1. Auf einen Blick
Forschungsagenda zur Entwicklung eines Handbuchs für regulatorische Experimentierräume
Als Teil einer umfangreichen Forschungsagenda zu den Anforderungen und Grenzen von Reallaboren hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Überblick über bisherige Ansätze und Erfahrungen mit regulatorischen Experimentierräumen in Deutschland verschafft. Ausgewählte Projekte werden in den nächsten Monaten im Rahmen von umfangreichen Fallstudien näher analysiert. Ziel der Forschungsagenda ist ein praxisnahes „Handbuch Reallabore“.
Reallabore an der Schnittstelle von Innovationen und regulatorischen Herausforderungen
Innovative Technologien und Geschäftsmodelle eröffnen neue Möglichkeiten für Verbraucher und Unternehmen. Oftmals lassen sich deren Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft aber nur schwer beurteilen. Zudem bestehen in der Umsetzung häufig Regulierungshürden. In dieser Situation werden auf der einen Seite Rufe aus der Wirtschaft nach einem größeren Gestaltungsspielraum und mehr Mut zum Experimentieren laut. Auf der anderen Seite ist jedoch meist unklar, wie eine Regulierung genau aussehen könnte, die eine gute Balance schafft zwischen Offenheit für Innovationen und berechtigten Schutzzielen für die Verbraucher.
Innovationen und (neue) regulatorische Instrumente sollen deshalb in Reallaboren in einem zeitlich befristeten, räumlich abgegrenzten sowie rechtlich angepassten (Experimentierklauseln, Sondergenehmigungen etc.) und abgesicherten Raum ergebnisoffen getestet werden können. So können die Erprobung von Innovationen ermöglicht, unter realen Bedingungen Erfahrungen gesammelt sowie Regulierungen evaluiert und zügig an neue Entwicklungen angepasst werden. Das stärkt sowohl die Effizienz als auch die Schutzfunktion von Regulierung. Reallabore eignen sich als Erprobungsinstrument für viele Innovationsbereiche (z. B. moderne Mobilität und Logistik, Energiewende, digitale Verwaltung, Sharing Economy, digitale Plattformen, e-Health, digitale Bildung).
Forschungsagenda: „Handbuch Reallabore“
Das BMWi hat eine Projektgruppe „Reallabore“ eingesetzt, um methodisch und anwendungsorientiert die komplexen ökonomischen, administrativen und vor allem rechtlichen Anforderungen (z. B. zur Ausgestaltung von Experimentierklauseln oder zu Haftungsfragen) aufzuarbeiten. Ein Ergebnis dieser konzeptionellen Arbeiten ist eine umfangreiche Forschungsagenda. Auf der Grundlage der hier gewonnenen Erkenntnisse soll ein praxisnahes „Handbuch Reallabore“ erarbeitet werden. Ein solches Handbuch könnte beispielsweise konkrete Verfahren, Instrumente und Ansprechpartner zur Initiierung von Reallaboren beinhalten. Bisherige Gespräche mit Initiatoren von Reallaboren, insbesondere auf kommunaler Ebene und in den Bundesländern, haben gezeigt, dass der Informationsbedarf enorm und das Interesse an einem solchen Leitfaden sehr hoch ist. Ziel ist es daher zum einen, die Einstiegshürden für Unternehmen und vor allem für Verwaltungen zu verringern, das Instrument der Reallabore zu nutzen. Zum anderen soll ein Handbuch eine Vernetzung von Ansprechpartnern erleichtern.
Die Forschungsagenda besteht aus insgesamt drei Arbeitspaketen. Im ersten Arbeitspaket hat der Auftragnehmer, die VDI Technologiezentrum GmbH mit Bird & Bird LLP, insgesamt 42 Reallabore in Deutschland in vielfältigen Innovationsbereichen identifiziert. Aus diesen werden nun Projekte aus den Schwerpunktbereichen Mobilität, Logistik, Energie, Gesundheit, Stadtentwicklung und Verwaltung ausgewählt und dann im zweiten Arbeitspaket in umfassenden Fallstudien vertieft analysiert. Darauf aufbauend sollen in einem dritten Arbeitspaket themenübergreifende und innovationsspezifische Leitfäden und Checklisten erstellt werden. Das Forschungsgutachten wird voraussichtlich im Oktober 2018 abgeschlossen. In Kooperation mit Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft wird das BMWi diese Leitfäden und Checklisten zu einem „Handbuch Reallabore“ weiterentwickeln.
Bei Anregungen und Kommentaren zu interessanten Anwendungsfällen und allgemein zum Konzept von Reallaboren wenden Sie sich bitte an:
reallabore@bmwk.bund.de.
Kontakt: Dr. Kai Hielscher (Projektgruppe Reallabore und Referat Wirtschaftspolitische Analyse), Dr. Sören Enkelmann (Projektgruppe Reallabore und Referat für Beobachtung, Analyse und Projektion der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung)
Das Marktanreizprogramm: So sichern sich Eigenheimbesitzer Zuschüsse für umweltschonende Heizungen
Für Eigenheimbesitzer, die ihre alte, ineffiziente Heizungsanlage gegen eine umweltschonende Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien austauschen, gibt es lukrative staatliche Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm (MAP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Dabei gibt es eine wichtige Neuerung: Seit Jahresbeginn muss der Förderantrag gestellt werden, bevor ein Handwerksbetrieb mit der Installation beauftragt wird. Für umweltschonende Heizungsanlagen, die noch 2017 bestellt wurden und erst 2018 installiert werden können, gibt es eine Übergangsregelung.
Draußen fegt eisiger Wind durch die Straßen, drinnen werden die Heizungen aufgedreht. Es ist Heizsaison. Doch die rund 20 Millionen hierzulande installierten Heizungen sind überwiegend fossile Dinosaurier, die nicht mehr dem aktuellen technischen Niveau entsprechen. Nur 17 Prozent der Heizungsanlagen arbeiten laut Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie effizient und nutzen zugleich erneuerbare Energien.
Die Verschwendung in deutschen Heizungskellern treibt die Heizkosten in die Höhe und schadet dem Klima. Rund zwei Drittel des gesamten Energieverbrauchs im Haushalt werden durch Heizung und Warmwasser verursacht. Vielen Verbrauchern ist das gar nicht bewusst. Laut aktuellem Heizspiegel für 2017 schwanken die jährlichen Heizkosten für eine durchschnittliche, 70 Quadratmeter große Wohnung zwischen 550 und 1.200 Euro. Je nach energetischem Zustand des Gebäudes und Effizienz der Heizung kann die Heizkostenrechnung also mehr als doppelt so hoch ausfallen wie nötig.
So viel Zuschuss gibt es für Wärme aus erneuerbaren Energien
Eigenheimbesitzer, die angesichts solcher Effekte auf eine moderne, umweltschonende Solarthermieanlage, Wärmepumpe oder Biomasseanlage wie beispielsweise eine Pelletheizung umsteigen, werden vom Staat finanziell unterstützt. Das BMWi stellt für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt jährlich über 300 Millionen Euro Fördermittel aus dem MAP zur Verfügung. Das einfache Prinzip: Je effizienter und umweltfreundlicher die Heiztechnik, desto höher der Zuschuss. Für eine Erdwärmepumpe zur Raumheizung und Warmwasserbereitung liegt der staatliche Zuschuss bei mindestens 4.500 Euro, für Pelletkessel mit neuem Wärmespeicher gibt es mindestens 3.500 Euro und für die Erstinstallation einer Solarthermieanlage mindestens 2.000 Euro.
Einen Zusatzbonus von 20 Prozent des Förderbetrags sowie einen Pauschalbetrag von 600 Euro gibt es durch das so genannte „Heizungspaket“ oben drauf, wenn zusätzlich zur Umstellung auf erneuerbare Energien eine veraltete Heizung ausgetauscht wird und das ganze Heizsystem im Eigenheim optimiert wird. Ein Rechenbeispiel: Lässt ein Eigenheimbesitzer einen Pelletkessel mit neuem Wärmespeicher im Keller installieren, so bekommt er zum Zuschuss von 3.500 Euro noch weitere 1.300 Euro Zusatzbonus für die Optimierung der gesamten Heizungsanlage. Das macht insgesamt 4.800 Euro.
Für jene effizienten Heizungsanlagen, die bereits mit dem MAP gefördert wurden und seit drei Jahren in Betrieb sind, erhalten Eigenheimbesitzer außerdem einen Zuschuss von 200 Euro, wenn sie diese vom Handwerker nachjustieren und wieder richtig einstellen lassen.
Erst Antrag stellen, dann Handwerker beauftragen
Der Antragsweg zum staatlichen Zuschuss wurde für Eigenheimbesitzer zum Jahreswechsel neu geregelt: Seit 1. Januar 2018 muss zuerst der Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Erst anschließend, wenn die Eingangsbestätigung des BAFA vorliegt, können sie den Handwerker ihres Vertrauens mit der Installation der umweltschonenden Heizungsanlage beauftragen. Nachdem die Heizung installiert und in Betrieb genommen wurde, müssen sie in einem zweiten Schritt die erforderlichen Nachweise, Rechnungen und Belege einreichen und der Zuschuss wird gezahlt.
Für jene Eigenheimbesitzer, die den Handwerker noch 2017 beauftragt haben, deren Heizung aber erst im Jahr 2018 installiert und in Betrieb genommen werden kann, gibt es eine Übergangsregelung. Sie können den Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme der Heizung stellen, wenn sie eine entsprechende Erklärung zur Übergangsfrist beim BAFA mit einreichen. Die Inbetriebnahme der Heizung und die Antragsstellung müssen in diesen Fällen bis zum 30. September 2018 erfolgen.
Vorteile von Wärme aus erneuerbaren Energien
Von 2000 bis 2017 hat das BMWi mit dem MAP-Zuschuss rund 1,76 Millionen umweltschonende Heizungsanlagen gefördert. Im vergangenen Jahr bekamen ca. 62.000 Förderempfänger, sehr überwiegend Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die Zuschüsse für ihre persönliche Wärmewende im Eigenheim gezahlt.
„Je nach Preissteigerung bei den fossilen Brennstoffen rechnen sich erneuerbare Energieträger oft innerhalb der Lebensdauer einer Heizungsanlage. Zwar muss man am Anfang meist mehr investieren, spart dann aber in der Nutzungszeit. Mit Solarwärme können Sie beispielsweise in typischen Anwendungen 10 bis 20 Prozent der Brennstoffkosten einsparen“, erklärt Energiewissenschaftler Martin Pehnt, Geschäftsführer des Instituts für Umwelt- und Energieforschung (ifeu) in Heidelberg. Auch Biomasse sei in den Betriebskosten in der Regel billiger als klimaschädliche Brennstoffe wie Öl oder Gas, welche zudem oft aus politisch unsicheren Ländern importiert werden müssten und deren Rohstoffvorkommen begrenzt seien.
Angesichts der verfügbaren modernen Technologien und der Fördermaßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 bewertet Pehnt den Augenblick zum Umstieg bei der Wärmeversorgung auf Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpe für Eigenheimbesitzer als günstig: „Wer sich jetzt oder in nächster Zeit für einen neuen Heizkessel entscheidet, wird den rund 20 Jahre in Betrieb haben. Das ist ein sehr gutes Gelegenheitsfenster, um die Weichen für umweltschonende Wärmeversorgung mit moderner Technik zu stellen.“
Eigenheimbesitzer sollten als ersten Schritt einen Energieberater hinzuziehen, um sich über die am besten geeignete Technologie für ihr Haus und die Fördermöglichkeiten zu informieren. Für solch eine Energieberatung übernimmt der Staat 60 Prozent der Kosten, maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.100 Euro für Mehrfamilienhäuser.
Weitere Informationen zum Zuschuss und umweltschonenden Heizungsanlagen finden Sie unter //bit.ly/2FHxvSh.
Kontakt: Dr. Robin Hertz
Referat: Erneuerbare Energien im Wärmemarkt und Förderung Energieeffizienz in Gebäuden
60 Jahre – und kein bisschen leise!
Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn feiert Geburtstag
Seit sechzig Jahren beantwortet das IfM Bonn Fragen rund um den Mittelstand in Deutschland: Was macht den Mittelstand in Deutschland aus? Was ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen und für das deutsche „Erfolgsmodell Mittelstand“? Welche Mittelstandspolitik brauchen die Unternehmen ? Das IfM Bonn ist seit seiner Gründung 1957 eine wichtige wissenschaftliche Stimme zur Lage des Mittelstands.
Am 30. Januar 2018 hat das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn im Eichensaal des BMWi seinen sechzigsten Geburtstag gefeiert. Die geschäftsführende Parlamentarische Staatssekretärin und Mittelstandsbeauftragte Iris Gleicke sowie NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart gratulierten dem IfM und würdigten seine praxisnahe Forschung und das Gespür des Teams um Präsidentin Prof. Friederike Welter für neue und relevante Themen.
Das IfM Bonn erforscht Struktur und Bedürfnisse des Mittelstands in Deutschland. Es stellt Daten zum Mittelstand bereit, verfasst wissenschaftliche Studien und leitet daraus Handlungsempfehlungen ab. Das Institut blickt auf eine lange Tradition zurück: Es wurde 1957 von Ludwig Erhard gegründet. Stifter sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
Leitfrage – was ist gute Mittelstandspolitik?
Mittelständler ist im Verständnis des IfM Bonn nicht, wer klein oder mittelgroß ist, sondern wer als Eigentümer selbst ins Risiko geht und dabei den Blick für seine Beschäftigten und das Gemeinwohl nicht aus den Augen verliert. So verschieden große Familienunternehmer, Start-ups, Handwerker, Freiberufler, Sozial- oder Sharing-Unternehmen auch sein mögen – aus Sicht des IfM Bonn haben sie eines gemeinsam: Sie verkörpern die klassischen mittelständischen Eigenschaften wie Eigeninitiative, Leistungswillen, Kreativität, Verantwortungs- und Risikobereitschaft. Diese Eigenschaften gilt es zu stärken – und so setzt sich das IfM Bonn für eine klare und verlässliche Mittelstandspolitik ein. Gute Mittelstandspolitik bedeutet, ein unternehmerfreundliches bzw. gründungsfreundliches Klima zu schaffen und zu pflegen.
Globale Märkte, der demografische Wandel und eine rasant fortschreitende Digitalisierung stellen die Mittelstandspolitik vor neue Herausforderungen. Das IfM Bonn entwickelt vor diesem Hintergrund Vorschläge für eine Anpassung des wirtschaftspolitischen Rahmens, unter anderem zu Investitionen in die Infrastruktur wie Breitbandnetze und in die moderne Bildung. Schon früh hat das IfM Bonn die Digitalisierung zu einem seiner Schwerpunktthemen gemacht: Es spricht sich für mehr Kooperationen zwischen etablierten Mittelständlern und Start-ups aus. Das IfM Bonn ist so stets am Puls der Zeit zum Thema Mittelstand – und das erfolgreich seit 60 Jahren!
Kontakt: Regina Kazmierczak
Referat: Grundsatzfragen der nationalen und europäischen Mittelstandspolitik
Wirtschaftspolitische Termine des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
| März 2018 | |
| 08.03. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Januar) |
| 09.03. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Januar) |
| 12.-13.03. | WBF-Rat |
| 12.-13.03. | Eurogruppe/ECOFIN |
| 14.03. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
| 22.-23.03. | Europäischer Rat |
| Ende März | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
| April 2018 | |
| 05.04. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Februar) |
| 06.04. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Februar) |
| 12.04. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
| 12.04. | Kohäsionsrat |
| 19.-20.04. | Informeller Energierat (Sofia, BGR) |
| 27.-28.04. | Informeller ECOFIN (Sofia, BGR) |
| Ende April | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
| Mai 2018 | |
| 07.05. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (März) |
| 08.05. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (März) |
| 15.05. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
| 22.05. | Rat für Auswärtige Beziehungen – Handel (vormittags) |
| 24.-25.05. | Eurogruppe/ECOFIN |
| 28.-29.05. | WBF-Rat |
| Ende Mai | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
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Grafik des Monats
Der Krankenstand …
... der beschäftigten Arbeitnehmer beeinflusst Niveau und Entwicklung des Arbeitsvolumens und hat somit letztlich auch Auswirkungen auf die Wertschöpfung. Im Durchschnitt waren in den Jahren 2000 und 2017 etwa 4,5% der Arbeitnehmer krank gemeldet, 2007 erreichte der Krankenstand in diesem Zeitraum mit 3,3% seinen niedrigsten Wert. Krankmeldungen sind sowohl stark saison- als auch konjunkturabhängig. Unter dem Einfluss von Krankheitswellen erreichen sie ihre Höchststände typischerweise am Jahresanfang. Einen besonders hohen Krankenstand gab es zum Beispiel in den ersten Quartalen der Jahre 2013 und 2017, in denen außergewöhnlich viele Grippeerkrankungen verzeichnet wurden. Gleichzeitig verläuft die Krankenstandsquote auch prozyklisch. Das bedeutet, dass bei guter Konjunktur- und Arbeitsmarktlage auch der Krankenstand tendenziell steigt, da sich mehr Arbeitnehmer krank melden als bei schlechter konjunktureller Lage. Auch der strukturelle Wandel und damit einhergehende andere Berufsbilder sowie Verhaltens- und Gesetzesänderungen (wie z.B. Rauchverbote) können sich langfristig auf den Krankenstand auswirken.