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05.12.2017 - Online-Version - Schlaglichter der Wirtschaftspolitik

I. Wirtschaftspolitische Themen und Analysen

Einleitung

1. Auf einen Blick

„Start-Up Your Future“ fördert Gründergeist von Geflüchteten in Berlin-Brandenburg

Das Pilotprojekt „Start-Up Your Future“ unterstützt Geflüchtete in Berlin und Brandenburg dabei, ihre Gründungsideen umzusetzen. Im Rahmen des Projekts werden sie durch erfahrene UnternehmerInnen, so genannte Gründerpaten, individuell begleitet und gecoacht. Die Wirtschaftsjunioren Deutschland – der größte Verband von jungen Unternehmern und Führungskräften in Deutschland – setzen „Start-Up Your Future“ um, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert das Projekt. Am 9. Oktober 2017 sind die Gründerpatenschaften mit einer öffentlichen Auftaktveranstaltung offiziell gestartet.

Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries hat am 9. Oktober 2017 in Berlin gemeinsam mit den Wirtschaftsjunioren Deutschland bei einer öffentlichen Auftaktveranstaltung den Startschuss für das vom BMWi geförderte Projekt „Start-Up Your Future“ gegeben. Im Mittelpunkt standen die am Projekt teilnehmenden Geflüchteten, die sich in Deutschland selbständig machen wollen, und ihre Gründerpaten, die sie auf diesem Weg unterstützen. Auch Mohammed al Gosh war bei der Auftaktveranstaltung dabei. Der 25-jährige Syrer hat es bereits geschafft: Er ist Gründer eines Cateringunternehmens in Berlin und hat sogar schon Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier beliefert. Gerne stellt er sich als Vorbild für die angehenden Gründerinnen und Gründer von „Start-Up Your Future“ zur Verfügung.

Gründerpaten sind Wegbegleiter

Damit mehr Geflüchtete wie Mohammed al Gosh den Weg in die berufliche Selbständigkeit finden, betreuen ehrenamtlich tätige Gründerpaten die angehenden GründerInnen im Rahmen von „Start-Up Your Future“ ganz individuell. In regelmäßigen Treffen geben sie ihr Wissen an den betreuten Mentee weiter. Sie bieten Hospitationen an, sind MentorIn, gründen gemeinsam mit den Geflüchteten als Team oder Tandem oder bereiten diese auf eine Unternehmensnachfolge vor.

Für ein optimales Matching zwischen Mentee und Gründerpate sorgt das hauptamtlich tätige Projektteam der Wirtschaftsjunioren: Auf Basis von Einzelgesprächen mit den angehenden GründerInnen und Gründerpaten, in denen unter anderem die Fähigkeiten und Stärken festgestellt werden, werden die Paare zusammengebracht.

Alle profitieren vom Austausch

So unterschiedlich die bei der Auftaktveranstaltung anwesenden Geflüchteten waren, so unterschiedlich sind auch ihre Geschäftsideen: für den IT-Handel, bei e-Health-Anwendungen oder in der Lebensmittelbranche. Die Bandbreite an Herkunftsländern und Gründungsideen ist eine Herausforderung für die Gründerpaten, die auf jeden Geflüchteten und seine Idee individuell eingehen wollen. Das weiß auch Paul Kündiger, der sich als Gründerpate intensiv mit dem Vorhaben seines Mentees auseinandersetzt. Für sich selbst und sein Unternehmen nimmt er aus den Gesprächen mit seinem Mentee dabei einiges mit, vor allem interkulturelle Erfahrungen. Auf diese Weise profitieren beide Seiten vom gemeinsamen Austausch.

Weitere Paten werden gesucht

Weitere Gründerpatenschaften starten noch in diesem Jahr. UnternehmerInnen, leitende Angestellte und Studierende können sich als Gründerpaten bewerben. Als Vorbereitung erhalten sie und alle teilnehmenden GründerInnen ein vorbereitendes interkulturelles Training.

Weiterführende Informationen: www.startupyourfuture.de

Kontakt bei den Wirtschaftsjunioren Deutschland: Ben Bügers, ben.buegers@wjd.de, 030 20308 1528

Kontakt: Theresa Reintjes
Referat: Unternehmensgründung, Finanzierungs- und Förderberatung



Infokasten „Best-Practice“

Paul Kündiger, Kreissprecher der Wirtschaftsjunioren Berlin, ist Gründerpate. Sein Unternehmen deinestadtklebt.de stellt Aufkleber in allen Formen und Farben her. Über seine Gründerpatenschaft sagt er: „Ich lerne als Gründerpate wichtige Lektionen für mein eigenes Unternehmen. Der Austausch mit meinem Mentee hilft mir dabei, meine interkulturellen Kompetenzen auszubauen.“

Mohammed al Gosh ist geflüchteter Gründer. Mit seinem Unternehmen „Orientsy Buffet“ hat er sich auf das Catering für politische Veranstaltungen spezialisiert. Um in Deutschland als geflüchteter Gründer durchzustarten, hält Mohammed die Sprache für das beste Mittel: „Ohne Landessprache geht gar nichts“, sagt er. „Wo auch immer in einem Flüchtlingslager ein Deutschkurs stattfand, bin ich hingegangen.“ Für die Gründer und Gründerinnen von „Start-Up Your Future“ möchte er Vorbild sein und unterstützt das Projekt bei der Ansprache von Geflüchteten sowie Gründerpaten.

„Integration durch Ausbildung“ – BMWi wirbt bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund für betriebliche Berufsausbildungen

Junge Menschen mit Migrationshintergrund absolvieren nach wie vor deutlicher seltener eine betriebliche Berufsausbildung als Jugendliche ohne Migrationshintergrund. Um sie bei einem erfolgreichen Start ins Berufsleben zu unterstützen, wirbt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit diversen Maßnahmen für eine Berufsausbildung in einem der rund 326 anerkannten Ausbildungsberufe.

Am 25. September 2017 lud das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gemeinsam mit der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, dem Kroatischen Weltkongress und der Kroatischen Wirtschaftsvereinigung in das Haus der Wirtschaft Hessen ein, um die Vorteile der dualen Berufsausbildung zu bewerben. 150 Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen nahmen an der Veranstaltung „Integration durch Ausbildung“ in Frankfurt am Main teil.

Gegen den Fachkräftemangel Berufsausbildungen fördern

Mit der Initiative „Integration durch Ausbildung“ will das BMWi dazu beitragen, einerseits mehr jugendliche Migrantinnen und Migranten für eine Berufsausbildung zu begeistern und andererseits Unternehmen, die von Migrantinnen und Migranten geführt werden, verstärkt als Ausbildungsbetriebe zu gewinnen. In vielen Bereichen zeichnet sich bereits ein Fachkräftemangel ab. Ungenutzte Arbeitskräftepotenziale müssen daher für die deutsche Wirtschaft erschlossen werden. Außerdem bietet eine betriebliche Ausbildung nach Deutschland geflüchteten Menschen mit einer Bleibeperspektive einen erfolgreichen Start ins Berufsleben.

Zusätzlich zu dem Überblick über verschiedene Ausbildungsberufe, den die Jugendlichen an dem Tag bekamen, war es für sie eine Chance, authentische und glaubwürdige Vorbilder kennenzulernen. Diese zeigten den Schülerinnen und Schülern, dass eine duale Berufsausbildung gerade für junge Menschen mit Migrationshintergrund eine echte Karriereoption ist.

Erfolgreiche Karrieren als Vorbilder für Jugendliche

So schilderte der stellvertretende Vorsitzende der Kroatischen Wirtschaftsvereinigung, Ante Bagarić, seine persönliche Familiengeschichte: Schon sein aus Kroatien stammender Vater habe mit einer dualen Berufsausbildung einen wichtigen Grundstein für die spätere Karriere gelegt. Sie ermöglichte es ihm, sein Können und sein Engagement zu beweisen und in Deutschland Fuß zu fassen. Ihm sei es später ebenso ergangen.

Besonders beeindruckte die Jugendlichen Osman Citir, Comedy Star mit türkischen Wurzeln und einer Berufsausbildung zum Einzelhandelskaufmann. Mit viel Humor schilderte er seine Lebensgeschichte „Von der Ausbildung zum Deutsch-Türkischen Comedy Star“. Er verdeutlichte den Schülerinnen und Schülern, welche Chancen ihnen das renommierte deutsche Ausbildungssystem bietet, wenn sie ihre Ziele nur beharrlich genug verfolgten. Vielfach neu für die Schülerinnen und Schüler war der Perspektivwechsel auf die Unternehmensseite: Citir erzählte, welch große finanzielle und personelle Kraftanstrengung es für Unternehmen bedeutet, junge Menschen auszubilden.

Ob für Bildhauerei oder Elektrotechnik – Ausbildungen haben viele Vorteile

Andreas Heinzelmann von der Innung für elektro- und informationstechnische Handwerke legte den Jugendlichen die Vielfalt der Berufe im Elektrotechnikbereich dar und erzählte, an welch spannenden Aufgaben und Projekten junge Menschen bereits in ihrer Ausbildung mitwirken können. Diese Vielfalt könne man zum Beispiel an den vielen elektrotechnischen Bauteilen erkennen, mit denen der Veranstaltungssaal ausgestattet sei.

Steinmetzmeisterin Margit Busch kam in Begleitung von Murtaza Afzali, einem jungen Mann mit Fluchthintergrund. Dieser beeindruckte die Schülerinnen und Schüler dadurch, dass er sich schon im zweiten Ausbildungsjahr zum Steinmetz und -bildhauer befindet, obwohl er erst seit drei Jahren in Deutschland lebt. Er schilderte seinen Werdegang und beschrieb seine Motivation für die Steinmetzausbildung: „Ich kann am Ende des Tages genau sehen, was ich geleistet habe!“

Die Veranstaltung „Integration durch Ausbildung“ verdeutlichte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Vielfalt der Ausbildungsmöglichkeiten sowie deren Chancen. Auch das große Unterstützungsangebot im Berufsberatungsbereich, finanzielle Unterstützungsangebote für Auszubildende sowie die diversen, auf der Berufsausbildung aufbauenden Weiterbildungsmöglichkeiten wurden ihnen vorgestellt. Für das „Haus der Wirtschaft“ zog der Leiter des Referates Bildungs- und Gesellschaftspolitik, Jörg E. Feuchthofen, am Ende des Tages eine durchweg positive Bilanz: „So viel Leben könnte das Haus der Wirtschaft öfter vertragen.“

Zur Initiative „Integration durch Ausbildung“

Seit 2007 führt das BMWi im Zuge der Initiative „Integration durch Ausbildung“ folgende Maßnahmen durch, um betriebliche Ausbildungen von Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern:

Die Maßnahmen wurden zwischen 2005 und 2007 von der Integrationsbeauftragten unter Beteiligung von Bundesministerien, den Ländern und Kommunen sowie Sozialpartnern und den bedeutendsten Migrantenorganisationen im Dialog erarbeitet und in den Nationalen Integrationsplan aufgenommen. 2011 wurde der Nationale Integrationsplan durch den Nationalen Aktionsplan Integration (NAPI) abgelöst.

Weitere Informationen zur Initiative „Integration durch Ausbildung“ finden Sie hier (PDF, 251 KB).

Kontakt: Heinz Ackermann
Referat: Bildungspolitik, Berufliche Aus- und Fortbildung

Wirtschaftspolitische Termine des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Dezember 2017 
04./05.12.Eurogruppe/ECOFIN
06.12Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Oktober)
07.12Produktion im Produzierenden Gewerbe (Oktober)
10.12.Rat für Auswärtige Beziehungen/Handel
12.12.Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
11.-14.12.WTO-Ministerkonferenz
14./15.12.Europäischer Rat
18.12.Energieministerrat (TTE Enrgie)
Ende Dezember 2017Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)
Januar 2018
08.01.Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (November)
09.01.Produktion im Produzierenden Gewerbe (November)
12.01.Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
22.-23.01.Eurogruppe/ECOFIN
31.01.-02.02Informeller WBF-Rat (Bulgarien)
Ende JanuarSchlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)
Februar 2018
06.02.Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Dezember)
07.02.Produktion im Produzierenden Gewerbe (Dezember)
14.02.Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
19.-20.02.Eurogruppe/ECOFIN
26.02.Energieministerrat (TTE Energie; evtl.)
26.-27.02.Informeller Rat für Auswärtige Beziehungen/Handel
Ende FebruarSchlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)

In eigener Sache: Die „Schlaglichter“ als Email-Abonnement

Der Monatsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist nicht nur als Druckexemplar, sondern auch im Online-Abo als elektronischer Newsletter verfügbar. Sie können ihn unter der nachstehenden Internet-Adresse bestellen: www.bmwi.de/abo-service

Darüber hinaus können auf der Homepage des BMWi auch einzelne Ausgaben des Monatsberichts sowie Beiträge aus älteren Ausgaben online gelesen werden: www.bmwi.de/schlaglichter

Grafik des Monats

Immer mehr Frauen in Deutschland arbeiten …
…und steigern damit die Erwerbsquote der 15- bis 64-Jährigen 2016 auf 77,9%. Sie liegt damit deutlich über dem gesamteuropäischen Durchschnitt von 72,9%. Die Erwerbsquote bezeichnet den Anteil der Personen einer Altersgruppe, die entweder einer Arbeit nachgehen oder eine Stelle suchen. In den letzten zehn Jahren ist die Erwerbsquote in Deutschland kontinuierlich um etwa drei Prozentpunkte angestiegen.

Die Erwerbsquote 2016 in Deutschland belegt damit eindrucksvoll, dass Frauen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor sind (vgl. Schlaglichter der Wirtschaftspolitik, Monatsbericht 11-2017, Manifest für Frauen in der Wirtschaft).

Zwar sind die Erwerbsquoten in den meisten Ländern der Europäischen Union im Laufe des letzten Jahrzehnts gestiegen, allerdings sind die Niveaus noch immer sehr unterschiedlich. Sie reichen von weniger als 65 Prozent in Italien bis über 82 Prozent in Schweden.

2. Überblick über die wirtschaftliche Lage

  • Die deutsche Wirtschaft wächst auch im dritten Quartal kräftig. Die globale Wirtschaft liefert wieder mehr Impulse.
  • Die Industrie entwickelt sich schwungvoll. Auftragseingänge und Stimmungsindikatoren senden positive Signale für die kommenden Monate.
  • Die Kauflaune der Verbraucher bleibt hoch. Der Anstieg der Verbraucherpreise hat sich angesichts stabilerer Energiepreise im Jahresverlauf normalisiert.
  • Die positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt halten an. Die Nachfrage nach Arbeitskräften in weiten Teilen der Wirtschaft ist sehr groß. Die Arbeitslosigkeit und die Unterbeschäftigung verringern sich in der Tendenz. Am Arbeitsmarkt bleiben dennoch strukturelle Herausforderungen bestehen.

Die deutsche Wirtschaft hat ihren kräftigen Aufschwung auch im dritten Vierteljahr 2017 fortgesetzt. Das Bruttoinlandsprodukt erhöhte sich preis-, saison- und kalenderbereinigt um 0,8 Prozent. [1][2] Im zweiten Quartal hatte die gesamtwirtschaftliche Leistung um 0,6 Prozent und im ersten Quartal nochmals aufwärtsrevidiert sogar um 0,9 Prozent zugenommen. Wesentliche Impulse für den dynamischen Aufschwung kommen von der wieder stärker wachsenden globalen Nachfrage nach Industriegütern. Daher sind im dritten Quartal nachfrageseitig wichtige Wachstumsbeiträge vom Außenhandel und von den Investitionen gekommen. Entsprechend dürfte insbesondere das Verarbeitende Gewerbe seine Produktion kräftig ausgeweitet haben. Die Indikatoren deuten auf eine rege Fortsetzung des Aufschwungs im Jahresschlussquartal hin. Das Geschäftsklima sowohl in der gewerblichen Wirtschaft als auch bei den Dienstleistungen ist rekordverdächtig gut. Die Bauwirtschaft arbeitet nahe an ihrer Kapazitätsgrenze, die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe wird immer besser und der Beschäftigungsaufbau insbesondere in den Dienstleistungsbereichen setzt sich fort. Zudem hat die Unsicherheit in der Wirtschaft weiter abgenommen.

Das Expansionstempo der Weltwirtschaft hat im laufenden Jahr an Fahrt gewonnen. Die globalen Stimmungsindikatoren signalisieren einen zunehmenden Optimismus. Die weltweite Industrieproduktion nahm im August nach einem leichten Rückgang im Vormonat weiter zu und setzte damit ihre aufwärtsgerichtete Entwicklung fort. Zuletzt lag sie um 3,8 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Die Dynamik in den asiatischen Schwellenländern ist hoch, aber vor allem die Konjunktur in den entwickelten Volkswirtschaften belebte sich. Der konjunkturelle Aufschwung des Euroraums behielt die hohe Dynamik des zweiten Quartals auch im dritten Vierteljahr mit einem Zuwachs um 0,6 Prozent nahezu bei. Gleiches gilt für die Vereinigten Staaten, in denen das BIP im dritten Quartal um 0,7 Prozent expandierte. Die japanische Wirtschaft hatte im zweiten Quartal merklich zugelegt. Von den Schwellenländern verzeichnete China wieder eine gleichmäßigere wirtschaftliche Entwicklung. Alles in allem ist somit davon auszugehen, dass das Wachstum der Weltwirtschaft in diesem Jahr deutlich höher ausfällt als im Vorjahr.

Nach der Zahlungsbilanzstatistik der Deutschen Bundesbank gingen die Ausfuhren an Waren und Dienstleistungen im September 2017 in jeweiligen Preisen zwar um 2,2 Prozent gegenüber dem Vormonat zurück. Im Quartalsvergleich erhöhten sie sich hingegen um 1,2 Prozent. Die Einfuhren verringerten sich im September weniger stark um 1,8 Prozent. Im Quartalsvergleich nahmen sie daher lediglich um 0,2 Prozent zu. Der seit Jahresbeginn kumulierte Leistungsbilanzüberschuss liegt immer noch spürbar niedriger als ein Jahr zuvor. Die positiven Signale der nationalen Indikatoren zur Außenwirtschaft sowie die weltwirtschaftliche Belebung lassen trotz eines stärkeren Euro eine weitere Expansion der deutschen Exporte erwarten. Aufgrund der starken Binnennachfrage und den damit einhergehenden Importzuwächsen wird der Außenbeitrag in diesem Jahr voraussichtlich dennoch wachstumsneutral ausfallen.

Die Industriekonjunktur blieb im Herbst sehr dynamisch. Gegenüber dem ohnehin starken ersten Halbjahr hat sich das Expansionstempo sogar noch etwas beschleunigt. Im dritten Quartal legten sowohl die Industrieproduktion als auch die Umsätze um 1,7 Prozent zu. Der Aufschwung erstreckt sich über nahezu alle Industriezweige und steht damit auf einem breiten Fundament. Die Auftragseingänge, die mit einem Anstieg von 3,6 Prozent im dritten Quartal sehr kräftig ausfielen, aber auch das gute Geschäftsklima signalisieren eine Fortsetzung der positiven Entwicklung. Trotz weiterhin niedriger Zinsen ging die Bauproduktion ausgehend vom hohen Produktionsniveau zu Jahresbeginn im dritten Quartal um 1,0 Prozent zurück. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Bauwirtschaft nahe ihrer Kapazitätsgrenzen bewegt. Umfragen des ifo Instituts deuten darauf hin, dass ein Mangel an Arbeitskräften immer mehr Bauunternehmen an der Ausführung ihrer Aufträge hindert.

Der private Konsum war im ersten Halbjahr ein wesentlicher Wachstumsträger. Im dritten Quartal dürfte er sich vorübergehend etwas ruhiger entwickelt haben. Die Umsätze im Einzelhandel haben im September (+0,5 Prozent) nach schwächeren Daten in den Ferienmonaten wieder etwas angezogen, so dass im dritten Quartal (+ 0,3 Prozent) nur noch ein leichtes Umsatzplus erreicht wurde. Die Umsätze im Kfz-Handel, die bis August vorliegen, stiegen nur um 0,2 Prozent nach einem Rückgang im Juli um 1,0 Prozent. Das ifo Geschäftsklima für den Einzelhandel hatte sich daher im dritten Quartal vorübergehend merklich abgekühlt. Im Oktober waren die Einzelhändler dann aber wieder sehr viel besser gestimmt. Das Konsumklima der Verbraucher ist weiterhin ungetrübt positiv, obwohl die Verbraucherpreise auf Jahressicht im Oktober um 1,6 Prozent zulegten.

Die Situation und die Aussichten am Arbeitsmarkt sind weiterhin positiv. Die Erwerbstätigkeit wächst um Saisoneinflüsse bereinigt seit dem zweiten Quartal etwas moderater als im letzten Winterhalbjahr, im September um 41.000 Personen. Damit waren im September rund 650.000 Personen mehr erwerbstätig als ein Jahr zuvor. Die Entwicklung bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verläuft sogar noch dynamischer. Sie stieg im August, bereinigt um die Saisoneinflüsse, um 74.000 Personen. Die einschlägigen Frühindikatoren von BA, ifo und IAB signalisieren eine anhaltend hohe Nachfrage nach Arbeitskräften in weiten Teilen der Wirtschaft. Die Arbeitslosigkeit und die Unterbeschäftigung sind im Oktober saisonbereinigt jeweils um 11.000 Personen zurückgegangen. Nach Ursprungszahlen sank die Arbeitslosigkeit auf 2,39 Mio. Personen, den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit dürfte sich fortsetzen; er könnte jedoch etwas schleppender verlaufen, weil Personen mit Migrationshintergrund nach dem Abschluss von Integrations- und Sprachkursen nicht sofort auf dem Arbeitsmarkt Erfolg haben. Zudem bleiben weitere Herausforderungen, wie die Eindämmung der Langzeitarbeitslosigkeit und die höhere Arbeitslosigkeit in strukturschwachen Gebieten, bestehen.

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[1] In diesem Bericht werden Daten verwendet, die bis zum 15. November 2017 vorlagen. Soweit nicht anders vermerkt, handelt es sich um Veränderungsraten gegenüber der jeweiligen Vorperiode auf Basis preisbereinigter sowie nach dem Verfahren Census X-12-ARIMA kalender- und saisonbereinigter Daten.
[2] Schnellmeldung des Statistischen Bundesamts vom 14. November 2017. Ausführliche Ergebnisse werden am 23. November veröffentlicht.

3. Industrie 4.0 schafft neue Wertschöpfungsnetzwerke

Die Potenziale von Industrie 4.0 für die deutsche Wirtschaft sind erkannt. Nun gilt es, für eine breite Umsetzung zu sorgen.

Deutschland ist führender Fabrikausrüster – „Industrie 4.0-Land Nr. 1“ – und ein international gefragter Kooperationspartner. Die Themen Standardisierung, IT-Sicherheit und Arbeitswelt sind hier besonders gefragt. Der Umsatz mit Industrie 4.0-Technologien steigt seit dem Jahr 2015 jährlich um rund 20 Prozent. Zahlreiche Initiativen und Maßnahmen unterstützen kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Industrie 4.0-Projekte. Politisch gilt es, den Prozess weiter zu unterstützen und für einen verlässlichen Ordnungsrahmen zu sorgen.

Chancen von Industrie 4.0

Der Begriff Industrie 4.0 steht für die vierte industrielle Revolution. Er steht für die Verschmelzung von Produktions- und Informationstechnologien. Industrie 4.0 ermöglicht eine neue Stufe der Organisation und Steuerung der gesamten Wertschöpfungskette über den gesamten Lebenszyklus von Produkten. Grundlage dafür ist die digitale Verfügbarkeit aller relevanten Informationen in Echtzeit, die auf der Vernetzung aller an der Wertschöpfung beteiligten Instanzen beruht. Idealerweise können die gewonnenen Daten zu jedem Zeitpunkt genutzt werden, um Wertschöpfungsprozesse zu verbessern. Daten werden zunehmend zur Schlüsselressource bei der Verzahnung individualisierter Leistungsprozesse. Durch die Vernetzung von Menschen, Objekten der Informationswelt und physischen technischen Systemen entlang der gesamten Wertschöpfungskette entstehen dynamische, sich selbst organisierende und unternehmensübergreifende Wertschöpfungsnetzwerke. Diese lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien, wie Kosten, Verfügbarkeit, Energieeffizienz und Ressourcenverbrauch, optimieren. [1] Sie ermöglichen zugleich, dass neue datenbasierte Geschäftsmodelle in stärkerem Maße Einzug in die Industrie halten können.

Ökonomisch lassen sich die Chancen von Industrie 4.0 wie folgt kategorisieren:

  1. Produktionsoptimierung und individualisierte Produktion: Durch eine besser ausgelastete Produktion kann die Effizienz gesteigert und die Produktivität erhöht werden. Auch spezifische Kundenwünsche können nahtlos in die Produktion einfließen. Dies kann eine individualisierte Produktion, die so genannte „Losgröße 1“, möglich machen, die zugleich die Kostenvorteile einer Massenfertigung nutzt.
  2. Neue Geschäftsmodelle, Smart Services: Vernetzte Prozesse, einzelne Komponenten der Wertschöpfungskette und die Produkte selbst liefern Daten mittels Sensoren. Maschinen und Produkte werden „smart“. Die Auswertung und Nutzung der anfallenden Daten, die so genannte Big Data-Analyse, ist zugleich die Basis für neue Geschäftsmodelle. Der Nutzen für die Kunden steigt, wenn mit dem Produkt zusätzliche Funktionen oder neue Dienstleistungen verbunden sind. Zukünftig wird dabei auch das Thema künstliche Intelligenz eine zunehmende Rolle spielen.
  3. Plattformökonomie: Datengetriebene Geschäftsmodelle basieren vermehrt auf digitalen Plattformen, deren ökonomischer Mehrwert mit steigender Nutzerzahl zunimmt. Dies ist im Business to Consumer-Bereich gut zu beobachten (Bsp. Amazon). Auch im Business to Business-Bereich werden bereits zahlreiche Plattformlösungen für Industrie 4.0-Anwendungen am Markt angeboten oder befinden sich im Aufbau. Neben der Nutzerzahl sind Geschwindigkeit und Zusatzangebote Erfolgsfaktoren für die Etablierung einer Plattformlösung, teilweise einhergehend mit der Schaffung impliziter Standards der Anbieter für ihre Dienstleistungen.

Industrie 4.0 stärkt internationale Wettbewerbsfähigkeit

Industrie 4.0 eröffnet der deutschen Wirtschaft neue Wertschöpfungschancen und zugleich die Möglichkeit, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Verschiedene Studien prognostizieren Wertschöpfungszuwächse, die zwischen 153 Mrd. Euro in den Jahren 2015–20 bzw. bis zu 425 Mrd. Euro bis zum Jahr 2025 liegen. [2] Dieses Potenzial entfaltet sich langsam, aber stetig. Der Umsatz mit Industrie 4.0-Technologien steigt seit dem Jahr 2015 jährlich um rund zwanzig Prozent – im Jahr 2015 betrug er vier Mrd. Euro; im Jahr 2018 werden 7,1 Mrd. Euro erwartet. [3] Die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften schätzt die für Deutschland möglichen Produktivitätszuwächse auf bis zu 30 Prozent; die OECD geht für alle OECD-Staaten von einem Produktivitätswachstum von bis zu 20 Prozent aus. [4]

Schaut man sich im internationalen Vergleich an, wo Unternehmen die Chancen von Industrie 4.0 für ihr Unternehmen sehen, ergibt sich ein differenzierteres Bild. [5] Industrieunternehmen in Deutschland sehen die größten Chancen in der Produktionsoptimierung. Ihre Stärke liegt traditionell im Bereich der Produktionstechnologien. Sie verfügen über spezifische Kenntnisse der industriellen Produktionsprozesse und nutzen derzeit erfolgreich ihre gute Ausgangsposition als globaler Fabrikausrüster, um die Digitalisierung der Industrie mit zahlreichen Lösungen und Produkten voranzutreiben.

Unternehmen in den USA setzen dagegen mehr auf neue, datengetriebene Geschäftsmodelle. Sie haben eine besondere Stärke bei digitalen Plattformunternehmen insbesondere im Business to Consumer Bereich. Die Nutzung von Daten für digitale Geschäftsmodelle steht hier im Vordergrund, ebenso die Kundenbindung. Japanische Unternehmen sehen – wie die deutschen – in der Produktionsoptimierung, aber auch in neuen Geschäftsmodellen die größten Chancen bei der Nutzung von Industrie 4.0-Technologien. In China wird Industrie 4.0 als große industriepolitische Chance gesehen, die Produktion zu modernisieren.

Die starke Stellung, die deutsche Unternehmen im Bereich Industrie 4.0 weltweit haben, spiegelt sich in zahlreichen internationalen Kooperationen des BMWi und auch der Plattform Industrie 4.0 wider. Im Fokus stehen dabei Länder wie China, Japan und USA sowie europäische Industriestaaten wie Italien und Frankreich. Wichtig ist dabei, dass die Kooperationen industriegetrieben und im Interesse der deutschen Wirtschaft sind. Zudem haben 2017 auch intensive Diskussionen im Rahmen der deutschen G20-Präsidentschaft sowie auf EU-Ebene stattgefunden. Deutschland ist bei den Diskussionsformaten ein wichtiger Impulsgeber. Ziele der internationalen Zusammenarbeit sind insbesondere:

  • Schaffung internationaler interoperabler und offener Standards.
  • International standardisierte Lösungen bzw. Anforderungen an IT-Sicherheit in digitalen, globalen industriellen Wertschöpfungsketten.
  • Schaffung eines internationalen „level-playing field“ bei den rechtlichen Rahmenbedingungen (Stichworte Daten- und Plattformökonomie).
  • Initiierung gemeinsamer Anwendungsbeispiele, um die Praktikabilität von internationalen Lösungen im Bereich Standardisierung und IT-Sicherheit zu testen und zu demonstrieren. Die wechselseitige Nutzung von nationalen Testzentren und -laboren soll dazu ermöglicht werden.
  • Austausch von Best-Practice-Beispielen, um ein gegenseitiges Verständnis und Lernen zu unterstützen.

Internationale Kooperationen bei Industrie 4.0

Allein über das BMWi und die Plattform Industrie 4.0 bestehen derzeit sieben bilaterale und drei multilaterale Kooperationen – Tendenz steigend. Derzeitige Kooperationen:

China seit 07/2015: Memorandum of Understanding zwischen BMWi und chinesischem MIIT; Ziel ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen in China sowie eine Kooperation der deutschen „Industrie 4.0“ – und der chinesischen „Made in China 2025“-Initiative.
Industrial Internet Consortium (USA, global aktiv) seit 03/2016: Erarbeitung einer gemeinsamen Roadmap. Fünf Arbeitsgruppen zu den Themen Standardisierung, IT-Sicherheit und Testbeds eingerichtet. Gemeinsame internationale Veranstaltungen wie IIoT World Tour (IIoT steht für Industrial Internet of Things) und Forum Industrie 4.0 auf der Hannover Messe.
Japan seit 04/2016: Joint Statement zwischen BMWi und japanischem Wirtschaftsministerium METI sowie Plattform Industrie 4.0 und Robot Revolution Initiative (RRI). Arbeit an internationalen Lösungen im Bereich Standardisierung und Cyber-Security. Gemeinsame Veröffentlichungen und Veranstaltungen u.a. anlässlich der CeBIT 2017 (Hannover Declaration) und der Hannover Messe.
Frankreich seit 04/2016: Gemeinsamer Aktionsplan zwischen Plattform Industrie 4.0 und Alliance Industrie du Futur mit den Schwerpunkten Anwendungsszenarien und -beispiele, Technologie und Testinfrastruktur, Standardisierung, Ausbildung und Veränderungen bei Kompetenzanforderungen und Arbeitsorganisation. Deutsch-Französische Digitalgipfel sowie Veröffentlichung erster Ergebnisse im Bereich Standardisierung.
Italien seit 01/2017: Gemeinsamer Aktionsplan mit italienischem Wirtschaftsministerium in den Bereichen Standardisierung, KMU-Unterstützung und Qualifizierung.
Trilaterale Kooperation Deutschland-Italien-Frankreich seit 06/2017: Gemeinsamer Aktionsplan der nationalen Initiativen Plattform Industrie 4.0, Alliance Industrie du Futur und Piano Industrie 4.0 mit Arbeitsgruppen in den Bereichen Standardisierung und Referenzarchitekturmodelle, KMU Einbindung und Testbeds sowie politische Unterstützung. Ziel ist es, den europäischen Austausch zu beschleunigen und Vorschläge zur Unterstützung auf europäischer Ebene zu erarbeiten.
Australien seit 04/2017: Kooperation zwischen der Plattform Industrie 4.0 und Industry 4.0 Taskforce des australischen Premierministers. Die Kooperation weist folgende Schwerpunkte auf: Standards, KMU-Förderung, Testzentren, IT-Sicherheit, Qualifizierung.
EU Kommission seit 06/2015: Begleitung und Einbringen in die Diskussionen rund um die Mitteilung „Digitising European Industry“ der EU-Kommission. Das erste European Stakeholder Forum „Digitizing Manufacturing“ fand am 31.01./01.02.2017 in Essen statt.
G20-Präsidentschaft 2017: Erstes G20-Digitalministertreffen mit Verabschiedung Roadmap. Gastgeber der G20-Konferenz „Digitizing Manufacturing“ mit den Industrie 4.0-Initiativen der G20-Länder vom 15.-17. März 2017 in Berlin.
Weitere Länder mit regelmäßigem Austausch zu Industrie 4.0: Diverse europäische Länder, Südkorea, Indien, Brasilien, Mexiko.

Herausforderung Standards, IT-Sicherheit und Arbeitswelt

Immer mehr Industrie 4.0-Lösungen kommen auf den Markt und finden Anwendung in den Betrieben. Damit die Nutzung solcher Industrie 4.0-Lösungen reibungslos gelingt, gilt es intelligente Lösungen in den Bereichen Standards, IT-Sicherheit und Arbeit zu erarbeiten und auf Alltagstauglichkeit zu testen. Hinzu kommen juristische Fragestellungen zum Vertragsrecht, zum Selbstbestimmungsrecht über die angefallenen Daten oder zur Produkthaftung autonom agierender Maschinen. Experten aus der Plattform Industrie 4.0 wie auch in anderen Initiativen haben hierzu in den letzten Jahren verschiedene vorwettbewerbliche Lösungsvorschläge erarbeitet.

Standardisierung

Die Entwicklung einheitlicher und offener Standards ist eine der wesentlichen technischen Voraussetzungen, um interoperable Schnittstellen zwischen Maschinen und über Wertschöpfungsketten hinweg sicherzustellen. Erst wenn Referenzarchitekturen vereinheitlicht und Schnittstellen standardisiert sind, werden Industrie 4.0-Lösungen herstellerübergreifend ihren vollen Nutzen erzielen können. Denn nur wenn sämtliche Informationen in standardisierten Datensätzen erfasst und verarbeitet werden können, gelingt eine reibungslose Vernetzung entlang der Wertschöpfungskette.

Die Plattform Industrie 4.0 hat im Jahr 2015 das einheitliche „Referenzarchitekturmodell der Industrie 4.0 – RAMI 4.0“ entwickelt. Es führt erstmals die wesentlichen technologischen Elemente der Industrie 4.0 in einem einheitlichen Modell zusammen und bietet damit Unternehmen aus verschiedenen Branchen einen einheitlichen Orientierungsrahmen. RAMI 4.0 schafft für alle, die an den Industrie 4.0-Standards arbeiten, ein gemeinsames Verständnis für Normen, Standards und Fallstudien. Es hilft, relevante Standards zu identifizieren, und wird im internationalen Rahmen genutzt, um im Abgleich mit anderen Referenzarchitekturmodellen die Ansätze insgesamt zu vereinheitlichen. [6]

Bei der inhaltlichen Weiterentwicklung der RAMI-Architektur kommt der Kommunikationsschnittstelle zwischen den Bausteinen eine zentrale Bedeutung zu (die so genannte „Verwaltungsschale“). [7] Um Betriebsmittel, Abläufe und Produkte zu beschreiben, werden im Rahmen zahlreicher Standardisierungsaktivitäten der Fabrik- und Prozessautomatisierung hierfür Merkmale und Merkmalslisten genutzt bzw. erarbeitet. Gewünschte Eigenschaften von Produkten werden so präzise charakterisiert, bspw. Steifigkeit und Krümmungsradien. Dies ermöglicht letztendlich auch den Schutz des Designs – und somit des geistigen Eigentums.

IT-Sicherheit

Eng mit dem Thema Standards ist das Thema IT-Sicherheit verknüpft. [8] Es ist eine weitere Herausforderung für das Gelingen von Industrie 4.0-Lösungen in der Breite. So sind Integrität und Authentizität der ausgetauschten elektronischen Informationen und der Schutz des geistigen Eigentums bei einer Industrie 4.0-Anwendung (z. B. im Datensatz der Konstruktion) unabdingbar. [9] Nur wenn diese sichergestellt sind, können Aufträge automatisch vergeben werden. Integrität und Authentizität gewährleisten, dass die Vereinbarungen nachweisbar sind. Von ihnen hängt die technisch einwandfreie Herstellung des Produkts ab. Daher ist es wichtig, dass alle Teilnehmer (Hersteller, Zulieferer und ggf. Vermittlungsdienst/Plattform) und ausgetauschte Informationen eindeutig und sicher identifizierbar sind. Da eine Auftragsvergabe autonom und innerhalb eines sehr kurzen Zeitfensters erfolgen kann, ist es von Bedeutung, dass insbesondere die Kommunikationskanäle unternehmensübergreifend technisch verfügbar und gegen unberechtigte Zugriffe abgesichert sind. Unter den Stichworten Vertrauenswürdigkeit (Trustworthiness), sichere Identitäten sowie Zuteilung von Rollen und Rechten wird hierfür nach praktikablen Lösungen gesucht.

Arbeit, Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung

Neben den technischen Voraussetzungen nimmt bei der Umsetzung von Industrie 4.0-Lösungen in der Praxis das Thema Arbeit, Aus- und Weiterbildung und Qualifizierung einen hohen Stellenwert ein. Industrie 4.0 verändert die Art und Weise, wie Mensch und Maschinen in den Produktionshallen miteinander kommunizieren und arbeiten. Zudem verändern sich die Qualifikations- und Kompetenzanforderungen an die Beschäftigten: Die Aufgaben gehen über bisher erforderliche Tätigkeiten hinaus. Insbesondere die Fähigkeit, abstrakte Schnittstellen zu digitalisierten Maschinen bedienen zu können, werden auf allen Ebenen immer mehr nachgefragt. Deshalb sind vor allem Schnittstellen und IT-Kompetenzen gefragt, auch wenn einzelne Produktionsschritte ausgelagert bzw. automatisiert werden. Montageprozesse verändern sich – gleichzeitig nehmen die Qualifikationsanforderungen zu: Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter im Betrieb benötigt ein umfassenderes Produktionsverständnis als bisher. Auch die so genannten „Firefighter“, die als hochqualifizierte Beschäftigte schnell Probleme lösen können, werden verstärkt nachgefragt.

Entscheidend ist, wie die Transformation so gestaltet werden kann, dass möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Neuausrichtung integriert, motiviert und ihre Sorgen ernst genommen werden. Dies ist eine große Aufgabe, denn die Industrie in Deutschland zählt mit ihren rund 6,8 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Aktuell geht das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) davon aus, dass durch die Digitalisierung zumindest mittelfristig nicht mehr Arbeitsplätze vernichtet werden als neue entstehen. Lebenslanges Lernen und betriebliche Weiterbildung gewinnen vor diesem Hintergrund zunehmend an Bedeutung. Die Plattform Industrie 4.0 hat daher auch dafür Handlungsempfehlungen und Lösungsansätze entwickelt. Insbesondere hat sie Best-Practice-Beispiele für erfolgreiche sozialpartnerschaftlich initiierte Aus- und Weiterbildungskonzepte in Betrieben vorgestellt, über alle Unternehmensgrößen hinweg. Im Bereich der Weiterbildung, des Training-on-the-job, gibt es erfolgversprechende Lösungen. Sie finden bereits Anwendung in Betrieben, Lernfabriken oder Berufsschulen. [10]

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung von Industrie 4.0 unterstützen

Laut einer Umfrage der KfW schätzen 64 Prozent der Industrieunternehmen und 72 Prozent der unternehmensnahen Dienstleister, dass sie insgesamt von der Digitalisierung profitieren werden. [11] Aber nur ca. 35 Prozent der produzierenden Betriebe nutzen bereits digitale Technologien. Bei lediglich sieben Prozent sind sie zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells. [12] Dabei handelt es sich ganz überwiegend um Großunternehmen. Diese tun sich einerseits bei Investitionen in Industrie 4.0-Technologien leichter als KMU, sind andererseits aber auch einem größeren internationalen Wettbewerbsdruck ausgesetzt als KMU.

Zwar haben auch vier von fünf KMU (83 Prozent) in den Jahren 2013 bis 2016 Investitionen in ihre Digitalisierung getätigt. Knapp die Hälfte dieser KMU investiert aber weniger als 10.000 Euro pro Jahr. Viele KMU machen den ersten Schritt in die digitale Welt dort, wo der direkte Nutzen am deutlichsten erkennbar ist. Sie nutzen einzelne Anwendungen wie Cloud Computing, Big Data, mobile Endgeräte oder bereichsübergreifende Digitalisierungsstrategien. Weitere Schritte in die Digitalisierung stehen dagegen oft noch aus, so dass die Potenziale bei weitem noch nicht ausgeschöpft sind. [13]

Besonders zögerlich sind KMU bei Investitionen in Industrie 4.0-Anwendungen. Die größten Digitalisierungshemmnisse bestehen dabei in mangelnden IT-Kompetenzen der Beschäftigten (67 Prozent), in einem hohen Investitionsbedarf (59 Prozent), im Datenschutz und in der Datensicherheit (62 Prozent) und in mangelnden Internetverbindungen (58 Prozent). Wenig überraschend schätzen gerade die Nichtnutzer digitaler Technologien den Nutzen der Digitalisierung tendenziell schlechter ein als Nutzer dieser Technologien.

Industrie 4.0 wird nur dann erfolgreich sein, wenn KMU bei der Digitalisierung nicht zurück- und möglicherweise aus den industriellen Wertschöpfungsketten herausfallen. Deshalb stehen KMU besonders durch die Förderinitiative „Mittelstand-Digital“ im Fokus des BMWi. Im Rahmen dieser Förderinitiative werden KMU durch konkrete Anschauungs- und Erprobungsmöglichkeiten praxisnah bei Industrie 4.0-Anwendungen unterstützt. Die Plattform Industrie 4.0 illustriert den Nutzen neuer Anwendungen z. B. anhand einer deutschlandweiten Online-Landkarte mit über 310 erfolgreichen Anwendungsbeispielen (vgl. Schaubild 1).

Praxisnah unterstützt das BMWi kleine und mittlere Unternehmen außerdem mit der Einrichtung von regionalen und thematischen Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren. Diese bereiten das technologische Know-how praxisorientiert auf und begleiten KMU bei der Einführung von digitalen Anwendungen und elektronischen Business-Lösungen vor Ort. Es sind bereits 17 Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren als regionale Anlaufstellen für digitale Produktions- und Arbeitsprozesse sowie ein Kompetenzzentrum Digitales Handwerk mit vier regionalen Schaufenstern eingerichtet; bis Ende des Jahres sollen insgesamt 23 dieser Zentren gestartet sein. Sie werden von den vier Mittelstand 4.0-Agenturen Cloud, Kommunikation, Handel und Prozesse mit Fach- und Methodenwissen unterstützt (vgl. Schaubild 2). Ein besonderes Angebot der Kompetenzzentren sind Lern- und Demonstrationsfabriken. Hier haben mittelständische Unternehmen die Möglichkeit, unter professioneller Anleitung bspw. eigene technische Entwicklungen, Schnittstellen zu Produkten oder Kunden auszutesten.

Neben der Bundesregierung haben auch Verbände und Länder verschiedene Initiativen gestartet, um KMU im Bereich Industrie 4.0 zu unterstützen. Eine gute Übersicht der Angebote bietet auch der „Kompass Industrie 4.0“ der Plattform Industrie 4.0. [14]

Unter Federführung von BMWi und BMBF werden derzeit die bestehenden Initiativen miteinander vernetzt und es wurde ein „Transfer-Netzwerk Industrie 4.0“ für KMU eingerichtet (vgl. Schaubild 3). Damit sollen KMU optimierte und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote finden.

Ausblick und nächste Schritte

Sowohl das Potenzial als auch die Herausforderungen der Industrie 4.0 sind in Deutschland und auch weltweit erkannt. Die deutsche Industrie befindet sich in einer sehr guten Ausgangsposition, was das Angebot als auch die Anwendung von Industrie 4.0-Lösungen betrifft. Sie ist auf dem Weg, ihre Kompetenzen als globaler Fabrikausrüster von der analogen in die digitale Welt zu übertragen und dafür zu sorgen, dass die digitale Transformation der Industrie in Deutschland gesamtwirtschaftlich ein Erfolg wird.

Damit Deutschland beim Thema Industrie 4.0 auch zukünftig ganz vorne mitspielen kann, sind weitere Anstrengungen nötig. Dabei gibt es für die nächsten Jahre vor allem drei Schwerpunkte [15]:

  1. KMU bei der Umsetzung von Industrie 4.0 weiter unterstützen
    Insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen müssen bei der digitalen Transformation weiter unterstützt werden. Der Nutzen von Industrie 4.0 muss leicht verständlich und nachvollziehbar aufgezeigt werden. Testumgebungen müssen dafür besser vernetzt und ausgebaut werden. Ziel muss es sein, die vielfältigen Angebote, Maßnahmen und Initiativen primär am Bedarf der KMU auszurichten.
  2. Internationale Kooperation ausbauen und Ordnungsrahmen abstimmen
    Industrie 4.0 braucht bei zentralen Themen globale Lösungen. Die bestehende internationale Zusammenarbeit wird daher gezielt intensiviert. Hierzu zählt in erster Linie die Abstimmung über offene und interoperable Standards und Referenzarchitekturen; das Referenzarchitekturmodell „RAMI 4.0“ ist dabei der Ausgangspunkt für internationale Verhandlungsprozesse. Wichtig sind außerdem Fragen des regulativen Ordnungsrahmens: Hier ist eine Abstimmung rund um die Themenkomplexe Data Ownership, Datennutzung, Wettbewerbsrecht etc. erforderlich. Ziel ist es, einen Interessenausgleich zwischen Anbietern und Nutzern sowie ein level-playing field zwischen den jeweiligen Wirtschaftsräumen zu schaffen.
  3. Arbeit und Qualifizierung für Industrie 4.0 gestalten
    Die Anforderungen an die Beschäftigten in der Industrie 4.0-Welt sind gewaltig. Die Einstellung auf neue Geschäftsmodelle und der Umgang mit Daten sind zwei große Herausforderungen, die sich in den Unternehmen sehr unterschiedlich stellen. Für alle Beschäftigten sind erfolgreiche schulische, hochschulische und betriebliche Konzepte zur Aus- und Weiterbildung die wichtigste Voraussetzung zur erfolgreichen Umsetzung von Industrie 4.0. Die gewünschte Flexibilität neuer Produktionsprozesse ist ohne mehr Autonomie und Eigenverantwortung der Arbeitnehmer nicht zu erreichen. Dadurch werden viele Arbeitsprozesse anspruchsvoller. Die Umsetzung gelingt umso leichter, je höher die Akzeptanz in den Belegschaften ist. Dafür braucht es eine konstruktive sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit. Für eine Industrie 4.0-Qualifizierung müssen Ausbildungsordnungen nicht neu erfunden, sehr wohl aber angepasst werden. Bei der Weiterbildung dagegen braucht es einen Kulturwandel. So muss betriebliche Aus- und Weiterbildung am Arbeitsplatz zur Normalität werden und zusätzliche betriebsübergreifende Kompetenzen müssen gefördert werden. Eine wichtige Erfolgsbedingung ist in diesem Kontext außerdem die bessere Ausstattung von Berufsschulen und die zeitgemäße Qualifikation der dort Lehrenden.

Autoren:
Kontakt: Dr. Jan Siedentopp, Dr. Friedrich Gröteke
Referat Digitalisierung, Industrie 4.0

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[1] Vgl. Plattform Industrie 4.0, Memorandum Plattform Industrie 4.0, abrufbar in der Online-Bibliothek unter www.plattform-i40.de/I40/Navigation/DE/In-der-Praxis/Online-Bibliothek/online-bibliothek.html , 2015.
[2] Vgl. BMWi: Studie „Industrie 4.0. Volks- und betriebswirtschaftliche Faktoren für den Standort Deutschland“, 2015 sowie Roland Berger / Bundesverband der Deutschen Industrie: „Die digitale Transformation der Industrie“, 2015.
[3] Vgl. Bitkom: „Industrie 4.0 – Zukunft der Produktion“, Hannover, 2017. Zu Industrie 4.0-Technologien zählen hier die Marktsegmente Software, Hardware und IT-Services.
[4] Vgl. OECD: “Enabling the Next Production Revolution: A Summary of Main Messages and Policy Lessons”, 2017.
[5] Vgl. acatech: „Industrie 4.0 im globalen Kontext - Strategien der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern“, 2016.
[6] Vgl. Plattform Industrie 4.0: „Referenzarchitekturmodell Industrie 4.0 (RAMI 4.0) - Eine Einführung“, abrufbar unter www.plattform-i40.de/I40/Redaktion/DE/Downloads/Publikation/rami40-eine-einfuehrung.html, 2015.
[7] Vgl. Plattform Industrie 4.0: „Struktur der Verwaltungsschale“, abrufbar unter www.plattform-i40.de/I40/Redaktion/DE/Downloads/Publikation/struktur-der-verwaltungsschale.html, 2016.
[8] Vgl. Plattform Industrie 4.0: „Anwendungsszenario trifft Praxis“, abrufbar unter www.plattform-i40.de/I40/Redaktion/DE/Downloads/Publikation/anwendungsszenari0-trifft-praxis.html, 2016.
[9] Vgl. Plattform Industrie 4.0: „Technischer Überblick: Sichere Identitäten“, abrufbar unter www.plattform-i40.de/I40/Redaktion/DE/Downloads/Publikation/sichere-identitaeten.html, 2016.
[10] Vgl. Plattform Industrie 4.0: „Die digitale Transformation im Betrieb gestalten“, abrufbar unter www.plattform-i40.de/I40/Redaktion/DE/Downloads/Publikation/digitale-transformation-im-betrieb-aus-und-weiterbildung.html, 2017.
[11] Vgl. KFW-Research (137), 2016.
[12] Vgl. IAB-Betriebsbefragung 2016.
[13] Vgl. KfW / ZEW, Digitalisierung im Mittelstand: Status quo, aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen, August 2016.
[14] Vgl. Plattform Industrie 4.0 unter www.plattform-i40.de/I40/Navigation/DE/In-der-Praxis/Kompass/kompass.html, 2017.
[15] Vgl. auch Plattform Industrie 4.0: „10-Punkteplan für Industrie 4.0 – Handlungsempfehlungen der Plattform Industrie 4.0“, abrufbar unter www.plattform-i40.de/I40/Redaktion/DE/Downloads/Publikation/handlungsempfehlungen-10-punkteplan.html, 2017.

4. Modernisierung der Wirtschaftsstatistik

Potenziale der Digitalisierung nutzen und Rolle der Politikevaluation stärken

Die amtliche Statistik bildet eine wichtige Grundlage für eine evidenzbasierte Wirtschaftspolitik – eine Wirtschaftspolitik, die systematische und datenbasierte Analysen der Wirksamkeit von Maßnahmen in die Entscheidungsprozesse einbezieht. Im Zuge der Digitalisierung bieten sich vielfältige Möglichkeiten der Modernisierung der Wirtschaftsstatistik und Potenzial für effizientere und belastungsärmere Prozesse. Dabei sind stets die Anforderungen der statistischen Geheimhaltung zu beachten.

Informierte politische Entscheidungen sollten sich stets an der Lebenswirklichkeit der Menschen orientieren. Um diese erfassen und beschreiben zu können, kommt der amtlichen Statistik eine zentrale Bedeutung zu. Statistische Daten sind dabei wesentliche Grundlage einer evidenzbasierten, also an Daten und Fakten orientierten, Wirtschaftspolitik. Eine moderne Statistik steht dabei im Spannungsfeld zwischen der Erhebung qualitativ hochwertiger Daten auf der einen Seite und der Vermeidung unnötiger Kosten und Belastungen bei Bürgern, Unternehmen und Verwaltung auf der anderen Seite. Um beiden Zielsetzungen gerecht zu werden, müssen künftig in der Statistik vermehrt die Möglichkeiten der fortschreitenden Digitalisierung genutzt werden, ohne dabei die Anforderungen an die statistische Geheimhaltung aus dem Blick zu verlieren.

Durch die Digitalisierung eröffnet sich der Statistik vor allem ein großes Modernisierungspotenzial, das zu aussagekräftigeren, qualitativ besseren Daten führen kann, zugleich aber Erhebungs- und Verarbeitungsprozesse effizienter, kostengünstiger und belastungsärmer werden lässt. Jenseits der reinen Tatsachenbeschreibung von wirtschaftlichen oder sozialen Zusammenhängen sollten zudem neue, innovative Nutzungsmöglichkeiten der Statistik stärker ins Auge gefasst werden: Dazu gehört vor allem, statistische Daten stärker zur Evaluation politischer Maßnahmen oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung zu nutzen. Hier müssen im verfassungsrechtlichen Rahmen praktikable Wege zum Umgang mit den Daten geschaffen werden, die immer auch den hohen Stellenwert der statistischen Geheimhaltung im System der amtlichen Statistik berücksichtigen.

Der vorliegende Artikel diskutiert Wege zur Modernisierung einzelner Bereiche der Wirtschaftsstatistik im Zuge der Digitalisierung und nennt Beispiele bereits angestoßener Veränderungen. Bei der erwähnten Erweiterung der Datennutzungsmöglichkeiten könnten Forschungsdatenzentren künftig eine noch wichtigere Rolle einnehmen und neue Nutzungswege für die wissenschaftliche Forschung aufzeigen.

Die Federführung über die Wirtschaftsstatistik liegt liegt innerhalb der Bundesregierung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und umfasst insbesondere die Fachaufsicht über das Statistische Bundesamt, die Gesetzgebungsarbeit zur Neuschaffung oder Weiterentwicklung der wirtschaftsstatistischen Rechtsgrundlagen sowie die Arbeit in nationalen oder europäischen Gremien. Inhaltlich betrifft die Wirtschaftsstatistik vor allem die Bereiche Unternehmensstatistik, Preisstatistik, alle Konjunkturstatistiken sowie den Bereich der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.

Digitalisierung ist eine Chance für die amtliche Statistik

Die amtliche Statistik in Deutschland hat gemäß § 1 des Bundesstatistikgesetzes die Aufgabe, „laufend Daten über Massenerscheinungen zu erheben, zu sammeln, aufzubereiten, darzustellen und zu analysieren.“ Dabei gelten die Grundsätze der Neutralität, Objektivität und fachlichen Unabhängigkeit. Die amtliche Statistik soll eine verlässliche und belastbare Datengrundlage zur Beschreibung der Lebensverhältnisse in unserem Land liefern – und dies in vielerlei Hinsicht: Sie umfasst wirtschaftliche und soziale Aspekte, aber auch viele weitere Bereiche wie zum Beispiel Wissenschaft, Kultur und Umwelt.

Die Digitalisierung bietet Gelegenheit zur grundlegenden Modernisierung der amtlichen Statistik, indem nach und nach einzelne Statistiken und die zugrundeliegenden Rechtsnormen den neuen technischen Möglichkeiten angepasst werden. Dadurch könnte in Wirtschaft und Verwaltung der Aufwand für die Erhebung und Aufbereitung von Statistiken erheblich reduziert werden. Ein Beispiel hierfür ist der Aufbau der Infrastruktur für eine registerbasierte Statistik, mit der die deutsche Registerlandschaft (z. B. Handelsregister, Melderegister, Personenstandsregister) perspektivisch weitgehend digital geführt und vernetzt werden könnte. Historisch bedingt ist die deutsche Registerlandschaft oft noch sehr dezentral und heterogen organisiert; eine grundlegende Modernisierung wird hier bereits vorbereitet. So soll der 2021 stattfindende Zensus zu einem großen Teil registerbasiert durchgeführt werden.

Eine Herausforderung einer solchen Modernisierung der Statistik ist vor allem der kurzfristige Umstellungsaufwand, der je nach konkretem Projekt erheblich sein kann. Demgegenüber stehen später potenziell deutlich reduzierte laufende Kosten und zugleich Effizienzgewinne, sowohl für die Verwaltung als auch für Bürger und Unternehmen.

Neue Technologien nutzen – Beispiel Scannerdaten

Über die beschriebenen Prozessmodernisierungen hinaus müssen mit dem technologischen Fortschritt aber auch etablierte Abläufe in der Statistik angepasst werden, um auch zukünftig ein zuverlässiges Abbild der Realität liefern zu können. Ein Beispiel ist die Erhebung der Verbraucherpreise im Rahmen der Preisstatistik.

Bislang werden viele Preise noch durch rund 600 Preiserheber individuell erfasst: Diese suchen in regelmäßigen Abständen Geschäfte des Einzelhandels und von Dienstleistern auf und zeichnen die Preise eines repräsentativen Warenkorbes auf. So werden monatlich etwa 300.000 Einzelpreise gewonnen. Zusätzlich werden im Onlinehandel mit Waren sowie für ausgewählte Dienstleistungen wie Pauschalreisen oder Fernbusse Preise zentral im Internet gesammelt. Dies erfolgt zum Teil noch manuell, zum Teil werden auch mittels Web Scraping, also dem maschinellen Auslesen von Informationen aus dem Internet, Preise automatisiert gewonnen. Daraus werden dann Preisschwankungen über die Zeit ermittelt und schließlich der Verbraucherpreisindex berechnet.

Die Nutzung der Daten von Scannerkassen könnte dazu beitragen, die bislang weitgehend manuelle Preiserhebung teilweise zu automatisieren und dadurch Erhebungen effizienter, kostengünstiger und bürokratieärmer zu gestalten sowie die Qualität der Preismessung zu verbessern. So könnten etwa individualisierte Preise, wie sie heute schon durch individuelle Rabattkarten gewährt werden und die sich künftig weiter verbreiten dürften, valide statistisch erhoben werden. Über die Daten der Scannerkassen würden sie als echte Transaktionspreise in großem Umfang erfasst und in den Verbraucherpreisindex einfließen. Hinzu kommt, dass mit der Datenerhebung über die Nutzung von Scannerdaten der elektronischen Kassensysteme des Einzelhandels auch die Umsätze mit erhoben werden könnten. Dies könnte zum einen die Qualität der Einzelhandelsumsatzstatistik verbessern und zum anderen den Erhebungsaufwand für diese Statistik merklich reduzieren. Die Integration von Scannerdaten in die amtliche Statistik ist jedoch methodisch und technisch anspruchsvoll [1]; vor einer vollständigen Nutzung sind daher umfangreiche Vorarbeiten und Erprobungsschritte in den Statistischen Ämtern erforderlich.

Eine solche modernisierte Preiserhebung wird in anderen Industrieländern bereits erfolgreich praktiziert. So verwenden u. a. Norwegen, die Niederlande, Dänemark und die Schweiz schon heute Scannerdaten bei der Berechnung der Verbraucherpreisentwicklung. Jüngst ebnete auch Frankreich den Weg dorthin mit besonders weitreichenden gesetzlichen Vorgaben: Dort kann der Handel verpflichtet werden, täglich Scannerdaten an die statistischen Behörden zu liefern.

Eine dynamische Preissetzung gewinnt neben den individualisierten Preisen im Einzelhandel vor allem auch durch eine wachsende Rolle des Onlinehandels an Bedeutung. Im Onlinehandel werden inzwischen teilweise bereits mehrmals täglich Preise angepasst – dies kannten die Verbraucher bis vor wenigen Jahren fast nur von den Kraftstoffpreisen an Tankstellen. Dadurch gewinnen hier digitale Erhebungsmethoden zunehmend an Bedeutung, um die Qualität der Statistik auch zukünftig zu gewährleisten [2]. Zur Erfassung von Preisen im Onlinebereich können und werden inzwischen Techniken zur automatischen Preiserfassung im Internet (Web Scraping) eingesetzt. Jedoch gilt auch hier, dass sich die Technologie insgesamt schneller entwickelt als die entsprechende Regulierung, die nun nachziehen muss.

Für die umfassende Nutzung dieser Techniken müssten in der Wirtschaftsstatistik entsprechende Rechtsgrundlagen geändert werden, denn der Einsatz von Scannerdaten für die amtliche Statistik ist bisher nicht und jener von Web Scraping nur eingeschränkt möglich. Für eine breitere Nutzung von Web Scraping wäre eine entsprechende Rechtsgrundlage erforderlich. Zur Erprobung der Nutzung von Scannerdaten und der Entwicklung einer gesetzlichen Regelung hierfür bietet sich ein geschütztes Umfeld eng begrenzter, aber unter realen Bedingungen stattfindender Pilotprojekte (so genannte „Reallabore“) an. Derzeit werden im BMWi verschiedene solcher Pilotprojekte konzipiert.

Amtliche Statistik stärker für wissenschaftliche Zwecke und zur Evaluation wirtschaftspolitischer Politikmaßnahmen nutzen

Eine moderne Statistik sollte mehr leisten als eine wirklichkeitsgetreue Beschreibung der Lebensverhältnisse in einem Land. Gerade statistische Daten bieten sich zur Politikevaluation durch Wissenschaft und Verwaltung an. Denn sie erfüllen viele der Anforderungen, die Empiriker heutzutage idealerweise an ihre Datengrundlage stellen.

So sollen Daten

  • zuverlässig und valide erhoben sein; hier sind insbesondere amtliche Registerdaten objektiver als etwa Daten, die auf freiwilligen Befragungen beruhen;
  • die zugrundeliegende Grundgesamtheit möglichst breit abdecken, so dass Stichprobenfehler minimiert werden;
  • durch zeitliche Verknüpfungen von wiederholten Erhebungszeitpunkten (Paneldaten) ein hohes Analysepotenzial ermöglichen, um Effekte bestimmter Maßnahmen bewerten zu können;
  • genutzt werden können, um durch Verknüpfung mit anderen Datensätzen das wissenschaftliche Analysepotenzial zu erhöhen.

Im Rahmen der amtlichen Statistik erhobene Verwaltungsdaten erfüllen prinzipiell alle vier oben genannten Punkte. Dies macht sie gerade vor dem Hintergrund des immer wichtiger werdenden Paradigmas einer evidenzbasierten Politik zu einer wichtigen Datenquelle in der Politikberatung und -evaluation.

Den Potenzialen aus Datenverknüpfungen steht aber der hohe Stellenwert des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte in Deutschland gegenüber, vor allem wenn Daten von Einzelpersonen betroffen sind. Die individuellen Schutzrechte von Personen (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) sowie die Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat sind sehr weit gefasst, und Einschränkungen derselben unterliegen hohen Rechtfertigungshürden. Ähnliches gilt für den Geheimschutz in der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft. Neben expliziten Regelungen wie dem Steuer-, Sozial- oder Statistikgeheimnis gilt in der deutschen Verwaltung allgemein der so genannte Amtsverschwiegenheitsgrundsatz.
Soweit es zur Gewinnung von statistischen Informationen ohne zusätzliche statistische Erhebungen erforderlich ist, dürfen zwar Daten aus Wirtschafts- und Umweltstatistiken zusammengeführt werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es allerdings nicht zulässig, Individualdaten von Personen ohne eine spezielle Rechtsgrundlage mit anderen Individualdaten zu verknüpfen. Mit Einschränkungen gilt dies auch für wahrscheinlichkeitsbasierte Verfahren, bei denen keine direkte Verknüpfung zweier identischer Merkmalsträger stattfindet, sondern statistische Verfahren (z. B. Regressionsverfahren) zur Zuordnung genutzt werden; solche Verfahren müssen im Einzelfall im Rahmen einer Risikoabschätzung auf ihre Vereinbarkeit mit dem Datenschutz geprüft werden. Damit soll ausgeschlossen werden, dass sich verschiedene Datensätze so verknüpfen lassen, dass Rückschlüsse auf die Auskunftsgebenden möglich sind. Eine Verknüpfung gleicher Befragungseinheiten ist daher generell nur zulässig, wenn eine entsprechende Einwilligung der Befragten explizit eingeholt wird oder wenn – wie bei den Zensusgesetzen – eine spezielle Rechtsgrundlage vorhanden ist. Jede potenzielle neue Rechtsgrundlage zur Verknüpfung von Individualdaten müsste vorab umfassend verfassungsrechtlich geprüft werden.

Ein wichtiges Mittel, um die Verknüpfung von Individualdaten praktikabel zu gestalten, wäre die Verwendung von Personenkennziffern als gemeinsames Identifikationsmerkmal (Identifier). Hierzu führt ein aktuelles Gutachten des Normenkontrollrates aus, dass Personenkennziffern, die bereichsspezifisch, also an einen sachlichen Erhebungszweck gebunden sind, grundsätzlich auch in Deutschland verfassungskonform implementiert werden können [3]. Damit würden sich die Möglichkeiten für rechtlich zulässige Datenverknüpfungen beispielsweise im Rahmen eines registerbasierten Zensus deutlich erweitern.

Breiteren Datenzugang in den Forschungsdatenzentren schaffen

Künftig sollten Forschungsdatenzentren des Bundes und der Länder eine prominentere Rolle einnehmen, um berechtigten Nutzern den Datenzugang zu erleichtern. Schon heute ermöglichen die Forschungsdatenzentren der statistischen Ämter Wissenschaftlern einen Zugang zu den Mikrodaten der amtlichen Statistik und stellen damit einen wesentlichen Teil der Forschungsinfrastruktur in Deutschland. Das Statistische Bundesamt sowie die Statistischen Landesämter haben Forschungsdatenzentren an verschiedenen Standorten eingerichtet.

Künftig sollte der Rahmen der Datennutzung erweitert werden, um unter bestimmten Voraussetzungen für Daten der amtlichen Statistik zeitgemäße empirische Methoden der Datenaufbereitung und -verknüpfung nutzbar zu machen. So ermöglichen etwa große Mikrodatensätze hoher Qualität quasi-experimentelle Forschungsdesigns mit einem hohen kausalen Erklärungsgehalt. Um diese Möglichkeiten zu nutzen, müssten Mikrodaten aber horizontal, also zwischen verschiedenen Datensätzen, und vertikal, also über die Zeit, verknüpfbar sein. Die möglichen Anwendungsfälle für die Politikberatung und -evaluation sind zahlreich: Ein Beispiel ist die Evaluierung politischer Vorhaben, bei der erst Datensätze verschiedener amtlicher Statistiken zusammen ein aussagekräftiges Gesamtbild ergeben. Somit würde ein besserer Datenzugang auch der evidenzbasierten Wirtschaftspolitik und -beratung zugutekommen, für die Kausalzusammenhänge (die sich mit einer Verknüpfung von Daten darstellen lassen) besonders wertvoll sind. [4]

Eine prominentere Rolle der Forschungsdatenzentren für einen solchen Datenzugang müsste dabei flankiert werden von einer entsprechenden Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Damit unter sich weiterentwickelnden technischen Vorzeichen gewährleistet werden kann, dass eine moderne Statistik auch weiterhin den strengen Anforderungen des deutschen Datenschutzes gerecht wird, hätten die Forschungsdatenzentren künftig entsprechende prozedurale und technische Maßnahmen zur faktischen Anonymisierung speziell großer Mengen von Mikrodaten in Strukturen komplexer Verknüpfungen zu treffen. Schon heute ermöglichen Forschungsdatenzentren wissenschaftlichen Nutzern Wege der Nutzung amtlicher Daten, insbesondere den Zugang zu anonymisierten Einzeldaten, die anderweitig nicht zugänglich gemacht werden könnten. Wissenschaftler können dort bereits jetzt an speziell geschützten Arbeitsplätzen direkt mit Mikrodaten arbeiten (On-Site-Nutzung). Diese On-Site-Nutzung sollte perspektivisch ausgebaut werden, um anders nicht mögliche Analyse- und Verknüpfungsmethoden für Mikrodaten in einem solch geschützten Umfeld zu ermöglichen. Alternative Nutzungswege sollten bestehen bleiben und ebenfalls ausgebaut werden, wie etwa die Übermittlung vorab erstellter Auswertungsroutinen, so dass der berechtigte Nutzer lediglich entsprechend anonymisierte oder aggregierte Ergebnisse zurückerhält.

Bereits heute unterhalten in Deutschland abseits der Statistischen Ämter verschiedene weitere Behörden Forschungsdatenzentren. So betreibt die Bundesagentur für Arbeit über ihre Forschungseinrichtung, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), ein auch international beachtetes Forschungsdatenzentrum (Standorte in Deutschland, im Vereinigten Königreich und in den Vereinigten Staaten). Hier wird der Wissenschaft unter Wahrung deutscher Datenschutzstandards Zugang zu den Mikrodaten der Bundesagentur für Arbeit gewährt. Eine Datenverknüpfung ist jedoch auch innerhalb des IAB nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Befragten möglich. Weitere Forschungsdatenzentren existieren beispielsweise innerhalb der Deutschen Bundesbank sowie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Thematisch decken diese Forschungsdatenzentren einen breiten Bereich ab, der neben der Wirtschaftspolitik viele weitere Politikbereiche umfasst, etwa die Arbeitsmarkt- und Sozialforschung sowie die Forschung zur Familien- und Bildungspolitik. Gerade in letztgenanntem Bereich unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die entsprechenden Forschungsdatenzentren auch finanziell. Mit dem Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) fördert das BMBF zudem ein Gremium, das sich für weitere Verbesserungen der Dateninfrastruktur einsetzt; hier sind Forschende verschiedener Disziplinen sowie Datenproduzenten vertreten.

Rechtlichen Rahmen für mehr Kooperation zwischen Forschungsdatenzentren anpassen

Da die bestehenden Zentren bereits einen Großteil der amtlichen Datenquellen abdecken, geht es nicht in erster Linie darum, zusätzliche Forschungsdatenzentren zu gründen. Die Statistischen Ämter erlauben über ihre Forschungsdatenzentren den Zugang zu einer Breite regionaler und überregionaler Statistiken; im Statistischen Bundesamt liegen auch die für die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften häufig besonders erkenntnisreichen Daten aus den steuerlichen Veranlagungen als Einzeldatenmaterial vor. Weitere überregionale Daten zur Beschäftigung führt die Bundesagentur für Arbeit. Vor diesem Hintergrund gilt es, den rechtlichen Rahmen für eine stärkere Kooperation zwischen den bestehenden Forschungsdatenzentren zu schaffen. So wäre eine technisch bereits heute mögliche Verknüpfung von Steuerdaten mit Beschäftigungsdaten auf Mikrodatenebene (etwa über den Abgleich von Namen und Adresse oder perspektivisch über einen „Identifier“ wie die Steueridentifikationsnummer) auch rechtlich abgesichert und könnte durch entsprechenden Datenaustausch in einem Forschungsdatenzentrum des Statistischen Bundesamtes oder der Bundesagentur für Arbeit stattfinden [5]. Die technischen Anpassungen, um innerhalb der Forschungsdatenzentren für die weiter oben umrissenen komplexen empirischen Analysen Geheimhaltung und Anonymität zu gewährleisten, erscheinen realisierbar. Es müssten jedoch eine Infrastruktur für Datenaustausch und -verknüpfung sowie ein entsprechender rechtlicher Rahmen geschaffen werden. Die gesetzlichen Vorschriften müssen so angepasst werden, dass unter Wahrung des deutschen Datenschutzes ein solcher Austausch möglich und zulässig ist. So sind insbesondere individuelle Steuerdaten durch das Steuergeheimnis besonders streng geschützt. Für eine Nutzung müssten entsprechend hohe Anforderungen gestellt werden. Die Forschungsdatenzentren der amtlichen Statistik könnten ein Muster liefern, wie eine solche Kooperation technisch und organisatorisch zu leisten ist.
Für Wissenschaft sowie politische Evaluation und Beratung würde sich ein deutlich breiteres Analysepotenzial erschließen.

Kontakt: Matthias Pannhorst
Referat: Wachstum, Demografie, Statistik

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[1] Vgl. zum methodischen Ansatz der Niederlande zur Integration von Scannerdaten in den VPI: von Auer, Ludwig (2017): „Processing Scanner Data by an Augmented GUV Index“, Eurostat Review On National Accounts and Macroeconomic Indicators (EURONA), 1/2017, 73–91.
[2] Zudem werden insbesondere neue, innovative digitale Produkte in der Anfangsphase häufig nicht ausreichend von der Statistik erfasst, während etablierte Digitalprodukte hier in der Regel unproblematisch sind; vgl. Statistisches Bundesamt (2016): Methodeninformation: Auswirkungen der Digitalisierung auf die Preisstatistik, Wiesbaden.
[3] Vgl. Martini, Mario; Wagner, David; Wenzel, Michael (2017): Rechtliche Grenzen einer Personen- bzw. Unternehmenskennziffer in staatlichen Registern, Speyer 2017.
[4] Vgl. etwa nachstehendes Gutachten im Auftrag des BMAS: Löffler, Max; Peichl, Andreas; Wittneben, Christian; Neisser, Carina (2015): Möglichkeiten zur Verbesserung der statistischen Datengrundlage zur Beschreibung höchster Einkommen und Vermögen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin.
[5] So auch das Petitum in Peichl, Andreas (2017): „Bessere Daten für die Wissenschaft“, ifo Schnelldienst, 13/2017, 55-56.

5. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) hat eine neue Strategie

In einem einjährigen, intensiven Prozess hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und mit zahlreichen beteiligten Ministerien aus Bund und Ländern seine Strategie weiterentwickelt. Sie wurde vom DLR-Senat unter Beteiligung von Wirtschafts- und Wissenschaftsvertretern am 28. Juni 2017 einstimmig verabschiedet.

Das DLR ist mit über 8.000 Mitarbeitern an derzeit bundesweit 20 Standorten die größte ingenieurwissenschaftliche Forschungseinrichtung der Luft- und Raumfahrt in Europa und betreibt Forschung in den Themenfeldern Luftfahrt, Raumfahrt, Energie, Verkehr, Digitalisierung und Sicherheit. In seiner Funktion als Raumfahrtagentur ist das DLR darüber hinaus im Auftrag der Bundesregierung für die Planung und Umsetzung der deutschen Raumfahrtaktivitäten zuständig. In seiner Funktion als Projektträger bietet es national wie international Dienstleistungen im Wissenschafts-, Innovations- und Bildungsmanagement. Das DLR betreibt Großforschungsanlagen für eigene Projekte und als Dienstleister für Partner in der Wirtschaft.

Die neue Strategie zielt darauf ab, die Kernkompetenzen des DLR zu stärken und interne Synergiepotenziale gezielter einzusetzen, um die Spitzenposition des DLR in der Forschung zum Nutzen von Gesellschaft und Wirtschaft in Deutschland weiter auszubauen. Strategische Forschungsziele für die verschiedenen DLR-Forschungsfelder, ein neuer Querschnittsbereich Digitalisierung, zehn neue Querschnittsprojekte zu Themen wie Treibstoffe der Zukunft, digitalisierte Produktion, Breitbandversorgung mit schnellem Internet aus dem Orbit, automatisiertes Fahren, Big & Smart Data, Cyber-Sicherheit oder Energiespeicher - um nur einige zu nen¬nen - und sieben neue DLR-Institute in sechs Bundesländern spiegeln diesen Anspruch wider.

Mit seiner neuen Strategie stellt sich das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) den aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftspolitischen Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Digitalisierung. Wirtschaft und Industrie steht mit dem DLR als Innovationstreiber eine leistungsfähige Forschungsinfrastruktur zur Verfügung, von deren Kompetenz und Erfahrung sie profitieren, um sich im internationalen Wettbewerbsumfeld zu behaupten.

Querschnittsbereich Digitalisierung

Mit der Digitalen Agenda hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zu gestalten. Die digitale Transformation betrifft nicht nur die Informations- und Kommunikationstechnologie, sondern auch wichtige Leitbranchen der deutschen Industrie — darunter auch Luft- und Raumfahrt, Energie und Verkehr. Weitreichende Entwicklungsschritte auf den Gebieten der künstlichen Intelligenz, des Internets der Dinge oder des autonomen Fahrens zeichnen sich für die Zukunft ab.
Die immer schneller werdende Digitalisierung und Vernetzung bringt zugleich aber auch Herausforderungen für die Sicherheit mit sich, wie zum Beispiel die Vermeidung von Missbrauch im Cyber-Raum. BMWi und DLR sind sich der Bedeutung dieser Themen bewusst. Daher erweitert das DLR sein Forschungsportfolio zu diesem Thema und hat mit der Schaffung des Querschnittsbereichs Digitalisierung dazu die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen.

Zehn neue Querschnittsprojekte

Es werden zehn neue Querschnittsprojekte zu aktuellen Themen beim DLR etabliert und so Synergien zwischen den Forschungsbereichen des DLR gehoben. Die Querschnittsprojekte sollen im Projektverlauf dynamisch an sich eventuell verändernde Umstände angepasst werden, um höchstmögliche Aktualität zu gewährleisten:

  • Global Connectivity – globaler Breitbandzugriff über Satellit, hochfliegende Plattformen (unbemannte Flugsysteme) und lasergestützte optische Datenübertragung
  • Factory of the Future – Industrie 4.0, digitalisierte Produktion
  • Simulation Based Certification – Simulationsverfahren als Basis für technische Zulassungen
  • Big-Data-Plattform – systematische Analyse heterogener Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen
  • Condition Monitoring for Safety Relevant Structures – neue Diagnoseverfahren für den sicheren Betrieb komplexer Strukturen
  • Cyber-Sicherheit für autonome und vernetzte Systeme – autonomes Fahren (z. B. Schutz vor Störung durch Hackerangriffe, Quantenkryptografie)
  • Verkehr 5.0 – automatisierter und vernetzter Verkehr
  • Digitaler Atlas — Geodatenbank für den Verkehrsraum der Zukunft (vor allem wichtig für Verkehrsplaner)
  • Future Fuels – neue synthetische und regenerative Treibstoffe
  • GigaStore – preiswerte Strom- und Wärmespeicher für das Energie- und Verkehrssystem der Zukunft

Sieben neue Institute

Das DLR gründet sieben neue Institute an sechs Standorten:

  • In Augsburg, Dresden und in zwei Hamburger Instituten soll künftig die Digitalisierung der Luftfahrt¬forschung („virtuelles Flugzeug" - Instandhaltung und Modifikation, 3D-Druck, Systemarchitekturen, Softwaremethoden, virtuelles Triebwerk) vorangetrieben werden.
  • In Oldenburg werden Beiträge zur Bewältigung der Energiewende erforscht.
  • Beim künftigen Institut in Bremerhaven geht es um Lösungen zum Schutz kritischer maritimer Infrastrukturen (Häfen, Handelsrouten, Schiffe, aber auch Off-Shore-Windkraftanlagen).
  • Das Institut in Jena beschäftigt sich mit Big & Smart Data, unter anderem in der Raumfahrt.

Die neuen Institute werden in ihren jeweiligen Regionen neue Möglichkeiten eröffnen, zusammen mit Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsunternehmen, vor Ort innovative Cluster und Forschungsstrukturen aufzubauen, die die Regionen und den Hightech-Standort Deutschland insgesamt voranbringen.

Forschungsfelder

Bezüglich seiner Forschungsfelder stellt sich das DLR wie folgt auf:

Luftfahrt

Das Flugzeug von morgen soll sicherer, wirtschaftlicher, umweltfreundlicher und leiser, aber auch preiswerter in Entwick¬lung, Produktion und Wartung sein. Dazu sind Simulationen, aber auch nach wie vor Tests in Windkanälen und Forschungsflüge erforderlich. Es geht um die Entwicklung neuer, leichter, aber zugleich hochbelastbarer Materia¬lien, neue Flugzeugtechnologien und Komponenten, neue Triebwerke und Flugzeugdesigns, neue Wartungsmethoden sowie intelligente Verkehrsführung und Kommunikation. Die Luftfahrtforschung des DLR verfolgt hierbei einen Systemanspruch, das heißt sie adressiert von den Grundlagen bis zur Anwendung alle wesentlichen Aspekte des Lufttransportsystems.

Der Schlüssel dazu liegt in der Automatisierung und der Digitalisierung beziehungsweise der Virtualisierung. Dazu wird im DLR die Kompetenz zur Darstellung virtueller Flugzeuge in einer virtuellen Atmosphäre über den gesamten Produktlebenszyklus aufgebaut.

Raumfahrt

Die Systemkompetenz in der Raumfahrtforschung ist ein Alleinstellungsmerkmal des DLR und wird in Zukunft weiter ausgebaut. Denn Satelliten ermöglichen nicht nur ein aussagekräftiges Erd- und Klimamonitoring, sondern weltweite und immer intensiver genutzte Kommunikations- und Navigationsdienste. Durch deren Weiterentwick¬lung leistet die DLR-Raumfahrtforschung einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung und zur Mobilität der Zukunft. In Kombination mit der Robotik werden die Satelliten langlebiger und kostengünstiger. Neue Sensoren, Missions¬konzepte und leistungsfähige Bodeninfrastrukturen erlauben die permanente Verfügbarkeit von Erdbeobachtungs- und Explorationsdaten. Für die Nachhaltigkeit des gesamten Systems werden umweltverträgliche Trägerraketen und Treibstoffe analysiert und erprobt.

Energie

Die DLR-Energieforschung leistet zentrale Beiträge zur Energiewende und zum Energiesystem der Zukunft. Die Forschungsaktivitäten im Schwerpunkt Energie umfassen effiziente Wandlungstechniken, Energiespeicher (ther-misch, elektrisch, chemisch), innovative Windenergieanlagen, Solarkraftwerke (Solarthermie), Brennstoffzellen, umweltfreundliche Gasturbinen und eine Energiesystemanalyse, die die Steuerung des gesamten Prozesses un¬terstützt. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung leistungsfähiger Energiespeicher, die für das Gelingen der Energiewende eine zentrale Rolle spielen.

Verkehr

Die DLR-Verkehrsforschung zielt auf die zentralen Herausforderungen künftiger bodengebundener Mobilität (Auto, Bus, Bahn): Effizienz, Emissionen und Sicherheit. Ziele sind die verstärkte Automatisierung, die Nutzung neuer Datenquellen und die verbesserte Vernetzung der Verkehrsträger. Zur Gestaltung von Lösungen werden dabei insbesondere die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt. Eine wesentliche Rolle spielt dabei zum Beispiel das Testfeld für automatisiertes Fahren, das das BMWi, das DLR und Niedersachsen seit 2014 in und um Braunschweig einge¬richtet haben (280 km Autobahn, Bundes- und Landstraßen sowie innerörtliche Verkehrsflächen).

Sicherheit

Die DLR-Sicherheitsforschung bedient eine große Bandbreite von militärischen und zivilen Themen, da die meis¬ten gesellschaftlichen Herausforderungen, wie beispielsweise Digitalisierung, Cybersicherheit, Mobilität und Schutz kritischer Infrastrukturen, eng mit dem Thema Sicherheit verknüpft sind. Dazu werden sowohl innovative organisa¬torische Konzepte und Technologien als auch entsprechende Handlungsstrategien in enger Abstimmung mit den Bedarfsträgern aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft entwickelt.

Ausblick

Das DLR vereinigt mehrere Funktionen unter einem Dach: Raumfahrtmanagement, Projektträger im Auftrag der Bundesregierung und Großforschungseinrichtung. Damit bietet das DLR Forschung, Wissenschafts-, Innovations- und Bildungsmanagement entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Das breite Spektrum seiner Institute und Einrichtungen, eine große Bearbeitungstiefe und die gezielte Zusammenführung unterschiedlicher Kompetenzen innerhalb des DLR, auch in Kooperation mit externen Partnern in Wirtschaft und Wissenschaft, ermöglichen Systemfähigkeit in der Forschung ebenso wie branchenübergreifende Synergien. Das DLR verfügt über ein einzigartiges Kompetenzspektrum zur Erforschung des Klimawandels.

Um das Innovationspotenzial des DLR zu erhöhen und den Technologietransfer in die Wirtschaft auszubauen, investiert das DLR in den nächsten Jahren gezielt in Innovationsprojekte - quer durch alle Wirtschaftsbranchen. Diese Projekte werden sowohl gemeinsam mit der Industrie — und insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen - als auch mit anderen Forschungseinrichtungen durchgeführt. Zusätzlich wird das DLR die Unterstützung von Unternehmensgründungen verstärken und die Möglichkeiten der unternehmerischen Beteiligung des DLR an seinen Ausgründungen erweitern. Darüber hinaus baut es die Kooperation mit der Wirtschaft im Rahmen vorhandener und neuer strategischer Innovationspartnerschaften aus.

Kontakt: Jürgen Kammel, Otto Alef
Referat: Deutsches Zentrum für Luft- u. Raumfahrt (DLR), Helmholtz-Gemeinschaft (HGF)

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