1. Auf einen Blick
70 Jahre Soziale Marktwirtschaft
Auf Einladung von Herrn Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier fand am 15. Juni 2018 im BMWi ein Festakt anlässlich des 70. Jahrestages der Wirtschafts- und Währungsreform statt. Zu diesem Anlass sprachen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz sowie die Sozialpartner über die Zukunft der Sozialen Marktwirtschaft. Unter den Gästen waren Vertreter aus Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft.
Ein Konzept auch für die Zukunft
Eingangs betonte Minister Altmaier die besondere Bedeutung von Ludwig Erhard für die Wirtschaftspolitik. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stehe in der Tradition des ersten Wirtschaftsministers der Nachkriegszeit. Ludwig Erhard habe Marktwirtschaft und soziale Sicherheit zwar nicht erfunden, sie jedoch als erster zusammengeführt. Diese Verbindung habe Wohlstand und Teilhabe für breite Bevölkerungsschichten ermöglicht und zur Stabilisierung der noch jungen Demokratie beigetragen. Ludwig Erhard als „moderner Held“, der den Mut hatte, nach Jahren der Zwangsbewirtschaftung auf die Kräfte des Markts zu setzen, sei mit seinem Erfolg als Minister unerreicht.
Auch im 21. Jahrhundert sei das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft aktuell wie zu Erhards Zeiten. Der Wirtschaftsminister unterstrich, dass die Soziale Marktwirtschaft nicht neu erfunden, sondern zukunftsfest gemacht werden müsse. Sie habe sich auch in Ausnahmesituationen wie der Wiedervereini-gung oder der Finanzkrise bewährt und auch zum wirtschaftlichen Aufschwung der vergangenen neun Jahre maßgeblich beigetragen. Die Grundsätze von Freiheit, Wettbewerb, freiem Handel, sozialer Sicherheit und Teilhabe seien nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa und darüber hinaus eine wichtige Orientierungshilfe. Gerade im internationalen Rahmen lohne es sich, für diese Werte einzutreten.
Neue Herausforderungen
Minister Olaf Scholz hob hervor, die Soziale Marktwirtschaft sei ein Erfolgsrezept, weil sie von Anfang an kein geschlossenes Konzept gewesen sei, son-dern ein stetiges Austarieren von sozialen und marktwirtschaftlichen Zielen. Angesichts der großen Herausforderungen von Digitalisierung und Globalisie-rung und der damit auch verbundenen Verunsicherung sei es wichtig, in enger Abstimmung mit den europäischen Nachbarn notwendige Reformen anzugehen.
In einer Podiumsdiskussion erörterten Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, und Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die Bedeutung technischer und gesellschaftlicher Veränderungen für die Soziale Marktwirtschaft. Reiner Hoffmann unterstrich, dass trotz der robusten Situation am Arbeitsmarkt und der stabilen wirtschaftlichen Lage viele Menschen Unsicherheit erlebten. Die Aufgabe der Gewerkschaften sehe er darin, sich für sichere Arbeitsplätze einzusetzen. Dies sei auch in neueren Berufsfeldern, wie zum Beispiel in der Plattformökonomie, wichtig. Ingo Kramer betonte, dass in Zeiten von demografischem Wandel, Digitalisierung und Globalisierung der institutionelle Rahmen den Herausforderungen gerecht werden müsse. Beide warben für die in Deutschland gelebte und gesellschaftlich wichtige Sozialpartnerschaft.
Eine globale Ordnungspolitik
Bundeskanzlerin Merkel betonte, dass eine gute Wettbewerbsordnung Kräfte freisetze und so Wachstum ermögliche. Individuelle Freiheit und Eigenverantwortung hielten sich die Waage mit Solidarität und Verantwortung gegenüber anderen. Diese Elemente der Sozialen Marktwirtschaft fänden sich auch in der Europäischen Union wieder. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und eine globale Ordnungspolitik seien von großer Bedeutung: Der Freihandel, aber auch soziale und ökologische Standards müssten auch auf internationaler Ebene gestärkt werden.
Unter dem Hashtag #WohlstandFürAlle können Sie auf Twitter diese und andere Veranstaltungen zum Thema Soziale Marktwirtschaft verfolgen.
Kontakt: Dr. Anna auf dem Brinke
Referat: Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik
Fairness und Transparenz für die Plattformwirtschaft
Die EU-Kommission hat im April dieses Jahres den Vorschlag einer Verordnung zur Regulierung von Online-Plattformen und Suchmaschinen vorgelegt. Die darin enthaltenen Regelungen sollen zu mehr Transparenz und Fairness im Verhältnis zwischen den Plattform-Anbietern und ihren Geschäftskunden führen und dadurch Innovation und Wettbewerb im Markt der Online-Plattformwirtschaft fördern.
Kommission: Unfaire und intransparente Geschäftspraktiken hemmen die Internetwirtschaft
Die EU-Kommission hat festgestellt, dass Online-Plattformen wie z. B. Reisebuchungsportale, App-Stores, Verkaufs- und Dienstleistungsplattformen zum Teil unfaire oder intransparente Geschäftspraktiken gegenüber den geschäftlichen Anbietern auf ihren Plattformen einsetzen. Hierzu gehöre z. B. das unangekündigte Sperren von Geschäftskunden oder der Ausschluss von der Plattform. Dies treffe insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die auf die Plattformen als Vertriebskanal angewiesen sind. Die EU-Kommission hat daher eine Verordnung vorgeschlagen, die ein faires Geschäftsumfeld für den Bereich der Online-Plattformwirtschaft sichern soll.
Transparenzverpflichtungen und Streitbeilegung
Der Vorschlag sieht insbesondere Transparenzverpflichtungen und Instrumente der Streitbeilegung vor. Die Anbieter von Online-Plattformen müssen demnach in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter anderem klar und deutlich angeben, aus welchen Gründen der Account eines geschäftlichen Anbieters gesperrt oder gelöscht werden kann, und wenn dies passiert, den betroffenen Anbieter unverzüglich über die Gründe dafür informieren. Auch müssen sie in ihren AGB darauf hinweisen, wenn geschäftliche Anbieter das Ranking durch Entgeltzahlungen wesentlich beeinflussen können und wie sich dies auf das Ranking auswirkt. Sie müssen weiterhin offenlegen, ob sie eigene Angebote gegenüber Angeboten von Drittanbietern bevorzugen. Zudem müssen die Plattformen erläutern, inwiefern der Anbieter und die geschäftlichen Kunden Zugang zu den Daten haben, die die gewerblichen Nutzer oder die Verbraucher für die Nutzung der betreffenden Online-Vermittlungsdienste zur Verfügung stellen oder die im Zuge der Bereitstellung dieser Dienste von der Plattform generiert werden. Schließlich müssen die Plattformen erläutern, warum die AGB ggf. Bestpreisklauseln enthalten. Die ebenfalls vom Verordnungsvorschlag erfassten Suchmaschinen sollen dazu verpflichtet werden, die wesentlichen Kriterien für ihr Ranking offenzulegen. Eine weitergehende „harte“ Regulierung in Gestalt von Verboten bestimmter Geschäftspraktiken ist in dem Verordnungsvorschlag nicht vorgesehen.
Den geschäftlichen Anbietern auf Online-Plattformen soll zudem ein wirksamer Rechtsbehelf für etwaige Streitfälle gegeben werden. Zusätzlich zum normalen Rechtsweg werden die Plattformanbieter deswegen dazu verpflichtet, ein internes Beschwerdemanagementsystem einzurichten und ihre Teilnahme an einem außergerichtlichen Mediationsverfahren anzubieten. Zur Durchsetzung der enthaltenen Verpflichtungen sieht der Verordnungsvorschlag zusätzlich ein Verbandsklagerecht vor.
Um die weiteren Entwicklungen auf den Plattformmärkten genau beobachten zu können, wird die Kommission schließlich eine Expertengruppe („Observatory“) ins Leben rufen.
Ausblick
Der Vorschlag der EU-Kommission wird nun im Rat der Europäischen Union und im Europaparlament beraten und soll nach dem Willen der EU-Kommission noch vor Ablauf der laufenden Legislaturperiode im Mai 2019 das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Die Federführung innerhalb des Bundes liegt beim BMWi. Ein transparentes und faires Geschäftsumfeld in der Online-Wirtschaft ist ein entscheidender Faktor für eine erfolgreiche Digitalwirtschaft. Besondere Bedeutung haben gute Rahmenbedingungen für Start-ups und andere kleine und mittlere Unternehmen. Begrüßenswert ist daher, dass sich die EU-Kommission für faire Geschäftsbeziehungen zwischen Online-Plattformen und deren Geschäftskunden einsetzt. Im weiteren Verfahren ist allerdings noch zu klären, welche Plattformen die Verordnung konkret erfassen soll. So sieht der Vorschlag einen weiten Anwendungsbereich vor, der unabhängig von der Marktmacht des einzelnen Anbieters eine Vielzahl von Diensten erfasst. Nach Schätzung der Kommission sind dies ca. 7.000 europäische Plattformen. Lediglich kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sind von der Einrichtung eines internen Beschwerdemanagementsystems befreit. Zudem möchte die EU-Kommission nicht schon die einfache Einbindung von Werbung auf Webseiten erfassen. Schließlich bleibt abzuwarten, ob die den Plattformen auferlegten Verpflichtungen vom Rat der Europäischen Union, dem Parlament und den Stakeholdern für angemessen erachtet werden oder ob im Gesetzgebungsprozess noch weitergehende Regulierungsmaßnahmen gefordert werden.
Kontakt: Jochen Zimmermann
Referat: Rechtsrahmen digitale Dienste, Medienwirtschaft
Neues BMWi-Diskussionspapier
In den letzten Jahren sind umwälzende Entwicklungen digitaler Technologien geglückt, die bereits von vielen Unternehmen im täglichen Betrieb eingesetzt werden (vgl. Abbildung). Vor dem Hintergrund der Digitalisierung werden derzeit allerdings verstärkt die Folgen für die Beschäftigung international diskutiert. Auch für Deutschland gibt es bereits eine Vielzahl von Studien, die sich mit dieser Frage auseinandersetzen. In einem neuen Diskussionspapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie geben unsere Mitarbeiter Dr. Alexandra Effenberger, Dr. Alfred Garloff und Dr. Horst Würzburg einen Überblick über den derzeitigen Forschungsstand.
Diskussionspapier Nr. 7: Beschäftigungseffekte der Digitalisierung – Forschungsansätze und Ergebnisse
In diesem Literaturüberblick diskutieren die Autoren verschiedene Studien, die sich mit Beschäftigungseffekten der Digitalisierung beschäftigen. Es zeigt sich, dass sich in Untersuchungen, die nur die Verlustseite betrachten, die Größenordnungen der betroffenen Berufe und damit der erwarteten Arbeitsplatzverluste stark unterscheiden. Zudem bleibt weitgehend unklar, was die Ergebnisse für die Gesamtwirtschaft bedeuten. Ist ein vom technologischen Wandel betroffener Anteil an Arbeitsplätzen von 15 Prozent in den nächsten 10 bis 20 Jahren viel oder wenig? In Studien, die die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des technologischen Wandels betrachten und sowohl Gewinne als auch Verluste in den Blick nehmen, zeigt sich für Deutschland, dass der technische Fortschritt in der Vergangenheit insgesamt nicht zu einem Rückgang an Arbeitsplätzen geführt hat und dass dies für die Zukunft auch eher nicht zu erwarten ist. Allerdings weisen viele Studien darauf hin, dass Digitalisierung mit deutlichen strukturellen Veränderungen und daher – je nach Ausgestaltung der Wirtschaftspolitik - mit erheblichen Anpassungen einhergehen könnte.
Diese und die bisherigen BMWi-Diskussionspapiere können hier abgerufen werden.
Kontakt: Dr. Alexandra Effenberger
Referat: Wirtschaftspolitische Analyse
Wirtschaftspolitische Termine des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
| Juli 2018 | |
| 05.07. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Mai) |
| 06.07. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Mai) |
| 13.07. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
| 12.-13.07. | Eurogruppe/ECOFIN |
| 16.07. | Informeller WBF-Rat (Wien) |
| Ende Juli | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
| August 2018 | |
| 06.08. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Juni) |
| 07.08. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Juni) |
| 14.08. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
| Ende August | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
| September 2018 | |
| 06.09. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Juli) |
| 07.09 | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Juli) |
| 07.-08.09. | Informeller ECOFIN (Wien) |
| 12.09. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
| 17.-18.09. | Informeller ECOFIN (Linz) |
| 27.09. | WBF-Rat |
| Ende September | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
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Grafik des Monats
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung …
…ist zwischen September 2016 und September 2017 um 724.000 Personen gestiegen. Dies gelang nur mit Hilfe von Fachkräften aus dem Ausland: Gut die Hälfte der zusätzlichen Beschäftigten kam nicht aus Deutschland, gemessen in absoluten Zahlen trugen vor allem Menschen mit polnischer und rumänischer Staatsbürgerschaft zum Beschäftigungswachstum bei.
Einen besonders hohen Anteil am Beschäftigungszuwachs hatten ausländische Arbeitnehmer bei den unternehmensnahen Dienstleistungen und im Gastgewerbe. Im Bau waren sogar neun von zehn zusätzlichen Beschäftigten keine deutschen Staatsbürger. Diese Entwicklung spiegelt die starke Nachfrage wider, die angesichts der niedrigen Arbeitslosigkeit auch Arbeitskräfte aus dem Ausland anzieht. Trotzdem bleiben Engpässe im Bau weiter bestehen: von 47 Berufen, die die Bundesagentur für Arbeit derzeit als Mangelberuf einstuft, betreffen rund ein Drittel das Bauhandwerk.