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02.03.2018 - Online-Version -

Schlaglichter der Wirtschaftspolitik Ausgabe März 2018

I. Wirtschaftspolitische Themen und Analysen

Einleitung

1. Auf einen Blick

Forschungsagenda zur Entwicklung eines Handbuchs für regulatorische Experimentierräume

Als Teil einer umfangreichen Forschungsagenda zu den Anforderungen und Grenzen von Reallaboren hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Überblick über bisherige Ansätze und Erfahrungen mit regulatorischen Experimentierräumen in Deutschland verschafft. Ausgewählte Projekte werden in den nächsten Monaten im Rahmen von umfangreichen Fallstudien näher analysiert. Ziel der Forschungsagenda ist ein praxisnahes „Handbuch Reallabore“.

Reallabore an der Schnittstelle von Innovationen und regulatorischen Herausforderungen

Innovative Technologien und Geschäftsmodelle eröffnen neue Möglichkeiten für Verbraucher und Unternehmen. Oftmals lassen sich deren Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft aber nur schwer beurteilen. Zudem bestehen in der Umsetzung häufig Regulierungshürden. In dieser Situation werden auf der einen Seite Rufe aus der Wirtschaft nach einem größeren Gestaltungsspielraum und mehr Mut zum Experimentieren laut. Auf der anderen Seite ist jedoch meist unklar, wie eine Regulierung genau aussehen könnte, die eine gute Balance schafft zwischen Offenheit für Innovationen und berechtigten Schutzzielen für die Verbraucher.

Innovationen und (neue) regulatorische Instrumente sollen deshalb in Reallaboren in einem zeitlich befristeten, räumlich abgegrenzten sowie rechtlich angepassten (Experimentierklauseln, Sondergenehmigungen etc.) und abgesicherten Raum ergebnisoffen getestet werden können. So können die Erprobung von Innovationen ermöglicht, unter realen Bedingungen Erfahrungen gesammelt sowie Regulierungen evaluiert und zügig an neue Entwicklungen angepasst werden. Das stärkt sowohl die Effizienz als auch die Schutzfunktion von Regulierung. Reallabore eignen sich als Erprobungsinstrument für viele Innovationsbereiche (z. B. moderne Mobilität und Logistik, Energiewende, digitale Verwaltung, Sharing Economy, digitale Plattformen, e-Health, digitale Bildung).

Forschungsagenda: „Handbuch Reallabore“

Das BMWi hat eine Projektgruppe „Reallabore“ eingesetzt, um methodisch und anwendungsorientiert die komplexen ökonomischen, administrativen und vor allem rechtlichen Anforderungen (z. B. zur Ausgestaltung von Experimentierklauseln oder zu Haftungsfragen) aufzuarbeiten. Ein Ergebnis dieser konzeptionellen Arbeiten ist eine umfangreiche Forschungsagenda. Auf der Grundlage der hier gewonnenen Erkenntnisse soll ein praxisnahes „Handbuch Reallabore“ erarbeitet werden. Ein solches Handbuch könnte beispielsweise konkrete Verfahren, Instrumente und Ansprechpartner zur Initiierung von Reallaboren beinhalten. Bisherige Gespräche mit Initiatoren von Reallaboren, insbesondere auf kommunaler Ebene und in den Bundesländern, haben gezeigt, dass der Informationsbedarf enorm und das Interesse an einem solchen Leitfaden sehr hoch ist. Ziel ist es daher zum einen, die Einstiegshürden für Unternehmen und vor allem für Verwaltungen zu verringern, das Instrument der Reallabore zu nutzen. Zum anderen soll ein Handbuch eine Vernetzung von Ansprechpartnern erleichtern.

Die Forschungsagenda besteht aus insgesamt drei Arbeitspaketen. Im ersten Arbeitspaket hat der Auftragnehmer, die VDI Technologiezentrum GmbH mit Bird & Bird LLP, insgesamt 42 Reallabore in Deutschland in vielfältigen Innovationsbereichen identifiziert. Aus diesen werden nun Projekte aus den Schwerpunktbereichen Mobilität, Logistik, Energie, Gesundheit, Stadtentwicklung und Verwaltung ausgewählt und dann im zweiten Arbeitspaket in umfassenden Fallstudien vertieft analysiert. Darauf aufbauend sollen in einem dritten Arbeitspaket themenübergreifende und innovationsspezifische Leitfäden und Checklisten erstellt werden. Das Forschungsgutachten wird voraussichtlich im Oktober 2018 abgeschlossen. In Kooperation mit Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft wird das BMWi diese Leitfäden und Checklisten zu einem „Handbuch Reallabore“ weiterentwickeln.

Bei Anregungen und Kommentaren zu interessanten Anwendungsfällen und allgemein zum Konzept von Reallaboren wenden Sie sich bitte an:
reallabore@bmwk.bund.de.

Kontakt: Dr. Kai Hielscher (Projektgruppe Reallabore und Referat Wirtschaftspolitische Analyse), Dr. Sören Enkelmann (Projektgruppe Reallabore und Referat für Beobachtung, Analyse und Projektion der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung)

Das Marktanreizprogramm: So sichern sich Eigenheimbesitzer Zuschüsse für umweltschonende Heizungen

Für Eigenheimbesitzer, die ihre alte, ineffiziente Heizungsanlage gegen eine umweltschonende Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien austauschen, gibt es lukrative staatliche Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm (MAP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Dabei gibt es eine wichtige Neuerung: Seit Jahresbeginn muss der Förderantrag gestellt werden, bevor ein Handwerksbetrieb mit der Installation beauftragt wird. Für umweltschonende Heizungsanlagen, die noch 2017 bestellt wurden und erst 2018 installiert werden können, gibt es eine Übergangsregelung.

Draußen fegt eisiger Wind durch die Straßen, drinnen werden die Heizungen aufgedreht. Es ist Heizsaison. Doch die rund 20 Millionen hierzulande installierten Heizungen sind überwiegend fossile Dinosaurier, die nicht mehr dem aktuellen technischen Niveau entsprechen. Nur 17 Prozent der Heizungsanlagen arbeiten laut Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie effizient und nutzen zugleich erneuerbare Energien.

Die Verschwendung in deutschen Heizungskellern treibt die Heizkosten in die Höhe und schadet dem Klima. Rund zwei Drittel des gesamten Energieverbrauchs im Haushalt werden durch Heizung und Warmwasser verursacht. Vielen Verbrauchern ist das gar nicht bewusst. Laut aktuellem Heizspiegel für 2017 schwanken die jährlichen Heizkosten für eine durchschnittliche, 70 Quadratmeter große Wohnung zwischen 550 und 1.200 Euro. Je nach energetischem Zustand des Gebäudes und Effizienz der Heizung kann die Heizkostenrechnung also mehr als doppelt so hoch ausfallen wie nötig.

So viel Zuschuss gibt es für Wärme aus erneuerbaren Energien

Eigenheimbesitzer, die angesichts solcher Effekte auf eine moderne, umweltschonende Solarthermieanlage, Wärmepumpe oder Biomasseanlage wie beispielsweise eine Pelletheizung umsteigen, werden vom Staat finanziell unterstützt. Das BMWi stellt für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt jährlich über 300 Millionen Euro Fördermittel aus dem MAP zur Verfügung. Das einfache Prinzip: Je effizienter und umweltfreundlicher die Heiztechnik, desto höher der Zuschuss. Für eine Erdwärmepumpe zur Raumheizung und Warmwasserbereitung liegt der staatliche Zuschuss bei mindestens 4.500 Euro, für Pelletkessel mit neuem Wärmespeicher gibt es mindestens 3.500 Euro und für die Erstinstallation einer Solarthermieanlage mindestens 2.000 Euro.

Einen Zusatzbonus von 20 Prozent des Förderbetrags sowie einen Pauschalbetrag von 600 Euro gibt es durch das so genannte „Heizungspaket“ oben drauf, wenn zusätzlich zur Umstellung auf erneuerbare Energien eine veraltete Heizung ausgetauscht wird und das ganze Heizsystem im Eigenheim optimiert wird. Ein Rechenbeispiel: Lässt ein Eigenheimbesitzer einen Pelletkessel mit neuem Wärmespeicher im Keller installieren, so bekommt er zum Zuschuss von 3.500 Euro noch weitere 1.300 Euro Zusatzbonus für die Optimierung der gesamten Heizungsanlage. Das macht insgesamt 4.800 Euro.

Für jene effizienten Heizungsanlagen, die bereits mit dem MAP gefördert wurden und seit drei Jahren in Betrieb sind, erhalten Eigenheimbesitzer außerdem einen Zuschuss von 200 Euro, wenn sie diese vom Handwerker nachjustieren und wieder richtig einstellen lassen.

Erst Antrag stellen, dann Handwerker beauftragen

Der Antragsweg zum staatlichen Zuschuss wurde für Eigenheimbesitzer zum Jahreswechsel neu geregelt: Seit 1. Januar 2018 muss zuerst der Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Erst anschließend, wenn die Eingangsbestätigung des BAFA vorliegt, können sie den Handwerker ihres Vertrauens mit der Installation der umweltschonenden Heizungsanlage beauftragen. Nachdem die Heizung installiert und in Betrieb genommen wurde, müssen sie in einem zweiten Schritt die erforderlichen Nachweise, Rechnungen und Belege einreichen und der Zuschuss wird gezahlt.

Für jene Eigenheimbesitzer, die den Handwerker noch 2017 beauftragt haben, deren Heizung aber erst im Jahr 2018 installiert und in Betrieb genommen werden kann, gibt es eine Übergangsregelung. Sie können den Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme der Heizung stellen, wenn sie eine entsprechende Erklärung zur Übergangsfrist beim BAFA mit einreichen. Die Inbetriebnahme der Heizung und die Antragsstellung müssen in diesen Fällen bis zum 30. September 2018 erfolgen.

Vorteile von Wärme aus erneuerbaren Energien

Von 2000 bis 2017 hat das BMWi mit dem MAP-Zuschuss rund 1,76 Millionen umweltschonende Heizungsanlagen gefördert. Im vergangenen Jahr bekamen ca. 62.000 Förderempfänger, sehr überwiegend Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die Zuschüsse für ihre persönliche Wärmewende im Eigenheim gezahlt.

„Je nach Preissteigerung bei den fossilen Brennstoffen rechnen sich erneuerbare Energieträger oft innerhalb der Lebensdauer einer Heizungsanlage. Zwar muss man am Anfang meist mehr investieren, spart dann aber in der Nutzungszeit. Mit Solarwärme können Sie beispielsweise in typischen Anwendungen 10 bis 20 Prozent der Brennstoffkosten einsparen“, erklärt Energiewissenschaftler Martin Pehnt, Geschäftsführer des Instituts für Umwelt- und Energieforschung (ifeu) in Heidelberg. Auch Biomasse sei in den Betriebskosten in der Regel billiger als klimaschädliche Brennstoffe wie Öl oder Gas, welche zudem oft aus politisch unsicheren Ländern importiert werden müssten und deren Rohstoffvorkommen begrenzt seien.

Angesichts der verfügbaren modernen Technologien und der Fördermaßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 bewertet Pehnt den Augenblick zum Umstieg bei der Wärmeversorgung auf Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpe für Eigenheimbesitzer als günstig: „Wer sich jetzt oder in nächster Zeit für einen neuen Heizkessel entscheidet, wird den rund 20 Jahre in Betrieb haben. Das ist ein sehr gutes Gelegenheitsfenster, um die Weichen für umweltschonende Wärmeversorgung mit moderner Technik zu stellen.“

Eigenheimbesitzer sollten als ersten Schritt einen Energieberater hinzuziehen, um sich über die am besten geeignete Technologie für ihr Haus und die Fördermöglichkeiten zu informieren. Für solch eine Energieberatung übernimmt der Staat 60 Prozent der Kosten, maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.100 Euro für Mehrfamilienhäuser.

Weitere Informationen zum Zuschuss und umweltschonenden Heizungsanlagen finden Sie unter //bit.ly/2FHxvSh.

Kontakt: Dr. Robin Hertz
Referat: Erneuerbare Energien im Wärmemarkt und Förderung Energieeffizienz in Gebäuden

60 Jahre – und kein bisschen leise!

Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn feiert Geburtstag

Seit sechzig Jahren beantwortet das IfM Bonn Fragen rund um den Mittelstand in Deutschland: Was macht den Mittelstand in Deutschland aus? Was ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen und für das deutsche „Erfolgsmodell Mittelstand“? Welche Mittelstandspolitik brauchen die Unternehmen ? Das IfM Bonn ist seit seiner Gründung 1957 eine wichtige wissenschaftliche Stimme zur Lage des Mittelstands.

Am 30. Januar 2018 hat das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn im Eichensaal des BMWi seinen sechzigsten Geburtstag gefeiert. Die geschäftsführende Parlamentarische Staatssekretärin und Mittelstandsbeauftragte Iris Gleicke sowie NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart gratulierten dem IfM und würdigten seine praxisnahe Forschung und das Gespür des Teams um Präsidentin Prof. Friederike Welter für neue und relevante Themen.

Das IfM Bonn erforscht Struktur und Bedürfnisse des Mittelstands in Deutschland. Es stellt Daten zum Mittelstand bereit, verfasst wissenschaftliche Studien und leitet daraus Handlungsempfehlungen ab. Das Institut blickt auf eine lange Tradition zurück: Es wurde 1957 von Ludwig Erhard gegründet. Stifter sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.

Leitfrage – was ist gute Mittelstandspolitik?

Mittelständler ist im Verständnis des IfM Bonn nicht, wer klein oder mittelgroß ist, sondern wer als Eigentümer selbst ins Risiko geht und dabei den Blick für seine Beschäftigten und das Gemeinwohl nicht aus den Augen verliert. So verschieden große Familienunternehmer, Start-ups, Handwerker, Freiberufler, Sozial- oder Sharing-Unternehmen auch sein mögen – aus Sicht des IfM Bonn haben sie eines gemeinsam: Sie verkörpern die klassischen mittelständischen Eigenschaften wie Eigeninitiative, Leistungswillen, Kreativität, Verantwortungs- und Risikobereitschaft. Diese Eigenschaften gilt es zu stärken – und so setzt sich das IfM Bonn für eine klare und verlässliche Mittelstandspolitik ein. Gute Mittelstandspolitik bedeutet, ein unternehmerfreundliches bzw. gründungsfreundliches Klima zu schaffen und zu pflegen.

Globale Märkte, der demografische Wandel und eine rasant fortschreitende Digitalisierung stellen die Mittelstandspolitik vor neue Herausforderungen. Das IfM Bonn entwickelt vor diesem Hintergrund Vorschläge für eine Anpassung des wirtschaftspolitischen Rahmens, unter anderem zu Investitionen in die Infrastruktur wie Breitbandnetze und in die moderne Bildung. Schon früh hat das IfM Bonn die Digitalisierung zu einem seiner Schwerpunktthemen gemacht: Es spricht sich für mehr Kooperationen zwischen etablierten Mittelständlern und Start-ups aus. Das IfM Bonn ist so stets am Puls der Zeit zum Thema Mittelstand – und das erfolgreich seit 60 Jahren!

Kontakt: Regina Kazmierczak
Referat: Grundsatzfragen der nationalen und europäischen Mittelstandspolitik

Wirtschaftspolitische Termine des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

März 2018
08.03.Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Januar)
09.03.Produktion im Produzierenden Gewerbe (Januar)
12.-13.03.WBF-Rat
12.-13.03.Eurogruppe/ECOFIN
14.03.Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
22.-23.03.Europäischer Rat
Ende MärzSchlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)
April 2018
05.04.Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Februar)
06.04.Produktion im Produzierenden Gewerbe (Februar)
12.04.Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
12.04.Kohäsionsrat
19.-20.04.Informeller Energierat (Sofia, BGR)
27.-28.04.Informeller ECOFIN (Sofia, BGR)
Ende AprilSchlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)
Mai 2018
07.05.Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (März)
08.05.Produktion im Produzierenden Gewerbe (März)
15.05.Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
22.05.Rat für Auswärtige Beziehungen – Handel (vormittags)
24.-25.05.Eurogruppe/ECOFIN
28.-29.05.WBF-Rat
Ende MaiSchlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)

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Der Monatsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist nicht nur als Druckexemplar, sondern auch im Online-Abo als elektronischer Newsletter verfügbar. Sie können ihn unter der nachstehenden Internet-Adresse bestellen: www.bmwi.de/abo-service

Darüber hinaus können auf der Homepage des BMWi auch einzelne Ausgaben des Monatsberichts sowie Beiträge aus älteren Ausgaben online gelesen werden: www.bmwi.de/schlaglichter

Grafik des Monats

Der Krankenstand …
... der beschäftigten Arbeitnehmer beeinflusst Niveau und Entwicklung des Arbeitsvolumens und hat somit letztlich auch Auswirkungen auf die Wertschöpfung. Im Durchschnitt waren in den Jahren 2000 und 2017 etwa 4,5% der Arbeitnehmer krank gemeldet, 2007 erreichte der Krankenstand in diesem Zeitraum mit 3,3% seinen niedrigsten Wert. Krankmeldungen sind sowohl stark saison- als auch konjunkturabhängig. Unter dem Einfluss von Krankheitswellen erreichen sie ihre Höchststände typischerweise am Jahresanfang. Einen besonders hohen Krankenstand gab es zum Beispiel in den ersten Quartalen der Jahre 2013 und 2017, in denen außergewöhnlich viele Grippeerkrankungen verzeichnet wurden. Gleichzeitig verläuft die Krankenstandsquote auch prozyklisch. Das bedeutet, dass bei guter Konjunktur- und Arbeitsmarktlage auch der Krankenstand tendenziell steigt, da sich mehr Arbeitnehmer krank melden als bei schlechter konjunktureller Lage. Auch der strukturelle Wandel und damit einhergehende andere Berufsbilder sowie Verhaltens- und Gesetzesänderungen (wie z.B. Rauchverbote) können sich langfristig auf den Krankenstand auswirken.

Weiterführende Informationen

2. Überblick über die wirtschaftliche Lage

  • Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einem kräftigen Aufschwung. Im Jahr 2017 nahm das Bruttoinlandsprodukt stärker zu als in den vorangegangenen Jahren. Auch im vierten Quartal entwickelte sich das BIP ordentlich.
  • Die Auftragseingänge in der Industrie erzielten im Dezember neue Rekordwerte. Die Produktion hat sich im Dezember leicht verringert, bleibt aber in der Tendenz ebenfalls aufwärtsgerichtet.
  • Die Konsumnachfrage der privaten Haushalte blieb im vierten Quartal stabil. Die Anschaffungsneigung der Konsumenten und die Stimmung im Handel bleiben aber positiv.
  • Die hohe Nachfrage nach Arbeitskräften in weiten Teilen der Wirtschaft sorgt für eine Beschäftigung auf Rekordniveau und in manchen Regionen für Vollbeschäftigung. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind weiterhin rückläufig. Herausforderungen beispielsweise beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und zur Überwindung regionaler Disparitäten bleiben bestehen.

Das Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2017 preisbereinigt um 2,2 % und damit stärker als in den fünf vorangegangenen Jahren gewachsen. Allerdings hat zum Jahresende 2017 die konjunkturelle Dynamik geringfügig nachgelassen. Mit 0,6 % nahm das Bruttoinlandsprodukt im Jahresschlussquartal 2017 etwas weniger zu als im leicht abwärts revidierten Vorquartal (+0,7 %), wuchs damit aber immer noch ordentlich. Hierzu hat beigetragen, dass die Produktion in der Industrie im vierten Quartal weniger stark expandierte als zuvor und der Bau anscheinend an seine Kapazitätsgrenzen stößt. Getragen wurde das Wachstum im vierten Quartal vor allem vom Außenhandel. Die sehr aufgehellten Stimmungsindikatoren und die rege Nachfrage aus dem Ausland nach deutschen industriellen Gütern deuten darauf hin, dass die deutsche Wirtschaft gut in das Jahr 2018 startet. Bei weiter gestiegener Kapazitätsauslastung in der Industrie sollte die hohe Auslandsnachfrage auch die heimischen Investitionen in Ausrüstungen stimulieren. In Anbetracht guter außenwirtschaftlicher Rahmenbedingungen einschließlich eines günstigen Finanzierungsumfelds dürfte sich der solide Aufschwung auf einer breiten binnen- und außenwirtschaftlichen Basis fortsetzen. Allerdings wird in einigen Segmenten des Arbeitsmarktes die Knappheit an Fachkräften spürbarer.

Die Weltwirtschaft entwickelt sich weiter dynamisch. Die weltweite Industrieproduktion lag im November 2017, dem aktuellsten vorliegenden Wert, um 3,3 % und der Welthandel um 3,8 % über dem Niveau vor einem Jahr. Die globalen Stimmungsindikatoren spiegeln Optimismus wider. Von der US-amerikanischen Steuerreform dürften national zusätzliche konjunkturelle Impulse ausgehen. Auf längerfristige Sicht muss sich erweisen, ob die Reform auch Wachstumswirkungen entfaltet und wie sie sich auf den internationalen Standortwettbewerb auswirkt. In den Industriestaaten insgesamt setzte sich der konjunkturelle Aufschwung fort. Im Euroraum und in den Vereinigten Staaten nahm das BIP im vierten Quartal jeweils um 0,6 % zu. In Japan hat sich das Wachstum im vierten Quartal auf +0,1 % abgeschwächt. Von den Schwellenländern verzeichnen China und Indien weiter eine starke wirtschaftliche Entwicklung und Russland und Brasilen haben ihre Rezession überwunden. Angesichts des stärkeren Wachstums in großen Wirtschaftsräumen dürfte sich die Weltkonjunktur im laufenden Jahr 2018 insgesamt weiter leicht beschleunigen.

Die verbesserten außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen stützen die deutschen Ausfuhren. Nach der Zahlungsbilanzstatistik der Deutschen Bundesbank nahmen die Ausfuhren an Waren und Dienstleistungen im Dezember 2017 in jeweiligen Preisen leicht um 0,5 % gegenüber dem Vormonat ab. Im weniger schwankungsanfälligen Quartalsvergleich hat sich der Zuwachs auf 2,6 % ausgedehnt. Die Einfuhren sanken im Dezember ebenfalls leicht (-0,2 %). Im Quartalsvergleich ergab sich aber auch bei den Einfuhren ein Anstieg um 2,4 %. Der Leistungsbilanzüberschuss im Gesamtjahr 2017 lag etwas unter dem Niveau des Vorjahres. Die positiven Signale der nationalen Indikatoren zur Außenwirtschaft deuten auf eine weitere Expansion der deutschen Exporte hin.

Die Industrieproduktion ging im Dezember leicht zurück (-0,7 %). Im vierten Quartal insgesamt konnte die Industrie jedoch einen soliden Anstieg um 0,9 % verbuchen. Die Auftragseingänge haben am Ende des Jahres wieder deutlich angezogen (Dezember: +3,8 %) und erreichten einen neuen Rekordwert. Die positive Entwicklung lässt sich insbesondere bei den Investitionsgütern beobachten. Im Schlussquartal 2017 legten die Auftragseingänge um 4,2 % zu. Vor allem die rege Nachfrage aus dem Euroraum sorgte für volle Auftragsbücher und gute Stimmung in den Unternehmen. Die deutsche Industrie dürfte stark in das Jahr 2018 starten.

Der private Konsum bleibt eine wichtige Stütze der Konjunktur, aktuelle Indikatoren deuten aber weiterhin auf eine etwas nachlassende Wachstumsdynamik hin. Die Umsätze im Einzelhandel sind im Dezember um 1,3 % zurückgegangen. Im vierten Quartal erhöhten sie sich dennoch um 0,5 %. Die Zahl der Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen ist demgegenüber sowohl im vierten Quartal 2017 als auch im Januar deutlich höher als vor einem Jahr. Insgesamt bleibt die Stimmung im Handel ausgesprochen gut. Das ifo Geschäftsklima für den Einzelhandel hat sich im Januar zwar geringfügig verschlechtert, befindet sich jedoch weiterhin über seinem langjährigen Durchschnitt.

Die positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt hielten an. Im gesamten Jahresverlauf 2017 stieg die Beschäftigung saisonbereinigt von Monat zu Monat an, während sich die Arbeitslosigkeit saisonbereinigt fast jeden Monat verringerte. Im Dezember 2017 erhöhte sich die Erwerbstätigkeit saisonbereinigt um 67.000 Personen. Die Entwicklung bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verläuft noch dynamischer. Die einschlägigen Frühindikatoren von BA, ifo und IAB signalisieren, dass die anhaltend hohe Nachfrage nach Arbeitskräften in weiten Teilen der Wirtschaft anhalten wird. Die Zahl der Arbeitslosen sank im Januar leicht unterstützt durch die milde Witterung saisonbereinigt um 25.000; sie liegt nach Ursprungszahlen unter 2,6 Mio. Personen. Zukünftig könnte sich der von den Arbeitsagenturen prognostizierte leichte Abbau der Arbeitslosigkeit etwas verlangsamen, da mehr Personen mit Migrationshintergrund auf den Arbeitsmarkt drängen. Zudem bleiben ungeachtet der jüngsten positiven Entwicklungen weitere Herausforderungen, wie die Eindämmung der Langzeitarbeitslosigkeit und die höhere Arbeitslosigkeit in strukturschwachen Gebieten, bestehen.

Weiterführende Informationen

3. Wertschöpfungsverflechtungen im NAFTA-Raum

Das NAFTA-Abkommen hat die Handelsbeziehungen zwischen den USA, Kanada und Mexiko stark intensiviert und zu einer Vertiefung der grenzüberschreitenden Arbeitsteilung beigetragen. Auch nach sechs Verhandlungsrunden über eine Modernisierung des Abkommens ist unklar, ob und wie NAFTA fortgeführt wird. Eine Kündigung des Freihandelsabkommens hätte voraussichtlich gravierende Auswirkungen auf internationale Lieferketten und Handelsströme der NAFTA-Partner.

Die ökonomische Integration zwischen den NAFTA-Staaten hat seit 1994 stark zugenommen

Das Abkommen über die Nordamerikanische Freihandelszone (NAFTA) von 1993 ist mit zwölf Kapiteln auf mehr als 2000 Seiten noch heute eines der umfangreichsten der Welt und kann zu Recht als der Wegbereiter weitreichender regionaler Handelsabkommen bezeichnet werden. NAFTA verbindet die Märkte der USA, Kanadas und Mexikos. Der NAFTA-Raum hat einen Exportanteil von 14 % am weltweiten Güterhandel, und in seinen Mitgliedsländern leben 477 Mio. Menschen (7 % der Weltbevölkerung). Damit ist er eine der größten Freihandelszonen der Welt.

Infolge des Freihandelsabkommens haben sich die Handelsbeziehungen zwischen den beteiligten Ländern stark intensiviert. Seit dem Inkrafttreten im Jahr 1994 hat sich das regionale Handelsvolumen zwischen den drei Ländern von 341 Mrd. US-Dollar (1993) auf 1,2 Bio. US-Dollar (2016) annähernd vervierfacht. Ein großer Teil dieses Anstiegs erklärt sich dabei durch den Anstieg des Warenhandels der USA mit Mexiko.

Auch die Leistungsbilanzen der Länder sind ein Indiz für veränderte Wertschöpfungsketten. So hat sich aus Sicht der USA die Handelsbilanz mit Mexiko von einem Überschuss in Höhe von 4 Mrd. US-Dollar im Jahr 1993 in ein Defizit von 64 Mrd. US-Dollar in 2016 umgekehrt. Gegenüber Kanada hat sich die US-Handelsbilanz hingegen von einem Defizit in Höhe von 4 Mrd. US-Dollar 1993 zu einem Überschuss in Höhe von 8 Mrd. US-Dollar verändert.

Betrachtet man nur den Warenhandel zwischen den Ländern, zeigt sich, dass er auf wenige Sektoren konzentriert ist: Mehr als die Hälfte des gesamten Warenhandels im NAFTA-Raum findet in den Warengruppen Fahrzeuge (19 %), Maschinen (14 %), elektrische Maschinen (14 %) sowie Brennstoffe und Mineralöle (9 %) statt. Dies resultiert in sehr unterschiedlich ausfallenden sektoralen bilateralen Handelsbilanzsalden.

Insgesamt belief sich das US-Handelsbilanzdefizit im Jahr 2016 im Warenbereich mit den NAFTA-Partnern auf 87 Mrd. US-Dollar, wobei sich knapp drei Viertel davon auf den Automobilsektor zurückführen lassen (63 Mrd. US-Dollar), der wiederum zum Großteil auf den Handel mit Mexiko entfällt. Demgegenüber stehen US-Handelsbilanzüberschüsse u. a. in den Sektoren Plastik, Mineralöl und Chemie.
Gegenüber Kanada sind die Mineralölimporte für das US-Handelsbilanzdefizit ausschlaggebend. Ließe man diese außer Acht, würde sich die negative US-Handelsbilanz in einen Überschuss umkehren.

Handel zwischen den NAFTA-Partnern ist Teil globaler Wertschöpfungsketten

Die grenzüberschreitende Arbeitsteilung hat sich durch das NAFTA-Abkommen deutlich vertieft. Ein signifikanter Anteil des Handels zwischen den NAFTA-Partnern basiert auf dem Handel von Vorleistungsgütern (vgl. Abbildung 4).So sind beispielsweise 65% der US-Exporte nach Mexiko und 56 % der US-Importe aus Kanada Vorleistungsgüter.

Gleichzeitig macht der Intra-Firmenhandel einen großen Anteil der Handelsbeziehungen aus. Daten des US Census Bureau zum sog. related party trade belegen, dass der US-Handel mit Mexiko und Kanada bei den Importen zu 71 % bzw. 50 % und bei den Exporten zu 42 % bzw. 40 % zwischen verbundenen Firmen stattfindet. Viele Unternehmen senden ihre Produkte für verschiedene Produktionsprozesse mehrfach über die Grenze. Besonders ausgeprägt ist die Verflechtung im Automobilsektor und im Maschinenbau.

Diese regionalen Lieferketten machen die US-Produktion effizienter und günstiger und leisten einen wichtigen Beitrag für die internationale Wettbewerbsfähigkeit amerikanischer Unternehmen. Sie unterstützen so die weltweiten Exporte der US-Industrie. Eine Analyse der Federal Reserve Bank of New York und des Peterson Institute for International Economics zeigt beispielsweise, dass nur 4 % der exportierten Autos das Ziel Mexiko haben, wohingegen ein Drittel der gesamten Vorleistungsimporte in diesem Sektor aus Mexiko stammt.

Die regionale Verflechtung ist jedoch nicht nur auf Vorleistungsprodukte beschränkt. Auch in den von den USA importierten Endprodukten aus Kanada und Mexiko steckt ein signifikanter Anteil US-Wertschöpfung.

Diese Zahlen belegen eindrucksvoll, in welchem Ausmaß das Freihandelsabkommen zwischen den USA, Kanada und Mexiko zu einer Vertiefung der regionalen Arbeitsteilung beigetragen hat. Würden die USA aus NAFTA austreten, hätte dies tiefgreifende Auswirkungen auf die Produktionsprozesse aller beteiligten Unternehmen.

NAFTA 2.0 – Wie geht es weiter?

Die wirtschaftliche Integration zwischen den NAFTA-Partnern wird keineswegs nur als politischer Erfolg gewertet. Gerade in den USA gibt es eine intensive Diskussion um die Vor- und Nachteile und die Gewinner und Verlierer des NAFTA-Abkommens. Diese Auseinandersetzung hat mit der Präsidentschaftskandidatur und dem Amtsantritt von Donald Trump an Schärfe zugenommen. Bereits während seines Wahlkampfes hatte Donald Trump angekündigt, das Abkommen zu kündigen. Seit August 2017 wird unter dem Vorzeichen dieser Ankündigung über eine Modernisierung des Handelsabkommens verhandelt.

Modernisierungsbedarf bei einem vor fast 30 Jahren verhandelten Handelsabkommen liegt für alle Beteiligten nahe. Allerdings ist die Position der US-Regierung dabei sehr protektionistisch geprägt. Sie wird wesentlich von der politischen Kritik an NAFTA bestimmt. Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel, das Handelsbilanzdefizit mit Mexiko zu verringern. Um dies zu erreichen, sollen die Produktion von US-Unternehmen in Mexiko und die Verlagerung von Firmenstandorten erschwert und bisherige Lieferketten verändert werden („reshoring“).

Dafür streben die USA vor allem strengere Ursprungsregeln an – und zwar insbesondere im Automobilsektor. Die USA fordern, den Wertschöpfungsanteil, der erforderlich ist, um im NAFTA-Raum in den Genuss der Zollfreiheit zu kommen, deutlich zu erhöhen, um vor allem asiatische Zulieferer von Vorprodukten zugunsten von US-Lieferanten aus der Wertschöpfungskette auszuschließen. Hintergrund ist, dass der US- und NAFTA-Wertschöpfungsanteil in amerikanischen Importen seit 1995 rückläufig ist und die Wertschöpfung aus asiatischen Ländern (insb. China) zugenommen hat.

Interessanterweise findet aber bereits heute ein großer Anteil des NAFTA-Handels ohne die Nutzung der Zollvorteile des Zusammenschlusses statt. So werden nur 46% der gesamten US-Importe aus Kanada und 56 % der gesamten US-Importe aus Mexiko unter NAFTA-Regeln importiert. Während die USA Fahrzeuge und Fahrzeugteile sowohl aus Mexiko und Kanada fast komplett zu NAFTA-Präferenzen importieren (97% der Fahrzeugimporte aus Kanada und 93 % der Fahrzeugimporte aus Mexiko), werden z. B. nur 32 % der Mineralölimporte aus Kanada oder 29 % der Maschinenimporte aus Mexiko im Rahmen des NAFTA-Abkommens abgewickelt. Diese Güter werden stattdessen zu Zöllen gemäß des WTO-Meistbegünstigungsprinzips (MFN) in den amerikanischen Markt importiert.

Strengere NAFTA-Ursprungsregeln könnten dazu führen, dass noch mehr Produkte zu MFN-Konditionen auch aus Ländern außerhalb von NAFTA importiert werden und der NAFTA-Wertschöpfungsanteil sinkt – konträr zu dem eigentlichen Ziel, die NAFTA-Integration und insbesondere die US-Wertschöpfung zu stärken.

Im September 2017 haben die USA in der vierten NAFTA-Verhandlungsrunde konkrete Vorschläge zur Anpassung der Ursprungsregeln unterbreitet. Danach soll der jetzt schon vergleichsweise hohe Mindestursprungsanteil für Kraftfahrzeuge von 62,5 % auf über 80 % erhöht und darüber hinaus ein (nationaler) US-Wertschöpfungsanteil von 35-50 % eingeführt werden. Die Forderung, innerhalb einer Freihandelszone einen nationalen Wertschöpfungsanteil als Voraussetzung für Zollbefreiungen vorzusehen, läuft jedoch dem ursprünglichen Konzept einer Freihandelszone diametral zuwider. Dieses besagt, dass sich die Beteiligten gegenseitig zollfreien Handel zusagen, wenn ein bestimmter Anteil an Wertschöpfung innerhalb der Freihandelszone insgesamt erbracht und nachgewiesen wird. Der US-Vorschlag birgt damit die Gefahr, die etablierten Wertschöpfungsketten der Autoindustrie im NAFTA-Raum zu zerstören.

Des Weiteren forderten die USA die Vereinbarung einer so genannten Sunset-Klausel, der zufolge das Abkommen alle fünf Jahre automatisch ausläuft, sofern nicht alle Partner einer Verlängerung aktiv zustimmen. Schließlich verlangten die USA, den Zugang von Mexiko und Kanada zum US-Beschaffungsmarkt auf das kombinierte Auftragsvolumen der für US-Unternehmen geöffneten Beschaffungsmärkte in Mexiko und Kanada zu beschränken (sog. Dollar-for-Dollar Ansatz). Weitere Forderungen beziehen sich auf die Abschaffung der in NAFTA verankerten Streitschlichtungsverfahren.

Während gegenläufige Interessen der übliche Ausgangspunkt aller Verhandlungen sind, legt diese Art Vorschläge die Axt an Handelsverträge insgesamt. Denn sie stehen im Widerspruch zu langfristig verlässlichen Handelsbeziehungen und unterlaufen die Prinzipien des zollfreien Handels.

Das hohe Maß an Integration, das in den 24 Jahren des Bestehens von NAFTA erreicht wurde, lässt vermuten, dass die volkswirtschaftlichen Kosten eines Endes von NAFTA für alle drei Partner sehr hoch wären. Eine Kündigung des Freihandelsabkommens hätte jedoch gravierende Folgen für die grenzüberschreitenden Liefer- und Produktionsketten. Eine verminderte Wettbewerbsfähigkeit der exportorientierten US-Industrie könnte schließlich das Gegenteil des von der US-Regierung angestrebten Zieles bewirken: vergrößerte statt verkleinerte Handelsbilanzdefizite gegenüber dem Rest der Welt.

Nüchterne Abwägung spricht dagegen, dass die USA es so weit kommen lassen. Allerdings besitzt das NAFTA-Abkommen in Teilen der Öffentlichkeit der USA eine hohe negative Symbolkraft, sodass ein Scheitern – allen wirtschaftlichen Nachteilen und rationalen Abwägungen zum Trotz – nicht ganz auszuschließen ist.

Wie geht es nun konkret weiter mit den Verhandlungen? Die handelspolitische Ermächtigung des US-Kongresses für Präsident Trump (Trade Promotion Authority, TPA) läuft am 1. Juli 2018 aus. Eine Verlängerung um drei Jahre ist möglich, aber die US-Regierung muss dem US-Kongress bis zum 1. April einen entsprechenden Antrag vorlegen. Tut sie dies nicht, wäre ein Abschluss eines neuen NAFTA wegen der detaillierten Mitwirkungsrechte des US-Kongresses kaum möglich. Dies würde voraussichtlich bedeuten, dass NAFTA unverändert bestehen bliebe. Da die US-Regierung NAFTA in ihrem Sinne verändern möchte, hat der US-Handelsbeauftragte bereits angekündigt, einen Verlängerungsantrag für die TPA zu stellen.

Der aktuell gewählte mexikanische Kongress kann nur bis Anfang März über ein modifiziertes NAFTA-Abkommen entscheiden, ein neuer Kongress wäre erst frühestens ab Herbst in der Lage, über NAFTA zu befinden. Die institutionellen Rahmenbedingungen in Mexiko und den USA sprechen also dafür, dass sich die Verhandlungen noch durch das ganze Jahr 2018 ziehen werden.
Auch nach inzwischen sechs Verhandlungsrunden ist nicht klar, ob und wie NAFTA fortgeführt wird. Insbesondere bei dem Streitthema Ursprungsregeln ist keine Einigung in Sicht.

Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen USA und Kanada
Kanada ist mit einem Handelsvolumen in Höhe von 634 Mrd. US-Dollar (davon 45 Mrd. im Agrarbereich)

  • der größte Exportmarkt für US-Unternehmen (15 % aller Güter- und Dienstleistungsexporte werden nach Kanada ausgeführt), auch für amerikanische Agrarprodukte;
  • der zweitgrößte ausländische Lieferant von Agrarprodukten für den amerikanischen Markt;
  • und das drittgrößte Herkunftsland amerikanischer Importe.

Dabei hat sich Kanadas Bedeutung für den US-Außenhandel seit Inkrafttreten des NAFTA-Abkommens nicht signifikant verändert. Die US-Importquote aus Kanada betrug im Jahr 1993 14 % und sank bis 2016 leicht auf 12 % der gesamten US-Importe. Der Exportanteil ist mit 15 % seit 1993 konstant. Kanada ist zudem für 35 der 50 US-Bundesstaaten der wichtigste Handelspartner.
Die US-Handelsbilanz mit Kanada ist im Güterbereich leicht defizitär (-16 Mrd. US-Dollar), im Dienstleistungshandel ist sie positiv (24 Mrd. US-Dollar). Die bilaterale US-Handelsbilanz gegenüber Kanada ist damit positiv und hat sich seit Inkrafttreten des NAFTA-Abkommens umgekehrt (1993: -4 Mrd. US-Dollar).

Auch die kanadische Wirtschaft hängt stark vom Handel mit den USA ab: 70 % des gesamten internationalen Handels finden mit den NAFTA-Partnern statt. Dabei ist Mexiko mit einem Anteil von 2 % nur von geringer Bedeutung.

Bilaterale Handelsbeziehungen USA und Mexiko
Mexiko war 2016 mit einem Handelsvolumen (Ex- und Importe von Waren und Dienstleistungen) in Höhe von 587 Mrd. US-Dollar (davon 41 Mrd. im Agrarbereich)

  • der zweitgrößte Exportmarkt für US-Unternehmen (12 % aller Güter- und Dienstleistungsexporte werden nach Mexiko ausgeführt);
  • der drittgrößte Exportmarkt für amerikanische Agrarprodukte;
  • der größte ausländische Lieferant von Agrarprodukten für den amerikanischen Markt;
  • und nach China das zweitgrößte Herkunftsland der amerikanischen Importe.

Mexikos Bedeutung für den US-Außenhandel hat sich seit dem Inkrafttreten von NAFTA signifikant verändert. 1993 lag der Anteil der mexikanischen Importe an den gesamten amerikanischen Importen bei 5 %, der Exportanteil bei 7 %. Im Jahr 2016 bezogen die USA 12 % der gesamten Importe aus Mexiko und lieferten 10 % der gesamten Exporte an Mexiko.

Diese Veränderung spiegeln sich auch in der Handelsbilanz wider. Mit Mexiko verzeichneten die USA mit einem Defizit in Höhe von 71 Mrd. US-Dollar 2016 das zweitgrößte bilaterale Defizit in der Handelsbilanz im Güterbereich (hinter China). 1993 betrug der Handelsbilanzsaldo noch +4 Mrd. US-Dollar (1 Mrd. im Güter- und 3 Mrd. US-Dollar im Dienstleistungshandel). Die US-Handelsbilanz im Dienstleistungshandel ist auch heute mit 7 Mrd. US-Dollar noch positiv. Das bilaterale US-Handelsbilanzdefizit ist mit 64 Mrd. US-Dollar hinter China und Deutschland das drittgrößte.

Für Mexiko sind die USA mit Abstand das größte Exportzielland. Mehr als 80 % der mexikanischen Exporte gehen in die USA. Auf Platz zwei liegt mit sehr weitem Abstand Kanada mit knapp 3 %. Der größte mexikanische Industriezweig im Export ist der Autobau und die Zulieferindustrie. Mexiko bezieht 47 % seiner Importgüter aus den USA.

Kontakt: Katrin van Dyken, Dr. Berend Diekmann
Referat: USA, Kanada und Mexiko

Weiterführende Informationen

4. Das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner – wichtiger Bestandteil einer unternehmensfreundlichen Verwaltung

In der Europäischen Union erleichtern einheitliche Ansprechpartner für Behördendienste die Geschäftstätigkeit von Start-ups ebenso wie die der etablierten Unternehmen. Vor allem entlasten sie von unnötiger Bürokratie. Ihr Netzwerk wird in Deutschland bis Ende 2018 neu aufgestellt und erweitert.

Gründerinnen und Gründer sowie Unternehmen sollen möglichst alle notwendigen Behördendienste vollständig elektronisch über eine Stelle, den so genannten einheitlichen Ansprechpartner, abwickeln können. Im Dezember 2009 wurden alle EU-Mitgliedstaaten durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie gesetzlich verpflichtet, entsprechende Portale zunächst für Unternehmen in der Dienstleistungsbranche einzurichten. Bereits im Jahr 2009 wurde ein europaweites Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner aufgebaut. Für Deutschland haben Bund und Länder im Jahr 2015 beschlossen, die einheitlichen Ansprechpartner bis Ende 2018 für alle Wirtschaftsbranchen neu aufzustellen. Insbesondere die Anforderungen kleiner und mittlerer Unternehmen sollen künftig noch besser erfüllt werden.

Zentrales Serviceangebot für Unternehmen verbessern

Start-ups und etablierte Unternehmen müssen eine Vielzahl gesetzlicher Anforderungen erfüllen und mit unterschiedlichen Behörden kommunizieren: Der Austausch reicht von der Antragstellung über Anzeige- und Meldepflichten bis hin zum Empfang von Bescheiden. Bereits die Suche nach adäquaten Informationen kann zeit- und kostenintensiv sein, erst recht, wenn Unternehmen grenzüberschreitend tätig werden wollen. Vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen, insbesondere bei Gründerinnen und Gründern, werden dadurch Ressourcen gebunden, die für die eigentliche Geschäftstätigkeit dringend benötigt werden. Ziel einer unternehmensfreundlichen Verwaltung ist daher, die Erfüllung der Anforderungen möglichst einfach zu gestalten. Einheitliche Anlaufstellen der Verwaltung (so genannte „one stop shops“) können die notwendigen Informationen nicht nur bündeln, sondern auch alle Behördengänge elektronisch abwickeln. So kann beispielsweise bei einer Gründung der Gesamtaufwand, den Verwaltungsvorschriften beim Adressaten verursachen (Erfüllungsaufwand), um 28 Prozent gesenkt werden. Der entscheidende Schlüssel für eine unternehmensfreundlichere Verwaltung liegt dabei in einer besseren bundesweiten Vernetzung der Behörden und in einem Ausbau der digitalen Verwaltung (eGovernment).

Recht auf elektronische Kommunikation mit der Verwaltung

Seit Dezember 2009 sind alle EU-Mitgliedstaaten durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt) gesetzlich verpflichtet, für Unternehmerinnen und Unternehmer in der Dienstleistungsbranche Portale für elektronische Behördendienste einzurichten. Über diese einheitlichen Ansprechpartner sollen Dienstleistungserbringer alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten erforderlich sind, elektronisch abwickeln können.
Zur Umsetzung dieser Anforderung aus der Dienstleistungsrichtlinie wurde in Deutschland im Verwaltungsverfahrensrecht eine neue Verfahrensart eingeführt: das Verfahren über eine einheitliche Stelle. Aufgabe dieser Stelle ist es, Informationen zu den in einer bestimmten Geschäftslage erforderlichen Verfahren und Formalitäten elektronisch bereitzustellen, Anträge, Anzeigen, Willenserklärungen sowie weitere Unterlagen entgegenzunehmen und diese an die jeweils zuständigen Stellen weiterzuleiten. Den fachlich zuständigen Behörden obliegt die Bearbeitung und zum Beispiel die Entscheidung über das Erteilen einer Erlaubnis. Sie sind zur Zusammenarbeit mit der einheitlichen Stelle verpflichtet. Die Nutzerinnen und Nutzer der einheitlichen Stellen haben einen Anspruch darauf, sämtliche Verfahrenskommunikation elektronisch abzuwickeln.

Aufbauphase einheitlicher Ansprechpartner in Deutschland von großer Heterogenität geprägt

Bedingt durch das föderale System in Deutschland, war es Aufgabe der Bundesländer, die einheitlichen Ansprechpartner einzurichten und ihnen die Rolle einer einheitlichen Stelle zuzuweisen. Dafür wurden bestehende Strukturen genutzt, allerdings je nach Bundesland unterschiedliche Modelle gewählt. Während andere EU-Staaten wie Großbritannien, Dänemark oder Estland auf gut ausgebaute, zentrale Verwaltungsportale setzten, entschied man sich in Deutschland vor allem für das Modell persönlicher Ansprechpartner in Kammern und Kommunen.
In Deutschland entstanden insgesamt ca. 200 einheitliche Ansprechpartner in unterschiedlicher Trägerschaft bei Landesbehörden, Kommunen und Kammern. Die Länder entwickelten jeweils eigene Portale, die sich im Umfang der angebotenen Verwaltungsverfahren und den technischen Möglichkeiten einer elektronischen Verfahrensabwicklung bis heute unterscheiden.
Da die EU-Dienstleistungsrichtlinie nur für die von ihr erfassten Tätigkeiten, Branchen und Rechtsbereiche – d. h. die dort genannten Dienstleistungsbereiche – die Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner verpflichtend vorschreibt, wurde das Angebot zudem nicht auf alle Wirtschaftsbereiche ausgeweitet. Weitere Potenziale blieben damit ungenutzt.

Neue „EA 2.0“-Strategie beseitigt Schwächen der Startphase

Diese und andere Gründe führten im Jahr 2015 in Deutschland zu einer umfassenden Neuausrichtung des einheitlichen Ansprechpartners.
Leitmotiv des „einheitlichen Ansprechpartners 2.0“ (EA 2.0) ist eine unternehmensfreundliche Verwaltung. Das EA 2.0-Netzwerk besteht aus Internetportalen und persönlichen Ansprechpartnern. Nutzerinnen und Nutzer erreichen über einen beliebigen Einstiegspunkt alle Leistungen des Netzwerks. Das Netzwerk soll künftig allen Branchen offen stehen und umfassende Unterstützung bei Verfahren von der Gründung bis zur Schließung eines Unternehmens anbieten. Derzeit wird das Angebot digitalisiert und harmonisiert. Sämtliche relevanten Verwaltungsleistungen sollen künftig zielgruppen- und anliegenspezifisch in Anspruch genommen werden können.

Die Neuausrichtung berücksichtigt auch neue Anforderungen aus europäischen Rechtsvorschriften (unter anderem die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen aus der novellierten Berufsanerkennungs-Richtlinie). Die Zielgruppe der einheitlichen Ansprechpartner umfasst daher inzwischen neben Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmen auch Privatpersonen mit ausländischen Berufsqualifikationen. 

Grundsätze und operative Ziele des „EA 2.0“

Leitplanken des Projekts „EA 2.0“ bilden die folgenden fünf strategischen Gestaltungsgrundsätze, die im Dezember 2015 von der Wirtschaftsministerkonferenz verabschiedet wurden:

  • Die einheitlichen Ansprechpartner der 2. Generation sind ein Netzwerk, das die Kommunikation zwischen Unternehmen und zuständigen Behörden vereinfacht.
  • Das Netzwerk besteht aus elektronischen und physischen Komponenten, die sich gegenseitig ergänzen.
  • Elektronische Komponenten sind ein nationaler Online-Auftritt und 16 Landesportale.
  • Physische Komponenten sind gesetzlich als einheitliche Ansprechpartner benannte Institutionen sowie Institutionen, die sich zur Einhaltung bestimmter Kriterien verpflichten.
  • Neben Verfahren, die über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden können, werden auch wichtige Online-Verfahren anderer Institutionen bereitgestellt, die in einer konkreten Geschäftssituation relevant sein können.

Auf Initiative der Wirtschaftsministerkonferenz wurde eine ressort- und ebenenübergreifende Arbeitsgruppe gebildet, die diese Gestaltungsgrundsätze unter der Federführung des Bundes und des Landes Hessen bis zum 31. Dezember 2018 umsetzen soll. Es wurden dafür Arbeitspakete in fünf Handlungsfeldern geschnürt.

HandlungsfeldSchwerpunktZielstellung
KommunikationVermarktung und Kommunikation des EABekanntheit des EA und seines Angebots erhöhen
RechtNotwendige rechtliche AnpassungenMedienbruchfreie Abwicklung der EA-Verfahren sicherstellen
Technik / ProzesseHarmonisierung der Portale, des Leistungsportfolios und der technischen InfrastrukturenNutzerfreundlichkeit des Online-Angebots erhöhen durch die Harmonisierung der EA-Portale, der relevanten Prozesse und durch die Konsolidierung der IT
OrganisationErweiterung des EA-NetzwerksNutzern einen einfachen Einstieg in die EA-Leistungen über ein weiteres Spektrum an Akteuren anbieten
MonitoringErfolgskontrolle für den EA 2.0Erreichung der gesetzten Ziele (Meilensteine) sicherstellen

Zwischenfazit „EA 2.0“: Harmonisierung vereinbart und Anwendungsbereiche erweitert

Mit der Entwicklung der konzeptionellen Grundlagen in einer ersten Phase bis Herbst 2016 haben Bund und Länder unter anderem gemeinsame Anforderungen zur Harmonisierung der EA-Portale und der Back-End-Strukturen festgelegt. Damit soll die Qualität des Angebots im Hinblick auf Umfang und Nutzerfreundlichkeit gesteigert werden. Nutzerinnen und Nutzer sollen sich auf den Portalen schnell zurechtfinden und ihre Vorhaben einfach und vollständig elektronisch abwickeln können. Die Länder wollen in einer zweiten Umsetzungsphase bis Ende 2018 die gemeinsam verabschiedeten Ergebnisse auf Basis noch zu vereinbarender landesspezifischer Roadmaps umsetzen.

Unterstützung durch Beirat, Monitoring und Öffentlichkeitsarbeit

Begleitet wird die Umsetzung des „EA 2.0“ durch einen Fachbeirat, ein projektbegleitendes Monitoring und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Der Fachbeirat setzt sich unter anderem aus Vertretern von Wirtschaftsverbänden, kommunalen Spitzenverbänden und Kammern zusammen. Sie bewerten vor allem die Nutzerfreundlichkeit und die Erweiterung der Funktionen und Anwendungsbereiche des EA-Netzwerks. Zudem geben sie wichtige Impulse, damit die neue Strategie wirksam und wirtschaftlich implementiert wird.

Mit einem projektbegleitenden Monitoring wird die Umsetzung des Projekts „EA 2.0“ in den Ländern nachverfolgt sowie erhoben, ob und wie die Zielgruppe das EA-Netzwerk annimmt und nutzt.
Darüber hinaus sollen interne und externe Kommunikationsmaßnahmen die Bekanntheit und Akzeptanz des EA-Netzwerks weiter erhöhen.

Es bestehen Synergien zu wichtigen Digitalisierungsvorhaben wie dem Portalverbund von Bund und Ländern und dem neuen Verwaltungsserviceportal des Bundes, in das der nationale Einstieg in das EA-Netzwerk integriert wird. Mit dem Verbund der Verwaltungsportale des Bundes, der Länder und der Kommunen sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit wenigen „Klicks“ die gewünschten Informationen zu ihrem Anliegen erhalten und die für sie relevanten Verwaltungsleistungen abwickeln können. Mit einem Verwaltungsportal der Bundesverwaltung soll darüber hinaus ein zentraler Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen des Bundes geschaffen werden.

EU-KOM plant europäischen Portalverbund

Um Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen ihre Vorhaben im europäischen Binnenmarkt zu erleichtern, plant die EU-Kommission ein europaweites „Zentrales Digitales Zugangstor“. Dieses soll als zentraler Zugangspunkt zu allen relevanten Informationen, Beratungsleistungen und Verwaltungsverfahren für eine Beteiligung am europäischen Binnenmarkt fungieren. Geplant ist dabei kein neues Portal, sondern eine bessere Vernetzung der bestehenden europäischen und nationalen Portale.

Weitere Informationen

Der „EA 2.0“ ist ein wichtiger Schritt in Richtung unternehmensfreundlichere Verwaltung. Der Erfüllungsaufwand sinkt, der Zugang zum europäischen Binnenmarkt wird erleichtert und die Unternehmen können die damit verbundenen Freiheiten umfassend nutzen. Interessenten finden weitere Informationen unter folgenden Links:

Netzwerk der einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland:
www.ea-deutschland.de

Netzwerk der einheitlichen Ansprechpartner in der EU:
www.eu-go.eu

Website des IT-Planungsrats mit Informationen zu seinen Projekten:
//bit.ly/2F1wJlN

Kontakt: Wilfried Walter
Referat: Grundsatzfragen der Dienstleistungswirtschaft

Weiterführende Informationen

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