlich überhaupt nicht zulässig, ein Produkt mit „besserer“ oder „schlechterer“ Qualität anzubieten.
Das neue Wettbewerbsregister im parlamentarischen Verfahren
Das BMWi stellte im Rahmen des Gesprächskreises das vom Kabinett am 29. März 2017 beschlossene Wettbewerbsregistergesetz vor. In dem bundeseinheitlichen Register sollen Rechtsverstöße von Unternehmen – beispielweise Fälle von Korruption – dokumentiert werden. Das Register muss von Vergabestellen im Vergabeverfahren ab einem gewissen Auftragswert abgefragt werden. Das Register ermöglicht es Auftraggebern, das Vorliegen von Ausschlussgründen zu prüfen. Bisher waren Rechtsverstöße von Unternehmen den Auftraggebern auch im Gesundheitsbereich häufig nicht bekannt.
Kontakt: Dr. Nils Plenge
Referat: Gesundheitswirtschaft / Gesundheitswirtschaft in Europa
und Dr. Daniel Fülling
Referat: Öffentliche Aufträge; Vergabeprüfstelle; Immobilienwirtschaft
Deutscher Musikinstrumentenpreis 2017: Der „Oscar“ der deutschen Musikinstrumentenbranche
Am 7. April 2017 wurde der Deutsche Musikinstrumentenpreis auf der Internationalen Musikmesse verliehen. „Deutsche Musikinstrumente sind nicht nur High-End-Produkte, sondern wahre Exportschlager. Denn nicht nur im Inland, sondern zunehmend auch im Ausland werden Musikinstrumente ‚Made in Germany‘ von professionellen Musikern und auch von Laien geschätzt“, so die Parlamentarische Staatssekretärin und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung Iris Gleicke auf dem Festakt zur Verleihung des Deutschen Musikinstrumentenpreises in der Festhalle in Frankfurt am Main. Aus Sicht des Preisrichterausschusses überzeugten die Preisträger in einer hohen Leistungsdichte durch feine, aber entscheidende Nuancen.
Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ausgelobte Preis lenkt seit nunmehr 27 Jahren die Aufmerksamkeit der internationalen Öffentlichkeit auf die herausragenden Produkte deutscher Instrumentenhersteller und unterstützt somit die heimische Musikinstrumentenbranche. Seit 1991 wurden rund 550 Instrumente zur Teilnahme am Deutschen Musikinstrumentenpreis eingesandt.
Das bislang für derartige Wettbewerbe weltweit einzigartige Testverfahren findet im Institut für Musikinstrumentenbau in Zwota im Erzgebirge statt und besteht aus drei separaten Teilen:
- Bewertung der Instrumente durch fünf hochrangige Musiker anhand eines auf einen Fragebogen gestützten Spieltests (subjektive Bewertung)
- Bewertung der handwerklichen Qualitäten durch einen unabhängigen Sachverständigen
- Bewertung der akustischen Eigenschaften auf messtechnischer Basis durch das Institut für Musikinstrumentenbau (objektive Bewertung)
Traditionell wird der Wettbewerb jeweils für zwei Produktgruppen ausgeschrieben. 2017 fiel die Wahl auf die Kategorien Bassgitarre und Flügelhorn.
Kategorie Bassgitarre
In der Kategorie Bassgitarre ging der Deutsche Musikinstrumentenpreis 2017 gleichberechtigt an die Firmen Marleaux BassGuitars aus Clausthal-Zellerfeld für die Bassgitarre „Consat Custom“ sowie Le Fay Reiner und Meik Dobbratz GbR aus Kiebitzreihe für den E-Bass Pulse 4.
Kategorie Flügelhorn
In der Kategorie Flügelhorn setzte sich Klaus Martens „Meisterwerkstatt für Blasinstrumente aus Schrozberg“ für das Flügelhorn Martens – Modell „Horaffia-AX“ durch.
Die Siegerinstrumente konnten vorab auf der Messe begutachtet werden und wurden auf dem Festakt von namhaften Künstlern präsentiert.
Der E-Bass
Der E-Bass gehört heute zur Standardbesetzung einer Rock- und Popband. Bekannt wurde er u. a. in den 1960er Jahren durch die „Beatles“ und die „Rolling Stones“. Die Geschichte des E-Basses begann aber schon Ende der 1940er Jahre. Die in Mode gekommenen E-Gitarren waren dem Kontrabass, der damals zu jeder Band gehörte, lautstärkenmäßig weit überlegen. Um dies auszugleichen, versuchte man, die Kontrabässe mit eigenen Tonabnehmern auszurüsten. Dies führte aber nicht zum gewünschten Erfolg. Der Kontrabass hatte - im Gegensatz zur Gitarre - keine Bünde, an denen man sich orientieren konnte. Das brachte den amerikanischen Instrumentenbauer Leo Fender auf die Idee, einen für Gitarristen spielbaren, elektrisch verstärkten Bass zu entwickeln. Er „kreuzte“ gewissermaßen die E-Gitarre mit dem Kontrabass – und der E-Bass war geboren.
Das Flügelhorn
Das Flügelhorn wird heute hauptsächlich im Blasorchester und in der Jazz-Band eingesetzt. Seit den 1950er Jahren machten es u. a. Miles Davis, Clark Terry und Thad Jones im Jazz populär. Meistens sind es Balladen, bei denen Jazz-Trompeter zum Flügelhorn greifen. Denn das Flügelhorn klingt weicher und wärmer, die Trompete schärfer und schmetternder. Die Bezeichnung „Flügelhorn“ geht auf das Jagdhorn zurück. Der sog. Flügelmeister, der die Jagd anführte, benutzte es, um Kommandos an die Flügel seiner Jägerschaft abzugeben. Gleichzeitig wurde das Flügelhorn auch beim Militär als Signalinstrument verwendet.
Kontakt: Christiane Hoerner-Warias
Referat: Spezielle Fragen der industriellen Wertschöpfung
Wirtschaftspolitische Termine des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
| Juni 2017 | |
| 07.06. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (April) |
| 08.06. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (April) |
| 08./09.06. | Informeller Kohäsionsrat |
| 09.06. | Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie (Telekommunikation) |
| 13.06. | Pressemeldung zur wirtschaftlichen Lage |
| 15./16.06. | Eurogruppe und ECOFIN |
| 22./23.06. | Europäischer Rat |
| 26.06. | Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie (Energie) |
| Ende Juni | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
| Juli 2017 | |
| 06.07. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Mai) |
| 07.07. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Mai) |
| 10./11.07. | Eurogruppe/ECOFIN |
| 13.07. | Pressemeldung zur wirtschaftlichen Lage |
| 17./18.07. | Informeller Wettbewerbsfähigkeitsrat (Telekom) |
| Ende Juli | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
| August 2017 | |
| 04.08. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Juni) |
| 07.08. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Juni) |
| 15.08. | Pressemeldung zur wirtschaftlichen Lage |
| Ende August | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
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Grafik des Monats
Big-Data-Analysen …
… werden von etwa sechs Prozent der Unternehmen als Grundlage für Managemententscheidungen herangezogen. Dabei werden vor allem geografische Daten, die beispielsweise aus der Nutzung mobiler Geräte gewonnen werden (genutzt von 54 Prozent dieser „Big-Data-Unternehmen“), unternehmenseigene Daten, beispielsweise aus der Kommunikation von Maschinen untereinander (40 Prozent), und Daten aus sozialen Medien (36 Prozent) häufig verwendet. Gerade in der Industrie wird Big Data heute schon intensiv genutzt. Beispielsweise werden Maschinen dadurch smarter und robuster; Produkte lassen sich besser an Kundenwünsche anpassen.
Nur große Mengen an Daten bringen gar nichts – sie müssen auch nutzbar gemacht werden. Das BMWi setzt wichtige Impulse in Forschung und Infrastruktur, damit Unternehmen die Potenziale von Big Data besser nutzen können. Mit dem Programm Smart Data beispielsweise werden Forschungsprojekte in den Bereichen Industrie, Mobilität, Energie und Gesundheit gefördert, die innovative, sichere und breit nutzbare Technologien rund um Big Data entwickeln. Darüber hinaus setzt sich das BMWi für Breitbandanschlüsse mit einer deutlich höheren Qualität ein (Gigabitnetze), auch um die technischen Möglichkeiten für die Nutzung von Big Data weiter zu verbessern.