Erfolgreiche Wirtschaft, zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik
Das Bundeskabinett hat am 31. Januar den Jahreswirtschaftsbericht 2018 beschlossen. Die deutsche Wirtschaft bleibt weiterhin in guter Verfassung. Die Bundesregierung hat hierzu mit einer zukunftsorientierten Wirt-schaftspolitik beigetragen und sich vom Ziel inklusiven Wachstums leiten lassen.
Deutschland 2018: im neunten Jahr des Aufschwungs
Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiterhin in einem kräftigen Aufschwung, wie der Jahreswirtschaftsbericht 2018 darlegt: Nach einem Wachstum von 2,2 Prozent im Jahr 2017 erwartet die Bundesregierung mit ihrer Projektion für dieses Jahr eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts um 2,4 Prozent (siehe Tabelle 1). Die gute gesamtwirtschaftliche Lage zeigt sich insbesondere am Arbeitsmarkt: Der Beschäftigungsaufbau setzt sich fort, die Arbeitslosenquote hat im Jahr 2017 den niedrigsten Stand seit über 25 Jahren erreicht, und die realen Nettolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer haben seit 2013 um durchschnittlich 1,6 Prozent pro Jahr zugenommen. Dabei lässt sich – trotz einer leichten Überauslastung der Wirtschaft und Anspannungen in einigen Bereichen wie etwa der Bauwirtschaft – derzeit keine Überhitzung konstatieren.
| Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent, soweit nicht anders angegeben |
| Entstehung des Bruttoinlandsproduktes (BIP) | | | |
| BIP (preisbereinigt) | 1,9 | 2,2 | 2,4 |
| Erwerbstätige (in Imland) | 1,3 | 1,5 | 1,1 |
| Arbeitslosenquote in Prozent (Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit - BA[2]) | 6,1 | 5,7 | 5,3 |
| Verwendung des BIP preisbereinigt (real) | | | |
| - Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck | 2,1 | 2,0 | 1,9 |
| - Ausrüstungen | 2,2 | 3,5 | 5,0 |
| - Bauten | 2,7 | 2,6 | 2,8 |
| Inlandsnachfrage | 2,4 | 2,2 | 2,3 |
| Exporte | 2,6 | 4,7 | 5,3 |
| Importe | 3,9 | 5,2 | 5,8 |
| Außenbeitrag (Impuls) [3] | -0,3 | 0,2 | 0,2 |
| Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer | 2,5 | 2,7 | 2,9 |
[1] Bis 2017 vrläufige Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes; Stand: Januar 2018
[2] Bezogen auf alle Erwerbspersonen
[3] Absolute Veränderung der Vorräte bzw. des Außenbeitrags in Prozent des BIP des Vorjahres (Beitrag zur Zuwachsrate des BIP).
Wirtschaftspolitische Herausforderungen angenommen
Mit ihrer Wirtschaftspolitik hat die Bundesregierung auch im Jahr 2017 Weichen gestellt, damit die deutsche Volkswirtschaft weiterhin ihre Potenziale nutzen kann. Sie hat aktuelle und langfristige Herausforderungen wie den demografischen Wandel, die Digitalisierung, die Globalisierung und den Klimawandel aktiv aufgegriffen und eine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik verfolgt. Dabei hat sich die Bundesregierung von der Zielsetzung eines inklusiven Wachstums leiten lassen, das alle gesellschaftlichen Wachstumskräfte zur Entfaltung bringt. Deutschland ist aufs engste mit seinen Nachbarn verflochten: Wirtschaftspolitik endet daher nicht an den Landesgrenzen. Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit ihren europäischen Partnern, allen voran Frankreich, dafür ein, Europa für die anstehenden Aufgaben vorzubereiten. Auch der Klimawandel und seine Folgen stellen eine Herausforderung für fortgesetztes Wirtschaftswachstum und steigenden Wohlstand dar. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung zugleich die Klimaverträglichkeit von Maßnahmen und die Besonderheiten der deutschen Wirtschaft im Blick.
Solide Finanzpolitik
Die Staatsfinanzen sind weiterhin nachhaltig aufgestellt: Seit Beginn der vorangegangenen Legislaturperiode hat der Bund keine neuen Schulden aufgenommen. Auch im laufenden Jahr kann der Staatshaushalt voraussichtlich wieder einen Überschuss erzielen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Schuldenstandsquote bereits im Jahr 2019 unter die „Maastricht-Grenze“ von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sinken wird.
Eine wichtige wirtschaftspolitische Aufgabe ist es, ein modernes und gerechtes Steuersystem zu gewährleisten. Dazu gehört, dafür Sorge zu tragen, dass in Deutschland erwirtschaftete Gewinne nicht in Niedrigsteuerländer verschoben werden. Die Bundesregierung hat deswegen im Jahr 2017 in Übereinstimmung mit den Verabredungen auf internationaler Ebene das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz werden auch die Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 auf 800 Euro angehoben und Unternehmen so von Bürokratie entlastet. Über diese Maßnahmen auf nationaler Ebene hinaus setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene weiterhin aktiv für die Einführung einer Gemeinsamen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage ein.
Im Bereich der Einkommensteuer tragen weitere Entlastungen zur Stärkung von Arbeitsanreizen und der Binnenwirtschaft bei. Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 erfolgte eine erneute Anpassung des Einkommensteuertarifs, um die Effekte der kalten Progression auszugleichen und das gestiegene Existenzminimum zu berücksichtigen. So wurden sowohl der Grundfreibetrag als auch die übrigen Tarifeckwerte erhöht sowie der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Unterhaltshöchstbetrag angepasst. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden durch diese Maßnahmen um etwa 4 Milliarden Euro entlastet.
Auch die Länder und Kommunen profitieren: Im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist eine jährliche Entlastung der Länder durch den Bund ab 2020 um anfänglich rund 9,7 Milliarden Euro vorgesehen. Darüber hinaus hat der Bund den Kommunalinvestitionsförderungsfonds um 3,5 Milliarden Euro auf insgesamt 7 Milliarden Euro aufgestockt.
Gesamtdeutsche Strukturpolitik
Für die Zeit nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II Ende des Jahres 2019 wird ein gesamtdeutsches Fördersystem entwickelt. Im Mittelpunkt steht dabei die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), in deren Rahmen Bund und Länder gemeinsam die Wachstums- und Innovationskraft strukturschwacher Regionen gezielt finanziell fördern. Bereits im Jahr 2017 wurden die Möglichkeiten der GRW zur Förderung von wirt-schaftsnahen Forschungseinrichtungen und von Technologie- und Gründer-zentren erweitert. Anfang des vergangenen Jahres ist zudem die Förderung von Forschung und Entwicklung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen durch das Programm INNO-KOM von den neuen Ländern auf strukturschwache Regionen in ganz Deutschland ausgeweitet worden. Um den Strukturwandel in den Braunkohleregionen zu unterstützen, bereitet die Bundesregierung eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ vor.
Impulse für öffentliche Investitionen
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und zusätzliche Investitionen Hand in Hand gehen können. So wurden die Ausgaben für Investitionen im Bundeshaushalt zwischen 2013 und 2017 um rund 45 Prozent auf 36,1 Milliarden Euro erhöht.
Die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur werden im Jahr 2018 voraussichtlich auf 14,2 Milliarden Euro steigen und in den Folgejahren auf hohem Niveau fortgeführt. Durch die ab dem 1. Juli 2018 vorgesehene Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen werden die Einnahmen künftig steigen. Auch die geplante Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) soll zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur beitragen. Künftig wird es darüber hinaus darauf ankommen, die Planungsverfahren für die Realisierung der Infrastrukturinvestitionen schneller und effizienter zu machen. Ein wichtiger Schritt ist die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung: Der Bund erhält ab dem 1. Januar 2021 die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen. Zur Erledigung der Aufgaben wird der Bund eine Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen gründen.
Chancen der Digitalisierung genutzt
Die Bundesregierung hat im April 2017 den Legislaturbericht Digitale Agenda 2014 bis 2017 verabschiedet. Im Mittelpunkt der Digitalen Agenda stehen insbesondere der Ausbau der digitalen Infrastruktur, die Begleitung der Wirtschaft auf dem Weg in die Industrie 4.0, die Unterstützung des Mittelstandes und junger, innovativer Unternehmen, die Förderung einer attraktiven und wettbewerbsfähigen Berufsbildung 4.0, die Stärkung der Cybersicherheit in Deutschland sowie die Änderung des Telemediengesetzes, das die Haftungsregelungen für WLAN-Anbieter klarstellt.
Auch in einer digitalisierten Welt schafft Wettbewerb den größtmöglichen Raum zur Entfaltung von Innovationen und Wachstum. Die Offenhaltung der Märkte der digitalen Wirtschaft erfordert einen passgenauen Ordnungsrahmen, der die Marktchancen innovativer Ideen und Geschäftsmodelle gewährleistet und die Ausnutzung von Marktmacht wirksam verhindert. Eine proaktive Wettbewerbspolitik in der Plattformökonomie muss frühzeitig und schnell ineffizienten Monopolisierungstendenzen entgegenwirken können. Die Bundesregierung hat deswegen die Entwicklung eines modernen Ordnungsrahmens für die digitale Welt vorangetrieben. So wurde das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen an die Besonderheiten der Märkte der digitalen Wirtschaft angepasst. Ferner wurden im März 2017 mit dem Weißbuch „Digitale Plattformen: Ordnungspolitik für Wachstum, Innovation, Wettbewerb und Teilhabe“ Impulse für die politische Diskussion zur Fortentwicklung des Wettbewerbs- und Regulierungsrahmens für die digitale Wirtschaft gesetzt. Zuvor wurde im November 2016 als weiterer Diskussionsimpuls für einen modernen Ordnungsrahmen das Weißbuch „Arbeiten 4.0“ veröffentlicht.
Um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, ist nicht zuletzt eine leistungsfähige und flächendeckende Infrastruktur erforderlich. Für die Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland wurden im Jahr 2017 weitere 400 Millionen Euro bereitgestellt. Damit stellt die Bundesregierung bisher 4,4 Milliarden Euro für den Ausbau zukunftsfähiger Breitbandnetze zur Verfügung.
Industrielle Basis gestärkt
Die starke industrielle Basis in Deutschland leistet einen wichtigen Beitrag zum Wachstum und zum Erhalt von Arbeitsplätzen. Der Anteil des verarbeitenden Gewerbes an der Bruttowertschöpfung ist in den letzten zwanzig Jahren weitgehend stabil geblieben (2016: rund 23 Prozent), während er in anderen großen Volkswirtschaften gesunken ist. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Digitalisierung der Industrie voranzubringen, und unterstützt Letztere mit der Plattform Industrie 4.0. Von zentraler industriepolitischer Bedeutung sind ferner eine gesicherte Rohstoffversorgung und eine gesteigerte Ressourceneffizienz. Auch in der EU setzt sich die Bundesregierung für eine längerfristig ausgerichtete Industriepolitik mit konkreten Maßnahmen zur nachhaltigen Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit ein.
Impulse für nachhaltige und moderne Mobilität
Die Bundesregierung will Mobilität nachhaltig und klimaschonend gestalten. Deswegen wurde im Herbst 2017 das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ aufgelegt, mit dem die Umsetzung von Maßnahmen in den von NO2-Grenzwertüberschreitung betroffenen Kommunen finanziert werden soll. Ziel ist es ferner, Deutschland zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität zu machen und dabei die gesamte Wertschöpfungskette am Standort anzusiedeln. Im Zeitraum 2017 bis 2020 stellt der Bund 300 Millionen Euro für den Ausbau von mindestens 15.000 Ladestationen zur Verfügung. Ferner wird der Umweltbonus als Maßnahme zur Förderung des Absatzes elektrisch betriebener Fahrzeuge bis längstens 2019 gewährt, wofür insgesamt 600 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Automatisiertes und vernetztes Fahren ist eine Zukunftstechnologie an der Schnittstelle von Mobilität und digitalem Fortschritt, aus der neue Geschäftsfelder entstehen können. Im Rahmen der „Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren“ hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit ebenso beschlossen wie einen Maßnahmenplan zur Schaffung von Ethikregeln für Fahrcomputer.
Forschung und Innovation vorangetrieben
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Hightech-Strategie auch im Jahr 2017 zahlreiche Impulse für Forschung und Entwicklung gegeben. Mit deutlich gestiegenen Ausgaben für Forschung und Entwicklung hat die Bundesregierung im Jahr 2017 weiterhin dazu beigetragen, das Ziel, drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung auszugeben, zu erreichen. Um den Technologietransfer von der Forschung in marktfähige Produkte zu beschleunigen, werden vor allem Forschungskooperationen gefördert, so zum Beispiel im technologieoffenen Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) oder der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF). Infolge eines Beschlusses des Deutschen Bundestags vom März 2017 wurden ferner unterschiedliche Modelle einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung geprüft. Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung für den Mittelstand sollte dabei die für den Technologietransfer wichtige Projektförderung ergänzen.
Verbesserte Voraussetzungen für Start-ups und junge Unternehmen
Damit Deutschland beim Start-up-Geschehen im internationalen Wettbewerb mithalten kann, ist eine ausreichende Finanzierung über alle Phasen der Unternehmensentwicklung unerlässlich. Für die Frühphase der Unternehmens-gründung hat sich einiges zum Besseren entwickelt (Neuauflage High-Tech Gründerfonds III, Aufstockung INVEST-Programm). Eine Angebotslücke besteht dagegen vor allem bei der Wachstumsfinanzierung durch Wagniskapital. Es bedarf in den kommenden Jahren einer weiteren Ausweitung des Wagniskapitalvolumens in Deutschland durch Privatwirtschaft, Bund, KfW und unter Einbeziehung europäischer Finanzpartner. Ein weiteres wichtiges Element ist das wachsende Engagement der KfW in der Beteiligungsfinanzierung (ERP-VC-Fondsinvestments, Ko-Investitionsfonds coparion, Neugründung einer KfW-Beteiligungsgesellschaft).
Reform des Vergaberechts
Durch die im April 2016 in Kraft getretene Vergaberechtsreform wurde erstmals ein umfassender, moderner und flexibler Rahmen für die öffentliche Auftragsvergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte geschaffen. Um die neuen und flexibleren Vorschriften auch auf den Bereich der kleineren Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte zu übertragen, hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) erarbeitet. Diese ist für den Bund in Kraft seit September 2017; die Bundesregierung setzt sich für eine möglichst rasche Einführung in allen Ländern ein.
Bürokratieabbau
In der 18. Legislaturperiode hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie und zur besseren Rechtsetzung ergriffen. Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz senkt den Erfüllungsaufwand für Unternehmen um 135 bis 360 Millionen Euro pro Jahr. Bereits seit 2015 müssen die Bundesministerien neu eingeführte Belastungen für die Wirtschaft an anderer Stelle durch Entlastungen ausgleichen („One-in-one-out-Regel“). Das Ergebnis der Sonderbilanz zur Anwendung dieser Bürokratiebremse vom Oktober 2017 ist sehr positiv: Der unter die Bürokratiebremse fallende laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft hat sich seit deren Einführung um rund 1,5 Milliarden Euro jährlich verringert. Auch die Einführung der elektronischen Vergabe in der Unterschwellenvergabeordnung wird zu einer erheblichen Entlastung der Wirtschaft und der öffentlichen Hand führen.
Zeitgemäße und faire Gestaltung der Arbeitswelt und der sozialen Sicherung
Der Arbeitsmarkt präsentiert sich insgesamt in der besten Verfassung seit der Wiedervereinigung. Die Bundesregierung hat diese Entwicklung unterstützt und damit ein inklusives Wachstum befördert. Trotz guter Arbeitsmarktentwicklung bestehen insbesondere für Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose, ältere und behinderte Menschen sowie Menschen mit Migrationshintergrund jedoch nach wie vor große Herausforderungen, sich adäquat in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Die Bundesregierung hat daher eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Erwerbsbeteiligung weiter zu stärken, etwa durch eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie (u. a. ElterngeldPlus, Kita-Ausbau) und einen flexibilisierten Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Darüber hinaus wurden Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende sowie Anpassungen des Mutterschutzgesetzes unternommen.
Die Integration der Geflüchteten, die auf absehbare Zeit in Deutschland bleiben, ist eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre. Aufbauend auf den umfassenden Anstrengungen der jüngeren Vergangenheit hat die Bundesregierung im Jahr 2017 eine Reihe weiterer Maßnahmen ergriffen, um zur erfolgreichen Integration der Geflüchteten in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt beizutragen (Neuregelung Asylbewerberleistungsgesetz, Erste Verordnung zur Änderung der Deutschsprachförderverordnung, Dritte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung).
Für eine faire Gestaltung des Arbeitsmarktes hat die Bundesregierung auch nach der Einführung des Mindestlohns Impulse gesetzt. So wirkt das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze der missbräuchlichen Verwendung von Werkverträgen entgegen, orientiert die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion hin und stärkt die rechtliche Stellung von Leiharbeitskräften. Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen macht Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sichtbar und setzt dadurch das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwerti-ge Arbeit“ in der Praxis besser durch.
Nach dem Rentenpaket aus dem Jahr 2014 wurden zum Ende der vergangenen Legislaturperiode im Bereich der Alterssicherung weitere wichtige Änderungen beschlossen. Mit dem Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung werden die bisher zwischen Ost- und Westdeutschland noch abweichenden Rechengrößen für die Rentenberechnung schrittweise angeglichen. Darüber hinaus wurde die Absicherung für erwerbsgeminderte Menschen in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter verbessert. Schließlich wurden mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zahlreiche Verbesserungen für eine stärkere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen.
Moderne, wettbewerbliche und umweltverträgliche Energiepolitik, effektiver Klimaschutz
Die Bundesregierung hat die Energiepolitik in der 18. Legislaturperiode grund-legend erneuert, wettbewerblicher ausgestaltet und europäisch eingebettet. Fast alle Vorhaben aus der 10-Punkte-Energie-Agenda vom Beginn der Legislaturperiode sind umgesetzt.
Erneuerbare Energien sind mittlerweile die wichtigste Stromquelle in Deutschland (33,1 Prozent der Bruttostromerzeugung in Deutschland 2017 laut vorläu-figen Zahlen). Der Paradigmenwechsel hin zu wettbewerblich ermittelten Fördersätzen und einer mengen- statt preisbasierten Förderung führt zu einem deutlich kosteneffizienteren Ausbau der erneuerbaren Energien. So sind die durchschnittlichen Fördersätze für Photovoltaik-Freiflächenanlagen seit den ersten Ausschreibungen im April 2015 um mehr als 45 Prozent auf zuletzt unter 5 Cent pro Kilowattstunde gesunken. Im nächsten Schritt will die Bundesregierung praktische Erfahrungen mit technologieübergreifenden Ausschreibungen sammeln (ab 2018 dreijährige Pilotphase für Wind an Land und So-lar).
Die Stromversorgung in Deutschland muss auch bei einem weiter steigenden Anteil erneuerbarer Energien verlässlich bleiben. Voraussetzung dafür sind ein flexibles Stromsystem, ein zügiger Ausbau der Netze und die Verstärkung bestehender Netze.
Energieeffizienz ist eine tragende Säule der Energiewende. Die Bundesregie-rung unterstützt Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich und bei der Ener-gieverbrauchskennzeichnung. Im nächsten Schritt sollen Handlungsoptionen für eine mittel- bis langfristige Effizienzstrategie im „Weißbuch Energieeffizienz“ konkretisiert werden. Das Energieforschungsprogramm der Bundesregierung legt Schwerpunkte auf erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Energiesystemtechnologien. 2018 soll das Programm in seiner siebten Auflage fortgeschrieben werden.
Mit dem Klimaschutzplan 2050 wurden erstmals für das Jahr 2030 Zielkorridore für alle Sektoren beschlossen. Die Bundesregierung wird ein quantifiziertes Maßnahmenprogramm vorlegen, das sicherstellen soll, dass alle Ziele erreicht werden können. Auf europäischer Ebene wurde im November 2017 eine Einigung über die Reform des EU-Emissionshandels erzielt. Dabei steht die Verknappung des Zertifikateangebots in einem ausgewogenen Verhältnis zur Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie.
In den kommenden Jahren wird es darauf ankommen, den gesamten Energiebedarf sektorübergreifend weiter zu reduzieren (Prinzip „Efficiency First“). Dabei sollte auch die sogenannte Sektorkopplung, das heißt der effiziente Einsatz von erneuerbaren Energien für Wärme, Verkehr und Industrie, einen Beitrag zur weitgehenden Dekarbonisierung leisten. Es ist zu prüfen, wie insbesondere eine Überarbeitung der Struktur von Steuern, Abgaben und Umlagen im Einklang mit den Zielen des Energiekonzepts, der Energiewende und des Klimaschutzplans 2050 dies maßgeblich unterstützen kann.
Auch auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung für eine ambitionierte Energie- und Klimapolitik mit dem Ziel einer robusten Energieunion und der verlässlichen Erreichung der EU-Energie- und Klimaziele für 2030 ein.
Vertrauen in ein starkes Europa und in stabile Finanzmärkte
Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit ihren europäischen Partnern dafür ein, Europa für die Herausforderungen der Zukunft stark zu machen. Die gute wirtschaftliche Lage sollte für Investitionen, Reformen und den Aufbau von fiskalischen Puffern genutzt werden, um Vorsorge für die Zukunft zu treffen. Dies schafft Vertrauen und bildet die Grundlage für mögliche weitere Integrationsschritte. Beim Eurogipfel am 15. Dezember 2017 haben sich die Staats- und Regierungschefs zur Fortentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ausgetauscht und über weitere Arbeiten gesprochen. Gemeinsames Ziel ist dabei, die Krisenprävention und Widerstandsfähigkeit der WWU insgesamt zu stärken. Mit ihren konkreten Vorschlägen vom 6. Dezember 2017 leistet die Europäische Kommission ebenfalls einen Beitrag zur Debatte.
Über die Weiterentwicklung der WWU hinaus muss auch der Binnenmarkt weiter gestärkt werden. Neben Strukturreformen kommt auch Investitionen eine wichtige Rolle zu, um nachhaltiges Wachstum der EU-Mitgliedstaaten zu festigen. Die Bundesregierung begrüßt daher, dass der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) deutlich erweitert und seine Laufzeit bis Ende 2020 verlängert wird. Bei der Diskussion um die Einführung einer elektronischen Dienstleistungskarte setzt sich die Bundesregierung für eine Lösung ein, bei der die bestehenden nationalen Regelungen und qualitätssichernden Anforderungen nicht unterlaufen werden. Die Bundesregierung unterstützt ferner aktiv und konstruktiv die Digitale Binnenmarktstrategie der Europäi-schen Kommission.
Mit der Kapitalmarktunion sollen die europäischen Finanzmärkte weiter integriert und so die Finanzierungsmöglichkeiten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen der Realwirtschaft weiter verbessert werden. Um die Finanzstabilität zu sichern, traten im vergangenen Jahr Gesetze in Kraft, um mögliche Gefahren für die Finanzstabilität zielgenau zu bekämpfen und die Transparenz von Finanzmärkten und -produkten zu erhöhen.
In ihrer Mitteilung zur Vollendung der Bankenunion vom 11. Oktober 2017 hat die Europäische Kommission modifizierte Vorschläge zur Vollendung der Bankenunion durch eine mögliche gemeinsame europäische Einlagensicherung vorgelegt. Der Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN-Rat) hatte zuvor vereinbart, dass eine politische Diskussion über weitere Risikoteilung erst dann möglich ist, wenn ausreichende Fortschritte bei den Maßnahmen zur Risikoreduzierung, inklusive einer angemessenen Regulierung von Staatsan-leihen, erreicht wurden. Diese sogenannte ECOFIN-Roadmap vom Juni 2016 gilt weiter. Die Vorschläge der Europäischen Kommission greifen die Forderungen nach Risikoreduktion nur teilweise auf und müssen daher substanziell nachgebessert und auch effektiv umgesetzt sowie angewandt werden.
Der Risikoabbau im Bankensektor kommt voran, bedarf jedoch weiterer Fortschritte. In manchen europäischen Ländern sind weitere Bilanzbereinigungen einiger Banken erforderlich. Das Abwicklungs- und Insolvenzregime bedarf ebenso einer Fortentwicklung: Erforderlich sind der weitere Aufbau qualitativ hochwertiger Verlustpuffer, Schritte zur Harmonisierung des Insolvenzrechts und die international koordinierte Einführung einer Verschuldungsquote (Le-verage Ratio).
Gegen Protektionismus, für moderne Handelsregeln und nachhaltige Entwicklung
Auf internationaler Ebene setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Globalisierung aktiv zu gestalten und Protektionismus entschlossen entgegenzutreten. Wie kaum ein anderes Land ist Deutschland mit der Weltwirtschaft verflochten. Gute internationale Wirtschaftsbeziehungen sind für die deutsche Volkswirtschaft deshalb von großer Bedeutung. Offene Märkte und regelbasierter Handel sind die Voraussetzung für Wohlfahrtsgewinne, inklusives Wirtschaftswachstum und den Abbau von Armut.
Unter deutscher Präsidentschaft haben die G20-Staaten beim Gipfel in Ham-burg ein klares Bekenntnis zum Multilateralismus abgegeben und verabredeten gemeinsames Handeln, um globale Herausforderungen anzugehen.
Zu-dem hat die Bundesregierung im Kreise der G20 die erste Digitalministerkonferenz ausgerichtet. Dabei wurde ein konkreter Fahrplan für die weitere G20-Arbeit zu Digitalisierung vereinbart.
Für die Bundesregierung steht das multilaterale Handelssystem der Welthandelsorganisation (WTO) als Ordnungsrahmen für einen offenen und regelbasierten Welthandel im Mittelpunkt. Trotz eines deutlichen Bekenntnisses der WTO-Mitglieder für das multilaterale System konnten bei der WTO-Ministerkonferenz im Dezember 2017 keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielt werden. Ergänzend unterstützt die Bundesregierung ehrgeizige und umfassende bilaterale Freihandelsabkommen der EU. Das Abkommen mit Ka-nada setzt neue Maßstäbe beim Abbau von Handelshemmnissen bei gleichzeitiger Sicherung hoher Standards und dient als Vorbild für künftige Abkommen.
Die Erschließung von Drittmärkten hat für die exportorientierte deutsche Wirtschaft große Bedeutung. Mit einem breiten Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderung wie Exportkredit- und Investitionsgarantien werden deutsche Unternehmen auf wichtigen Auslandsmärkten unterstützt. Zudem will die Bundesregierung Auslandsprojekte, die im strategischen deutschen Interesse liegen, stärker begleiten. Sie hat dafür eine Geschäftsstelle eingerichtet und einen Koordinator ernannt.
Umgekehrt sind auch ausländische Direktinvestitionen hierzulande ein wesentlicher Impulsgeber für Wachstum und Arbeitsplätze in Deutschland. Staat-liche Eingriffe bei ausländischen Direktinvestitionen bedürfen deshalb einer besonderen Rechtfertigung. In den letzten Jahren haben prüfungsrelevante Unternehmenserwerbe an Zahl und Komplexität deutlich zugenommen. Daher hat sich die Bundesregierung im Juli 2017 auf eine Änderung der Außenwirt-schaftsverordnung verständigt. Ergänzend hat die Europäische Kommission auf Anregung Deutschlands, Frankreichs und Italiens im September 2017 ei-nen Verordnungsvorschlag zur Schaffung eines Rahmens für die Überprü-fung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union vorgelegt.
Die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen ist der zentrale internationale Orientierungsrahmen für nachhaltige Entwicklung. Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat die Bundesregierung den nationalen Rahmen zur Umsetzung der Agenda 2030 gesetzt. Diese bildet seit der Neuauflage 2017 erstmals nationale und internationale Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung aller „Sustainable Development Goals“ ab. 2017 wurde auch die deutsche Nationale Kontaktstelle zur Förderung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen strukturell und personell neu aufgestellt. Zudem will die Bundesregierung deutsche Unternehmen besser dabei unterstützen, die wirtschaftlichen Potenziale in Afrika zu nutzen. Gleichzeitig sollen die Perspektiven der afrikanischen Bevölkerung verbessert werden. Daher hat die Bundesregierung im Juni 2017 Eckpunkte zur wirtschaftlichen Entwicklung Afrikas beschlossen. Hiermit sollen die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung und der Entwicklungszusammenarbeit besser verzahnt werden.
Kontakt: Sven Bergschmidt, Julia Gundlach, Dr. Kenan Šehović, Dr. Lena Roth und Dr. Ulrike Zirpel
Referat: Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik