Start

05.07.2018 - Online-Version -

Schlaglichter der Wirtschaftspolitik Ausgabe Juli 2018

I. Wirtschaftspolitische Themen und Analysen

Einleitung

1. Auf einen Blick

70 Jahre Soziale Marktwirtschaft

Auf Einladung von Herrn Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier fand am 15. Juni 2018 im BMWi ein Festakt anlässlich des 70. Jahrestages der Wirtschafts- und Währungsreform statt. Zu diesem Anlass sprachen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz sowie die Sozialpartner über die Zukunft der Sozialen Marktwirtschaft. Unter den Gästen waren Vertreter aus Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft.

Ein Konzept auch für die Zukunft

Eingangs betonte Minister Altmaier die besondere Bedeutung von Ludwig Erhard für die Wirtschaftspolitik. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stehe in der Tradition des ersten Wirtschaftsministers der Nachkriegszeit. Ludwig Erhard habe Marktwirtschaft und soziale Sicherheit zwar nicht erfunden, sie jedoch als erster zusammengeführt. Diese Verbindung habe Wohlstand und Teilhabe für breite Bevölkerungsschichten ermöglicht und zur Stabilisierung der noch jungen Demokratie beigetragen. Ludwig Erhard als „moderner Held“, der den Mut hatte, nach Jahren der Zwangsbewirtschaftung auf die Kräfte des Markts zu setzen, sei mit seinem Erfolg als Minister unerreicht.

Auch im 21. Jahrhundert sei das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft aktuell wie zu Erhards Zeiten. Der Wirtschaftsminister unterstrich, dass die Soziale Marktwirtschaft nicht neu erfunden, sondern zukunftsfest gemacht werden müsse. Sie habe sich auch in Ausnahmesituationen wie der Wiedervereini-gung oder der Finanzkrise bewährt und auch zum wirtschaftlichen Aufschwung der vergangenen neun Jahre maßgeblich beigetragen. Die Grundsätze von Freiheit, Wettbewerb, freiem Handel, sozialer Sicherheit und Teilhabe seien nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa und darüber hinaus eine wichtige Orientierungshilfe. Gerade im internationalen Rahmen lohne es sich, für diese Werte einzutreten.

Neue Herausforderungen

Minister Olaf Scholz hob hervor, die Soziale Marktwirtschaft sei ein Erfolgsrezept, weil sie von Anfang an kein geschlossenes Konzept gewesen sei, son-dern ein stetiges Austarieren von sozialen und marktwirtschaftlichen Zielen. Angesichts der großen Herausforderungen von Digitalisierung und Globalisie-rung und der damit auch verbundenen Verunsicherung sei es wichtig, in enger Abstimmung mit den europäischen Nachbarn notwendige Reformen anzugehen.

In einer Podiumsdiskussion erörterten Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, und Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die Bedeutung technischer und gesellschaftlicher Veränderungen für die Soziale Marktwirtschaft. Reiner Hoffmann unterstrich, dass trotz der robusten Situation am Arbeitsmarkt und der stabilen wirtschaftlichen Lage viele Menschen Unsicherheit erlebten. Die Aufgabe der Gewerkschaften sehe er darin, sich für sichere Arbeitsplätze einzusetzen. Dies sei auch in neueren Berufsfeldern, wie zum Beispiel in der Plattformökonomie, wichtig. Ingo Kramer betonte, dass in Zeiten von demografischem Wandel, Digitalisierung und Globalisierung der institutionelle Rahmen den Herausforderungen gerecht werden müsse. Beide warben für die in Deutschland gelebte und gesellschaftlich wichtige Sozialpartnerschaft.

Eine globale Ordnungspolitik

Bundeskanzlerin Merkel betonte, dass eine gute Wettbewerbsordnung Kräfte freisetze und so Wachstum ermögliche. Individuelle Freiheit und Eigenverantwortung hielten sich die Waage mit Solidarität und Verantwortung gegenüber anderen. Diese Elemente der Sozialen Marktwirtschaft fänden sich auch in der Europäischen Union wieder. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und eine globale Ordnungspolitik seien von großer Bedeutung: Der Freihandel, aber auch soziale und ökologische Standards müssten auch auf internationaler Ebene gestärkt werden.

Unter dem Hashtag #WohlstandFürAlle können Sie auf Twitter diese und andere Veranstaltungen zum Thema Soziale Marktwirtschaft verfolgen.

Kontakt: Dr. Anna auf dem Brinke
Referat: Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik

Fairness und Transparenz für die Plattformwirtschaft

Die EU-Kommission hat im April dieses Jahres den Vorschlag einer Verordnung zur Regulierung von Online-Plattformen und Suchmaschinen vorgelegt. Die darin enthaltenen Regelungen sollen zu mehr Transparenz und Fairness im Verhältnis zwischen den Plattform-Anbietern und ihren Geschäftskunden führen und dadurch Innovation und Wettbewerb im Markt der Online-Plattformwirtschaft fördern.
Kommission: Unfaire und intransparente Geschäftspraktiken hemmen die Internetwirtschaft

Die EU-Kommission hat festgestellt, dass Online-Plattformen wie z. B. Reisebuchungsportale, App-Stores, Verkaufs- und Dienstleistungsplattformen zum Teil unfaire oder intransparente Geschäftspraktiken gegenüber den geschäftlichen Anbietern auf ihren Plattformen einsetzen. Hierzu gehöre z. B. das unangekündigte Sperren von Geschäftskunden oder der Ausschluss von der Plattform. Dies treffe insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die auf die Plattformen als Vertriebskanal angewiesen sind. Die EU-Kommission hat daher eine Verordnung vorgeschlagen, die ein faires Geschäftsumfeld für den Bereich der Online-Plattformwirtschaft sichern soll.

Transparenzverpflichtungen und Streitbeilegung

Der Vorschlag sieht insbesondere Transparenzverpflichtungen und Instrumente der Streitbeilegung vor. Die Anbieter von Online-Plattformen müssen demnach in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter anderem klar und deutlich angeben, aus welchen Gründen der Account eines geschäftlichen Anbieters gesperrt oder gelöscht werden kann, und wenn dies passiert, den betroffenen Anbieter unverzüglich über die Gründe dafür informieren. Auch müssen sie in ihren AGB darauf hinweisen, wenn geschäftliche Anbieter das Ranking durch Entgeltzahlungen wesentlich beeinflussen können und wie sich dies auf das Ranking auswirkt. Sie müssen weiterhin offenlegen, ob sie eigene Angebote gegenüber Angeboten von Drittanbietern bevorzugen. Zudem müssen die Plattformen erläutern, inwiefern der Anbieter und die geschäftlichen Kunden Zugang zu den Daten haben, die die gewerblichen Nutzer oder die Verbraucher für die Nutzung der betreffenden Online-Vermittlungsdienste zur Verfügung stellen oder die im Zuge der Bereitstellung dieser Dienste von der Plattform generiert werden. Schließlich müssen die Plattformen erläutern, warum die AGB ggf. Bestpreisklauseln enthalten. Die ebenfalls vom Verordnungsvorschlag erfassten Suchmaschinen sollen dazu verpflichtet werden, die wesentlichen Kriterien für ihr Ranking offenzulegen. Eine weitergehende „harte“ Regulierung in Gestalt von Verboten bestimmter Geschäftspraktiken ist in dem Verordnungsvorschlag nicht vorgesehen.

Den geschäftlichen Anbietern auf Online-Plattformen soll zudem ein wirksamer Rechtsbehelf für etwaige Streitfälle gegeben werden. Zusätzlich zum normalen Rechtsweg werden die Plattformanbieter deswegen dazu verpflichtet, ein internes Beschwerdemanagementsystem einzurichten und ihre Teilnahme an einem außergerichtlichen Mediationsverfahren anzubieten. Zur Durchsetzung der enthaltenen Verpflichtungen sieht der Verordnungsvorschlag zusätzlich ein Verbandsklagerecht vor.

Um die weiteren Entwicklungen auf den Plattformmärkten genau beobachten zu können, wird die Kommission schließlich eine Expertengruppe („Observatory“) ins Leben rufen.

Ausblick

Der Vorschlag der EU-Kommission wird nun im Rat der Europäischen Union und im Europaparlament beraten und soll nach dem Willen der EU-Kommission noch vor Ablauf der laufenden Legislaturperiode im Mai 2019 das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Die Federführung innerhalb des Bundes liegt beim BMWi. Ein transparentes und faires Geschäftsumfeld in der Online-Wirtschaft ist ein entscheidender Faktor für eine erfolgreiche Digitalwirtschaft. Besondere Bedeutung haben gute Rahmenbedingungen für Start-ups und andere kleine und mittlere Unternehmen. Begrüßenswert ist daher, dass sich die EU-Kommission für faire Geschäftsbeziehungen zwischen Online-Plattformen und deren Geschäftskunden einsetzt. Im weiteren Verfahren ist allerdings noch zu klären, welche Plattformen die Verordnung konkret erfassen soll. So sieht der Vorschlag einen weiten Anwendungsbereich vor, der unabhängig von der Marktmacht des einzelnen Anbieters eine Vielzahl von Diensten erfasst. Nach Schätzung der Kommission sind dies ca. 7.000 europäische Plattformen. Lediglich kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sind von der Einrichtung eines internen Beschwerdemanagementsystems befreit. Zudem möchte die EU-Kommission nicht schon die einfache Einbindung von Werbung auf Webseiten erfassen. Schließlich bleibt abzuwarten, ob die den Plattformen auferlegten Verpflichtungen vom Rat der Europäischen Union, dem Parlament und den Stakeholdern für angemessen erachtet werden oder ob im Gesetzgebungsprozess noch weitergehende Regulierungsmaßnahmen gefordert werden.

Kontakt: Jochen Zimmermann
Referat: Rechtsrahmen digitale Dienste, Medienwirtschaft

Neues BMWi-Diskussionspapier

In den letzten Jahren sind umwälzende Entwicklungen digitaler Technologien geglückt, die bereits von vielen Unternehmen im täglichen Betrieb eingesetzt werden (vgl. Abbildung). Vor dem Hintergrund der Digitalisierung werden derzeit allerdings verstärkt die Folgen für die Beschäftigung international diskutiert. Auch für Deutschland gibt es bereits eine Vielzahl von Studien, die sich mit dieser Frage auseinandersetzen. In einem neuen Diskussionspapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie geben unsere Mitarbeiter Dr. Alexandra Effenberger, Dr. Alfred Garloff und Dr. Horst Würzburg einen Überblick über den derzeitigen Forschungsstand.

Diskussionspapier Nr. 7: Beschäftigungseffekte der Digitalisierung – Forschungsansätze und Ergebnisse

In diesem Literaturüberblick diskutieren die Autoren verschiedene Studien, die sich mit Beschäftigungseffekten der Digitalisierung beschäftigen. Es zeigt sich, dass sich in Untersuchungen, die nur die Verlustseite betrachten, die Größenordnungen der betroffenen Berufe und damit der erwarteten Arbeitsplatzverluste stark unterscheiden. Zudem bleibt weitgehend unklar, was die Ergebnisse für die Gesamtwirtschaft bedeuten. Ist ein vom technologischen Wandel betroffener Anteil an Arbeitsplätzen von 15 Prozent in den nächsten 10 bis 20 Jahren viel oder wenig? In Studien, die die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des technologischen Wandels betrachten und sowohl Gewinne als auch Verluste in den Blick nehmen, zeigt sich für Deutschland, dass der technische Fortschritt in der Vergangenheit insgesamt nicht zu einem Rückgang an Arbeitsplätzen geführt hat und dass dies für die Zukunft auch eher nicht zu erwarten ist. Allerdings weisen viele Studien darauf hin, dass Digitalisierung mit deutlichen strukturellen Veränderungen und daher – je nach Ausgestaltung der Wirtschaftspolitik - mit erheblichen Anpassungen einhergehen könnte.

Diese und die bisherigen BMWi-Diskussionspapiere können hier abgerufen werden.

Kontakt: Dr. Alexandra Effenberger
Referat: Wirtschaftspolitische Analyse

Wirtschaftspolitische Termine des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Juli 2018
05.07.Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Mai)
06.07.Produktion im Produzierenden Gewerbe (Mai)
13.07.Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
12.-13.07.Eurogruppe/ECOFIN
16.07.Informeller WBF-Rat (Wien)
Ende JuliSchlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)
August 2018
06.08.Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Juni)
07.08.Produktion im Produzierenden Gewerbe (Juni)
14.08.Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
Ende AugustSchlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)
September 2018
06.09.Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Juli)
07.09Produktion im Produzierenden Gewerbe (Juli)
07.-08.09.Informeller ECOFIN (Wien)
12.09.Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
17.-18.09.Informeller ECOFIN (Linz)
27.09.WBF-Rat
Ende SeptemberSchlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)

In eigener Sache: Die „Schlaglichter“ als Email-Abonnement

Der Monatsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist nicht nur als Druckexemplar, sondern auch im Online-Abo als elektronischer Newsletter verfügbar. Sie können ihn unter der nachstehenden Internet-Adresse bestellen: www.bmwi.de/abo-service

Darüber hinaus können auf der Homepage des BMWi auch einzelne Ausgaben des Monatsberichts sowie Beiträge aus älteren Ausgaben online gelesen werden: www.bmwi.de/schlaglichter

Grafik des Monats

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung …
…ist zwischen September 2016 und September 2017 um 724.000 Personen gestiegen. Dies gelang nur mit Hilfe von Fachkräften aus dem Ausland: Gut die Hälfte der zusätzlichen Beschäftigten kam nicht aus Deutschland, gemessen in absoluten Zahlen trugen vor allem Menschen mit polnischer und rumänischer Staatsbürgerschaft zum Beschäftigungswachstum bei.

Einen besonders hohen Anteil am Beschäftigungszuwachs hatten ausländische Arbeitnehmer bei den unternehmensnahen Dienstleistungen und im Gastgewerbe. Im Bau waren sogar neun von zehn zusätzlichen Beschäftigten keine deutschen Staatsbürger. Diese Entwicklung spiegelt die starke Nachfrage wider, die angesichts der niedrigen Arbeitslosigkeit auch Arbeitskräfte aus dem Ausland anzieht. Trotzdem bleiben Engpässe im Bau weiter bestehen: von 47 Berufen, die die Bundesagentur für Arbeit derzeit als Mangelberuf einstuft, betreffen rund ein Drittel das Bauhandwerk.

Weiterführende Informationen

2. Überblick über die wirtschaftliche Lage

  • Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft hat etwas an Fahrt eingebüßt. Der Aufschwung setzt sich aber fort.
  • Das Produzierende Gewerbe ist weniger stark in das zweite Quartal gestartet und die industriellen Auftragseingänge sind rückläufig. Das Geschäftsklima hat sich aber auf seinem überdurchschnittlichen Niveau stabilisiert.
  • Die Konsumnachfrage der privaten Haushalte bleibt weiterhin rege. Der Handel zeigt sich angesichts guter Rahmenbedingungen zuversichtlich.
  • Die hohe Nachfrage nach Arbeitskräften in weiten Teilen der Wirtschaft deutet auf eine weiter steigende Beschäftigung hin. Die Beschäftigung in strukturschwachen Gebieten und die
  • Langzeitarbeitslosigkeit bleiben Herausforderungen.

Die deutsche Wirtschaft ist verhalten in das zweite Quartal gestartet. Nach der gedämpften Entwicklung im ersten Quartal, die wohl auf eine vorübergehend schwächere Dynamik der Weltwirtschaft und des Welthandels sowie auf nationale Sondereffekte zurückging , kam es vorerst noch nicht zur erhofften Belebung der deutschen Wirtschaft. Die Außen- und Handelspolitik der Vereinigten Staaten sowie die Regierungsbildung in Italien haben die Unsicherheit und die Risiken für die weitere Entwicklung erhöht. In der Wirtschaft führte dies anscheinend zu einem gewissen Attentismus, insbesondere auch bei Investitionen. Die deutsche Wirtschaft ist aber weiterhin in guter Verfassung. Die Auftragsbücher sind voll, die Kapazitäten über normal ausgelastet, Beschäftigung und Einkommen steigen und die Baukonjunktur läuft auf Hochtouren. Vor diesem Hintergrund ist das ifo Geschäftsklima zwar niedriger als zum Jahreswechsel, aber deutlich besser als in seinem langjährigen Durchschnitt. Auch die Weltwirtschaft befindet sich insgesamt weiterhin im Aufschwung. Derzeit ist zwar der weitere Verlauf des Handelsstreits ungewiss. Dies belastet die weitere Wirtschaftsentwicklung und bleibt ein erhebliches Risiko. Aus heutiger Sicht sollten aber die Auftriebskräfte der deutschen Wirtschaft weiter die Oberhand behalten und sich allmählich auch wieder stärker durchsetzen.

Die Weltwirtschaft expandierte im ersten Quartal vorübergehend etwas weniger dynamisch, hierauf weisen Indikatoren für den globalen Handel und die Industrieproduktion hin. Während die Produktion in den Schwellenländern anstieg, ging sie in den entwickelten Volkswirtschaften zurück. Der ifo Index zum Weltwirtschaftsklima verschlechterte sich für das zweite Quartal 2018, wobei vor allem die Erwartungen deutlich weniger zuversichtlich als im Vorquartal ausfielen. Auch der OECD Composite Leading Indicator für die OECD-Staaten setzte im März seinen seit Ende letzten Jahres anhaltenden Abwärtstrend fort. Während er für den Euroraum, unter anderem auch für Deutschland, ein geringeres konjunkturelles Momentum signalisiert, zeichnet sich für die USA eine Stärkung ab. Die OECD rechnet in ihrer jüngsten Prognose mit einem Anstieg des Welt-BIP um 3,8 % im Jahr 2018 und um 3,9 % im Jahr 2019. Damit wurden die Erwartungen für das Jahr 2018 seit der letzten Prognose der OECD nur minimal um 0,1 Prozentpunkte nach unten revidiert.

Die deutschen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen haben sich vor dem Hintergrund des weniger dynamischen außenwirtschaftlichen Umfelds zuletzt schwächer entwickelt. Im April stiegen die Ausfuhren um 0,7 %, im Dreimonatsvergleich bleiben sie aber abwärtsgerichtet (-1,7 %). Die ifo Exporterwartungen im Verarbeitenden Gewerbe sind im Mai – auch im Lichte der aktuellen Zolldebatte – weiter gefallen. Die nominalen Importe von Waren und Dienstleistungen stiegen demgegenüber im April um 2,1 %. Sie dürften angesichts der steigenden Binnennachfrage auch im weiteren Jahresverlauf aufwärtsgerichtet bleiben.

Die Industrie ist schwunglos in das zweite Quartal gestartet. Ihre Produktion ging im April gegenüber dem Vormonat um 1,7 % zurück. Allerdings fiel der 1. Mai auf einen Dienstag, es dürfte somit zu einem erheblichen Brückentage-Effekt gekommen sein. Die Produktion im Baugewerbe stieg hingegen kräftig um 3,3 % an. Im Zweimonatsvergleich März/April gegenüber Januar/Februar meldeten die Industrie nur einen leichten Rückgang (-0,1 %) und das Baugewerbe einen merklichen Zuwachs (+1,5 %) ihrer Erzeugung. Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe sind seit Jahresbeginn rückläufig. Im April war ein Minus von 2,5 % zu verzeichnen. Lässt man den Bereich Sonstiger Fahrzeugbau, also Flugzeuge, Eisenbahnfahrzeuge und Schiffe, außen vor, dann lag der Rückgang im April nur bei 0,6 %. Im Zweimonatsvergleich März/April gegenüber Januar/Februar nahmen die Ordereingänge im Verarbeitenden Gewerbe aber ebenfalls ab (-2,4 %), wobei sich sowohl die Inlands- als auch die Auslandsnachfrage verringerte (-1,5 % bzw. -3,0 %). Besonders stark fiel der Rückgang mit 6,1 % bei den Aufträgen aus dem Euroraum aus. Nach wie vor verfügt das Verarbeitende Gewerbe in Deutschland aber über ein sehr gutes Auftragspolster. Zuletzt lag die Reichweite bei 5,6 Monaten. Auch das Geschäftsklima hat sich laut ifo Konjunkturtest zuletzt wieder stabilisiert, es ist weiterhin überdurchschnittlich gut. Nach wie vor erscheint daher die Industriekonjunktur in solider Verfassung, aber es lässt sich schwer vorhersehen, wie sich das außenpolitische und außenwirtschaftliche Umfeld weiter entwickelt. Vom Bauhauptgewerbe kamen zuletzt verstärkt positive Nachrichten.

Nach einer kleinen Durststrecke haben sich die privaten Konsumausgaben im ersten Quartal 2018 wieder belebt. Saisonbereinigt nahmen sie um 0,4 % zum Vorquartal zu. Die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte stiegen ebenfalls leicht beschleunigt mit einer Jahresrate von nominal 3,3 %. Die Konsumausgaben des Staates waren hingegen erstmals seit viereinhalb Jahren rückläufig (-0,5 % zum Vorquartal). Die Indikatoren für den privaten Konsum haben sich aufgehellt. Die Umsätze im Einzelhandel nahmen im April um 1,6 % zu. Die Zahl der Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen insbesondere bei den privaten Haltergruppen ist deutlich höher als vor einem Jahr. Das ifo Geschäftsklima für den Handel hat sich im Mai nach dreimaliger Eintrübung wieder aufgehellt und auch das Konsumklima bewegt sich im zweiten Quartal auf hohem Niveau. Der private Konsum bleibt daher ein Konjunkturtreiber.

Der Arbeitsmarkt entwickelt sich weiter positiv. Die Frühindikatoren signalisieren eine hohe Nachfrage der Unternehmen nach Arbeitskräften. Im April nahm die Erwerbstätigkeit saisonbereinigt um 35.000 Personen zu; auf Jahressicht war das Tempo des Beschäftigungszuwachses etwas abgeschwächt (+1,3 %). Allerdings war im März der Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, möglicherweise auch aufgrund einmaliger Sonderfaktoren, ungewöhnlich niedrig (+7.000 Personen). Die Zahl der Arbeitslosen sank im Mai saisonbereinigt weiter um 11.000 Personen und lag nach den Ursprungszahlen nahe der Marke von 2,3 Mio. Personen. Die schrittweise Verringerung der Arbeitslosigkeit dürfte anhalten. Die Unterbeschäftigung, die zudem Personen in entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, nahm etwas stärker ab als die Arbeitslosigkeit. Die Eindämmung der Langzeitarbeitslosigkeit und die Arbeitslosigkeit in strukturschwachen Gebieten bleiben aber Herausforderungen.

Weiterführende Informationen

3. Der OECD-Wirtschaftsbericht für Deutschland 2018

Hohe Lebensqualität durch Fortsetzung der zukunftsorientierten Wirtschaftspolitik sichern

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD hat am 12. Juni 2018 den Wirtschaftsbericht für Deutschland veröffentlicht. Der Bericht bescheinigt Deutschland einen hohen Lebensstandard und lobt die wirtschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahre. Gleichzeitig regt die OECD unterschiedliche Maßnahmen an, um das Produktivitätswachstum zu stärken und nachhaltigen wirtschaftlichen Fortschritt zu sichern.

OECD-Wirtschaftsberichte – ein externer Blick auf die deutsche Wirtschaftspolitik

OECD-Generalsekretär Ángel Gurría übergab den jüngsten Wirtschaftsbericht für Deutschland am 12. Juni 2018 an den Parlamentarischen Staatssekretär im BMWi, Thomas Bareiß, der Bundesminister Peter Altmeier vertrat. Vorab erläuterte er die wesentlichen Inhalte vor der Bundespressekonferenz. Die OECD-Wirtschaftsberichte erscheinen im Turnus von etwa zwei Jahren und gehören zu den OECD-Leuchtturmpublikationen. Neben einer Einschätzung der allgemeinen Wirtschaftslage und einer Projektion der weiteren Entwicklung enthalten sie eine kritische Bewertung der jeweiligen Wirtschaftspolitik sowie - darauf aufbauend - wirtschaftspolitische Empfehlungen. Typischerweise werden dabei ein bis zwei Schwerpunktthemen je Bericht gesetzt. In diesem Jahr konzentriert sich die OECD auf Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität und die dafür erforderlichen Kompetenzen.

Jeder OECD-Wirtschaftsbericht durchläuft einen Peer-Review-Prozess im Wirtschaftspolitischen Ausschuss für Länderexamina der OECD (EDRC), einer der am häufigsten tagenden Ausschüsse der Organisation. Peer Reviewer für den Bericht zu Deutschland sind Großbritannien und die Schweiz. Die Wirtschaftsberichte zeichnen sich durch einen umfassenden Blick auf die wirtschaftlichen Entwicklungen aus. Sie untersuchen dabei nicht nur makroökonomische Fragestellungen, sondern gehen zusätzlich auf strukturpolitische Themen sowie die Interaktion dieser beiden Politikbereiche ein. Ziel ist es, gemäß dem Prinzip des gegenseitigen Monitoring dem untersuchten Land Empfehlungen zu einer besseren Politikgestaltung zu geben. Im Folgenden werden zentrale Analysen und entsprechende Empfehlungen des Berichts vorgestellt.

Gute wirtschaftliche Lage

In ihrem diesjährigen Wirtschaftsbericht bescheinigt die OECD Deutschland eine sehr gute wirtschaftliche Lage. Diese zeige sich in einer starken Inlandsnachfrage, kräftigen Exporten, sehr geringer Arbeitslosigkeit, vielen offenen Stellen und spürbaren Reallohnzuwächsen. Auch die Bau- und Ausrüstungsinvestitionen entwickelten sich positiv: Niedrige Zinsen und die Zuwanderung förderten den Wohnungsbau und dank kräftiger Exporte belebten sich die Unternehmensinvestitionen. Die Kreditvergabe verlaufe trotz einer gewissen Ausweitung weitgehend im Einklang mit dem nominalen Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die Inflation steige leicht an, was insbesondere auf höhere Ölpreise zurückzuführen sei.

Dennoch erwartet die OECD für die nächsten beiden Jahre ein geringeres Wachstum als 2017 (Rückgang von 2,5 % in 2017 auf je 2,1 % in 2018 und 2019). Ursächlich seien insbesondere Kapazitätsengpässe, die zu höheren Preisen führen und damit sowohl den privaten Konsum als auch Wohnungsbauinvestitionen abschwächen könnten. Die Berechnungen berücksichtigen dabei bereits eine leicht expansiv wirkende Fiskalpolitik, die geplante Maßnahmen der Bundesregierung wie die Steuer- und Abgabensenkungen oder die höheren Ausgaben für Bildung, digitale Infrastruktur und Sozialleistungen widerspiegelt. Kritisch sieht die OECD den nach wie vor hohen Leistungsbilanzüberschuss (2017 lag dieser bei gut 8 % des BIP), der nach ihren Prognosen bis 2019 nur leicht abnehmen werde. Interne Analysen des Wirtschaftsministeriums zeigen allerdings, dass nur ein geringer Teil der deutschen Leistungsbilanz durch politische Maßnahmen der Bundesregierung beeinflusst werden kann. Ein Großteil wird durch externe, temporäre (wie z. B. Rohstoffpreise und Wechselkurse) oder strukturelle Faktoren (wie z. B. die demografische Entwicklung und die hohe Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie) bestimmt. Zudem stärkt die neue Bundesregierung die öffentlichen Investitionen weiter und fördere Innovationen und die Digitalisierung der Wirtschaft und Verwaltung. Zwar erkennt auch die OECD an, dass der Leistungsbilanzüberschuss zu großen Teilen auf strukturelle Ursachen zurückzuführen ist. Dennoch verweist sie darauf, dass Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität und des inklusiven Wachstums auch unter Nutzung von aus ihrer Sicht vorhandenen Haushaltsspielräumen dazu beitragen könnten, den Leistungsbilanzüberschuss zu senken.

Die Arbeitsproduktivität als zentraler Wohlstandsmotor

Wirtschaftliches Wachstum und Wohlstandssteigerungen hängen eng mit der Entwicklung der Arbeitsproduktivität zusammen. Pro-Kopf-Einkommen können nur dann nachhaltig steigen, wenn auch die Arbeitsproduktivität zunimmt. Insbesondere angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland, infolge derer zunehmend weniger Arbeitskräfte zur Verfügung stehen werden, kommt der Entwicklung der Arbeitsproduktivität eine bedeutende Rolle zu. Die Arbeitsproduktivität in Deutschland ist nach wie vor hoch. Allerdings zeigt die OECD, dass das Wachstum der Arbeitsproduktivität - wie auch in anderen OECD-Staaten - in den vergangenen Jahren abgenommen hat (vgl. Abbildung 1). Als Gründe für das verhaltene Wachstum nennt die OECD unter anderem eine langsamere Verbreitung neuer Technologien und Kompetenzengpässe. Dies begründet auch die Wahl der beiden Schwerpunktthemen im diesjährigen Bericht.

Impulse für die Unternehmenstätigkeit

Typischerweise werden neue Technologien von neu gegründeten Unternehmen eingeführt. Die Gründungsaktivität in Deutschland ist jedoch rückläufig. Nach Einschätzung der OECD ist dies teilweise der Tatsache geschuldet, dass sich potenzielle Unternehmer aufgrund der guten Beschäftigungslage für eine risikoärmere Festanstellung entschieden. Allerdings weist die OECD auch auf aus ihrer Sicht bestehende Hindernisse für die Aufnahme einer Unternehmertätigkeit hin. Um diese zu reduzieren, sollte die soziale Absicherung Selbständiger und die Vereinbarkeit von Selbständigkeit und Familie verbessert werden. Zudem sollte der Verwaltungsaufwand für Unternehmensgründungen verringert werden, zum Beispiel durch vermehrten Einsatz von E-Government-Diensten. Notwendig sei auch der Ausbau der Breitbandnetze.

Großes Potenzial zur Steigerung der Unternehmenstätigkeit sieht die OECD in einer Änderung des Insolvenzrechts, obwohl die deutsche Insolvenzordnung bereits jetzt zu den effizientesten Insolvenzregelungen im OECD-Raum gehört (vgl. Abbildung 2). Hauptkritikpunkt der OECD ist, dass gescheiterte Unternehmer bis zu sechs Jahre warten müssten, um von Restschulden befreit zu werden. Diese lange Wartezeit könne die unternehmerische Initiative behindern, weshalb die OECD sich für eine Restschuldbefreiung nach bereits drei Jahren ausspricht. Aus Sicht der Bundesregierung müssen bei etwaigen Rechtsänderungen die Interessen sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger beachtet werden. Derzeit wird die Dauer bis zur Restschuldbefreiung auch auf europäischer Ebene im Rahmen der Verhandlungen über den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zu Restrukturierung, zweiter Chance und zur Effizienz des Insolvenzwesens diskutiert.

Weitere Impulse für die Unternehmenstätigkeit könnten aus Sicht der OECD steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung und verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten für junge Unternehmen darstellen. Darüber hinaus empfiehlt die OECD die Veräußerung staatlicher Unternehmensbeteiligungen und mehr Wettbewerb, zum Beispiel im Mobilfunkmarkt.

Zukunftskompetenzen ausbauen

Neue Technologien führen regelmäßig auch dazu, dass sich die erforderlichen Kompetenzen der Arbeitskräfte ändern. In der Vergangenheit wurden insbesondere manuelle Routineaufgaben automatisiert. Die OECD erwartet, dass in Folge der Digitalisierung künftig auch kognitive Routinetätigkeiten zunehmend durch neue Technologien erledigt werden könnten, wovon insbesondere Berufe mit mittleren Qualifikationsanforderungen betroffen wären. Wesentlich sei daher, dass alle Arbeitskräfte mit den erforderlichen Kompetenzen ausgestattet würden, um flexibel auf sich wandelnde Anforderungen reagieren zu können. Insbesondere die Nachfrage nach kognitiven und digitalen Kompetenzen werde zunehmen und lebenslanges Lernen für alle erforderlich machen.

Die OECD lobt das hohe Qualifikationsniveau der deutschen Erwachsenenbevölkerung und die gute Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt. Dies führt sie insbesondere auf den Erfolg der dualen Berufsausbildung zurück. Zugleich sieht sie Handlungsbedarf, um die kognitiven Kompetenzen (Lesekompetenz, alltagsmathematische Kompetenz, technologiebasierte Problemlösekompetenz) der Arbeitskräfte weiter auf das Niveau der führenden Länder zu steigern. Für die Messung des Kompetenzniveaus greift die OECD auf die Ergebnisse der sog. PIAAC-Studie zurück. Die PIAAC-Studie für Deutschland wurde in den Jahren 2011/2012 durchgeführt und versucht, stichprobenartig und computergestützt die kognitiven Kompetenzen der 16- bis 65-Jährigen zu erfassen.

Eine Handlungsmöglichkeit sieht die OECD in der Einführung einer stärker allgemeinbildenden Komponente in der Berufsausbildung, ohne die starke Arbeitsmarktorientierung zu schwächen. Die starke Arbeitsmarktorientierung ist auch aus Sicht der Bundesregierung ein Wesensmerkmal der dualen Berufsausbildung und eine wichtige Grundlage für deren Erfolg bei der Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt. Weiterhin empfiehlt die OECD, die Anreize zur Teilnahme am lebenslangen Lernen insbesondere auch für Menschen mit geringen oder mittleren Qualifikationen zu stärken und das Angebot an modularer Weiterbildung zu vergrößern. Dabei sollten auch informell erworbene Qualifikationen leichter anerkannt werden. Wichtig sei zudem die Verringerung des Einflusses sozioökonomischer Faktoren auf die Bildungserfolge. Hier habe Deutschland in den vergangenen Jahren bereits gute Fortschritte erzielt, die durch eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung sowie mehr Ganztagsangebote an Grundschulen fortgeschrieben werden könnten.

Vorhandene Potenziale besser nutzen

Die OECD kritisiert, dass vorhandene Kompetenzen und Potenziale insbesondere von Frauen derzeit noch nicht ausreichend genutzt würden. Trotz vergleichbarer Bildungsabschlüsse blieben die Verdienste von Frauen hinter denen von Männern zurück. Eine Ursache sei, dass Frauen in schlechter bezahlten Berufen überrepräsentiert seien. Hinzu komme, dass viele Frauen in Teilzeit arbeiteten. Gerade Teilzeitbeschäftigte seien häufig überqualifiziert und in ihren Karrieremöglichkeiten beschränkt. Ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuung sei daher auch aus diesem Blickwinkel sinnvoll. Die OECD empfiehlt zudem einen Abbau von Fehlanreizen, die Zweitverdiener von einer Ausweitung der Erwerbstätigkeit abhielten. Für die Verbesserung der Chancengleichheit sei zusätzlich eine Erhöhung der Mindestelternzeit des zweiten Elternteils („Vätermonate“) zu empfehlen.

Verkehrssektor klimafreundlicher gestalten

Deutschland setzt sich international für die Reduktion der Treibhausgasemissionen ein und strebt ehrgeizige nationale Ziele an. Die OECD kritisiert, dass trotz erheblicher Effizienzsteigerungen die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor zugenommen haben, und fordert Gegenmaßnahmen. Als vielversprechend erachtet sie dabei den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Maßnahmen für den Ausbau von Ridesharing-Angeboten und des öffentlichen Personen(nah)verkehrs sowie am Verkehrsaufkommen orientierte Straßennutzungsgebühren.

Fiskalpolitischen Spielraum klug nutzen

Die gute Wirtschaftslage Deutschlands spiegelt sich auch in den stabilen öffentlichen Haushalten wider. Diese weisen nach Ansicht der OECD in der kurzen Frist genügend Spielraum auf, um prioritäre Ausgaben zu tätigen, die Produktivitätsfortschritte und inklusives Wachstum unterstützen. Dazu gehörten die bereits erwähnten Ausgaben für den Ausbau der Kinderbetreuung und Ganztagsschule, Ausgaben für die Erwachsenenbildung, Investitionen in Infrastruktur und Breitbandausbau sowie die Förderung neuer Technologien. Allerdings müssten dabei etwaige Kapazitätsengpässe berücksichtigt werden.

Die OECD geht davon aus, dass sich die Haushaltsspielräume mittelfristig einengen werden. Gründe dafür seien die demografische Entwicklung, die höhere Renten-, Gesundheits- und Pflegeausgaben nach sich zöge, aber auch höhere Finanzierungskosten in Folge einer sich normalisierenden Geldpolitik. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die OECD Reformen in der Rentenversicherung und die vermehrte Nutzung von Spending Reviews, d. h. einnahme- und ausgabeseitige Haushaltsanalysen mit dem Ziel, die Wirkungsorientierung der eingesetzten Haushaltsmittel zu verbessern. Aus Sicht der OECD könne zudem das Steuer- und Abgabensystem wachstums- und umweltfreundlicher ausgestaltet werden, indem niedrige Einkommen weniger, Einkommen aus Kapital und Vermögen sowie umweltschädliches Verhalten dafür mehr belastet würden.

Viele Vorschläge bereits in der politischen Debatte

Der OECD-Wirtschaftsbericht gibt wertvolle Hinweise auf Gestaltungsoptionen im Sinne einer zukunftsorientierten Wirtschaftspolitik. Viele der im Bericht aufgegriffenen Themen und Empfehlungen haben Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden bzw. befinden sich bereits in der politischen Umsetzung. Dabei nutzt die Bundesregierung ihren vorhandenen fiskalischen Spielraum für eine Bandbreite an Maßnahmen. Beispielsweise sollen mit der Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung der Ausbau der Ganztagsschul- und Betreuungsangebote und Investitionen in eine hochleistungsfähige digitale Infrastruktur vorangetrieben werden. Ferner soll als Antwort auf den digitalen und demografischen Wandel in der Arbeitswelt eine Nationale Weiterbildungsstrategie entwickelt werden. Die Bundesregierung plant zudem Entlastungen für Arbeitnehmer, eine stärkere Förderung der Familien und eine bessere soziale Absicherung Selbständiger. Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Brückenteilzeit unternimmt die Bundesregierung weitere Schritte, um insbesondere die Erwerbsbeteiligung von Frauen weiter zu erhöhen. Weitere Reformüberlegungen der OECD werden mit der geplanten Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung für kleine und mittelgroße Unternehmen aufgegriffen oder auch mit der Einsetzung der Rentenkommission „Verlässlicher Generationsvertrag“, die Vorschläge zur nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der verschiedenen Rentensäulen erarbeiten wird. Die Bundesregierung plant zudem in den kommenden Jahren einen deutlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität.

Kontakt: Dr. Monika Kerekes
Referat: Internationale Wirtschafts- und Währungsfragen

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen