1. Auf einen Blick
Expertenworkshop zur Gemeinsamen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage in der EU
Am 1. Juni 2017 waren Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Gewerkschaft in das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingeladen, um den neuen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Einführung einer Gemeinsamen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage in der EU im Hinblick auf die wirtschaftspolitischen Effekte zu diskutieren.
Einheitliche Gewinnermittlungsvorschriften
Bislang bestehen in den EU-Staaten jeweils national unterschiedliche Vorschriften zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns für Kapitalgesellschaften. Mit einer Gemeinsamen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKB) würden in der EU einheitliche Gewinnermittlungsvorschriften gelten. Es müssten dann nur die Vorschriften eines einzigen EU-Körperschaftsteuersystems anstelle von vielen unterschiedlichen nationalen Regelungen befolgt werden. Dadurch würden Steuervermeidungs- und -gestaltungsmöglichkeiten reduziert werden. Der aktuelle Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission sieht die Anwendung der GKB ab 2019 vorerst für große Konzerne vor.
Neuauflage des Projekts
Ein bereits 2011 vorgelegter Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur Einführung einer Gemeinsamen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage in der EU war nach vierjähriger Diskussion im Ministerrat gescheitert. Im Oktober 2016 hat die Europäische Kommission nun einen neuen Schritt unternommen. Ob die Umsetzung in diesem zweiten Versuch gelingt, bleibt aufgrund der kritischen Diskussion zwischen den Mitgliedstaaten aber weiterhin fraglich und wurde auch im Workshop kontrovers diskutiert. Im Unterschied zum Entwurf von 2011 ist aktuell ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. In einem ersten Schritt soll eine Gemeinsame Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage verabschiedet werden. Erst in einer zweiten Richtlinie soll die Konsolidierung im Sinne einer dann Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) beschlossen werden. Konsolidierung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Gewinne eines EU-Unternehmens aus allen seinen Wirtschaftsaktivitäten innerhalb der EU zunächst zusammengerechnet werden, um sie dann mithilfe eines Verteilungsschlüssels auf die Tätigkeitsstaaten zu verteilen. Bislang wird der Gewinn für jeden Tätigkeitsstaat einzeln ermittelt. Besteuerungsrechte an grenzüberschreitenden Aktivitäten müssen über Konzernverrechnungspreise und Doppelbesteuerungsabkommen aufgeteilt werden. Durch die Konsolidierung müsste für Unternehmen, die in mehreren EU-Staaten aktiv sind, nur noch eine einzige Körperschaftsteuererklärung in der EU abgegeben werden.
Neue „wirtschaftspolitische“ Elemente
Neu sind neben dieser Trennung der Konsolidierung von der eigentlichen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage darüber hinaus die Elemente einer steuerlichen Zinsbereinigung des Eigenkapitals sowie eines erhöhten Betriebsausgabenabzugs für Forschungs- und Entwicklungskosten. Insbesondere diese beiden neuen Richtlinienelemente waren Teil der konstruktiven, aber gleichwohl kontroversen Diskussion im Workshop. Das BMWi wird diese Vorschläge intensiv prüfen und in geeigneter Form weiterverfolgen.
Erhöhter Betriebsausgabenabzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand
Im geltenden deutschen Körperschaftsteuerrecht können Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) regelmäßig nur in der tatsächlich angefallenen Höhe (100 Prozent) als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Der GKB-Richtlinienvorschlag sieht einen erhöhten steuerlichen Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand vor: Bis zu einer Höhe des FuE-Aufwands von 20 Millionen Euro sollen 150 Prozent dieser Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sein (also 30 Millionen Euro). Für darüber hinausgehende Beträge ist ein Abzug in Höhe von 125 Prozent vorgesehen. Für Start-ups bzw. junge Unternehmen (Alter < fünf Jahre, nicht börsennotiert, Mitarbeiterzahl < 50, Jahresumsatz < zehn Millionen Euro) soll eine Sonderregelung eingeführt werden, die anstelle des oben genannten 150-Prozent-Abzugs sogar 200 Prozent der FuE-Aufwendungen zum Abzug zulässt (also 40 Millionen Euro).
Zinsbereinigung des Eigenkapitals
Zentrales Merkmal einer zinsbereinigten Besteuerung ist, dass kalkulatorische Zinsen auf das Eigenkapital die steuerliche Bemessungsgrundlage mindern. Der kalkulatorische Zinsabzug soll bewirken, dass die Mindestrendite einer Investition nicht besteuert wird. Der Abzug ergibt sich durch Multiplikation des Eigenkapitals mit einem festgelegten Zinssatz. Hintergrund dieses Ansatzes ist die korrespondierende steuerliche Abzugsmöglichkeit für Fremdkapitalzinsen, die gewinn- und damit steuermindernd wirkt.
Kontakt: Dr. Antje Fellinger
Referat: Steuerpolitik
Zur aktuellen Situation auf der koreanischen Halbinsel und zu den Lehren aus der Deutschen Einheit
Siebtes Treffen des Deutsch-Koreanischen Konsultationsgremiums für Vereinigungsfragen in Seoul
In den letzten Monaten häuften sich in den deutschen Medien die Berichte über politische Spannungen auf der koreanischen Halbinsel. Insbesondere die jüngsten Raketentests Nordkoreas, die Installation des Raketenabwehrsystems Terminal High Altitude Area Defense auf südkoreanischem Boden und die Verlagerung des Flugzeugträgers USS Carl Vinson vor die Küste Koreas durch die neue US-Administration erregten öffentliches Interesse. Es gab vielfältige Spekulationen über politische und möglicherweise sogar militärische Auseinandersetzungen. Zusätzlich wurden die Medienberichte durch die innenpolitische Lage Südkoreas befördert. Präsidentin Park Geun-hye von der konservativen Saenuri-Partei wurde nach heftigen Protesten der Bevölkerung aufgrund von Korruptionsvorwürfen am 9. Dezember 2016 vom Amt suspendiert und am 10. März 2017 durch das Verfassungsgericht ihres Amtes enthoben. Am 9. Mai 2017 wurde Moon Jae-in von der sozialliberalen Minju-Partei zum 12. Präsidenten der Republik Südkorea gewählt. Moon, Menschenrechtsanwalt, hat im Wahlkampf angekündigt, die Beziehungen zu Nordkorea verbessern zu wollen. Diese hatten sich unter der Präsidentschaft Parks vor dem Hintergrund nordkoreanischer Atomwaffentests deutlich verschlechtert. Unter anderem hat Südkorea die nordkoreanische Sonderwirtschaftszone Kaesong, in der südkoreanische Unternehmen aktiv waren, im Februar 2016 aufgegeben.
In diesem außen- und innenpolitischen Umfeld tagte das deutsch-koreanische Konsultationsgremium für Vereinigungsfragen vom 3. bis 5. Mai 2017 in Seoul zum bereits siebten Mal. Den gemeinsamen Vorsitz führten Kim Hyung Suk, südkoreanischer Vizeminister für Wiedervereinigung, und Iris Gleicke, Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Länder und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Im Gegensatz zu den deutschen Medienberichten bewerteten die koreanischen Tagungsteilnehmer die Lage auf der koreanischen Halbinsel als relativ normal. Zwar ginge von der Regierungsübernahme Trumps eine gewisse Unsicherheit aus, doch weiche die faktische US-Politik auf der koreanischen Halbinsel unter Präsident Trump bislang nicht von der Politik unter Präsident Obama ab. Zum Beispiel liege seit längerem ein Flugzeugträger der USA in den Gewässern vor Korea: Der normalerweise dort stationierte Flugzeugträger befinde sich derzeit im Trockendock, weshalb die USS Carl Vinson in die koreanischen Gewässer abkommandiert worden sei. Zudem habe Nordkorea im vergangenen Jahr deutlich mehr Raketentests durchgeführt als in den ersten Monaten dieses Jahres. Die Lage sei somit im Jahr 2016 bedrohlicher gewesen als zu Beginn des aktuellen Jahres.
Inhaltlich tauschten sich die Teilnehmer der diesjährigen Konsultationen schwerpunktmäßig zu den Themen „Vereinigung der Parteiensysteme“ sowie „Umwelt“ aus.
Im Themenfeld „Vereinigung der Parteiensysteme“ erörterte das Gremium die Arbeit der „Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR“ (UKPV). Diese – vom 1. Juni 1990 bis 15. Dezember 2006 tätige Kommission – hatte die Aufgabe, das Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR zu ermitteln und nach den gesetzlichen Vorgaben zu ordnen. Durch die Arbeit der UKPV wurden die teilweise beträchtlichen Vermögensverschiebungen im Zuge der Wiedervereinigung weitgehend aufgeklärt und die finanzielle Chancengleichheit der politischen Parteien hergestellt. Allerdings weist die UKPV in ihrem Bericht auch darauf hin, dass insbesondere ihre Ermittlungen zu vermutlich ins Ausland verbrachtem Vermögen ihrer Einschätzung nach nur begrenzt erfolgreich waren und insofern von einer nicht quantifizierbaren Dunkelziffer an unentdecktem Parteivermögen auszugehen sei. Die Mitglieder des Konsultationsgremiums folgerten angesichts der deutschen Erfahrungen mit Verschleierungen des Vermögens von Parteien und Massenorganisationen, dass im Fall einer Wiedervereinigung Koreas vorbereitende Erhebungen und Analysen sowie ein frühzeitiger Einsatz eines schlagkräftigen und effektiven Apparates zur Identifizierung und Sicherung von Vermögenswerten empfehlenswert seien.
Zum Thema „Parteiensysteme“ analysierten die Teilnehmer des Weiteren das auch heute noch unterschiedliche Wahlverhalten in Ost- und Westdeutschland. Dieses wurde zum einen auf die Erfahrungen mit der Diktatur der DDR und zum anderen auf den Transformationsprozess zurückgeführt. Wie in Deutschland – so schlossen die Mitglieder des Gremiums – seien auch in Korea nach einer Wiedervereinigung unterschiedliche Interessen und Befindlichkeiten in der zuvor geteilten Bevölkerung zu erwarten, die sich auch im Wahlverhalten niederschlagen dürften.
Im Themenfeld „Umwelt“ thematisierte das Gremium zunächst die Bedeutung der Umweltbewegung der DDR für die friedliche Revolution, unter anderem am Beispiel des „Kirchlichen Umweltkreises Ronneburg“. Dieser befasst sich bis heute mit dem Uran-Abbau und seinen Umwelteinwirkungen. Obwohl die Umweltbewegung von der DDR als relativ unpolitisch eingestuft worden sei, sei ihr Einfluss auf die Umweltpolitik der DDR-Regierung deutlich erkennbar. Im Prozess des Umbruchs habe die Umweltbewegung wichtige Beiträge zur Konstituierung und Durchführung von Dialogen sowie runden Tischen gehabt und sei kompetenter Ansprechpartner für Bürger, Journalisten und staatliche Vertreter gewesen. Über persönliche Kontakte hätten Beziehungen zu anderen Oppositionsgruppen in der DDR bestanden.
Darüber hinaus befassten sich die Teilnehmer mit der Umweltpolitik der letzten Regierung der DDR unter Ministerpräsident Lothar de Maizière: Es habe sich die Chance geboten, Naturschutz aus dem Schattendasein herauszuführen. Verbliebene naturbelassene Flächen seien in großen Schutzgebieten zusammengeführt worden. Ansätze wie das Nationalparkprogramm seien später auch im Westen Deutschlands implementiert worden.
Zum Themenkomplex „Umwelt“ griff das Gremium auch die Themen Umweltsanierung und Umweltmanagement am Beispiel der ostdeutschen Braunkohlenindustrie auf. Deutlich wurde, dass die umfassende Sanierung von Industriestandorten ein langandauernder Prozess ist, an dem vielfältige Akteure auf verschiedenen Ebenen beteiligt sind. Auch im Falle einer Vereinigung auf der koreanischen Halbinsel werde die Umweltsanierung eine wichtige Aufgabe, da eine erhebliche Umweltbelastung im Nordteil der Halbinsel zu erwarten ist. Das deutsche Beispiel der Umweltsanierung im Vereinigungsprozess könne insofern einige Anregungen für zukünftige koreanische Aufgaben bereithalten.
Einstimmig wiesen die deutschen Mitglieder des Deutsch-Koreanischen Konsultationsgremiums für Vereinigungsfragen auf die Bedeutung der Entspannungspolitik und des grenzüberschreitenden Austauschs für die Deutsche Einheit hin. In einer solchen Entspannungspolitik sehen sie auch eine Chance für eine friedliche Wiedervereinigung auf der koreanischen Halbinsel.
Grundlage des Austauschs zwischen Deutschland und Südkorea im Konsultationsgremium ist ein im Jahr 2010 abgeschlossenes Memorandum of Understanding. In diesem erklärt sich die Bundesregierung bereit, Erfahrungen und Informationen zur Wiedervereinigung Deutschlands und zum inneren Einigungsprozess zu vermitteln. Die Sitzungen des Gremiums finden jährlich im Wechsel zwischen Südkorea und Deutschland statt. Das nächste Zusammentreffen ist für das Jahr 2018 in Deutschland geplant.
Kontakt: Prof. Dr. Gottfried Konzendorf
Referat: Politische Koordinierung, Bildung, Forschung und Wissenschaft
Wirtschaftspolitische Termine des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
| Juli 2017 | |
| 06.07. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Mai) |
| 07.07. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Mai) |
| 10.-11.07. | Eurogruppe/ECOFIN |
| 13.07. | Pressemeldung zur wirtschaftlichen Lage |
| 17.-18.07. | Informeller Wettbewerbsfähigkeitsrat (Telekom) |
| Ende Juli | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
| August 2017 | |
| 04.08. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Juni) |
| 07.08. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Juni) |
| 15.08. | Pressemeldung zur wirtschaftlichen Lage |
| Ende August | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
| September 2017 | |
| 06.09. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Juli) |
| 07.09. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Juli) |
| 12.09. | Pressemeldung zur wirtschaftlichen Lage |
| 15./16.09. | Eurogruppe/ informeller ECOFIN |
| 20./21.09. | Informeller Rat der Energieminister/ Transport (TTE) |
| 28.09. | Evtl. Wettbewerbsfähigkeitsrat zu Binnenmarkt und Industrie |
| Ende September | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
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Grafik des Monats
Das Durchschnittsalter der Bevölkerung in Deutschland …
… ist in den letzten Jahrzehnten spürbar gestiegen. Im Jahr 2015 lag es mit 44,2 Jahren fast fünf Jahre über dem Niveau des Jahres 1991 (39,4 Jahre). Allerdings ist das Durchschnittsalter hierzulande in jüngster Zeit wieder leicht gesunken. Ursache hierfür ist die starke Zuwanderung vieler junger Menschen nach Deutschland. Aufgrund der weiter steigenden Lebenserwartung und dem mittelfristig erwarteten Rückgang der Bevölkerung ist aber damit zu rechnen, dass das Durchschnittsalter auch in Zukunft wieder merklich steigen dürfte.